Ende Gelände

FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ ÜBERALL

Überall


1. Beispiele aus Hessen
2. Fälle aus Gießen
3. Marburg-Biedenkopf: Fallbeispiele aus Kirchhain
4. Rhein-Main
5. Überall

"Nervig ... krank ... verrückt" - so titulierte der Lüneburger Polizeichef Friedrich Niehörster im Mai 2010 die Aktivistin Cecile Lecomte (NDR-Fernsehen)


Im Original: Fallbeispiel Heiligendamm 2007
Vorher ...
Festung Heiligendamm


Neue Gesetze

Polizeistrategien
Polizei in Rostock beim G8-Gipfel 2007 (Junge Welt, 12.6.2007, S. 3; SoZ 7/06 unten)
Sabine Christiansen benannte ihre Diskussion darauf: "Polizei - Prügelknaben de Nation" und lud eine Kritikerin aus

Hier folgt der Text der Abschluss-Pressemitteilung des Legal Teams bei den Protesten (8.6.2007), erg änzt durch Links zu den jeweiligen Vorgängen.
Grundrechte mit Füßen getreten
Dem Legal Team/Anwaltlicher Notdienst gelangten in der Zeit vom 2. Juni bis 7. Juni 1.136 Freiheitsentziehungen in Form von Verhaftungen und Ingewahrsamnahmen zur Kenntnis. Überwiegend handelte es sich dabei um Ingewahrsamnahmen auf Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern. Zum Teil dauerte dieser administrative Freiheitsentzug bis zu sechs Tage. Hunderte von Platzverweisen wurden während der Proteste gegen den G8-Gipfel gegen GlobalisierungskritikerInnen ausgesprochen.
Acht Schnellverfahren fanden in den letzten Tagen wegen der Ereignisse bei der großen Anti-G8-Demonstration am 2. Juni statt. Dabei wurden Haftstrafen zwischen sechs Monaten mit Bewährung und zehn Monaten ohne Bewährung verhängt. Den Angeklagten war schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung oder versuchter gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen worden. Die meisten Beschuldigten hatten die Vorwürfe bestritten, sich wegen der entwürdigenden Haftbedingungen jedoch auf die Schnellverfahren eingelassen. Da Schnellverfahren ohne hinreichende Beweiserhebung stattfinden, erfolgten die Verurteilungen zum Teil auf Grundlagen lückenhafter, zum Teil schriftlicher Aussagen.
Keinem der Angeklagten war die Vermummung oder das Agieren aus dem sogenannten Schwarzen Block vorgeworfen worden. Vor diesem Hintergrund drängt sich der Eindruck auf, dass die Schnellverfahren vor allem ein symbolischer Akt waren: Einmal zur Abschreckung der Protestierenden, dann aber auch in Richtung Öffentlichkeit. Wenn die Verurteilten in einigen Monaten in Berufungsverfahren freigesprochen werden, wird sich kein Mensch mehr dafür interessieren. Derzeit sind die Urteile nicht rechtskräftig und die Betroffenen auf freiem Fuß.
Das Legal Team/Anwaltlicher Notdienst ist erschrocken, in welchem Ausmaß während der Proteste gegen den G8-Gipfel seine Arbeit behindert, rechtsstaatliche Grundsätze unterminiert und Menschen- und Grundrechte verletzt wurden. "Als wir den Anwaltlichen Notdienst geplant haben, befürchten wir bereits, dass es schlimm werden würde, aber es hat sich herausgestellt, dass es noch schlimmer wurde", resümiert RAV-Vorstandsmitglied Michael A. Hofmann.
Erschrocken zeigt sich das Legal Team/Anwaltlicher Notdienst über die exzessive Desinformationspolitik der BAO Kavala, die offenbar der Stimmungsmache diente. Angefangen mit der Veröffentlichung übertriebener Zahlen von verletzten Beamten, über ganz offensichtliche Lügen, wie z.B. dass Clowns Giftflüssigkeit versprüht hätten oder falschen Angaben über Gewalttaten bei Demonstrationen.
Erschrocken sind wir über das Ausmaß der Behinderung unserer Tätigkeit durch die BAO Kavala. Nicht nur wurde uns der Zugang zu den Betroffenen erheblich erschwert, auch wurden Anwälte auf Demonstrationen massiv beleidigt, gestoßen und geschlagen.
Erschrocken sind wir über die hohe Zahl offensichtlicher Fälle von Polizeibrutalität bei Festnahmen – teilweise waren unsere Mandanten noch grün und blau im Gesicht von Schlägen, die sei bei der Festnahme erhalten hatten. Dies veranlasste bei den Gerichtsverfahren die Richter zu besorgten Nachfragen. Erschrocken sind wir über die exzessive Anwendung der Ingewahrsamnahme. Nach ersten Schätzung erfolgte sie in 95 Prozent der Fälle rechtswidrig und wurde richterlich aufgehoben. Erschrocken sind wir über die Behandlung der Ingewahrsahmgenommenen; angefangen von der Unterbringung in käfigartigen Zellen bis hin zur massenhaften Verschleppung von richterlich angeordneten Entlassungen durch die BAO Kavala. Der RAV behält sich insofern vor, Strafanzeige wegen Freiheitsentziehung im Amt in mehren Fällen zu erstatten, in denen Personen trotz richterlicher Anordnungen erst mit Verzögerungen bis zu sechs Stunden aus dem Gewahrsam entlassen wurden.
"Es lässt sich resümieren, dass die Grundrechte während der Tage des Protestes seitens der Polizei und Teilen der Justiz mit Füßen getreten würden", so Rechtsanwältin Anni Pus vom Legal Team. Die Art und Weise, in der sich die Polizei in den vergangenen Tagen sogar über richterliche Anordnungen hinweggesetzt hat, zeigt beispielhaft, dass hier ein Polizeiapparat bewiesen hat, wie er exzessiv Freiheits- und Grundrechte abbauen kann.


