Ende Gelände

FREISLERS ERBEN WÜTEN WEITER: TRADITIONSLINIEN DER POLITISCHEN JUSTIZ IN DEUTSCHLAND

"Anti-Terror-Kampf gegen die legale radikale Linke


1. Die Politische Justiz in den aktuellen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen
2. Traditionslinien der Politischen Justiz
3. Sonderjustiz gegen "Terroristen"
4. "Anti-Terror-Kampf gegen die legale radikale Linke
5. Fazit
6. Literatur
7. Links

Gewaltfrei oder militant: Wichtig ist der Widerstand!
anonym, BRD 20. Jhd.

Gewaltloser Widerstand ist Gewalt
Old Schwurhand

Die uferlose Ausweitung der Verfolgung von "Staatsfeinden" hat eine Tradition, die schon in das Kaiserreich und die Weimarer Republik zurückreicht: RedakteurInnen, VerlegerInnen, AutorInnen, DruckerInnen, SetzerInnen, Buchhändlerlrinen, alle, die in irgendeiner Form an der Herstellung linker Gegenöffentlichkeit beteiligt waren, mußten damit rechnen, wegen dieser "gemeingefährlichen Bestrebungen" kriminalisiert zu werden. Es sollte jedoch den Staatsschutzorganen der BRD vorbehalten bleiben, mit einer ganz eigenen Phantasie auch noch die legalsten und banalsten Aktivitäten als "terroristisch" einstufen zu können. Bis heute wurden in der BRD mehr als 300.000 Menschen (fast ausschließlich Linke) wegen "Staatsschutzdelikten" verfolgt.

In den 80ern wurde der §129a auf die gesamte radikale Linke ausgedehnt. Verfahren nach dem §129a dienen nicht nur dazu, Menschen ohne Beweise zu verurteilen, sondern auch dazu, eine ganze politische Szene ausforschen und in der Öffentlichkeit kriminalisieren zu können.

Seit 1987 gelten als "terroristisch" u.a.: 'Zerstörung eines Kraftfahrzeuges der Polizei", "Gefährlicher Eingriff in den Bahn, Schiffs- oder Luftverkehr" (hier sei an die Bahnhofsbesetzung zu Golfkriegszeiten erinnert), sowie 'Störung öffentlicher Betriebe". Die gegen die Linke eingesetzte Justiz wurde immer mehr zur reinen Gesinnungsjustiz: in den 80er Jahren waren 85% der eingeleiteten §129a-Verfahren nicht wegen irgendwelcher "Gewalttaten" sondern wegen "Unterstützung" bzw.

'Werbung" (d.h. v.a. wegen Meinungsäußerungen) angestrebt (am 25.7.1984 hatte der BGH die "Sympathiewerbung wegen ihrer möglichen Gefährlichkeit" in den Tatbestand aufgenommen). Für Bagatellen wie "RAF" sprühen und "radikal" lesen setzte es Gefängnisstrafen ohne Bewährung.

a.) Mit dem §129a gegen den "Sympathiesantensumpf“
Nach dem Ableben von führenden Repräsentanten der HERRschenden Klasse, gerieten immer mehr Menschen ins Visier der "Terroristen-'Jagd, die sich ausschließlich verbal artikulierten. Auftakt der Verfolgung von Zeitungen und Flugschriften war 1977 die gegen den "Buback-Nachruf' eines "Mescalero" aus Göttingen, der zwar durchaus kritisch gegenüber der RAF eingestellt war, aber seine "klammheimliche Freude" über Bubacks Ende nicht verhehlen konnte. Die Staatsanwaltschaften wollten diese "Diffamierung" ihres verstorbenen obersten Dienstherrn nicht auf sich beruhen lassen, verfolgten das Göttinger Blatt und produzierten noch über 100 weitere Ermittlungsverfahren wegen Nachdrucks des Nachrufes. Auch das "Mescalero-Info Nr.3" machte von sich reden: In Zusammenhang mit der Schleyer-Entführung forderte die Spontigruppe "Bewegung Undogmatischer Frühling (BUF)" die Einsetzung von Erich Fried als Chefredakteur der FAZ und andere Scherze und "drohten": 'Diese Forderungen sind unverzüglich zu erfüllen. Spätestens jedoch bis zum nächsten Montag um 12 Uhr. Sollten sie bis dahin nicht erfüllt sein, werden wir irgendeine Stelle in der BRD mit Lollies bewerfen. " Die Staatsanwaltschaft "erkannte" sofort, daß hier ein Druckfehler vorliegen müsse: statt "Lollies" müsse es "Mollies" heißen, deshalb wurde sofort ein Verfahren nach §88a (publizistische Befürwortung von Gewalttaten) eingeleitet. Der Göttinger AStA, auf dessen Druckerei das Flugblatt hergestellt wurde, wurde amtsenthoben.

