Ende Gelände

DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... ERSTE INSTANZ

Das Urteil des "Mega"-Prozess: 9 Monate ... ohne Bewährung ...


1. Die Anklageschrift mit den zunächst 12 Anklagepunkten
2. Anzeige wegen des Faustschlags der Grünen OB-Kandidatin
3. Aktionen im Vorfeld
4. Das Urteil des "Mega"-Prozess: 9 Monate ... ohne Bewährung ...
5. Die Urteilsgründe
6. Reaktionen, Hintergründe, weitere Entwicklungen
7. Links zu verschiedenen Seiten zum Thema

Nach einem 11-stündigen Prozess sind die beiden angeklagten Projektwerkstättler gegen 19 Uhr von Richter Wendel mit unglaublichen Begründungen zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung bzw. zu 100 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt worden. Die Angeklagten werden in Revision/Berufung gehen. Die Stadt Gießen steht voller Polizei aus Angst vor Anschlägen. Die Gerichtsgebäude waren während des ganzen Tages geschlossen bis auf den stark gesicherten Haupteingang. Im Gebäude sicherte die Licher Bereitschaftspolizei. Der erste kurze Bericht zum Prozess ...

  • Das Urteil des Amtsgerichts
  • Längerer Bericht mit Fotos

  • Ab hier die Vorankündigungstexte - also ein Rückblick:
    15. Dez. 2003, 8.30 Uhr: Hauptverhandlung
    Der Mega-Prozess hat endlich einen Termin: Montag, 15. Dez. 03, 8:30 h im Raum 100 A des Amtsgerichts Gießen, Gutfleischstr. 1 - nach langer Wartezeit gibt es wieder viel Raum zur kreativen Auseinandersetzung mit Justiz und Repression ... Ideen finden sich auf den Antirepressionsseiten!
    • Aktuell: Noch eine Anklage hinzugekommen - der Faustschlag der Grünen OB-Kandidatin Gülle soll Konsequenzen haben ... für den Geschlagenen. Der wird jetzt wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Misshandlung (!) angeklagt - wahrscheinlich als zusätzlicher Anklagepunkt in demselben Prozeß. Gülle sowie die Polizeiobermacker Weber und Schmitt (Staatsschutz) sind als Zeugen geladen. Mehr unten ...
    • Noch aktueller: Weitere Anklage von der Staatsanwaltschaft eingebracht, aber vom Gericht bisher nicht übernommen ... plus ein Urteil aus Frankfurt. Siehe unten und Indymedia-Bericht ...
    • Aktion: Das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Gießen werden in der Nacht auf den 3.12.2003 angegriffen. Tags drauf und auch noch Tage später sind viele Parolen und rote Farbe zu sehen. Bericht ...
    • Die Polizei fackelt nicht lange. Einen Tag später stehen Polizeihorden und der Staatsschutz unter Leitung seines Chefs, Gerhard Puff, in der Projektwerkstatt und durchwühlen die. Genauer ... (auch Infos zu weiteren Einschüchterungsversuchen seitens Polizei und Justiz)
    • Durchgedreht: Am 9.12.2003 findet abends eine Gedichtelesung auf dem Amtsgerichtsgelände statt, welches öffentlich zugänglich ist, verschiedene offene Spazierwege führen über das Gelände der Justizbehörden. Die Polizei macht einen Kessel, kontrolliert und verhaftet dann alle. Ihr Plan: Wegsperren für mehrere Tage, um Ruhe in die Stadt zu bringen. Die Haftrichter machen aber nicht mit. Bericht von Haft, Spontandemo dagegen usw. ...
    • Irgendwann am Wochenende vor dem Prozeß (am Sonntag entdeckt): Sprühereien an der Bullenstation in Grünberg und der Gallushalle (wegen Anklagepunkt 12?). Fotos und Bericht ...

