Ende Gelände

ÜBERSICHT ÜBER DIE RECHTSFORMEN VON HAUS- UND FLÄCHENBESITZ

Geteilte Macht: Neutraler Träger für das Grundstück, Projektgruppe für die Gebäude


1. Übersicht
2. Die Nutzer*innen/Bewohner*innen kaufen Haus/Fläche selbst und kooperieren mit der Stiftung
3. Unser Vorschlag: Die Stiftung FreiRäume kauft Haus/Fläche und schließt einen Autonomievertrag mit den Nutzer*innen
4. Auch nicht schlecht: GmbH aus Stiftung und Nutzer*innen erwirbt das Haus
5. Geteilte Macht: Neutraler Träger für das Grundstück, Projektgruppe für die Gebäude
6. Variante: Das Projekt wird zur weiteren unselbständigen Stiftung im Treuhänderverein Tragwerk e.V.
7. Vertrag ohne direkte Beteiligung: Die Stiftung legt Geld im Projekt an und wird per Vertrag zum Garanten der Offenheit
8. Was alles schiefgehen kann ... und was dann helfen könnte

Eigentum am Grundstück und Eigentum an den Häusern lassen sich auch aufteilen. So entstünde eine starke Vetomacht gegenüber kurzfristigen Veränderungen zum Beispiel in Richtung Kommerzialisierung oder Privatisierung. Dieses Modell ist als "Community Land Trust" bekannt und erprobt. Im konkreten Fall würde die Stiftung FreiRäume das Eigentum am Grundstück übernehmen. Die Projektgruppe vor Ort übernimmt die Gebäude, zum Beispiel über einen eigenen Verein.

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