Ende Gelände

BLICKE HINTER DIE MAUERN

Mehr Knastberichte


1. Informationen zum "Leben" im Knast
2. Berichte vom Umgang der Knastleitungen mit politischen Engagement und Solidarität
3. Berichte von eingesperrten Polit-Aktivistis
4. Leben, Gesundheit und Sterben im Knast
5. Pit Scherzls Notizen über die Missstände, die er im Knast erlebte
6. 12 Jahre Knast für Anschlag auf Arbeitsamts-Chef
7. Berichte von Thomas Meyer-Falk
8. Berichte aus dem Gießener Gefängnis (Gutfleischstraße)
9. Gerichtlich geklärte Bedingungen
10. Mehr Knastberichte
11. Rechte Ideologieschmiede Knast


Im Original: Bericht aus München 2008
Am Samstag, dem 09. Februar wurde Natalja während der Demonstration gegen die jährliche NATO-Sicherheitskonferenz in München verhaftet. Ihr wird vorgeworfen sich gewalttätig Polizeimassnahmen widersetzt zu haben. Gegen sie wurde ein Haftbefehl erlassen und sie befindet sich seit dem in München hinter Gittern. Natalja wurde schon während des G8-Gipfels im letzten Sommer in Deutschland verhaftet und zu zehn Monaten Haft verurteilt. Außerdem hat sie ein drittes Verfahren, da sie bei der letztjährigen Demonstration zum 1. Mai festgenommen wurde. So wie es aussieht wird sie eine längere Zeit im Knast verbringen müssen. Am 30. April wird sie ihren Prozess im München haben.
Aus einem Brief, den sie aus dem Knast heraus schrieb:
Ich ging nach München, um an den Protesten gegen die Nato Kriegs Konferenz (offiziell Sicherheitskonferenz genannt), welche jährlich im Februar stattfindet, teilzunehmen. Dies ist ein Treffen von politischen Führern, Militärrepräsentanten und Mitgliedern der Militärlobby, welche alle der Einladung der Quandt Stiftung folgen. Die Quandt-Familie ist der Hauptanteilseigner der BMW Gesellschaft, welche Kraftfahrzeuge aber auch Militärausrüstung, wie Fahrzeuge und Waffen, herstellt. (Die Wurzeln für deren Wohlstand und Einfluss sind die chemische Industrie - einschließlich die Ausbeutung von Gefangenen der Konzentrationslager während des zweiten Weltkriegs).
Trotz des "privaten"/"kommerziellen“ Hintergrundes der Konferenz genießen die Männer und Frauen "die Ehre" den Status als offizielle Gäste der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Armee (Bundeswehr) ist verantwortlich für den Schauplatz ...
Zuallererst muss ich sagen, dass ich mich für mein eigenes passiven Verhaltens schäme: Ich bin konfrontiert mit einer künstlichen Umgebung, die gebaut worden ist um Menschen zu kontrollieren und sie zwingt sich an eine Lebensweise anzupassen, die eingefroren zu sein scheint. Das Gefängnis ist eine komplizierte Struktur von Einschüchterung, Leere, Erniedrigung und Druck.
Ich lerne über die persönliche Situation und die Probleme den anderen Insassen und erhalte ein Gefühl der Tragödien der sogenannten "illegalen MigrantInnen", ein Gefühl dafür was es bedeutet auf die Abschiebung hinter Gittern zu warten, dies ist, was viele Frauen hier tun, warten auf ihre Abschiebung, dabei sind sie isoliert und hilflos...
So ist meine Situation. - Und meine Reaktion? Ich reagiere nicht. Ich agiere nicht. Ich bin nur - und bleibe ich selbst. Aber die einzige Sache, die ich mache ist warten auf das die Zeit abläuft und versuchen die Sachen nicht zu nahe kommen zu lassen.
Für mich begann die Gefangenschaft mit einer Art Schock, der langsam verschwindet. Er wird ersetzt durch einen Zustand der dauerhaften Betrübnis, die ist jedoch, eher im Hintergrund und wird mit einer starken Schicht Müdigkeit, Langeweile und Erschöpfung bedeckt.
