Polizeidoku Gießen

BEISPIELE

Herrschaft und Definitionsmacht


1. Sexistische Argumentationen
2. Herrschaft und Definitionsmacht

Aus einem Aufruf zur Anerkennung der Definitionsmacht:
Auf dem Rechtsweg ist eine betroffene Person dazu gezwungen, die erlebte Erfahrung in aller Öffentlichkeit in allen Einzelheiten darzulegen. Dabei werden ihre persönlichen Grenzen erneut ignoriert. Es ist bekannt, dass dies in vielen Fällen bedeutet, dass sich die Tat traumatisch wiederholt. Außerdem outet sie sich in aller Öffentlichkeit: vor Freund_innen, Familie, Kolleg_innen als Opfer einer Vergewaltigung mit den verschiedenen sozialen Konsequenzen. Dies bedeutet oft Jahre der Anstrengung zusätzlich zur Verarbeitung der Gewalterfahrung. Dann werden in der Regel die Täter freigesprochen. Darin sehen viele Betroffene keinen Sinn und so müssen die wenigsten Täter für ihre Gewalt gerade stehen und Verantwortung übernehmen. Im schlimmsten Fall wiederholen sie, was ihnen so sicher ist.
Darum fordern wir das "Definitionsrecht" für die Betroffenen. Das heißt es soll ihnen das Recht eingeräumt werden, einen Täter zu markieren ohne für die Beweislast verantwortlich zu sein. Ihrer Aussage muss Glauben geschenkt werden, da sie nicht beweisbar ist! Ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden und er die Verantwortung übernehmen! Denn nur wenn Täter endlich geoutet werden können, erscheinen ihnen Frauen, oder auch Jungen und Mädchen nicht mehr unbegrenzt verfügbar. Nur so kann die männliche Definitionsmacht und Gewalt über die Sexualität von Frauen entkräftet werden.

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