Ende Gelände

POLIZEIGEWALT

Polizeigewalt ist Alltag ...


1. Einleitung
2. Für eine Welt ohne Polizei
3. Polizeigewalt überall
4. Polizeigewalt ist Alltag ...
5. Cop Culture
6. Polizei gegen politische Opposition
7. Folter und Polizeimethoden
8. Sanktionen? Fehlanzeige ...
9. CPT-Standards: Straflosigkeit von Gewalt durch Polizei und Justiz
10. Sicherheitswahn bei Bahn & Co.
11. Polizeiwaffen
12. Weitere Links zur Polizei


Niemand redet drüber ... ZeugInnen fehlen oder haben keine Chance gegen die abgesprochenden Versionen der PolizistInnen ... RichterInnen, Staatsanwaltschaft und Polizei halten zusammen ... die ständige Schläge, Mißhandlungen, Drohungen usw. von Polizei gegen Menschen sind einfach der Kollateralschaden, den ein Staat hat bei der Sicherung seiner Macht. Nur manchmal wird sichtbar, was vor sich geht. Zum Beispiel, wenn PolizistInnen in eine Demonstration reinknüppeln und zwei zivile Polizeiermittler zusammenschlagen - die Prügler wurden verurteilt. Hätten sie DemonstrantInnen getroffen, wäre das sicherlich nicht geschehen ...
Ein dramatischer Fall ereignete sich im Dezember 2004 in Dresden. Bullen stürmen eine Wohnung - sicherlich so, wie sie es üblicherweise tun. Nur irren sie sich in der Haustür und überfallen einen Kollegen. Dessen Version zählt was in Obrigkeitsdeutschland. Und so erfährt mensch, was auch sonst ständig abgeht, aber eben verschwiegen bleibt ...
Aus der Frankfurter Rundschau, 20.12.2004, S. 16:


Aus "Ich sagte: Jetzt ist Schluß", Interview mit dem Polizeibeamten Uwe Chrobok in: Stern 17/1995 (S. 226 f.)
Stern: Sie haben vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt, daß Kollegen von Ihnen festgenommene Schwarzafrikaner mit Trängengas und Desinfektionsspray mißhandelt hätten. Wie war das genau?
Chrobok: Mein Dienstherr hat mir nicht erlaubt, darüber jetzt öffentlich zu sprechen. ...
Stern: Sie haben auch ausgesagt, daß sich Kollegen von Ihnen damit gebrüstet hätten, schwarzafrikanische Dealer zu abgelegenen Orten im Freihafen gefahren und dort Scheinhinrichtungen inszeniert zu haben. Warum haben Sie damals nicht sofort gehandelt?
Chrobok: Ich habe es im ersten Moment nicht ernst genommen.
Stern: Sie hielten das über Übertreibung?
Chrobok: Ich dachte, die überziehen, das sind nur Sprüche. Aber dann kamen entsprechende Details hinzu, bis ich ahnte, daß es vermutlich so gewesen ist.



Im Original: Beispiele von Polizeigewalt
Polizisten malträtieren und berauben "aus Frust" über sinnlosen Polizeidienst
Aus "Räuber in Uniform", in: taz, 7.7.2010
Die Polizisten hatten von illegalen Zigarettenhändlern verlangt, dass sie sich bei den Kontrollen mitten im Winter die Unterhosen herunter- und die Socken ausziehen. Einmal ließen sie sie Schnee schippen. Die Beamten zerstörten SIM-Karten der Handys ihrer Opfer, damit diese keine Hilfe holen konnten. In Einzelfällen wurden Vietnamesen mit der Faust und dem Schlagstock geschlagen oder mitten in der klirrenden Kälte außerhalb der Stadt in einer ihnen unbekannten und menschenleeren Gegend ausgesetzt. Das traf auch einen Vietnamesen, der bei mehr als 10 Grad unter null nur Latschen getragen hatte, weil er nur vor die Tür seines Wohnheims gegangen war.
"Ich habe beim Lesen der Anklageschrift gedacht, ich lese nicht richtig", sagte Richter Matthias Schertz. Die Bundespolizisten verdienten netto 2.400 beziehungsweise 1.800 Euro. Sie hatten einen sicheren Arbeitsplatz und Pensionsansprüche. Beide waren in geordneten Verhältnissen aufgewachsen und in ihrem Leben nie straffällig geworden.
"Um Geld ging es gar nicht, darin sind sich alle Prozessbeteiligten einig", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Ihnen ging es darum, Macht auszuüben. In Vietnamesen hätten sie ihre Opfer erblickt, weil "ihnen in den Augen der Angeklagten sowieso keiner glauben würde". ...
Udo R. und Michael A. hatten nach eigenen Angaben aus Frust gehandelt. "Ich wollte Gutes tun, aber nur selten gab es gute und sinnvolle Einsätze", hatte Udo R. ausgesagt.