Im Augenblick bin ich in einer Zelle im 3. Stock und habe die Zelle für mich. Ich bin froh darüber. Allein zu sein für 22 Stunden pro Tag ist ein richtiges Problem. - Aber keine Zeit für sich selber zu haben, keine fünf Minuten für sich selber zu sein innerhalb der Monate wäre sogar ein größeres Problem für mich.
Der Tag fängt um 6 Uhr morgens an (um 7 Uhr am Wochenende). Dann schalten die Schließer das Licht an. (Es gibt keine Elektrizität innerhalb der Zellen). Die Tür bleibt verschlossen, aber wir erhalten Heißwasser oder "Kaffee" durch eine Öffnung in der Tür, die danach wieder geschlossen wird. Um viertel vor acht wird die Tür entriegelt und die Gefangenen erhalten saubere Unterwäsche. Wir müssen die benutzte Unterwäsche zurückgeben..., also müssen wir einen Bademantel für diese Prozedur tragen.
Zwischen viertel vor zehn und viertel vor elf können wir eine Stunde an der Luft verbringen. Der Hof ist in der Mitte des Gefängnisses, damit wir nur Wände und Gitter und "ein Stück des Himmels" und etwas grünen Gras und einen netten Baum sehen können. Unglücklicherweise müssen wir die ganze Zeit im Schatten gehen, weil das Sonnenlicht keinen Weg in den Hof findet. Ich denke, dass dies ein wenig wie eine Höhle ist.
Gegen 11 Uhr erhält jede ihr Mittagessen. Ich warte immer ungeduldig bis viertel nach drei am Nachmittag, weil dann die Tür wieder geöffnet ist - und bleibt für eine Stunde lang geöffnet: du kannst zur "nächsten Tür" gehen und deine "NachbarInnen besuchen". Du hast die Zeit, den Mülleimer zu leeren oder um weiteres Toilettenpapier zu bitten...
Gefangene können nichts selbstständig organisieren. Wenn es etwas gibt, das organisiert werden muss oder wenn sie ein wichtiges Anliegen haben müssen sie ein spezielles Formular ausfüllen. - Selbstverständlich müssen sie erst um dieses Formular bitten... in unserem Fall ist die einzigste Gelegenheit dazu in dieser Stunde wenn die Zellen geöffnet sind.
Bevor unsere Türen nach 60 Minuten wieder verschlossen werden, bekommen wir Kräutertee und Nahrungsmittel für das Abendbrot und das Frühstück am nächsten Morgen. Um 10 Uhr am Abend fängt die Nacht an und die Wächter schalten das Licht aus.
Dreimal in der Woche dürfen wir duschen, dies ist eine weitere Möglichkeit für kleine Gespräche, weil wir vor dem Raum in dem die Duschen sind anstehen müssen. (Am Samstag und am Sonntag ist die Struktur des Tages zu der während des Restes der Woche ein wenig unterschiedlich).
Diese ziemlich abstrakte und formale Beschreibung ist selbstverständlich oberflächlich, aber möglicherweise gibt sie einen Eindruck...
Es ist schwer etwas über soziales Leben hier drinnen zu sagen im allgemeinen. Die "Gemeinschaft" der eingesperrten Frauen ist voll von Kontrasten und Widersprüchen und jede der Insassen erfährt die Sozialstruktur auf ihre Weise - abhängig von der jeweiligen einzelnen Situation und Perspektive. Es gibt eine Art starke Solidarität unter den Frauen, sowie Mobbing. Es gibt taktische Bündnisse sowie reale Freundschaft.
Jede ist auf gewisse Weise einsam. Fast alle Frauen verstecken die meisten ihrer Gefühle - und sehnen sich danach verstanden zu werden. Es gibt eine Menge Sozialdruck, Vortäuschen stark zu sein und Gefühle für sich selbst zu behalten; niemand möchte an ihre eigene tiefe Traurigkeit erinnert werden und ihre eigene Sorgen (z.B. über ihre Kinder, die jetzt von ihrer Mutter getrennt werden). Aber dies alles bedeutet NICHT auf Abstand bleiben zu einander. Die Frauen geben sich gegenseitig viel Wärme, Sympathie, Mitgefühl und Ermutigung. Wie außerhalb der Gefängnismauern sind materielle Bedürfnisse und Hierarchien basierend auf unterschiedlichen "Wohlstand" wichtige Faktoren.
