Im Namen des Volkers

FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ

Zweierlei Maß: Was keine Beleidigung ist ...


1. Verteidiger rausgeworfen
2. Nächste Instanz - ähnliches Spiel
3. Das ist üblich in Lüneburg
4. Absurdes Spiel
5. Zweierlei Maß: Was keine Beleidigung ist ...

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Lüneburg finden es also eine Beleidigung, wenn mensch einen Polizisten, der es für eine Sachbeschädigung hält, von einem Polizeiauto angefahren zu werden, fragt, ob er einen an der Waffel hätte. Die gleiche Staatsanwaltschaft hält es hingegen für keine Beleidigung, einen Menschen im Fernsehen als "krank", "nervig" und "verrückt" zu bezeichnen. Warum? Weil im letzteren Fall der Polizeiboss eine Aktivistin beleidigt hat - und so rum ist es in den Augen der RobenträgerInnen nie eine Beleidigung, sondern eine staatspolitische Notwendigkeit.

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