Im Namen des Volkers

STÖREN. BLOCKIEREN. VERHINDERN - RECHTLICH BETRACHTET

Konstruktion krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB)

Der Paragraph dient meist der Einschüchterung und der Legitimierung umfangreicher Ermittungen, Überwachung usw. Tatsächliche Verurteilungen kommen nur selten heraus.

Vorwürfe, eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) oder gar eine terroristische Vereinigung (§129a StGB) zu sein oder zu bilden, sind eine besondere Keule des Rechtsstaates. Sie führen zu umfangreichen Handlungsmöglichkeiten der Verfolgungsbehörden: Untersuchungshaft gegen die Betroffenen, Hausdurchsuchungen, verdeckte ErmittlerInnen, anonymes Auftreten in Prozessen und vieles mehr sind üblich.
Entscheidend aber ist: Die beiden Paragraphen können auch dann zur Grundlage von Ermittlungen und all den genannten Maßnahmen werden, wenn ein konkreter Tatverdacht nicht vorliegt. Niemandem muss persönlich eine konkrete Handlung nachgewiesen werden, wenn der Verdacht konstruiert wird, Teil einer Gruppe zu sein, aus der heraus solche Taten begangen werden. Also: Der Paragraph ist nichts anderes als eine Rundumkeule überall dort, wo die Polizei nichts Gescheites ermitteln, aber trotzdem Leute einsperren und repressiv bedrängen will. Die Einschüchterungswirkung ist fatal - sowohl im konkreten Fall wie auch durch die ständige Angst. Die wird leider oft noch geschürt durch Rechtshilfeapparate, die ein ständiges Bedrohungsszenario heraufbeschwören und damit (gewollt?) eingeschüchterte BasisaktivistInnen von ihrem Support abhängig machen.

Bericht: Satire statt Einschüchterung: Kriminelle Vereinigung gegen Luther
Eine Vereinigung nach § 129 konstruierte die Polizeidirektion Dessau. Hier sollen (mindestens) drei Menschen aus Magdeburg, Saasen und der Lutherstadt Wittenberg eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. Tatvorwurf: 12 Graffity-Anschläge und 2 Farbbeutelwürfe. Ziel der kriminellen Vereinigung soll die Begehung von Straftaten sein.
Vermuteter Hintergrund dieses Phantasiegebildes sind die Aktionstage gegen Luther und Herrschaft, die im Mai 2005 in Wittenberg stattfanden. Innerhalb einer Woche gab es unzählige visuelle Veränderungen in der Touristenstadt, die Luthers Obrigkeitsgläubigkeit, Fremdbestimmung und Polizei angriffen. Die Lutherstatue war attackiert worden, eine goldene Inschrift verändert worden sowie krass antisemitische und sozialrassistische Lutherzitate plakatiert worden. Die Stimmung spitzte sich zu, als ein angebliches NPD-Flugblatt zu einer Prozession zu Ehren Luthers aufriefen und sich auf diesen geistigen Führer beriefen. Zufällig fand im gleichen Zeitraum ein lutherkritisches Theaterstück in Wittenberg statt.
Die von der nun laufenden Repression betroffenen Menschen und ein Solikreis haben sich entschlossen, offensiv mit diesen Vorwürfen umzugehen. "Ihre" kriminelle Vereinigung wurde beim Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit angemeldet, eine Namensfindungs-Party soll dem untragbaren Zustand, dass die Polizei eine unbenannte kriminelle Vereinigung in die Welt gesetzt hat, ein Ende bereiten und eine Internetseite, auf der das absurde Verfahren dokumentiert wird, wurde im Internet eingerichtet.
Außerdem hat sich als Reaktion auf das § 129-Verfahren der Bund Krimineller Vereinigungen (bkv) gegründet, der sich als Service-Stelle für kriminelle Vereinigungen betrachtet und auf ironische Weise die Verfolgung von angegeblichen Kriminellen karrikiert. Auf o.g. Internetseite ist das völlig abgefahrene Statut des bkv zu finden, neben einem Mitgliedschaftsformular, auf dem mensch u.a. kriminelle Referenzen zu vermerken hat. Und dann gibt es noch eine Urkunden-Vorlage für außergewöhnliche Straftaten zum selbst ausfüllen.
Zu den "Klassentreffen" alter Krimineller aus dem Bund Krimineller Vereinigungen werden CDU und Bundesminister neben anderen kriminellen Elementen dieser Gesellschaft eingeladen. Eine weitere Dienstleistung ist die Vermittlung der "dritten" Person, die für die Gründung einer kriminellen Vereinigung notwendig ist. Auch können Bekennerschreiben direkt über die Homepage des bkv an Medien und Polizei verschickt werden.
Die Betroffenen führen hier also einen offensiven Umgang mit der Repression, die gegen sie gerichtet wird. Die Aussagen, die dabei gemacht werden sind dermaßen überzogen und absurd, dass sie zwar die Handlungen der Polizei durch den Kakao ziehen, aber nicht belastend interpretiert werden können (eigentlich).


Über den Paragraphen 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigung), auf: Legal Tribune Online am 25.8.2023
Die Norm macht es Staatsanwaltschaften angesichts unscharfer Kriterien verhältnismäßig leicht, das gesamte Arsenal strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen auf ganze Gruppierungen anzuwenden, mit erheblichen Auswirkungen auf die Grundrechte einer Vielzahl an Personen.

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