Und letztendlich sehnt sich jede nach jeder interessanten Sache, irgendwelche Nachrichten oder eine Person, die verspricht ein Spritzer Farbe im Grau des Alltagslebens hinter Gittern zu sein.


Einschüchterung gegen unerwünschte BesucherInnen
Aus "Urteil gegen Anti-Rep-Aktivistin" (Indymedia, 15.7.2008)
Nachdem sie am ersten Einlass einen Besucherschein ausgehändigt bekam, sollte sie ihn nun an der zweiten Besucherschleuse wieder abgeben. Grund hierfür war angeblich, dass bei einem ihrer Begleiter ein Tütchen mit "verdächtigen weißen Anhaftungen" gefunden wurde. Daraufhin verlangte die JVA-Beamtin Koch den Besucherschein, angeblich um die Daten der Personen überprüfen zu können. Dies war jedoch gar nicht nötig, da ihr die Daten bereits bekannt waren.
Nichts desto trotz, verlangte Koch weiterhin unter Androhung eines Besuchsverbots den Besucherschein heraus.
In der Zwischenzeit wurden Polizeibeamte hinzu gerufen, um das nun erteilte Hausverbot durchzusetzen. Gemäß der Schilderung im Gerichtssaal ( Polizist:"Das habe ich bei einer Frau noch nie so erlebt", mit anschließenden Buh-Rufen aus dem Publikum) muss es sich bei der "Durchsetzung des Hausverbots" um eine schwere Rangelei gehandelt haben, infolgedessen Leila zu Boden geworfen wurde, und mit Handfesseln rausgeführt wurde. Einige Zeit später soll sie dann die verantwortliche Koch draußen vor der JVA nochmal bedroht haben.
Bei dem Prozess wurde allerdings schnell klar, dass die JVA unliebsame Besucher_innen nur ungern passieren lässt, und jeglichen Anlass dazu benutzt, um ein Besuchverbot (dass bei Leila immerhin 3 Monate galt) auszusprechen. Und dass die Justiz "ihre Kollegen" nur ungern aufgrund dieser ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Maßnahmen rügt oder gar verurteilt, wurde auch schnell klar.


Freiheitsberaubung: Entlassung verweigert
In der JVA Mannheim wurde ein Gefangener 20 Tage festgehalten, obwohl seine Haft abgesessen war. Trotz expliziten Hinweisen auf diese Tatsache wurde er fast drei Wochen länger eingesperrt, als es zulässig gewesen wäre. Der Gefangenen Rundbrief „Mauerfall“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über eine Freiheitsberaubung in der JVA Mannheim. Demnach ist am Montag den 30. 03. 2009 ein Gefangener zu einem Termin vor dem Landgericht geführt worden. Wegen angeblicher Fluchtgefahr wurden ihm dabei sogar Handschellen angelegt. Erst während des Anhörungstermins stellte der Richter fest, dass der Gefangene schon am 11. März hätte frei gelassen werden müssen. Er befragt den Gefangenen daraufhin zu dieser Tatsache und der Gefangene bestätigte dies. Er hätte zudem vermehrt auf die Tatsache hingewiesen, sei aber nicht entlassen worden. Der Gefangene wurde daraufhin gegen seinen Willen erst einmal wieder zurück ins Gefängnis verbracht, um dann in einer Blitzaktion entlassen zu werden. ++ Bericht auf Indymedia

Im Original: Gefangenentransporte in Deutschland
Die Deportation von Menschen in einem Rechtsstaat
Von Ronny R.
Tagtäglich werden kreuz und quer durch die gesamte Bundesrepublik Gefangenentransporte durchgeführt. Anders als zum Beispiel in den USA, wo auch Beförderungen in eigens dafür umgebauten Flugzeugen vollzogen werden, findet ein Transport von Gefangenen in Deutschland auf dem Landweg statt. Und dies zumeist unter unvorstellbaren Bedingungen, die mit der Menschenwürde keinesfalls vereinbar sind ...
