Ende Gelände

IMPRESSIONEN GEGEN DEN KNAST

Teil 7: Wem dienen Knast und Strafe?


1. Teil 1: Knastanfang und -alltag
2. Teil 2: Zahlen
3. Teil 3: Die Regeln des Gefängnisses
4. Teil 4: Knast-Logiken
5. Teil 5: Innere Disziplinierung
6. Teil 6: Steigerungen
7. Teil 7: Wem dienen Knast und Strafe?
8. Teil 8: Die Folgen des Strafvollzugs

Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 64, 271)
In der Strafe soll die Verbindlichkeit der für ein friedliches Zusammenleben der Gemeinschaft unabdingbaren Grundwerte für alle sinnfällig werden. Sie soll neben anderen Zwecken zumal verletztes Recht durch die schuldangemessene Abgeltung von tatbestandlich umgrenzten, schuldhaft verursachten Unrecht wiederherstellen und damit die Geltung und Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung für alle bekunden und behaupten.

Aus einem Interview mit Christiane Ensslin, Klaus Jünschke und Jörg Hauenstein, in: Junge Welt, 9.6.2007 (Beilage)
Die Gefängnisse sind dazu da, um zu kaschieren, daß das Soziale insgesamt eingekerkert ist. Mit anderen Worten: Strafbaren Handlungen liegen soziale Konflikte zugrunde. Und damit es nicht zu einer sozialen Lösung dieser Konflikte kommt, gibt es Polizei, Gerichte und Gefängnisse. Sie machen aus den sozialen Konflikten Probleme der Überwachung, Kontrolle und Strafe. ...
Die Gefängnisse sind kein Spiegelbild der Gesellschaft, sondern ein Zerrspiegel. Die Ärmsten der Armen sind darin überrepräsentiert, genauso wie die Jugendlichen ohne Schulabschluß und mit extremer Gewalterfahrung in der Kindheit. Soziologisch orientierte Kritiker der Gefängnisse sagten vor 200 Jahren, daß jede Gesellschaft die Kriminalität hat, die sie verdient. Da in unserer Gesellschaft nicht alle gleich reich und mächtig sind, muß man das schärfer fassen: Jede Gesellschaft hat die Kriminalität, die für die jeweilige Regierungsform und Machtstruktur nützlich ist. In der Kriminologie spricht man heute von "Governing through Crime", Regieren durch Kriminalität. Die allgemeine Unsicherheit durch die zunehmende soziale Polarisierung, durch Deregulierung und Privatisierung wird durch Politik und Medien in Kriminalitätsfurcht verwandelt. Der Wohlfahrtsstaat hat sich in einen strafenden Staat verwandelt. Der Staat läßt Teile der Jugendlichen verwahrlosen und bietet dann seinen Schutz vor ihnen an.




Auszug aus der evangalischen Kirchenzeitung Chrismon (Nr. 1/05)


Aus Kai Baumann, "Zur sozialen Konstruktion von Kriminalität und Strafrecht" in Forum Recht
Das Etikett "kriminell" beinhaltet eine Wertung. Kriminalität ist (ebenso wie abweichendes Verhalten) etwas Schlechtes. Das Etikett dient dazu, die betroffene Person aus- und uns von ihr abzugrenzen. ...
Gerade dadurch, daß viele Menschen mit der wirklich schweren Kriminalität gar nicht in Berührung kommen, wird eine irrationale Angst gefördert.
Kriminalität erfüllt - dies macht ein Blick in die USA deutlich - noch einen anderen wichtigen Zweck: sie ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Kriminalität produziert Kriminalitätsfurcht. Hieraus folgt ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Und diese wiederum bringt eine ganze Industrie zutage: von privaten Sicherheitsunternehmen über Firmen, die Überwachungstechnik herstellen und montieren bis hin zu großen Konzernen, die ganze Haftanstalten bauen und privat betreiben.


Die Konstruktion von Kriminalität konstruiert auch Integration und Ausschließung. Die Gesellschaft kann mit dem Begriff "Kriminalität" nach altmodischem Muster in zwei Kategorien - schwarz und weiß, kriminell und nicht-kriminell - unterschieden werden. Der soziale Ausschluß ist für eine Gesellschaft aus mehreren Gründen bedeutsam:
  • die Existenz von "Ausgeschlossenen" stärkt den Zusammenhalt der Gruppe. Man grenzt sich von anderen ab und schafft dadurch ein Wir-Gefühl derjenigen, die dazugehören.
  • Indem es "Ausgeschlossene" gibt, schafft man sich eine Gruppe, der man die Schuld an Mißständen, Ungerechtigkeiten und ähnliches zuschieben kann. Die Ausgeschlossenen fungieren als eine Art "Sündenbock".
  • Der soziale Ausschluß dient auch dazu, knappe Ressourcen zu verteilen: diejenigen, die dazugehören haben teil daran, während die Ausgeschlossenen von den gesellschaftlichen Gütern ferngehalten werden.

Kriminelle werden aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, während diese ihnen gegenüber enger zusammenhält. Am deutlichsten wird diese Ausgrenzung durch den Einschluß.

Aus der Braunschweiger Zeitung

Aus der Europäischen Menschenrechtskommission, Art. 4
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Artikels gilt nicht: a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird, die ... in Haft gehalten oder bedingt freigelassen worden ist ...


Grundgesetz, Art. 12, Abs. 3
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

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