Aus der Sendung "Panorama" vom 5.3.2009
Auch unsere braven Beamten in grün schlagen ab und an mal kraftvoll zu. Opfer solcher Polizeigewalt haben es schwer. Man stößt auf eine Mauer des Schweigens und falscher Solidarität. ... plötzlich feuert einer der Polizisten aus nächster Nähe acht Schüsse ab. Tötet Dennis. Zwei Beamte stehen zwar daneben. Wollen später aber nichts gesehen, nichts gehört haben. Die Ermittlungen der Oberstaatsanwältin werden von den Polizisten blockiert. ...
Am Tatort waren 14 Polizisten. Die Staatsanwaltschaft befragt jeden einzelnen zu ihrem Fall. Das Ergebnis: Keiner will was gesehen haben. Keiner will es gewesen sein. Wie so oft wird das Verfahren eingestellt, weil der Polizist nie gefunden wurde, der auf Wenta eingeschlagen hat. ... Alles Einzelfälle? Fakt jedenfalls ist: Allein in Berlin gab es im Jahr 2007 1834 Strafverfahren gegen Polizisten. Verurteilt wurden drei. Eine beunruhigende Bilanz. ...
Wenn wir uns auf das, was die Polizei in ihren Berichten schreibt nicht mehr verlassen können, worauf denn dann?“ Quelle: Bonner Generalanzeiger. Die Opfer bleiben allein. Die Innenminister stellen sich häufig vor ihre Beamten. Unabhängige Polizeikommissionen lehnen die meisten strikt ab.

Polizist schlägt mit Faust ins Gesicht - Kollege guckt zu und macht nichts

Polizeibrutalität und Vertuschung am Beispiel: Tod im Polizeiwahrsam (Adem Özdamar, 2008)
Krasser Fall im März 2008: Die Polizei prügelt offenbar einen (nichtdeutschen) Gefangenen zu Tode. Doch das wird verschwiegen. Die gerichtsmedizinischen Gutachten hätten ergeben, dass keine Fremdeinwirkung vorläge. So verläuft es immer ... die RobenträgerInnen decken die Uniformierten. Die Medien glauben beiden. Ruhe.
Doch diesmal traten ÄrztInnen an die Öffentlichkeit und sagte aus, dass alles gelogen war. Sie hätten etwas anderes herausgefunden - nämlich dass der Gefangene erheblicher Gewalt ausgesetzt war ...

Im Original: Bericht zu Adem Özdamar ...
Aus einem Bericht zu amnesty-Bemühungen zu dem Fall, in: FR, 12.3.2008 (S. 3)
Der Todesfall Adem Özdamar wird Amnesty International (AI) viel Arbeit bereiten. Denn Medienberichte über mögliche Opfer von Polizeigewalt ermunterten viele dazu, sich an die Menschenrechtsorganisation zu wenden, sagt AI-Mitarbeiter Wolfgang Grenz. Sie erzählen dann von ihren Erfahrungen mit Beamten, die mehr Feind sind als Freund und Helfer.
Fast alle diese Fälle ähneln sich. Zunächst ist es schwierig für die Betroffenen zu beweisen, dass Beamte sie misshandelt haben. Meist geschieht dies auf einem Polizeirevier. Die Zeugen sind entweder Uniformierte, die häufig nicht aussagen. Oder es handelt sich, auf der anderen Seite, um Freunde oder Bekannte des Opfers, deren Aussagen nicht zählen, weil sie befangen sind. Die früher sehr aktive Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten (BkP) berichtete, häufig würden zudem Beweismittel verschwinden.