Der Transport von Gefangenen kann differenzierte Gründe haben. Sei es die Anhörung beim Haftrichter, die Teilnahme an einem Gerichtsprozess, eine Besuchszusammenführung oder die Verlegung aus so genannten vollzugsorganisatorischen Gründen. Letzteres wird in der Regel mit dem von den Landesjustizverwaltungen in den einzelnen Bundesländern geltenden Vollstreckungsplänen begründet. Vollstreckungspläne regeln die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten, manche Gefängnisse dienen ausschließlich dem Vollzug, der Untersuchungshaft, wiederum andere sind zuständig für kurz- oder langstrafige Inhaftierte. Auch existieren in einigen Ländern Justizvollzugsanstalten, weiche ausschließlich für Abschiebehäftlinge vorgesehen sind. Nicht zu vergessen sind die Strafanstalten, deren Schwerpunkt beim Vollzug, von Jugendstrafen liegt.
Transportiert werden Gefangene entweder in Einzel- oder in Sammeltransporten. Beim Sammeltransport verwenden Kritiker oft die Bezeichnung Deportation, denn der Ablauf und die Bedingungen eines Sammeltransports bewegen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Grauzone der gesetzlichen Vorschriften. Soweit man überhaupt von aussagekräftigen Vorschriften reden kann. Der Transport von Gefangenen von einem Ort zum anderen ist in Deutschland gesetzlich nur rudimentär geregelt*1. Rechtliche, auf das Nötigste beschränkte Grundlagen zur Durchführung einer "Gefangenenreise" bietet die Gefangenentransportvorschrift (GTV). Leider ist denjenigen, die über Verlegungen zu entscheiden haben, nicht immer bewusst, wie belastend ein solcher Transport für Inhaftierte sein kann und welche Angst, Unruhe oder sogar Panik dieser bei den Betroffenen hervorruft. Karl Peter Rotthaus, ehemals Präsident des Justizvollzugsamts Rheinland, schreibt, dass Verlegungen deshalb, soweit sie nicht dem Wunsch des Gefangenen entsprechen, auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind*2; wobei diese Ansicht in der Praxis, gemessen an der aktuellen Rechtsprechung, recht fraglich erscheint, da "der Wunsch eines Gefangenen" bei der rechtlichen Bewertung nicht selten insignifikante Würdigung erlebt.
Gefangene erleben die Beförderung in einem Gefangenentransporter oft als wahres Horrorszenario. Manche Inhaftierte kontern dem Ablauf eines Transports mit Indolenz, andere durchlaufen mit unbeschreiblicher Intensität die gesamte Tonleiter der negativen Gefühle und geraten in wahre Paniksituationen, auch- wenn sie diesen Zustand nach außen nicht immer bemerkbar machen. Einzeltransporte werden in umgebauten Kleintransportern durchgeführt, von Gefangenen werden diese Fahrzeuge auch als "Grüne Minna's" bezeichnet. Dem Verfasser sind nur die Fahrzeuge in Thüringen bekannt, so dass er seine Erfahrungen auch nur aus diesen schildern kann. So sind unter anderem Transporter in Gebrauch, in denen es neben zwei mobilen Einzelzellen gewöhnlich auch eine Zelle für vier Personen gibt. Anschnallgurte sucht man in den etwas älteren Modellen vergebens, der Gefangene darf - meist an Händen und Füßen gefesselt - "großzügig" auf einer Parkbank ähnlichen Sitzfläche Platz nehmen und dann mit wahrer Körperbeherrschung und aller Kraft versuchen, dem Fahrverhalten des Transporters oder den jeweiligen Künsten des Steuermanns durch gekonntes Ab- und Gegenstützen zu trotzen. Mit gefesselten Extremitäten, wie bereits erwähnt. Nicht auszudenken, was bei einem Verkehrsunfall passieren könnte. Fraglich ist außerdem, ob eine pauschalisierte - also bei jedem Gefangenen, unabhängig vom Gefährlichkeitsgrad - gleichzeitige Fesselung an Händen und Füßen überhaupt gesetzeskonform ist, denn in § 90 StVollzG Abs. 1 ist eindeutig und aussagekräftig reglementiert, dass, in der Regel Fesseln nur an den Händen oder an den Füßen angelegt werden dürfen. Auch aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften, die bekanntlich für Gerichte nicht bindend sind, geht nicht hervor, ob eine gleichzeitige Fesselung an Händen und Füßen zulässig ist.
