Ende Gelände

Ö-PUNKTE 3/1998

Neuregelung der Straßenverkehrsordnung: Jetzt vor Ort umsetzen!


1. Kurzmeldungen zu Verkehr
2. Weniger Ortsumgehungen
3. Europaweiter Aktionstag
4. Wissmann im grünen Mantel
5. Transrapid I: Volksbegehren gestartet!
6. Transrapid II: BUND droht mit Gegengeschäft
7. Neuregelung der Straßenverkehrsordnung: Jetzt vor Ort umsetzen!
8. Immer mehr Autos
9. Sammlung konkreter Beispiele für Verkehrsvermeidung

Mit einer bedauerlichen Verzögerung ist die 24. Änderung der StVO am 1. September in Kraft getreten. Sie bringt vor allem für den Radverkehr etliche Veränderungen. Diese gelten jedoch nur teilweise automatisch, andere Aspekte müssen von den Verwaltungen vor Ort umgesetzt werden. Ab sofort gilt, daß die Radwegebenutzungspflicht ab dem 1.10.98 eingeschränkt wird. Den Weg muß man benutzen, wenn er mind. 1,50m breit und in einem ordnungsgemäßen baulichen Zustand ist. Folgende weitere Änderungen schaffen Möglichkeiten für die Kommunen, den Radverkehr auf neue Art zu fördern: - Busspuren können auch für RadfahrerInnen freigegeben werden. - Der Bordsteinfahrradweg verliert gegenüber z.B. Radspuren auf der Straße seine Vorrangstellung. - Wo mehr Fahrräder als Autos zu erwarten sind oder dieses erreicht werden soll, können "Fahrradstraßen" eingerichtet werden, z.B. in Wohngebieten oder vor Schulen. - Einbahnstraßen können für den Radverkehr freigegeben werden, wenn sie 3 bzw. 3,5 Meter breit sind und sich in verkehrsberuhigten Zonen befinden. Jetzt kommt es darauf an, diese neuen Möglichkeiten auch auszuschöpfen. Dafür ist nötig, an die örtlichen Verwaltungen heranzutreten und, wenn nötig, entsprechende Vorschläge zu machen. Näheres: ADFC, Postfach 107747, 28077 Bremen, Tel. 0421/34629-0, Fax -50.

 

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