Ende Gelände

DAS URTEIL IN 2. INSTANZ - O-TÖNE

2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Bisherige Abschrift eines Mitschnittes (die gesamte Audiodatei als MP3 ++ ? und ... stehen für unverständliche oder für das Urteil unwichtige Passagen)
Ich verkünde dann im Namen des Volkes das Urteil. Die Berufung der Staatsanwalt ... wird zurückgewiesen. Die Berufung des Angeklagten Bergstedt wird zurückgewiesen. Die Berufung des Angeklagten Neuhaus wird ... abgeändert ..., dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird ...
(stellt Strafrahmen und dann Tatablauf dar ... dann zu allgemeinen Motiven wie Natur- und Umweltschutz)
Kommen wir zur Frage der Rechtswidrigkeit. Es ist natürlich kein Verfassungsnotstand ... es ist eine Form des zivilen Ungehorsams ... der in der Tat nach den allgemeinen Tatkonstrukten des StGB zu behandeln ist.
Nun, da war ich mir schon im frühen Verfahren mit Herrn Döhmer ... einig. Nach der derzeitiges Rechtsprechung wird derartiges Verhalten ..., ob es sich um Atomkraftwerke oder Forschung mit transgener Gerste handelt, ohne großen Rückgriff auf den § 34 für rechtswidrig erachtet nach dem Motto: Was vom Gesetzgeber über das Verfahren genehmigt ist, kann nicht gefährlich sein oder muss eben Einspruch dagegen ... das ist die derzeitig herrschende Rechtsprechung ... das Gericht hätte es sich leicht machen und sagen können: Wir gehen auf diese Themen nicht mehr ein. Das Gericht ist darauf eingegangen und hat ... Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandeln, ... dass man die Frage der Gefahrenabwehr mal anders beleuchten muss ... Frage der Angemessenheit ...
Herr Bergstedt selbst hat da fleißig recherchiert ... es gibt bei der Frage der Gefahrenbewertung ... einen Ansatz, über die Rechtswidrigkeit zu gehen: Wenn etwas schon nicht erlaubt ist, dann ist die Vermutung, dass etwas gefährlich ist, größer als die, wenn es nicht erlaubt ist. Das ist ein Ansatzpunkt zugunsten des 34ers und des zivilen Widerstandes. Dabei stößt man natürlich sehr schnell an die Grenze, das ist die zweite Grenze, dass ... mit der Rettungshandlung ... sich tatsächlich ... in die Rolle des Richters spielt und urteilt, was erlaubt und was erlaubt ist. ... Es gibt eine Grenze. Diese Grenze ist überschritten, wenn der Bürger nicht in der Lage ist, ...
Ich habe nichts anderes gemacht, als uns entlang des 34 entlangzuhangeln und uns das Ganze mal angeschaut. Welche Möglichkeiten gibt es hier, bei einem erlaubten Handeln eines Bürgers bei einem Versuch mit transgener Gerste tätig zu werden. Es ging zunächst einmal um die Frage, die Gefahr zu beurteilen, ausgehend von dieser transgenen Gerste. Und da sind doch einige nicht unerhebliche Bedenken aufgekommen, die ... Die Nichtbeherrschbarkeit ist mittlerweile mediale Tatsache. Selbst der Herr Kogel musste die prozentuelle Unsicherheit ... einräumen. ... Wenn wir jetzt natürlich sagen, es besteht konkret Gefahr von dieser konkreten ?, das wenn es anfängt zu blühen und Samenkörner austreibt, dass dann eine Verschleppung in Betracht kommt, dann haben wir einen kausalen Gefahrenhorizont eröffnet und können jetzt nicht mehr ... das können wir so nicht machen, sondern müssen uns im weiteren Prozedere darauf beziehen.
Nehmen wir eine andere Gefahr, nämlich die der Freiheit mit der Entscheidungsfreiheit der Bürger. Diese Gefahr ist nach meiner Auffassung und der Kammer derzeit nicht unmittelbar bevorstehend, da tatsächlich ... (redet weiter über Gefahren für Saatgut, Bauern, Imker) ... von daher kann man das nicht einfach wegnehmen, man muss das weitere sehen.
Ist die Aktion überhaupt geeignet? Da dürfen wir unsere Zweifel haben, ob ein Genfeld von den vielen überhaupt reicht ... (Protest und ungläubiges Gelächter aus Publikum, u.a. „Das gibt’s ja gar nicht“) ... auch das ist natürlich ein wenig?, dass es schon so viele gibt, denn wir müssen wissen: Der Geist ist schlicht und ergreifend aus der Flasche. (diese Passage als Audiodatei) ... Wir können genauso wenig wie bei der Atomenergie ...
Die Frage ist: Ist das erforderlich? ... hier beißt sich die Katze in den Schwanz und wir sind wieder bei dem Problem: Akzeptieren wir nun eine gewisse Rechtsordnung oder akzeptieren wir sie nicht. ... akzeptiert sie nicht, weil sein Ziel die Schaffung herrschaftsfreier Räume im Sinne einer ...