In den nächsten Jahren kam es immer wieder zu Verurteilungen von ProduzentInnen linker Zeitungen wegen des Abdrucks von Erklärungen der RAF oder der Bewegung 2. Juni, die von 9 - 12 Monaten (häufig ohne Bewährung) bis zu 2 Jahren Knast reichten. Gefängnisstrafen ohne Bewährung setzte es auch für das Verteilen von Flugblättern (18 Monate) und Parolen sprühen (9 Monate). Auf diese Weise wurde die nicht bedingungslos staatsloyale Beschäftigung mit der Lage der Politischen Gefangenen zu einem unkalkulierbaren Risiko.

b.) Repression gegen die außerparlamentarischen Bewegungen
Die Militarisierung der "Inneren Sicherheit" kann nicht nur auf den Kampf gegen die bewaffnete Opposition, den sog. "Terrorismus" zurückgeführt werden, die repressive Bekämpfung der außerparlamentarischen Bewegungen hat ihre eigene Logik. Was mit dem Widerstand gegen die Notstandsgesetze begann, und sich dann gegen Aufrüstung, Atomenergie, Überwachungsstaat, Gentechnologie usw. artikulierte und unter dem Sammelbegriff "Neue soziale Bewegungen" firmierte, stellte den Staatsschutz vor neue Aufgaben. Dazu erklärte der Polizei-"Chefdenker" und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg Stümper (!): 'Wir leben in einer Zeit des totalen Umbruchs. Bislang als unerschütterlich geltende Werte sind von Grund auf in Frage gestellt. Weit in die Geschichte zurückreichende Entwicklungen scheinen ... ihrem Ende entgegenzugehen. Sie lassen ethische und weltanschauliche sowie menschliche, gesellschaftliche und staatliche Freiräume entstehen, die es neu auszufüllen gilt. ( ... ) Zeiten eines solch epochalen Umbruchs und einer damit gegebenen Labilität der Menschheit bringen in ganz besonderer Weise schwerwiegende Sicherheitsprobleme mit sich. Aus diesem Grund ist es gerade in einer solchen Zeit von höchster Bedeutung, systematisch, mit einem festen Konzept an die vielfältigen, sich im Sicherheitsbereich quer durch das ganze Leben stellenden Probleine heranzugehen. So kann auch Verbrechensbekämpfung nicht mehr (nur) improvisiert werden." Die Bullen sollten vielmehr "offensiv" werden.