Gegebenenfalls vorhandene Anweisungen oder Verfügungen der Justizministerien sollten deshalb auf ihre rechtliche Zulässigkeit gerichtlich überprüft werden.
Das zweifelhafte Erlebnis der Reise in einem Gefangenentransportwagen (GTW), wie er fachlich korrekt im Justizdeutsch genannt wird, beginnt bereits beim Einsteigen. Die Schiebetür des Kleintransporters öffnet sich, doch an ein umgehendes Betreten ist noch gar nicht zu denken. Denn dahinter verbirgt sich gleich ein verschließbares Gitter. Schon beim "Hinaufsteigen" in den Transporter verspürt so mancher Gefangene den ersten Schmerz am Knöchel, weil die Fußkette nur kleine Schritte ermöglicht. Das Gitter wird geöffnet, der Gefangene, neben der Fesselung an Händen und Füßen zusätzlich angekettet an einen Vollzugsbediensteten, betritt den "Vorraum" und das Gitter hinter den beiden wird von einem weiteren Beamten des Vollzugsdienstes wieder verschlossen. Die Verbindung zwischen Gefangenen und Bediensteten, die so genannte Führungskette, wird gelöst. Nun geht es entweder in eine der mobilen Einzelkabinen oder in die große fahrbare Haftzelle. Bei letzterer Möglichkeit wird ein weiteres Gitter geöffnet und der Gefangene nimmt auf der bereits beschriebenen Parkbank ähnlichen Sitzfläche Platz. Überwacht von insgesamt vier Kameras - in jeder Ecke im Deckenbereich der großen Kabine - beginnt dann die Fahrt, "natürlich" weiterhin mit einer Fesselung an Händen und Füßen. Während der Fahrt kann das lebende Transportgut nahezu keinen Blick der Außenwelt widmen, da ausschließlich zwei kleine, sehr schmale Sichtschlitze vorhanden sind, welche in einigen Fahrzeugen zusätzlich mit Lochgittern versehen wurden. Inzwischen haben sich einige Thüringer Justizvollzugsanstalten auch moderne Gefangenentransporter angeschafft, in denen Einzelsitze mit Anschnallmöglichkeiten zu finden sind. Dies war in puncto Verkehrssicherheit eine längst überfällige Maßnahme. Übrigens sind Zwischenstopps, zum Beispiel der Gang auf eine Toilette, nicht möglich, so dass der Gefangene sich selbst beim menschlichsten Problem allein überlassen bleibt; Einzelheiten erspart sich der Verfasser aus Pietätsgründen.