Aus "Zweifel an offizieller Version im Todesfall Özdamar", in: FR, 11.2.2008 (S. 4)
Der auf einer Hagener Polizeiwache ins Koma gefallene und mittlerweile verstorbene Türke ist möglicherweise Opfer von Polizeigewalt. Aussagen von Ärzten und Zeugen, die der Frankfurter Rundschau schriftlich vorliegen, lassen Zweifel an der bisherigen Darstellung der ermittelnden Hagener Staatsanwaltschaft aufkommen.
So stellte die Dortmunder Gerichtsmedizinerin Eva Schmidt über das 26-jährige Opfer fest: "Hämatome über der linken Augenbraue sowie am rechten Oberlid (sind) Ausdruck einer stumpfen Gewaltanwendung von außen.” Bislang hatte der Hagener Oberstaatsanwalt Reinhard Rolfes immer behauptet, es gebe "keinerlei Anzeichen für eine äußerliche Gewaltanwendung.” So gebe es auch keinen Grund für weitere Ermittlungen. ...

Beschreibung der genaueren Abläufe in der FR, 12.3.2008 (S. 2)
Fotos aus der Notaufnahme des Krankenhauses lassen rote Schnürungen am Gelenk erkennen, die rechte Hand ist aufs Doppelte angeschwollen. Desweiteren zeigen die Fotos ein handtellergroßes Hämatom am Hals so wie an der Stirn, Blutergüsse und Schürfwunden am ganzen Körper."Der Patient wurde möglicherweise mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen”, gab die behandelnde Notärztin Kathrin Hoffmann zu Protokoll. Sie habe sich außerdem gefragt, ob jemand auf seiner Brust gesessen habe.
Die Polizei behauptete hingegen schon wenige Stunden nach dem Vorfall ihre Unschuld. Zunächst bezeichnete sie Adem Özdamar in einer Pressemitteilung als psychisch krank und verwirrt, dann wieder als Drogensüchtigen.

Das bittere Ende: Einfach alles eingestellt
Aus "Ermittlungen zu Özdamar eingestellt", in: FR, 24.6.2008 (S. 5)
Die Hagener Staatsanwaltschaft spricht ihre Polizisten frei: Sie stellt die Ermittlungen zum Tode von Adem Özdamar "mangels Tatverdacht" ein. Das ist das Resultat der Obduktionsergebnisse, die am Montag präsentiert wurden - zwei Monate später als ursprünglich angekündigt. ...
Das türkische Justizministerium hat die Leiche in Istanbul ein zweites Mal obduzieren lassen. Noch aber warten dortige Mediziner auf das Gehirn Özdamars, das bislang von den deutschen Behörden einbehalten wurde. ...
"Die Staatsanwaltschaft Hagen hat die Ermittlungen objektiv und mit dem gebotenen Nachdruck geführt", schreibt die Hagener Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung. Allerdings wurden Ärzte, die Özdamar bei seiner Einlieferung untersucht hatten, nicht als Zeugen befragt, Videoaufnahmen aus der Wache nicht ausgewertet. Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und das Innenministerium decken aber die Hagener Beamten. Der Anwalt der Familie Özdamar hatte beantragt, die Hagener Staatsanwaltschaft abzulösen, weil die Ermittler Objektivität vermissen ließen. Sein 16-seitiger Antrag wurde von der Generalstaatsanwaltschaft binnen zwei Tagen abgelehnt, ohne dass die Ermittlungsakten aus Hagen überhaupt eingesehen worden wären.