  • Die Anti-AKW-Bewegung nahm ihren Anfang in Wyhl, mit ihrem ersten Höhepunkt am 23.2.1975 als 30.000 DemonstrantInnen 1.000 Bullen in die Flucht schlugen. In den weiteren Auseinandersetzungen ergab sich, daß das AKW Wyhl nicht gebaut und alle Verfahren gegen DemonstrantInnen eingestellt wurden.
    Danach bildete sich ein Konsens unter den HERRschenden: "Ein zweites Wyhl darf es nicht geben" und von nun an wurde alles an Bullen, BGS, Justiz und Geheimdiensten aufgeboten, um zusammen mit der Atomenergie auch das staatliche Gewaltmonopol durchzuprügeln. Und so folgten die Kämpfe um die geplanten AKWs Brokdorf und Grohnde, wo bei einzelnen Demonstrationen mehr als 1.000 KernkraftgegnerInnen durch martialisch ausgerüstete und brutal dreinschlagende Bereitschaftsbullen- und BGS-Kommandos verletzt wurden.
    Diejenigen, die sich von Bullenknüppeln und Tränengas nicht abschrecken ließen, wurden mit ständig härter werdenden Gerichtsurteilen verfolgt. Nach Grohnde gab es die ersten Haftstrafen ohne Bewährung (11 - 13 Monate) und in Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen in Brokdorf wurden erstmals Kriminalisierungen nach §129a vorgenomrnen. Schon das Ausstreuen von Nägeln gegen Mannschaftstransporter der Polizei führte zu Haftstrafen ohne Bewährung, DemonstrantInnen, denen schließlich gar nichts nachgewiesen werden konnte, mußten wochenlange Untersuchungshaft erleiden und das seit 1984 sehr populär gewordene Strommastenfällen galt Justiz und Politik als "Terrorismus" und wurde entsprechend verfolgt. Die härtesten Urteile wegen "Demonstrationsverbrechen" ereilte Michael D. und Markus M. (5 1/2 und 3 Jahre), weil sie angeblich einen SEK-Schlägerbullen mit einer Schaufel verprügelt haben sollen. Statt klarer Beweise erklärte das Gericht Itzehoe: 'Die Tat paßt zu dem Angeklagten". In der Revision wurden die Strafen reduziert. In Wackersdorf wurden schließlich die höchsten Festnahrnezahlen bei Demonstrationen in der Geschichte der BRD erreicht (869 bzw. 763 an jeweils einem Tag), was für die CSU kein Grund zum lamentieren ist, schließlich gilt für sie: "Widerstand gegen die WAA ist Terrorismus".
  • Anfang der 80er Jahre begannen - ausgehend von Westberlin -die Hausbesetzungen als Widerstand gegen Wohnraumvernichtung, Stadtkernkaputtsanierung und Spekulantenunwesen. Nach anfänglichem lavieren setzen die Kommunalregierungen fast überall auf die "harte Linie", wobei ihnen die Justiz gerne zur Hand geht. Haftstrafen von 2 1/2 bis 3 1/2 Jahren sind genauso an der Tagesordnung wie Verfahren nach §129, weil "aus den Häusem heraus Verbrechen verübt“ würden. Noch zwei Urteile zum Vergleich: Der 16-jährige Punk Jean-Claude bekommt zwei Jahre Knast ohne Bewährung wegen angeblicher Steinwürfe auf ein Bullenauto (Schaden 100 DM), wobei ihm die 7 Monate U-Haft "aus pädagogischen Gründen" nicht angerechnet werden; dagegen gehen die Bullen die bei einer Demonstration Jürgen Rattey ermordeten, indem sie ihn vor einen Bus trieben, straffrei aus.
  • In den letzten Jahren konzentrierte sich die Justiz mehr und mehr auf die antifaschistische Bewegung. Der grassierende faschistische Terror und der Widerstand, der ihm entgegengebracht wird, werden in der Propaganda der HERRsehenden in einen Topf geworfen und als "wechselseitiges Aufschaukeln von Links- und Rechtsextremisten" dargestellt. Dabei gilt, entsprechend einem Geschichtsrevisionismus Nolte'scher Prägung, daß es immer die Linken sind, die "aufschaukeln", und die Faschisten, die "aufgeschaukelt werden": "Bei Zusammenstößen von Links- und Rechtsextremisten in den alten Bundesländem geht die Gewalt in der Regel von Linksextremisten aus", so der Verfassungsschutz.

