Im Namen des Volkers

BETEILIGUNGSRECHTE UND -MÖGLICHKEITEN: PLANUNGEN, PARLAMENTE, PROZESSE

Besonderheiten und Privilegien für anerkannte Umweltverbände


1. Allgemein bzw. alle Beteiligungsformen
2. Beteiligung an Planungen
3. Besonderheiten und Privilegien für anerkannte Umweltverbände
4. Kommunalpolitik
5. Bürger innenentscheide, Volksbegehren und -abstimmung
6. Naturschutz und Eingriffsregelung
7. Beteiligungsregelungen in und um Gießen
8. Buchvorstellungen zum Themenbereich

Alle sind gleich - manche sind gleicher. Dieser Leitspruch aller Herrschaftssysteme gilt auch hier. Denn nicht alle müssen auf die benannten Formen der Beteiligung zurückgreifen. Parlamentarier_innen in den planenden Gebietskörperschaften verfügen über mehr Informationen, können Anfragen stellen und am Schluss sogar abstimmen. Sie sind aber nicht die einzigen, die Privilegien haben. Frühzeitig informiert und in Planungsprozesse einbezogen werden zudem die sog. Träger öffentlicher Belange. Dass sind vor allem die Fachbehörden, die ihre jeweiligen Sichtweisen einbringen, angefangen von der Naturschutz- über die Wasserbehörden, Gewerbe- und Landwirtschaftsämter bis zu Industriekammern. Besondere Rechte haben alle Betroffenen, also vor allem die Grundeigentümer_innen oder indirekt von einem Vorhaben tangierten Personen und Institutionen wie Nachbar_innen, beeinträchtigte Nutzungen in der Nähe usw. Sie können in der Regel sogar klagen, wodurch ihre Meinung eine besondere Achtung genießt.

Verbandsbeteiligung und -klage
Etwas seltsam mutet an, dass bestimmte politische Interessengruppen ebenfalls privilegierte Mitsprachemöglichkeiten haben. Das betrifft zum Beispiel einige auserwählte Umweltorganisationen, die nach dem Naturschutzgesetz und Durchlaufen eines Anerkennungsverfahrens zu allen umweltrelevanten Planungen unaufgefordert Informationen erhalten und ähnlich den Trägern öffentlicher Belange beteiligt werden. Sie müssen auch nicht den Akten hinterherlaufen oder diese im Rathaus durchblättern. Sondern sie erhalten diese meist als Kopie (Papier oder heute immer häufiger als DVD) zugeschickt. Das vereinfacht die Arbeit sehr.

Grund für die Bevorzugung auserwählter Verbände dürfte deren politisches Gewicht vor allem im Zeitalter der Bürger_innen-Initiativen (Ende 70er bis Anfang 90er Jahre) sein, aber auch die Hoffnung des Staates, über die Verteilung von Privilegen den Protest zu kanalisieren. Die großen Umweltorganisationen sind schwerfällig, weisen einen Hang zu fachlicher Expertise (statt direkten Aktionen) auf und können sich ein Zerwürfnis mit dem Staat aufgrund hoher Abhängigkeit von Fördermitteln nicht leisten. Ihre privilegierte Stellung drängt unabhängige Gruppen in den Hintergrund - falls diese nicht ohnehin aufgrund der dann besseren Beteiligungsmöglichkeiten von den "Großen" geschluckt werden. So hat es der Staat in den modernen Demokratien hervorragend geschafft, mit einer Teile-und-herrsche-Strategien den Protest zu professionalisieren, in eine reine Beratungsfunktion zu drängen und unabhängigen Protest unkenntlich zu machen.

Grundsätzlich ist es den Umwelt- und neuerdings in einigen Bundesländern auch Tierschutzorganisationen nicht verboten, ihre Daten an Intiativen weiterzugeben. Sie machen das aber nur in seltenen Fällen. Es könnte lohnenswert sein, hier Veränderungen einzufordern, denn dann würden die Privilegien auch tatsächlichen Protest fördern.


Für die Beteiligung von Organsationen bestehen gesetzliche Regelungen - sowohl in den Fachgesetzen, z.B. dem Naturschutzgesetz selbst als auch als gesonderte Regelungen wie dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG (siehe auch Wikipedia über das UmwRG).

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