Diskurssteuerung
Strategien der Steuerung von Wahrnehmung und Wertung
Aus einem Interview mit dem Polizeipsychologen Georg Sieber, in: Junge Welt, 6.6.2007 (S. 8)
In Rostock ging es dem Bundesminister des Inneren vor allem darum, die "Deutungshoheit" über den G-8-Gipfel gegen ATTAC und andere zu verteidigen. Dazu hatte man die Teilnehmer bereits im Vorfeld unter Generalverdacht gestellt und als zumindest unterwandert von gewaltbereiten Gruppen dargestellt. Und so wurde die Demonstration dann auch begleitet. Die Bilder aus Rostock liefern Anschauungsunterricht, wie so etwas zu machen ist. ... Eine Stimmung irgendwo zwischen Karneval und Loveparade. Die Leute schienen den martialischen Auftritt der Einsatzkräfte hinzunehmen. Dann stand da ein Polizeifahrzeug am Kundgebungsplatz. Das empfanden einige Teilnehmer offensichtlich als Herausforderung. Das Fahrzeug wurde attackiert, ein Gruppe von Polizeibeamten versuchte einzugreifen, und danach überstürzten sich die Ereignisse. Im geschlossenen Einsatz bleibt da nur noch, den Schlagstock freizugeben und Riegel zu bilden.

Diskurssteuerung und Streuung von Falschinfos
Aus Boewe, Jens/Wessels, Sebastian: "Kampf um die Köpfe", in: Junge Welt, 6.6.2007 (S. 3)
Die am Sonnabend in Pressemeldungen der Polizei und Medienberichten in die Welt gesetzte Zahl von 30 bis 41 schwerverletzten Polizisten erweist sich damit als ebenso schlichte wie wirkungsvolle Manipulation. ... Auch das Ausmaß der Verwüstung erreicht nicht den historischen Rekord, den gewisse Medien herbeiredeten. "Drei PKW wurden angezündet", erklärte der Polizeisprecher auf jW-Nachfrage.


Welche Interessen wurden verfolgt?
Aus Jelpke, Ulla: "Wem nützte es?" in: Junge Welt, 7.6.2007 (S. 3)
Den kommerziellen Medien spielten die heißersehnten Bilder von den Straßenschlachten ebenso in die Hände wie den staatlichen Repressionsorganen. Wolfgang Schäuble und die Innenminister der Länder können nun damit rechnen, daß ihre Forderungen nach noch härterem Durchgreifen der Polizei und nach noch mehr Demoverboten auf höhere Akzeptanz stoßen.
Was die vorangegangene Kriminalisierung der G-8-Proteste durch Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt, die Paragraph-129-a-Razzien und die Medienhetze nicht geschafft haben, ist nun eingetreten: Die breite Protestbewegung gegen den G-8-Gipfel wurde an der Militanzfrage gespalten. ATTAC und andere Veranstalter der Großdemonstration haben sich von den Autonomen distanziert und diese für unerwünscht erklärt.



Rolle und Arbeitsbedingungen der Medien
Aus einem Interview mit dem Journalisten Martin Kessler in: Junge Welt, 11.6.2007 (S. 8)
Meiner Ansicht nach gibt es folgendes Problem: Aktuell berichtende Fernsehjournalisten müssen ständig die Themen wechseln. Priorität hat stets nur die Ereignisnähe. Viele haben sich beispielsweise mit politischem Widerstand, zivilem Ungehorsam und demokratischem Protest nicht wirklich auseinandergesetzt. Oft fehlt das Hintergrundwissen, die Zeit für Recherchen und die kritische Sichtweise.