Und so kämpfen Polizei, Justiz und Politik "Seit an Seit" mit militanten Faschisten gegen AntifaschistInnen. Die faschistenfreundlichen Staatsorgane verfolgen dabei v.a. die folgenden Ziele:
  • antifaschistischer Selbstschutz, der auch vor militanten Mitteln nicht zurückschreckt - und dementsprechend das "staatlich Gewaltmonopol" ignoriert - soll mit dem "Anti-TerrorInstrumentarium" verhindert werden.
  • die im AntiFa-Bereich am wirksamsten aktiven Autonomen Gruppen sollen kriminalisiert und isoliert werden.
  • mit der Kampagne gegen Antifasist Gencslik, in der sich türkische und kurdische MigrantInnen organisiert haben, um sich gegen rassistische Überfälle zu wehren, stellt der Staat klar, daß politische Aktivitäten von MigrantInnen nicht geduldet werden.

Noch im Jahr 1990 wurde vom Verfassungsschutz 'Antifaschismus als Element kommunistischer Machteroberung" bezeichnet, was auch heißt, daß der Staat sich gegen AntifaschistInnen mit allen Mitteln der präventiven Konterrevolution -"wehren muß". Auf diese Weise können auch schon die kleinsten Lapalien vor Gericht enden, wie es z.B. dem Magdeburger AntiFa Thomas A. erging. Er wurde, weil er (oder ein anderer Teilnehmer an derselben Demonstration, das konnte nicht mehr genau recherchiert werden) den Spruch 'Deutsche Polizisten schützen die Faschisten" ausbrachte, wegen "Volksverhetzung" angeklagt. Immerhin wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt; zu einem Freispruch, der ihm die Anwaltskosten erspart hätte, konnte sich das Gericht allerdings nicht durchringen.

Wesentlich härter sind die Resultate, wenn die Gerichte organisierte Gruppen (oder Gruppen von denen sie es glauben wollen) verfolgen:

Im April 1992 wurde ein Treffen von Funktionären der "Deutschen Union für Volk und Heimat" angegriffen, wobei der Faschist Kaindl an den Folgen eines Messerstiches ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin nichts besseres zu tun, als eine Anklage wegen 'gemeinschaftlichen Mordes" zu erheben. Die Ermittlungen wurden in herzlichem Einvernehmen zwischen Staatsschutz und Faschisten durchgeführt, was z.B. dazu führte, daß Faschisten die Akten von AntiFas inklusive Fotos und Adressen zugänglich gemacht wurden. Nachdem sich herausstellte, daß die Aussagen des Hauptbelastungszeugen nicht von diesem selbst, sondern direkt aus der Feder des Staatsschutzes stammten, kam es zwisehen Anklage und Verteidigung zu einem "Deal“: das Gericht verhängte (für Linke) relativ niedrige Strafen (3 Angeklagte bekamen 3 Jahre Knast, der Rest Bewährungsstrafen), dafür breitete auch die Verteidigung den Mantel des Schweigens über die bei den Ermittlungen erfolgten Manipulationen. Ein solcher Deal läßt darauf schließen, daß die Justizorgane ganz deutlich gemacht haben, daß sie im Falle eines Insistierens auf die Ungereimtheiten des Verfahrens trotz dieser zu "Mord-"Urteilen gelangt wären.

