Ende Gelände

Ö-PUNKTE 1/1998

Neues vom Trockenstabilat


Rubrik Müll · Neues vom Trockenstabilat · Bürgerbegehren gestoppt · Großbrauereien gegen Pfand · Coca Cola gegen Pfand

in Gutachten des Öko-Institutes (erhältlich für DM 36,- beim Öko-Institut) bestätigt, was schon länger von kritischen Fachleuten angeprangert wird: Das Trockenstabilatverfahren kann nicht annähernd das halten, was seine Befürworter versprechen. Bei diesem Abfallbehandlungsverfahren, das derzeit in aller Munde ist, wird Müll getrocknet, von Stör- und Inertstoffen befreit und dann anschließend unter hoher Energieeffizienz verbrannt. Die Kosten sollen dabei weit unter denen von herkömmlichen Verbrennungsverfahren liegen.

Deshalb soll der getrocknete Abfall ins Zementwerk oder in andere Industrieöfen kommen. Weil dort aber der Stand der Rauchgasreinigungstechnik weit hinter dem von Müllverbrennungsanlagen zurückliegt, werden große Mengen an Schadstoffen emittiert. Langlebige krebserregende Stoffe, wie z. B. Chrom, Nickel und Cadmium werden z. B. 177-mal mehr freigesetzt als bei Verfahren, die Restmüll verrotten und anschließend auf die Deponie bringen. Auch Quecksilber und Blei werden ca. 70- bzw. 60mal mehr emittiert. Da durch das Verfahren die im Restmüll enthaltenen Schadstoffe weder in bedeutendem Maße zerstört noch aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust, darüber hinaus aber durch den Zementofen neue Schadstoffe in großen Mengen gebildet werden, spricht das Öko-Institut dem Verfahren jegliche abfallwirtschaftliche Eignung ab.

Daß es den Entwicklern des Verfahrens in erster Linie darum geht, möglichst viel Geld zu verdienen, zeigen auch die Planungen für eine Verbrennungsanlage in Aßlar im Lahn-Dill-Kreis, die speziell auf den Brennstoff Stabilat ausgerichtet ist. Sie soll die Grenzwerte für Müllverbrennung einhalten: Die Anlage ist aber mit einer Billigrauchgasreinigung ausgestattet. Es ist davon auszugehen, daß sie bei einzelnen Schadstoffen bis zu 100mal mehr als moderne Müllverbrennungsanlagen freisetzt. Die Umgebung der Anlage wird damit wesentlich mehr belastet als bei einem normalen Müllofen, obwohl sie nur einen Bruchteil des Abfalls verbrennt. Außerdem sind die sicherheitstechnischen Vorkehrungen in der Anlage erschreckend niedrig. Vielerorts fehlen Überwachungseinrichtungen, die bei herkömmlichen MVAs Standard sind und sogar doppelt ausgeführt werden müssen. Doch damit nicht genug: Die Anlage soll auch noch weitgehend vollautomatisch betrieben werden. Gnade Gott, wenn es zum Störfall kommt.

Der Ofen wurde übrigens mittlerweile vom grünen Regierungspräsidenten in Gießen genehmigt, doch haben die vor Ort ansässige BI sowie die Aßlarer Grünen gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch stützt sich auf ein Gutachten, das vom Öko-Institut in Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter des Institutes für Ökologie erarbeitet wurde und kann bei Peter Gebhardt, Institut für Ökologie (Tel./Fax: 06404/65643) oder direkt beim Öko-Institut angefordert werden.

Entwurf einer Bioabfall- und Kompostverordnung verabschiedet
Ein am 6.11.1997 durch das Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf einer Bioabfall- und Kompostverordnung soll den Umgang mit den gegenwärtig fünf bis sechs Millionen Tonnen Bioabfällen in Deutschland neu regeln. Die Verordnung betrifft dabei behandelte oder unbehandelte biologisch abbaubaren Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzter Fläche aufgebracht werden. Im Entwurf sind Regelungen über Ausbringungshöchstmengen (maximal 30 t/ha in drei Jahren), Seuchen- und Phytohygiene, am Umweltzeichen "Blauer Engel" orientierte Schadstoffgrenzen für Schwermetalle, obligatorische Schadstoffuntersuchungen (vierteljährlich bzw. je 2000 Tonnen Bioabfall) und über Bioabfallmischungen enthalten. Das Aufbringen von kompostierten Bioabfällen in Zone 1 und 2 von Wasserschutzgebieten und auf Forstflächen ist nach der neuen Verordnung nicht erlaubt. Anwender von Komposten werden über Herkunft und Eigenschaften umfassend informiert. Gegenwärtig berät der Bundesrat über den Entwurf.

Näheres: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Gertrud Sahler, Kennedyalle 5, D-53175 Bonn, Tel. 0228/305-2010, Fax -2012.

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