Weitere Aspekte
Polizeiprovokateure
Polizisten ziehen sich schwarze Klamotten an, stacheln zur Gewalt auf oder werfen selbst die ersten Steine - und schon haben Polizei und Politik die Bilder, die sie für ihre Diffamierungen und neue Gesetzesverschärfungen brauchen (dass sich Hunderte von verkleideten Polizisten anstacheln lassen, wäre auch ein Kapitel für sich - spricht aber nur für die Plattheit viele sog. Autonomer, aber nicht für die Polizei).


Absurd: Noch nach der Enttarnung zeigen die Fernsehnachrichtensendungen 'Heute' und 'tagesschau' die Szene als angeblichen Konflikt zwischen gewaltfreien und autonomen DemonstrantInnen. Hier wird offensichtlichst eine gewollte Wahrnehmung des Geschehens produziert.

Aus einem Bericht bei Indymedia:
Die Variante bei „Heute“ geht wie Folgt: Nach einigen Bildern über „bunten und friedlichen“ Protest kommt der Schwenk auf eine Auseinandersetzung innerhalb der Demonstrierenden. Obwohl der Bericht vom Donnerstag den 7.06.07 handelt, wird die Szene vom Vortag gezeigt. Kommentar: „Einige Demonstranten versuchen Vermummte aus ihren Reihen abzudrängen. 'Zeig dein Gesicht ', ruft die Menge, die sich offenbar von Gewalttätern distanzieren will.“
Ähnlich in der Tagesschau. Nach Bildern, die über den Donnerstag berichten sollen taucht auf einmal die Szene vom Vortag auf. Aus dem Off die Kommentierung: „Mehrere Hundert Demonstranten beteiligten sich seit der Nacht an Straßenblockaden rund um Heiligendamm. Sie wollen bis zum Ende des Gipfels bleiben. In ihren Reihen dulden sie keine Vermummten.“ (Videodatei)


Bundeswehreinsatz
Aus "G-8-Richter angezeigt", in: Junge Welt, 11.6.2007 (S. 1)
Der verteidigungspolitische Ausschuß des Bundestages soll nach Angaben der Abgeordneten Birgit Homburger (FDP) noch in dieser Woche über den Umfang des Bundeswehreinsatzes während des G-8-Gipfels informiert werden. So haben Spähpanzer und Hubschrauber der Bundeswehr rund um Heiligendamm offensichtlich der Polizei bei der Aufklärung zugearbeitet. Darüber hinaus wurden Sondereinheiten der Polizei sowie Journalisten in Helikoptern der Luftwaffe transportiert. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau, meldete in der Sache am Wochenende Aufklärungsbedarf. "Was hatten Bundeswehrpanzer am Tagungsort zu suchen?" Die Bundestagsvizepräsidentin will schließlich auch wissen: "Welche Rolle haben Zivilfahnder der Polizei inmitten der G-8-Kritiker gespielt?"


  • Bilanz des Bundeswehreinsatzes (PDF eines Textes von Ulla Jelpke


Im Original: Fallbeispiel Polizei erschießt Mensch
Gerichte schützen den Täter - ein Fallbeispiel gerichteter Justiz