Der große Hammer (§129 bzw. 129a) wurde im Juli 1994 gegen die Göttinger AntiFa (M) ausgepackt. Der AStA, der Buchladen "Rote Straße" und 29 Wohnungen wurden durchsucht, um Beweise dafür zu finden, daß es sich bei der AntiFa (M) um eine "kriminelle" oder "terroristische" Vereinigung handelt, deren Gefährlichkeit die Staatsanwaltschaft an "Verbrechen“ wie "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und gegen das Uniformierungsverbot" (schwarze Klarnotten) festmachte. Für die Göttinger Leitende Staatsanwältin Engshuber war klar, die Autonomen seien "quasi eine Art RAF", wofür der eindrucksvolle Beweis erbracht werden konnte, daß Birgit Hogefeld ihre Bahncard in Göttingen erworben hatte. Die Frage, ob die Antifa (M) nun wirklich mit der RAF kooperiert, ist für die Politische Justiz nach eigener Aussage unerheblich, denn sie ist der Auffassung, daß der "staatsfeindliche Charakter" der Gruppe allein ausreiche, um sie mit solcherlei Verdächtigungen zu kriminalisieren. Eine Strafanzeige der M wegen Verleumdung (nämlich der Propagierung der RAF-Connection) wurde von der GSA Braunschweig mit der Begründung abgelehnt, daß eine Gruppe, Vie sich nach ihrem geäußerten Selbstverständnis nicht den staatlichen Spielregeln unterwirft, keinen strafrechtlichen Schutz gegen Ehrverletzungen beanspruchen kann." Und es ist nicht nur die "Ehre", deren Verletzung keinen Schutz beanspruchen kann, wie die nicht geahndeten Morde an den AntifaschistInnen Conny Weßmann und Günther Sare beweisen.

Die "Terroristen-"hysterie der deutschen Staatsschutzjustiz geht soweit, alles, was an linker Opposition einigermaßen organisiert und nicht strengstens legalistisch ist, als "terroristisch" einzustufen, sogar TierversuchsgegnerInnen galten GBA Rebmann als "terroristische Vereinigung".

c. Die "anschlagsrelevanten" Themen
"Sie werden verdächtigt, einen Wecker gekauft zu haben" ' so lautet im Kern die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die feministische Journalistin Ingrid Strobl. Strobl wird vorgeworfen, am 11. September 1986 in Köln einen "Emes-Sonochrom-"wecker gekauft zu haben (solche Wecker präferierten angeblich die Revolutionären Zellen als Zeitzünder). Angeblich lasse die vom BKA eingeprägte Zifferblattnummer den Schluß zu, daß ebengenau dieser Wecker beim Sprengstoffanschlag der RZ auf das Verwaltungsgebäude der Lufthansa benutzt wurde. (Merkwürdigerweise ging gerade bei dieser - und nur bei dieser - Uhr, der als Kontrolle vorgesehene Aufkleber "verloren") Davon ausgehend verlangte die BAW von Strobl, zu erklären, was mit dem von ihr erworbenen Wecker geschehen sei, was von ihr - um weitere Menschen vor den Mühlen der Staatsschutzjustiz zu bewahren verweigert wurde. Obwohl keine Beweise vorlagen, daß sie irgendetwas mit dem Sprengstoffanschlag zu tun hatte, wurde Ingrid Strobl in U-Haft gehalten, um von ihr eine Aussage zu erpressen.

Als weitere "Beweis-"mittel führte die BAW an, daß es "eine bemerkenswerte Übereinstimmung hinsichtlich Wortwahl und Stil“ zwischen RZ-BekennerInnenschreiben und Strobls Artikeln gäbe; und schließlich, daß sie sich mit "anschlagsrelevanten Themen" beschäftige.

„Anschlagsrelevante Themen" sind z.B. Gen- und Reproduktionstechnologien, Flüchtlingspolitik, Sklavinnenhandel, Rüstung und Militär, Repression, Atomenergie, überhaupt alle Themen, in denen herausragende Schweinereien der HERRschenden vorkommen. Wer sich mit diesen Themen beschäftigt, und sei diese Beschäftigung auch noch so legal, z.B. wissenschaftlich oder publizistisch, kann nach diesem Konstrukt als "Unterstützer einer terroristischen Vereinigung" nach §129a verfolgt werden.

Nach einer - später wieder aufgehobenen - §129a-Verurteilung und einem BGH-Urteil wegen "Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag" kam Ingrid Strobl nach 2 1/2 Jahren Haft frei.

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