Eine andere Beförderungsmöglichkeit ist der Sammeltransport. Nach einem festen Linienplan werden die Gefangenen wie eine Manövriermasse in umgebauten Reisebussen transportiert, welche zur Verhinderung von Entweichungen oder gar Befreiungsversuchen technisch gesichert sind. Im Durchschnitt bietet ein solcher Bus 11 mobile Zellen und Platz für 27 Gefangene. Zum Teil in Einzelkabinen gepfercht (oft nur einen halben Quadratmeter groß; zum Ausblick steht in den meisten Fällen nur ein winziger Sehschlitz zur Verfügung; als Luftzufuhr dient eine Belüftung, die entweder kalte oder warme Luft in den einer überdimensionalen verschließ- und verriegelbaren Sparbüchse ähnlichen Raum leitet; Anschnallgurte sind nahezu niemals vorhanden; Toiletten sind in den Thüringer Bussen nicht zu finden), wird der Gefangene wie ein Transportgut, wie eine Ware von A nach B gefahren. Gerade in den Sommermonaten bewegt sich eine derartige Beförderung im Bereich des Unerträglichen, da in den Bussen - die vorhandene Belüftung reicht nicht annähernd aus -horrende Temperaturen herrschen. Sammeltransporte durch ganz Deutschland können zum Teil mehrere Wochen dauern. Eine Fahrt von Aachen nach Dresden schlägt durchschnittlich mit 15 Tagen zu Buche*3, weil der Häftling zwischenzeitlich als "Durchgangsgefangener“ in verschiedenen Justizvollzugsanstalten verweilen und in der Logik nicht nachvollziehbare Umwege in Kauf nehmen muss. Untergebracht wird der Gefangene während dieses Zeitraumes in so genannten Termin-, Zu- bzw. Durchgangszellen, weiche meist spartanisch ausgestattet und stark verschmutzt sind. Oftmals entsprechen die Räumlichkeiten nicht einmal den Mindeststandards der Einhaltung menschenwürdiger Unterbringung, da diese Zellen stets überbelegt sind und zumeist über keine separat abgetrennte oder gesondert entlüftete Toilette verfügen. Dass sich vier Gefangene einen 12-Quadratmeter-Haftraum teilen mussten und im Status quo immer noch oftmals teilen müssen, ist keine Seltenheit. Mittlerweile haben dies einige Gerichte in aktueller Rechtsprechung kritisiert und derartige Unterbringungen als menschenunwürdig erachtet. Während der Zeit einer derartigen Rundreise wird der Betroffene im Grunde zu einer nicht existenten Person, weil er keinen Besuch empfangen kann - auch nicht von seinem Verteidiger -, er in der Regel keine Post erhält, auch Telefonate sind ihm verwehrt. Der Kontakt seitens der Angehörigen liegt somit bei gleich null, gleichwohl der Inhaftierte aber uneingeschränkt Post absenden kann. Wehrt sich der Gefangene gegen irgendwelche Maßnahmen mit dem Ziel einer gerichtlichen Entscheidung, ist eine rechtzeitige Erreichbarkeit der angerufenen Gerichte niemals oder nur in ganz seltenen Fällen möglich. Allein die JVA Hannover organisiert jährlich Fahrten für rund 24.000 Gefangene im Wege der Sammeltransporte. Gegen diese Art der Beförderung, haben Kritiker bereits mehrfach homolog Bedenken geäußert, gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen sind solche Transporte kontradiktorisch zu betrachten.
Doch nicht nur der eigentliche Transport stellt eine enorme Belastung für den Gefangenen dar, auch der Prozess der gesamten Verlegung ist eine Tortur, Die Maßnahme trifft den Gefangenen a prima vista, ihm wird der Transport in der Regel erst am Morgen des Verlegungstages bekannt gegeben. Der Betroffene wird in die Lage eines bloßen Objekts versetzt. In Rekordzeit muss er seine Sachen packen, er hat keine Zeit oder Gelegenheit, sich von Bediensteten und Mitgefangenen zu verabschieden, und eine Frage nach dem Gesundheitszustand oder überhaupt zur Transportfähigkeit des Gefangenen bleibt in der Regel offen. Auch eine eventuell vorhandene Klaustrophobie, dem Gefühl bedrückender Enge in geschlossenen Räumen, findet keine Nachfrage, obschon dies in einer Justizvollzugsanstalt ebenfalls zu keinem Zeitpunkt realistisch erforscht wird. Ein weiteres Martyrium erleben die betroffenen Gefangenen schon vor der Abreise und nach der Ankunft in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten. Denn im Zuge der Organisation jedes Transports