Angriffe auf Nicht-Deutsche
Artikel aus der Jungen Welt, 17.1.2004
Junge Welt 17.1.2004
Forts. Junge Welt-Artikel


Weitere Tote in Polizeigewahrsam oder durch Polizeigewalt:

Im Original: Bericht zu Todesschüssen in Frankfurt ...
Aus "Sein Widerstand war noch nicht gebrochen", in: FR, 3.8.2011 (Seite D2+3)
Ein „Störer“, der „trotz Aufforderung“ nicht stehenblieb und stattdessen mit „irrem, wahnsinnigen, entschlossenem Blick“ und „erhobenem Messer“ auf die Beamten losgegangen sei, weshalb es zum „Schusswaffengebrauch“ gekommen sei, wie es am Tag darauf technisch-nüchtern im Sachstandsbericht der Polizei hieß.
So steht das nun überall, im Obduktionsbericht, im Bericht des Landeskriminalamts, in den Vermerken der Frankfurter Staatsanwaltschaft: „Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte nach Messerangriff“. ...
Nur das Messer, stellt sich nun, eineinhalb Jahre später, heraus, hat eigentlich keiner der Polizisten gesehen. Aber das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit. ...
Als die Zentrale fragt, ob die Person ein Messer gehabt habe, antwortet die Stimme: „Kein Messer in der Hand, haben es nicht gesehen, ob er es weggeschmissen hat.“ Maximilian Kurth liegt zu dieser Zeit auf dem Hinterhof seitlich im Schnee, er hat nicht nur zwei zerschossene Unterschenkel und eine durchbohrte Brust. Auch sein Oberarm ist verletzt von mehreren Hieben mit einem Schlagstock. An seiner Stirn wird der Rechtsmediziner später tiefe Schürfwunden feststellen, die von Fußtritten stammen. Die Polizisten räumen all das ein. Sofort nach dem Aussteigen auf dem Hinterhof habe Kurth ihn angriffen, erklärt Weigelt, „daraufhin habe ich einmal geschossen“. Schon dieser Schuss ist es, der Kurth in die Leber trifft und letztlich tödlich sein wird, erstmal aber anscheinend kaum Wirkung zeigt. Kurth sei „total irre“ gewesen, habe sich sofort wieder aufgerafft, wieder angegriffen, diesmal Kowalski, der dreimal schießt, davon zweimal in die Knie trifft und einmal in ein Fenster des benachbarten Marienkrankenhauses. Aber auch dann noch habe Kurth weitergemacht, schon am Boden liegend nach ihnen geschlagen, woraufhin Weigelt ihm „maximal fünfmal mit dem Schlagstock auf den Oberarm geschlagen“ und dann gegen die Stirn getreten habe, „bewusst zweimal, um ihn zu schocken“. ...
In den Befragungen werden die Widersprüche noch offenbarer. So gibt Weigelt an, in der Hand von Kurth „die Klinge gesehen“ zu haben, „die auch geblitzt hat“. Kowalski erklärt, in der Faust einen „metallenen Gegenstand“ gesehen zu haben. Schneider, der angibt, unmittelbar schräg hinter Weigelt gestanden zu haben, sagt, er habe „kein Messer“ gesehen, sei aber „aufgrund der Haltung und Vorinformation“ von einem Messerangriff „ausgegangen“.
Noch mysteriöser wird es, da Weigelt angibt, nach den Schüssen einen Funkspruch aus dem Streifenwagen abgesetzt zu haben. Der einzige Funkspruch jedoch, der in dieser Zeit aus dem Auto abgesetzt wird, so steht es im Funkprotokoll, ist jener, der mitteilt: „Kein Messer in der Hand, haben es nicht gesehen.“ ...
Tatsächlich wird das Messer noch am Morgen auf dem Hof gefunden. Laut LKA-Gutachten ist es ein „Gemüsemesser“ mit einer Klingenlänge von 6,5 Zentimetern. Es liegt hinter dem Streifenwagen im Schnee. Dort aber hat Kurth, übereinstimmend in allen Aussagen, nie gestanden. ...
Und auch der Pförtner, der alles über eine Kamera auf seinem Monitor verfolgt hat, schildert die Ereignisse mit erheblichen Abweichungen. Die Beamten seien mit Blaulicht auf den Hof gefahren, sagt er, während Weigelt behauptet, „bewusst ohne Blaulicht auf den Hof gefahren“ zu sein. Auch spricht der Pförtner davon, dass Kurth auf die Polizisten „zugegangen“ sei, während sie alle drei erklären, er sei „gerannt“. Die Wahrheit wird sich nicht nachprüfen lassen, die Kamera ist die einzige im Hospital, deren Bilder nicht aufgezeichnet werden. Aber nachgefragt wird von den ermittelnden Beamten auch nicht. ...
Später, gibt sie zu Protokoll, habe sie einen Polizisten sagen hören: „Wir halten immer zusammen. Jetzt halten wir besonders zusammen. Es müssen nun Zeugen zusammengekratzt werden.“