Die Mechanismen gerichteter Justiz
Gerichtete Justiz, im Falle politisch motivierter Justiz auch als ‚Gesinnungs-’ oder eben ‚politische Justiz’ benennbar, folgt bestimmten Logiken, die immer wieder auftreten. Ermittlungs- und Gerichtsverfahren können darauf immer wieder abgeklopft werden mit dem Ergebnis, dass alle die meisten oder fast immer sogar alle der folgenden Merkmale aufweisen:
Politisches Axiom am Beginn: Das Ergebnis der sogenannten Ermittlungen steht schon am Anfang fest. Aus einer Mischung von Routine (Anwendung früherer Fälle auf den neuen), politischem Willen, Interesse an wenig Arbeitsbelastung und den politischen Zielen wird eine Anfangsannahme über die Schuldfrage, über Opfer und TäterInnen gemacht. In politischen Prozessen ist die Lage nur dann offen, wenn konkurrierende Gruppen elitärer Sphären gegeneinander antreten (z.B. gerichtliche Auseinandersetzung zwischen etablierten Parteien oder anderen Teilen der Obrigkeit). Steht aber eine Person aus Eliteschichten gegen eine von außerhalb, ist die Vorentscheidung meist sofort klar: Die Nicht-Eliteperson ist schuld und ab da das Ziel der Ermittlungen. Kommt es z.B. zu einer Auseinandersetzung zwischen Polizei und DemonstrantIn oder zwischen HausrechtsinhaberIn in einem öffentlichen Gebäude und BesucherIn, so ist die Vorstruktur so prägend, dass das Ergebnis schon zu Beginn der Ermittlungen feststeht.
Gerichtete Ermittlungstätigkeit: Die gesamte Ermittlungsarbeit wird an dem vorgedachten Ergebnis ausgerichtet. Sämtliche ZeugInnenaussagen und alle Beweisstücke werden nur noch danach bewertet, wieweit sie das Feststehende stützen oder dem widersprechen. Im ersten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person besonders glaubwürdig oder das Beweisstück besonders wichtig ist. Im zweiten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person ohnehin nicht besonders glaubwürdig oder das Beweisstück nicht besonders aussagekräftig ist. Oft werden der Anfangsthese widersprechende Beweisstücke oder ZeugInnen auch einfach ganz missachtet.
Gerichtetes Verfahren: Aus den Vorentscheidungen wird das Verfahren aufgezogen. Schon in der Frage, wer angeklagt wird und wer als ZeugIn die Anklage stützt, ist die Vorentscheidung zu erkennen. Welche Straftatbestände herangezogen werden, gehört zu dem „Komplott“ juristischer Herrschaftsausübung. Geht es gegen eine vorverurteilte, also in der Regel nicht den gesellschaftlichen Eliten angehörige Person, so wird intensiv geguckt, welche Paragraphen noch herangezogen werden können, um die Anklage zu verbreitern. Im umgekehrten Fall wird vor allem geschaut, welche entlastenden Paragraphen (Verbotsirrtum, Notwehr, geringe Schuld, besondere Umstände) heranzuziehen sind. Auch hier ist wie bei den Ermittlungen die Tätigkeit der Justiz gerichtet nach dem gewünschten Ergebnis.
Urteil: Meist finden sich in Urteilen Bezüge auf andere Rechtssprechung. Auch hier wird gezielt ausgewählt, was in das vorgegebene Ergebnis passt. Es gibt derart viele Urteile, dass zu jedem gewünschten Ergebnis irgendeines zu finden ist – die Auswahl folgt daher nicht einer systematischen Analyse, sondern ist gerichtete Willkür. Ebenso werden die im Verfahren eingebrachten Beweiserhebungen gerichtet gewertet. So werden ZeugInnen, die besonders präzise und widerspruchsfrei auftreten, im Fall der die Vorentscheidung unterstützenden Aussage aus dem Grund fehlender Widersprüche als besonders glaubwürdig gewertet. Widersprechen sie aber dem Vorergebnis, wird der gleiche Auftritt als unglaubwürdig gewertet, z.B. weil er „wie auswendig gelernt“ gewirkt hätte. So ist es auch umgekehrt: Sind die ZeugInnen, die das Vorergebnis stützen, fahrig und widersprüchlich, so wird das als besondere Glaubwürdigkeit gewertet, z.B. weil die Personen authentisch gewesen seien usw.
Fazit: Gerichtsverfahren sind, wenn politische oder andere Interessen verfolgt werden, eine reine Akzeptanzbeschaffung für ein vorher feststehendes Ergebnis. Jegliche Illusion, mensch könnte mit juristischen Tricks etwas ‚reißen’ sind zumindest in der Sache abwegig. Denkbar ist nur, das Verfahren als solches unter Druck zu setzen, also z.B. durch präzise Arbeit und umfangreiche Beweiserhebungen das Interesse der Beteiligten an wenig Arbeitsbelastung in einen Konflikt mit dem Interesse zur Verurteilung zu bringen. Das geht aber strukturell nur, wenn die Nicht-Elite-Personen Angeklagte sind. Sind z.B. PolizistInnen angeklagt wegen Taten gegen Nicht-Elite-Personen (DemonstrantInnen, ‚normale’ BürgerInnen oder gar Angehörige armer Schichten), so gibt es kaum Einfluss auf das Verfahren, weil alle Beteiligten – wenn auch mit unterschiedlichen Tricks – die Nichtbestrafung anstreben. Für den Umgang mit solcher Gesinnungsjustiz, die nicht Ausnahme sondern Alltag ist, empfiehlt sich die offene Thematisierung der Strategien von Gericht und Ermittlungsbehörden, um wenigstens deren Vorgehensweise transparent zu machen. Denkbar ist z.B., das Urteil und seine interessensgeleiteten Begründungen im Plädoyer vorwegzunehmen und anzugreifen.
Aus dem Kommunique Nr. 1 der Antirepressions-Stelle K.O.B.R.A. (PDF-Download)

Der folgende Fall ist ein eindrucksvolles Beispiel, wie gerichtete Justiz in der Praxis aussieht ...