Jetzt die Frage der Strafzumessung ... ein schwieriges Feld ... Neuhaus: Bei ihnen haben wir eine gewisse Hilflosigkeit vor dem Berg, den sie da aufgetragen haben ... sind zu der Auffassung gekommen, dass eine Absenkung auf vier Monate angemessen ist und vor allem ... zur Bewährung auszusetzen ist ... zwar keine Reue ... aber ihr Lebensweg von dem Schüler, der Autorität nicht anerkennen will, bis jetzt zu dem Wandel jetzt mit dem Willen zu einem ... Bewährungszeit 3 Jahre. Der Angeklagte hat 120 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Gerichtshilfe abzuleisten und hat dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen.
Bei Herrn Bergstedt war es etwas schwieriger, weil ja gerade auch die Frage der Schadensverursachung zu beleuchten war, die ja so, wie vom Amtsgericht durchgeführt, nicht durchgezogen werden kann. ... Schadenswiedergutmachung ... es ist zu beleuchten, dass der Schaden geringer ist ... ansonsten ist der Schaden in der Tat an dem Zaun zu sehen, an den zerstörten Pflanzen und an der Forschung. Die Beweisanträge sind abgelehnt, die Revision mag damit umgehen, wie sie mag. Ich halte, nachdem das ganze Material vernichtet ist, anhand der Analyse des Materials eine Überprüfung, ob das eine Totalfälschung war, für unmöglich.
Ich hab noch eins vergessen bei den Entscheidungsgründen, wir haben uns ja auch viel mit einem universitären Netz mit Professoren, Universitäten, Fördergeldbetrügern und Bewilligungsbehörden. Das wäre ja unter Umständen eine Möglichkeit für eine Notwehr. Diese Straftaten haben allerdings nicht den Herrn Bergstedt betroffen, sondern dann den Haushaltsgesetzgeber oder sonstige Träger und öffentlicher Interessenträger ...
Wir hatten auch zu beleuchten, Herr Bergstedt, Ihre Motivlage. Und da ist natürlich auch vieles bemerkenswert und in der Tat vieles gelernt worden. Und deshalb bin ich auch von Vorneherein nicht in die Beweisaufnahme mit der Maßgabe: Das ist eh alles rechtswidrig, weil wir eine Genehmigung haben, die ist bestandskräftig - was wollen wir noch?
Sondern habe mich ein gutes Stück darauf eingelassen und habe viele Erkenntnisse über die vernommenen Zeugen über die tatsächliche Effizienz der Sicherung gehört. Wir haben über absolut defizitäre Umsetzung des Gesetzes, was hier Risikofaktoren betrifft, was kann hier akzeptiert werden. Wir haben auch einige Paradigmawechsel mitbekommen, wir haben auch bei den Zwecken der Sicherheitsforschung, der Myzelforschung und künftiger Anwendungen - da muss man sagen, das ist hochbedenklich - und Prof. Kogel hat auch gesagt, der überwiegende Teil war ja dann doch künftige Anwendungsforschung. Und die Biosicherheitsforschung ist die Myzelforschung. Aber ich denke, wenn die transgene Gerste ihr Myzel am Ort, was sie braucht, zerstört, dann stirbt sie und dann sind wir sie auch los. Also ich denke schlicht und ergreifend: Sie braucht, um später Ertrag zu bringen, das Myzel, das ist Zweck der Forschung. Das ist alles in höchsten Grade bedenklich - das ist meine persönliche Meinung - und zur Beleuchtung, dass ist von Prof. Kogel auch gar nicht abgestritten worden, dass wir möglicherweise hier einen Doppelnutzen haben. ... dieses ist eine mittelbare Ertragsforschung ... Dass Fördermittel-zur-Verfügung-Stellen für transgene Gerste, die dann irgendwann mal, wenn sie dann bio-sicher ist, für die Bierbraucher von ... und Budweiser liefern soll, mit deutschen Steuergeldern, und das unter Grundlagenforschung, das ist alles durchaus mal zu diskutieren und zu beleuchten, ... aber ist es denn die wirkliche Motivation? Und da sind wir ... ist denn die wirkliche Motivation, Gefahren von der Menschheit ... ist es das Primärziel oder ist es ein Durchgangsziel ... für etwas ganz anderes ... da war ihre Selbstdarstellung in ihrem letzten Film einmal mehr erhellend, wo sie als Berufsrevolutionär die Abschaffung jeglicher Herrschaft eigentlich ... als das Ziel. Das ist dann der Angriff auf die bürgerliche Rechtsordnung und den Rechtsstaat ... und das kann ich Ihnen hier nicht als besonders ?wert von wegen des Strafmaß wegen des geringeren Schadens verringern, aber wegen des besser herausgearbeiteten Motivs wieder zu erhöhen ... (diese Passage als Audiodatei)

„Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.“ Kurt Tucholsky

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