Kommentar auf gleicher Seite
Schüsse, die tödlich enden, sind nur die schwerste Form von polizeilicher Gewaltausübung. Immer wieder kommt es am Rande von Sportveranstaltungen, auf Demonstrationen und bei Konzerten zur Gewaltanwendung durch Beamte. Dass sie auch rechtswidrig sein kann, ist dabei nicht unbedingt die Ausnahme. Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 1?600 Strafanzeigen gegen Polizisten gestellt, mit sehr geringen Erfolgsaussichten: 95 bis 98 Prozent der Verfahren werden eingestellt. Eine wirksame Kontrolle der Ausübung staatlicher Macht und Gewalt durch die Polizei fehlt bislang völlig.

Weiterer Text "16 Schüsse und viele Fragen"auf gleicher Seite
Der Fall Tennessee Eisenberg seit zwei Jahren ungeklärt. Der 24-Jährige wird von Schüssen aus den Waffen von zwei Polizisten getroffen und stirbt. Nicht nur die Todesursache weist Parallelen zum Fall Maximilian Kurth auf. Im April 2009 stirbt der Berliner Musikstudent Tennessee Eisenberg in seiner Wohnung in Regensburg. Getroffen von zwölf Kugeln. Abgefeuert von zwei Polizeibeamten. Nicht nur die Todesursache weist Parallelen zum Fall Maximilian Kurth auf. Auch der Tathergang ist voller Widersprüche – und bis heute nicht geklärt.
Es gibt wenige Fakten, über die sich im Fall Eisenberg alle einig sind: Am 30. April 2009 erhält die Polizei einen Anruf von Eisenbergs Mitbewohner. Dieser sagt, er werde von Eisenberg mit einem Messer bedroht. Acht Polizisten fahren zur Wohnung. Wenig später stirbt Eisenberg in einem Krankenhaus an seinen Schussverletzungen. Die beiden Schützen werden in den Innendienst versetzt.
Das waren die Fakten. Doch wie es genau zu den Schüssen kam, darüber streiten sich die Familie des Opfers und die Polizei bis heute. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Sie wertete 13 Gutachten, 38 Zeugenaussagen und neun Stunden Tatrekonstruktion aus. Ergebnis: Der Student habe die Polizisten mit dem 31 Zentimeter langen Messer bedroht. Sowohl der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken als auch die Abgabe von Schüssen ins Knie hätten ihn nicht aufgehalten. Erst danach seien die 16 Schüsse gefallen, von denen zwölf den Körper trafen. Die Polizisten hätten aus Notwehr gehandelt. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Doch diesen Tathergang wollte Eisenbergs Familie nicht glauben und ließ ein eigenes rechtsmedizinisches Gutachten erstellen. Dieses zeichnete ein anderes Bild: So hätten sich weder Rückstände des Pfeffersprays noch Blessuren durch Schlagstöcke am Körper des Toten gefunden. Mehrere Schüsse seien in den Rücken Eisenbergs ergangen. Und tödlich sei erst einer der letzten gewesen. „Deshalb bestehen für mich Zweifel, ob die Polizisten so oft aus Notwehr schießen mussten“, hatte einer der Anwälte der Familie des Todesopfers gesagt. Die Familie strebte beim Oberlandesgericht Nürnberg ein Klageerzwingungsverfahren an. Doch auch dieses wurde abgelehnt. Nun will die Familie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kann Jahre dauern.
Die Anwälte der Frankfurter Polizisten, die im Hinterhof des Bürgerhospitals auf Maximilian Kurth schossen, beziehen sich nun explizit auf den Fall Tennessee Eisenberg. Zu einer Anklage ist es ja nie gekommen.

  • Mehr Infos zu: Polizei erschießt Studenten in Regensburg ... und lügt sich unglaubliche Stories zurecht. Die wichtigsten Fakten auf www.12kugeln.de

Besondere Formen von Polizeigewalt

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