Das Geschehen
Am 28.7.2002 wird ein Mensch erschossen. Der Schuß trifft den Menschen von hinten und durchschlägt fast den gesamten Oberkörper, anfangend von unten hinten knapp über dem Hintern bis vorne oben unter das Schlüsselbein. Unterwegs wird u.a. die Aorta zerfetzt mit der Folge des schnellen Verblutungstodes. Üblicherweise wird in solchen Fällen intensiv ermittelt und Anklage erhoben gegen den Täter. So geschieht es auch hier, aber der Täter ist Polizist - und das Opfer nicht gerade Angehöriger von Eliteschichten dieser Gesellschaft. Daher agiert die gerichtete Justiz nach den für solche Fälle üblichen Logiken. Will heißen:
  • In Bezug auf den Täter wird intensiv ermittelt, warum alles keine Straftat gewesen sein kann. Aus den Unterlagen geht fast nur solches hervor: Notwehr, Versehen, Fahrlässigkeit, Missgeschick, Irrtum, der Schuss gar nicht so schlimm gemeint - alles wird geprüft und geschaut, was sich draus machen läßt.
  • In Bezug auf das Opfer wird auch intensiv ermittelt: Was könnte er Böses angestellt haben - den armen Täter in Todesnähe gebracht haben, drogensüchtig, randalierend, beleidigend. Die Sammlung ist beeindruckend.

Ein Wille, den Täter zu überführen, ist von Beginn an gar nicht zu bemerken. An Anklageschrift und den beiden Urteilen (Verfahren und Revision) soll das belegt werden.
Anklage


Am 14.4.2004 erhob die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage gegen den Täter. Der Text vermittelt nur einen Eindruck: Am liebsten hätten sie das Verfahren eingestellt. Aber die tödlichen Schüssen waren dann doch zu krass, schließlich ergaben die Ermittlungen, dass das Opfer eigentlich gar nichts anderes gemacht hatte als laut pöbelndes Traktieren eines Zigarettenautomaten, der trotz Geldeinwurf keine Schachtel herausgab (was tatsächlich so war). Trotz des nichtigen Anlasses wollte die heraneilende Polizeistreife die beiden Ruhestörer unbedingt festnehmen. Als einer der beiden aber eher fliehen wollte, entspann sich erst eine Verfolgungsszene, dann wehrte sich der Verfolgte zunehmend heftig gegen den Polizisten und als dieser trotzdem nicht ablies, sondern die Nummer weiter durchzog u.a. mit Pfefferspray, soll der Verfolgte angefangen haben, mit Steinen zu werfen (hier gibt es allerdings auffällige Ungenauigkeit). Der Polizist hörte immer noch nicht auf, sondern interpretierte die von ihm selbst eskalierte Situation nun als Bedrohung für sich und erschoss den Menschen, der eigentlich nichts wollte als abhauen - und der bis dahin auch genau nichts Strafbares gemacht hatte.
Dieser Ablauf ist das Unstrittige des Prozesses. Nun beginnt das Interpretieren. Schon die Anklage der Staatsanwaltschaft hat es in sich. Intensiv wurden in der Schrift eigentlich nur entlastende Punkte zusammengetragen. Dabei zeigt schon die Anklageschrift deutlich auf, dass eigentlich keine Gefahr für den Polizisten bestand, hätte er nicht nicht die Festnahme mit allen Mitteln durchsetzen wollen:

Anklageschrift, Seite 2

Anklageschrift, Seite 4 - sehr deutlich: Das Opfer wollte fliehen, der Polizist das gewaltsam verhindern.
Immerhin bemerkt die Staatsanwaltschaft diese Lage noch und erwähnt selbst bei der späteren Zuspitzung, dass der Täter durch Ausweichen der Gefahrenlage hätte entgehen können. Tatsächlich ist es noch deutlicher: Der Täter hat diese Situation erst erzeugt (Seite 7).

Schließlich kommt die Staatsanwaltschaft aber trotz dieser klaren Lage zu dem Ergebnis (Seite 5 und 6):


Übrig bleibt für die Staatsanwaltschaft daher nur noch eine fahrlässige Tötung - der Täter hätte den "Angreifer" (der ja eigentlich ein Flüchtender war) nur anschießen, aber nicht töten dürfen (Seite 7).


Das Urteil
Über diese Anklageschrift wurde nun verhandelt. Worum nun ging es vor Gericht? Die Ausräumung der letzten Verurteilungsgefahr für den Polizisten. Da sitzt also jemand auf der Anklagebank, der jemanden erschossen hat. Ihm gegenüber das eigentlich "neutrale" Gericht. Ihm zur Seite die Verteidigung - ein Rechtsanwalt aus einer interessanten Kanzlei aus Gießen. Dort sind auch zwei berühmtere Juristen aktiv (die Kanzlei trägt deren Namen): Volker Bouffier, der Innenminister von Hessen, und Dr. Gasser, der Justizminister von ... ja, von Thüringen (inzwischen ist der dort auch Innenminister). Der Arbeitgeber des Gerichts ist also in der gleichen Anwaltskanzlei wie der Verteidiger des Polizisten, dessen Dienstherr der Justizminister kurze Zeit später wird. Da kann eigentlich nichts mehr schiefgehen - geht auch nicht. Doch es kommt dicker: Auch die Anklage, eigentlich die Gegner des Angeklagten und der Verteidigung steht hinter dem Täter.


