Ende Gelände

VERTEIDIGUNG: ANWÄLT*NNEN, SELBSTVERTEIDIGUNG ODER LAIE ALS RECHTSBEISTAND

Vertraulichkeit


1. Wann sind Anwält*innen sinnvoll, nötig, möglich?
2. Das Problem mit den Gerichtsnormen
3. Vertraulichkeit
4. Pflichtverteidigung
5. Laienverteidigung: Ohne Anwaltszulassung im Prozess
6. Links

Aus dem Urteil des EGMR (IV. Sektion) vom 19.12.2006 (Az. 14385/04)
... 4. Die Vertraulichkeit des Gesprächs zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist eines der Kernstücke der wirksamen Vertretung von Mandanteninteressen. Das vertrauliche Gespräch wird als wesentliche Garantie des Rechts auf Verteidigung von Art. 6 EMRK geschützt.
5. Ein Eingriff in das Recht auf ein vertrauliches Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant und damit in das von Art. 34 EMRK garantierte Recht auf Individualbeschwerde setzt nicht notwendig voraus, dass ein Abhören tatsächlich stattgefunden hat. Eine auf vernünftige Gründe gestützte Überzeugung, dass dies geschieht, kann ausreichen, die Wirksamkeit anwaltlicher Vertretung einzuschränken.


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