Ende Gelände

MONAT FÜR MONAT: RÜCKBLICKE AUF VERGANGENE TERMINE

Chronik Juli 2011

  • 2.-4.7.: Vortragstour mit der Ton-Bilder-Schau "Monsanto auf Deutsch - Seilschaften zwischen Behörden, Forschung und Gentechnikkonzernen" (Inhalt: siehe 4.11.) durch West-Mecklenburg-Vorpommern
    • Samstag, 2.7.2011, 20.00 Uhr im Tagungshaus Stellshagen (Lindenstr. 1, 23948 Stellshagen) ++ Flyer ++ Info
    • Sonntag, 3. Juli, 19 Uhr in Güstrow (Volkshochschule, J.-Brinkmann-Str. 4) ++ Flyer
    • Montag, 4.7.2011, 19.30 Uhr im Bio-Bistro Schwerin (Hauptstraße 10a, Schwerin) ++ Flyer
  • Donnerstag, 7.7., 9.15 Uhr am Landgericht Magdeburg (Halberstädter Str. 8, Raum A12): Berufungsprozess wegen der Feldbefreiung am Genweizenfeld in Gatersleben ++ Presseinfo Landgericht
    Es war eine der wichtigsten Feldbefreiungen: Auf dem gleichen Grundstück wie die Saatgutbank unter anderem für Weizen befand sich 2007 und 2008 ein Feld mit gentechnisch veränderten Pflanzen der gleichen Getreideart. Dass Weizenpollen fliegt, ist jedem Pollenflugkalender zu entnehmen. Somit wurde die Verunreinigung der gesamten Saatgutbestände mit den gv-Konstrukten fahrlässig in Kauf genommen, wenn nicht gar provoziert. Im April 2008 hackten sechs mutige Menschen die gefährliche Anlage um (siehe www.freiwillige-feldbefreiungen.de). Neben einem Zivilprozess mit hohen Schadenersatzklagen wurde ein Strafverfahren eingeleitet – absurderweise aus „öffentlichem Interesse“. Das geschädigte IPK war nämlich zu blöd, einen wirksamen Strafantrag zu stellen. Doch der Staat will GentechnikgegnerInnen, die nicht nur harmlos demonstrieren oder Emails schreiben, einschüchtern und erhob deshalb aus eigener Überzeugung Anklage. Die Verurteilungen in der ersten Instanz waren – verglichen z.B. mit den Urteilen zur recht ähnlichen Feldbefreiung in Gießen – sehr niedrig. Jetzt läuft die zweite Instanz – allerdings nur noch mit drei Angeklagten, weil die andere Hälfte der AktivistInnen ihre Berufung zurückzogen. Der erste Prozesstag lief am 1. Juni und brachte schon einiges erstaunliches zutage: Der Schutzzaun konnte von Rehen überwunden werden, die auch zahlreich auf der Fläche vorhanden waren. Die Versuchsleiterin verdreifachte daraufhin in ihrer Phantasie die Zaunhöhe – was allgemeines Stirnrunzeln hervorrief, dass schon an dieser Nebenfrage mit Falschdarstellungen gearbeitet wurde. Offenbar war der zerstörte Versuch nicht nur gefährlich, sondern auch unter Missachtung etlicher Sicherheitsauflagen durchgeführt. Dennoch gab das Gericht bekannt, dass es die Rechtmäßigkeit des Versuchs nicht zu überprüfen gedenke. Der Vorsitzende Richter gab stattdessen schon ziemlich zu Beginn der Beweisaufnahme einen Teil des Urteils bekannt. Dafür erntete er einen Befangenheitsantrag. Deutlicher ginge eine Voreingenommenheit kaum, meinte der antragstellende Angeklagte. Dennoch dürfte die Justiz – wie üblich – den Antrag ablehnen. Denn RichterInnen sind kraft ihrer Stellung als wahrheitsschaffende Instanz über irdische Zweifel erhaben.
  • 16.7. in Gießen: Naziaufmarsch ... und Gegenaktivitäten (allerdings mit einen extrem peinlichen Gegenbündnis, welches behauptet, in Gießen gäbe es ohne die NPD-Demo keinen Rassimus und Fremdenhass ... Antifas bis Bouffiers CDU haben den gemeinsam unterzeichnet!)
  • Ab 18.7. in Südbayern und Österreich: Vortragstour mit der Ton-Bilder-Schau "Monsanto auf Deutsch - Seilschaften zwischen Behörden, Forschung und Gentechnikkonzernen" (Inhalt: siehe 4.11.)
    • MO 18.7. 20 Uhr Gasthaus Strobl, Dorfstr. 6, 82386 Oberhausen (Veranstalter: AbL, Imkerbund) ++ Flyer
    • DI 19.7. 19 Uhr Heunburg Haimburg (Völkermarkt, Veranstalter: Plattform Ärzte, Bauern u. Verbraucher für gentechnikfreie Nahrung, BioAustria)
    • MI 20.7. 19.30 Uhr K 8, Primawera Veränderungsm., Karmelitenplatz 8/1, 8010 Graz (Veranstalter: Bio Austria, Die Grünen)
    • DO 21.7. 19.30 Uhr Gasthaus Kapsreiter Bräustüberl, Knörleinweg 1, 4780 Schärding
    • FR 22.7. 20 Uhr Gasthof "Alte Post" Teisendorf (Veranstalter: ZivilCourage Berchtesgadener Land Traunstein, AbL, Imkerverein)
    • SA 23.7. um 20 Uhr Brauereigasthof Forsting, Münchnerstr. 21, 83539 Forsting (Veranstalter: Bund Naturschutz AK Gentechnik, Interessensgemeinschaft f. gesunde Tiere (IGGT) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerl. Landwirtschaft)
    • SO 24.7. 20 Uhr Gasthof "Bichler" Dorfstr. 11, 83561 Ramerberg (Veranstalter: Infostammtisch Horst Kroeger)
    • MO 25.7. 20 Uhr Gasthof "Schuster", Am Drössel 5, 82234 Hochstadt (Veranstalter: ZivilCourage Starnberg) ++ Flyer