Verkehrte Welt: Flüchtender jagt Verfolger?
Im Prozess wird vor allem über böse Taten des Opfers und über die Todesangst des Täters geredet - obwohl sich dieser, wie auch der Prozess eindeutig ergab, jede Mühe gab, die Eskalation zu erreichen durch die Verfolgungsjagd trotz heftiger und sich erst Stück für Stück steigernder Gegenwehr. Die RichterInnen verkündeten ein eindeutiges Urteil: Der arme Täter sei in einer lebensbedrohliche Lage ohne eigene Schuld gebracht worden - von einem Flüchtenden:

Seite 17 mit der Behauptung, das Ganze wäre ein "gegen ihn gerichteter, objektiv lebensgefährlicher Angriff" gewesen. Das ist also eher eine Verurteilung des Opfers - versuchter Mord. Es fällt nicht schwer, sich vorzustellen, was ihm widerfahren wäre, hätte ihn der Polizist nicht tot geschossen. Vielleicht wäre er dann im Rollstuhl als Mörder verurteilt worden, während der Täter freigesprochen worden wäre ...

Das Gericht setzt sich wie die Anklage mit der Endsituation auseinander und versucht dort mit viel Aufwand, nachzuweisen, warum der Polizist nicht einfach hätte weggehen können. Überzeugend klingt das nicht - und warum der Polizist nicht schon viel früher einfach gegangen ist, damit beschäftigt sich das Gericht schlicht gar nicht (Seite 18).

Am deutlichsten aber ist der Abschluss. Hier stellt das Gericht fest, der arme Täter sei "ohne eigenes Verschulden in die Lage gebracht worden". Wer also hinter jemandem herläuft, ihn festzuhalten und umzureißen versucht - der hat an diesem Ablauf keinerlei Schuld. Vielleicht gibt es demnächst noch Nötigungsprozesse gegen Menschen, die vor der Polizei fliehen, weil sie diese dann ja zur Verfolgung zwingen ... (Seite 21, abschließender Absatz des Urteils)


BelastungszeugInnen demontieren
Auch das ist typisch für gerichtete Justiz: Wer als ZeugIn etwas sagt, was der Gesinnungsjustiz nicht passt, wird als unglaubwürdig dargestellt und richtig viel hervorgekramt, was die Person als wirr oder nicht günstig postiert erscheinen lässt. Wer dagegen das Richtige sagt, wird einfach als Quelle der Wahrheit angenommen. Im vorliegenden Urteil ist das absurderweise sogar der Angeklagte selbst (Seite 7):

Nun gab es aber zwei wichtige Abweichungen bei den ZeugInnen, die das Geschehen in Frage stellten. Ein Zeuge sagte aus, dass der später Getötete gar nicht Steine Richtung des Kopfes des Polizisten warf, sondern viel tiefer. Der Polizist sei hochgesprungen und so ausgewichen. Wenn das stimmt, hätte nie Lebensgefahr bestanden und der tödliche Schuss wäre nicht gerechtfertigt gewesen. Also muss der Zeuge demontiert werden (Seite 10):

So einfach geht das. Da fällt gar nicht mehr auf, dass das Gericht die Aussage, der Polizist sei hochgesprungen, einfach gar nicht mehr beachtet. Vielleicht kann mensch das von oben ja erkennen und dem Gericht fiel keine schlaue Ausrede mehr ein?
Sicherlich unbeabsichtigt belastete eine zweite Zeugin den Täter schwer - die ihn begleitende Polizistin. Die berichtete nämlich davon, dass zwischen Steinwürfen und Schuss einige Zeit vergangen ist. Auch dann wäre die Notwehr wohl nicht mehr gegeben. Also musste auch diese Aussage weggedrückt werden. Methode diesmal: Die Zeugin hat sie nicht mehr alle (Seite 12 und 13):



Der Tod als Panne
Zu alledem ist der Tod nur ein Versehen. Der Grund: Der Schütze wollte nur die Beine treffen. Zwar war die Einschusshöhe dafür in jedem Fall zu hoch, aber das ist wegen der Aufregung und der Todesgefahr passiert. Und weil die Knarre nicht vorgespannt war. Und ... schließlich schafft es das Gericht sogar, den Hinweis darauf, dass der Täter sonst ein guter Schütze war, entlastend zu werten - gesunder Menschenverstand würde sicherlich andersherum denken: Wenn jemand ein sicherer Schütze ist, wird er eher nicht aus Versehen zu früh abdrücken ... und außerdem ist ja die Abweichung auch nur klein. Die Abweichung zwischen tot und nicht tot (Seiten 16 und 20).



Der eigentlich Böse: Das Opfer
Wie üblich in der Gesinnungsjustiz wird versucht, das Opfer staatlicher Gewalt zu eigentlichen Täter zu machen. Es ist beeindruckend, wie wenig im Urteil zu der Tat des Polizisten zu finden ist, während das Opfer diesen brutal angegriffen und in höchste Lebensgefahr gebracht hat.