    Infotermine im Vorfeld
    • Infoabend mit Gratisessen, Diskussionen, Planung von Aktionen und passenden Filmen zu Gerichten, Knast, Strafe usw. am Freitag, den 12. Dezember ab 18 Uhr (ab 16 Uhr gemeinsam kochen) in der Projektwerkstatt in Saasen
    • Seminar "Kreative Antirepression" mit Übungen zu Aktionen, Kommunikationsguerilla usw. bei Festnahmen, Personalienkontrolle und natürlich vor Gericht am 12.-14.12.2003 in der Projektwerkstatt.

    Freitag: "Offener Abend" in der Projektwerkstatt Saasen
    Offener Abend zum Thema "Kreative Antirepression" mit Informationen über den bevorstehenden Prozeß gegen zwei Projektwerkstättler am 15.12. in Gießen. Der Abend beginnt um 16 Uhr mit gemeinsamen Kochen und den Austausch über laufende Aktionen, Informationen und neue Ideen. Um 18 Uhr soll das Essen dann fertig sein. Zum Schmaus gibt es die aktuellsten Informationen über den Prozeß am Montag, 15.12., 8.30 Uhr im Amtsgericht Gießen (Raum 100a). Konkrete Aktionen können geplant werden, der Ablauf eines Prozesses wird dargestellt. Wer Infos zum Prozeß sucht, sollte also spätestens um 18 Uhr kommen. Anschließend ab ca. 20 Uhr geht es in den offenen Teil: Je nach Lust und Laune kann weiter diskutiert oder geplant werden, Filme zu Knast und Strafe sind vorhanden (u.a. "Das Experiment" und "Hinter Gittern"). Wer über die Utopie einer repressions- und strafefreien Gesellschaft diskutieren möchte, ist ebenfalls richtig. Die umfangreichen Bibliotheken und Archive laden zum Stöbern ein. Übernachtung und Rückfahrt nach Gießen per Bus kurz vor Mitternacht sind möglich!
    Hinweis: Am Samstag, 13., und Sonntag, 14.12. folgt am gleichen Ort ein Seminar zu "Kreativer Antirepression" mit Infos zu Handlungsmöglichkeiten bei Festnahmen, Personalienfeststellung, Behördenärger, Disziplinierung in Schule, Uni oder am Arbeitsplatz, Überwachung usw. sowie konkreten Planungen für kreative Gerichtsprozesse, denn am folgenden 15.12. beginnt um 8.30 Uhr der Prozeß gegen zwei Projektwerkstättler im Amtsgericht Gießen.
    Infos und Anmeldung: 06401/903283.

    Das Urteil
    Strafsache gegen

    1. Jörg BERGSTEDT, geb, am 2.7.1964 in Bleckede, wohnhaft
    Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen, ledig, Deutscher

    2. Patrick NEUHAUS, geb. am 3.6.1981 in Hemer, wohnhaft
    Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen, ledig, Deutscher

    wegen

    gefährlicher Körperverletzung pp.

    Das Amtsgericht Giessen - Strafrichter - hat in der Sitzung am 15, Dez. 2003, an der teilgenommen haben-.

    als Strafrichter
    Richter am Amtsgericht
    W e n d e l

    als Beamter der Staatsanwaltschaft
    Staatsanwalt Vaupel

    als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
    JHS. Becker

    für Recht erkannt:

    Der Angeklagte Bergstedt wird wegen Sachbeschädigung in 8 Fällen, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in 2 Fällen, dabei in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher und in einem Fall mit gefährlicher Körperverletzung, wegen Hausfriedensbruchs und wegen Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrate von 9 Monaten verurteilt.

    Der Angeklagte Neuhaus wird wegen Hausfriedensbruchs und wegen Sachbeschädigung in 9 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen Zu je 10,-- E verurteilt.

    Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

    Angewendete Vorschriften: bzgl. Bergstedt- §§ 113, 123, 185, 224 Abs. 1 Nr. 2, 303, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB,
    bzgl. Neuhaus-§§ 123, 303, 25 Abs. 2 StGB.

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