Reportage: Naziaufmarsch in Gießen ++ Anzeigen ++ Infoseite

Reportage: Mutig: Hauptzentren der Agrogentechnik attackiert! ++ Anzeigen ++ Indy D-land ++ Infoseite
  • Donnerstag, 22.7., 9.15 Uhr am Landgericht Magdeburg (Halberstädter Str. 8, Raum A12): Berufungsprozess wegen der Feldbefreiung am Genweizenfeld in Gatersleben ++ Presseinfo Landgericht
    Es war eine der wichtigsten Feldbefreiungen: Auf dem gleichen Grundstück wie die Saatgutbank unter anderem für Weizen befand sich 2007 und 2008 ein Feld mit gentechnisch veränderten Pflanzen der gleichen Getreideart. Dass Weizenpollen fliegt, ist jedem Pollenflugkalender zu entnehmen. Somit wurde die Verunreinigung der gesamten Saatgutbestände mit den gv-Konstrukten fahrlässig in Kauf genommen, wenn nicht gar provoziert. Im April 2008 hackten sechs mutige Menschen die gefährliche Anlage um (siehe www.freiwillige-feldbefreiungen.de). Neben einem Zivilprozess mit hohen Schadenersatzklagen wurde ein Strafverfahren eingeleitet – absurderweise aus „öffentlichem Interesse“. Das geschädigte IPK war nämlich zu blöd, einen wirksamen Strafantrag zu stellen. Doch der Staat will GentechnikgegnerInnen, die nicht nur harmlos demonstrieren oder Emails schreiben, einschüchtern und erhob deshalb aus eigener Überzeugung Anklage. Die Verurteilungen in der ersten Instanz waren – verglichen z.B. mit den Urteilen zur recht ähnlichen Feldbefreiung in Gießen – sehr niedrig. Jetzt läuft die zweite Instanz – allerdings nur noch mit drei Angeklagten, weil die andere Hälfte der AktivistInnen ihre Berufung zurückzogen. Der erste Prozesstag lief am 1. Juni und brachte schon einiges erstaunliches zutage: Der Schutzzaun konnte von Rehen überwunden werden, die auch zahlreich auf der Fläche vorhanden waren. Die Versuchsleiterin verdreifachte daraufhin in ihrer Phantasie die Zaunhöhe – was allgemeines Stirnrunzeln hervorrief, dass schon an dieser Nebenfrage mit Falschdarstellungen gearbeitet wurde. Offenbar war der zerstörte Versuch nicht nur gefährlich, sondern auch unter Missachtung etlicher Sicherheitsauflagen durchgeführt. Dennoch gab das Gericht bekannt, dass es die Rechtmäßigkeit des Versuchs nicht zu überprüfen gedenke. Der Vorsitzende Richter gab stattdessen schon ziemlich zu Beginn der Beweisaufnahme einen Teil des Urteils bekannt. Dafür erntete er einen Befangenheitsantrag. Deutlicher ginge eine Voreingenommenheit kaum, meinte der antragstellende Angeklagte. Dennoch dürfte die Justiz – wie üblich – den Antrag ablehnen. Denn RichterInnen sind kraft ihrer Stellung als wahrheitsschaffende Instanz über irdische Zweifel erhaben.
  • Noch ein Genversuchsfeld kaputt? Kurznachricht auf Indymedia ...

Reportage: Kurze Besetzung eines Tiermastanlagenbauplatzes ++ Anzeigen ++ Infoseite

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