Dabei heißt es in Kommentar zum Notwehrrecht u.a.
Aus Kindhäuser, Urs (2002): Strafgesetzbuch. Lehr- und Praxiskommentar, Nomos in Baden-Baden (§ 34, Rd-Nr. 41):
Wer verpflichtet ist, bestimmte Gefahren zu tragen, kann sich bei ihrem Eintritt grds. nicht auf Notstand berufen; dies gilt namentlich für Polizisten, Soldaten und Feuerwehrleute.

Revision

Die Nebenkläger strengten eine Neuauflage vor dem Bundesgerichtshof an. Doch die Revision wurde zurückgewiesen. Es lohnt sich nicht besonders, darauf einzugehen - eigentlich passierte das gleiche nochmal. Auch der BGH stellte feste: Das Opfer wollte flüchten (Seite 4).

Auch der BGH stellt die Behauptung auf, der Polizist hätte die Lage nicht hervorgerufen - ein Ausweichen wäre nur zu verlangen gewesen, wenn er die Situation selbst "provoziert" hätte. Das hätte er aber nicht - sagt das BGH. Was die Verfolgung eines Flüchtenden sonst sein soll, dazu schwieg das Gericht dann lieber. Logisch ist sein Gedankengang auch nur, wenn man weiß: Der Polizist sollte ungeschoren bleiben (Seite 7).

Und ganz nebenbei: Der Fehlschuss sei schlicht ein "Verreissen" - kann ja schon mal passieren (Seite 8). Und wenn ein Zeuge sagt, der Polizist hätte mit ausgestrecktem Arm nach unten gezielt, so läßt sich das mit der Version des Täters, er hätte nach oben einen Warnschuss abgeben wollen, "durchaus vereinbaren". Wie bitte? Naja, das Gericht begründet das einfach nicht (Seite 6).



Logiken der Justiz
Zwei eher formale Festsetzungen im Urteil sind noch erwähnenswert. Mit den Ermittlungsmethoden gerichteter Justiz hat das nichts mehr zu tun, aber es wirft weitere Lichter auf die Sphäre der Justiz:
  • Die Ablehnung der Revision muss die Nebenklage bezahlen. Neben seinem Sohn ist der Vater jetzt auch noch Geld los.
  • Die Revision umfasst nur eine Rechtsfehlerüberprüfung. Die inhaltlichen Feststellungen zum Tatablauf sind bei Revisionen gar nicht mehr Gegenstand. Das muss bei einer solchen zweiten Instanz immer beachtet werden.



Anmerkung
Diese Darstellung ist kein Plädoyer, dass der Polizist hätte bestraft werden müssen. Strafe ist selbst ein herrschaftsförmiges Mittel und erreicht die Ziele nicht, die mit ihr verbunden werden. Doch die Ungleichbehandlung ist ein Skandal. Der Freispruch des Polizisten erfolgte ja nicht, weil die Gerichte die Existenz von Knästen und ihrer selbst für falsch halten, sondern weil sie eben speziell Polizisten schützen - und andere zunehmend härter bestrafen.


Kritische rechtliche Bewertungen
Aus einem Text des Anwaltes Rolf Gössner in: Ossietzky 15/2003
Die beiden beteiligten Polizeibeamten wurden nach diesem Vorfall vom Dienst freigestellt und polizeipsychologisch betreut. Andere Todesschützen wären sofort verhört worden, ohne Möglichkeit, sich untereinander abzusprechen. Die Polizisten stünden unter Schock und seien vernehmungsunfähig, begründeten Polizeisprecher die konsequente Abschottung. Den Angehörigen des Toten wurde indessen keine psychologische Betreuung angeboten.
Die Staatsanwaltschaft ging sogleich zugunsten des Todesschützen von einer Notwehrsituation aus - nach einer "vorläufigen juristischen Bewertung", wie es hieß, aber ohne Kenntnis der näheren Umstände, ohne Befragung der beteiligten Polizisten und noch vor der Vernehmung von Zeugen. Und das, obwohl das Opfer in den Rücken getroffen worden war. Dem schießenden Polizeibeamten könne bislang kein Vorwurf gemacht werden, so die vorschnell entlastende Einschätzung der Staatsanwaltschaft. ...
Die Staatsanwaltschaft, die zunächst ohne nähere Kenntnis der Umstände von Notwehr ausging, versprach, den Vorfall restlos aufzuklären. Nichts werde vertuscht. Angesichts dieser präventiven Beteuerung mutet es verwunderlich an, daß ausgerechnet die Polizeidirektion Nordhausen beauftragt wurde, gegen den beschuldigten Kollegen zu ermitteln - und nicht etwa das Landeskriminalamt oder die Abteilung "Innere Ermittlungen", wie es ein Erlaß des Innenministeriums bei Beschuldigungen gegen Polizeibeamte und besonders nach einem polizeilichen Todesschuß vorschreibt. Kritikern der anfangs auffallend zögerlichen Ermittlungen begegnete die Polizeiführung mit massiven Einschüchterungsversuchen. ...
Eine kritische Öffentlichkeit ist und bleibt notwendig, damit Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Polizeibeamte nicht gleich im Vorfeld sang- und klanglos eingestellt werden. ... Und es ist nicht hinnehmbar, daß die Exekutive prägenden Einfluß auf die Ermittlungen und auf die anschließenden Strafverfahren nimmt, wie sie es in Thüringen wiederholt versucht hat. Sonst triumphiert immer die Polizeiversion.