werden oftmals bis zu 20 Gefangene gemeinsam für Stunden in enge Warteräume gesperrt, manchmal nicht größer als zehn Quadratmeter, um die Abfertigung zu realisieren. Es existieren Anstalten, in denen ein Öffnen der Fenster in den Warteräumen nicht möglich ist und folglich keine Rücksicht auf eventuell vorhandene Nichtraucher unter den "zwischengelagerten" Inhaftierten genommen wird. Mit der Achtung der Menschenwürde ist es unvereinbar, wenn derart viele Gefangene bei fehlender Entlüftung in einen viel zu kleinen Raum gesperrt werden, so eine ähnliche Entscheidung des Kammergerichts*4. Für jede in dem einem Kerker ähnlichen Raum vorhandene Person stellen die Stunden des Wartens eine enorme psychische Belastung dar. Der Gefangene wird Gegenstand arbiträren Handelns auf staatlicher Ebene. Zu Recht hat das OLG München bereits vor Jahren entschieden, dass gegen die Verlegung eines Inhaftierten Bedenken bestehen, wenn ihm keine vorherige Anhörung ermöglicht wird.*5
In seltenen Extremfällen, wie sie nicht auf der Tagesordnung stehen, werden Gefangene, oder auch nur Verdächtige, unter nahezu unfassbaren Bedingungen "verfrachtet". Beispielsweise wurden schon Terrorverdächtige per Helikopter, mit einem Stoffsack über dem Kopf und unter gleichzeitiger Anwendung sämtlicher bekannter Fesselungstechniken sowie -möglichkeiten, zu einem Haftprüfungs termin nach Karlsruhe geflogen. Aber auch beim "gewöhnlichen" Verbrecher wurden bereits mehrfach Methoden zur Anwendung gebracht, die gesetzeswidrig sind und den Betroffenen in seiner Menschenwürde verletzen. So erklärte das Landgericht Gießen eine Ausführung zu einem Arzt für rechtswidrig*6, bei welcher der Gefangene eine gleichzeitige Fesselung an Händen und Füßen ertragen musste und die Hände zusätzlich mit einem Transportgurt am Körper fixiert waren. Nach Auffassung des Gerichts stellte diese Art der Fesselung eine schwere Menschenrechtsverletzung dar und grenzte an psychische und physische Folter.
Dass das begangene Malefiz, aus dem die Inhaftierung resultiert, spürbare Einschränkungen, Verluste oder seelische Schmerzen verursacht, steht außer Frage. Zum Teil ist dies auch gewollt, schließlich soll das Judikat strafenden Charakter tragen, der Gefangene soll aus den begangenen Fehlern lernen und fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Ob allerdings eine torquierende Behandlung, was der momentane Transport von Gefangenen unfraglich ist, mit den Grundzügen eines Rechtsstaates vereinbar ist, kann und sollte in jedem Fall negiert werden.
Das der Öffentlichkeit auferlegte Dogma, dass Gefangene ihre Haft jeden Tag spüren sollen, hat keineswegs Marginalexistenz. Im Gegenteil, geht man nach der breiten Meinung der Bevölkerung, „sollen die Knacki's leiden", die Haft als wahre Sekkatur empfinden. Deshalb wird wohl auch in spe wenig Augenmerk auf die Umstände und die Ausgestaltung von Gefangenentransporten gelegt, der Öffentlichkeit kein tatsächlicher Einblick in dieses Repertoire ermöglichst. Es bleibt daher anzunehmen, dass noch viele tausend Gefangene Jahr für Jahr für den von Strapazen geprägten Transport in menschenrechtsverletzender Weise expediert werden und eine Reise in den hermetisch verschlossenen mobilen Haftanstalten erleben.


Anmerkungen
Rechtswidrigkeit des gegenwärtigen Gefangenentransports. Christian Kropp, Richter am AG Sondershausen, ZRP 3/2005
Karl Peter Rotthaus, Kommentar zum StVollzG Schwind/Böhm, 3. Auflage, § 8, Rdn. 7
Häftlinge und JVA: Transporte kritisiert, TAZ vom 07.07.2005
KG, Beschluss vom 13.12.1984, Az. 5 Ws 439/84
OLG München, ZtStrVo SH 1978, 87
LG Gießen, Beschluss vom 12.08.2002. Az. 1. StVK-Vollz. 571/02

Weitere Eindrücke aus dem Knast
Aus dem (Zwangs-)Vertrag mit der Firma Sat-Rent Hans-Joachim Rieper (Schwalmstadt) zum Kabel-TV-Anschluss in der Knastzelle
Sollte der Nutzer durch Verlegung in einen anderen Haftraum, krankheietsbedingt oder aus sonstigen - auch von ihm nicht zu vertretenen - Gründen an dem TV-Empfang verhindert sein, bleibt seine Zahlungspflicht bestehen.

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