Noch längere Fassung des Textes (erschienen in der FR, 12.8.2003, S. 7)

Links zum Fall

Nachwort
Zur Landtagswahl 2019 in Thüringen traten fünf Polizeibeamte für die in diesem Land besonders rechtsextreme AfD an (Chef: Björn Höcke). Einer davon war der Todesschütze der beschriebenen Nacht. Im Landtag könnte also ein Mensch sitzen, der schon mal einen Menschen - im wahrsten Sinne des Wortes - hinterrücks erschossen hat. Wäre es umgekehrt gewesen, wäre eine Mordverurteilung unausweichlich gewesen. So aber gab es psychologische Betreuung für den Täter, Unterstützung gleich von Ministern ganz persönlich und die erwartbaren Freisprüche. Jetzt könnte der, der schon getötet hat, auch noch die politischen Leitlinien mitbestimmen. Das macht die Politik nicht schlimmer, aber auffälliger.

Wendland
Aus Mathias Edler (2001): Demonstranten als "Staatsfeinde" - "Staat" als Feindbild?", Alte Jeetzel-Buchhandlung (S. 132ff)
Am Mittag des 4. Juni 1995 wird ein elfjähriger Junge beim Spielen in de Sandkuhle des wendländischen Dorfes Lomitz verschüttet. Zeitgleich brennen an der Kreisstraße 4 bei Lomitz und bei Thurau zwei Strommasten. Aufgrund des Stromausfalles funktioniert die Feuerwehrsirene im Dorf nicht. Die per Telefonkette alarmierten Feuerwehrleute können den verschütteten Jungen 25 Minuten später nur noch tot bergen. Am Montag, den 5. Juni meldet die Deutsche Presse Agentur (dpa) um 15.46 Uhr:

Vermutlich militante Atomkraftgegner haben am Pfingstsonntag im Raum Gorleben Brandanschläge auf zwei Strommasten verübt. Weil daraufhin in einigen Ortschaften der Strom ausfiel, wurde nach Darstellung der Polizei vom Montag die Hilfsaktion für einen Elfjährigen verzögert. (...) Der Junge war in Lomitz in einer Sandkuhle verschüttet worden. Bei der Verständigung von Rettungskräften habe wegen des Stromausfalls der Feuermelder nicht funktoniert. Für den Elfjährigen kam jede Hilfe zu spät. Bei den Anschlägen waren an den Strommasten (...) runde Strohballen in Brand gesteckt worden.

Der wachhabende Beamte in der Polizeiinspektion Lüchow gibt eine entsprechende Meldung an die Bezirksregierung ab, die wiederum informiert das Lagezentrum im Innenministerium. Daraufhin erscheint die zitierte Agenturmeldung.
Der örtliche Stromversorger HASTRA hat die Polizei am Montag um 13.05 Uhr darüber informiert, dass es sich bei den brennenden Strommasten definitiv um einen technischen Defekt und nicht um einen Anschlag handelte. Nach Aussagen eines HASTRA-Mitarbeiters war diese Tatsache den Stromhandwerkern "spätestens 30 Minuten nach dem Vorfall" bekannt. Nur: Sie wurden zu der Ursache nicht befragt. Erst am Montag um 17 Uhr stellt die PI Lüchow in einer Pressemitteilung ihre Vorverurteilung richtig: "Kein Anschlag auf Strommasten (...) sondern technischer Defekt. Tragischer Todesfall in Sandkuhle in Lomitz." Für das Gros der Printmedien kommt die Richtigstellung der Polizei zu spät. Die Altmark-Zeitung wählt am 6. Juni 1995 unter einem Bericht über Pfingstaktionen der Atomkraftgegner im Wendland den Titel: "Gorleben: Tod durch Anschlag".

International
13. Mai 1985 warf iin Pennsylvania ein Hubschrauber der State Police zwei Bomben auf einem Haus, in dem Mitglieder der MOVE schwarzen Befreiungsorganisation lebten. Das resultierende Feuer wuchs und geriet außer Kontrolle. 11 Menschen starben, darunter fünf Kinder. 65 Häuser wurden zerstört.

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