Ende Gelände

STRAFE - RECHT AUF GEWALT

Strafe – die gute Gewalt


1. Die Kapitel des Fragend-voran-Büchleins
2. Wieso straft Mensch?
3. Von Orten der Gewalt und bösen Taten
4. Strafe – die gute Gewalt
5. Im Namen des Rechts und der Gerechtigkeit
6. Der offizielle Strafzweck
7. Das grosse Ziel
8. Was ich eigentlich sagen wollte...
9. „Es gibt eine gewisse Eigenverantwortung“
10. „Wenn nichts mehr geschützt ist, kann nichts mehr gelebt werden“
11. „Kriminalität ist ein gesellschaftlicher Prozess“
12. Eine gewaltfreie Welt ... und wie man das nicht erreicht
13. Versuch über Perspektiven
14. Impressum

Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das in der Regel als Unrecht qualifiziert wird. Die Strafe ist ein aggressiver Akt gegenüber dem zu Strafenden, der als Folge eines normenverletzenden Verhaltens durch den zu strafenden vollzogen wird und deshalb im Gegensatz zu anderen Formen von Aggression als legitim angesehen wird. In der Regel erfolgt Strafe mit der Motivation von Erziehung zum Besseren oder dem Ziel des Schutzes der sonstigen Bevölkerung. In demokratischen Staaten geschieht die Bestrafung i.d.R. durch die Organe des Staats (Gewaltmonopol des Staates), eine Ausnahme sind Strafen im Kontext der kindlichen Erziehung durch die Erziehungsberechtigten. [...][1]

So umschreibt die deutsche Ausgabe der freien Enzyklopädie „Wikipedia“ am 17. Oktober 2006 um 20 Uhr und 27 Minuten den Begriff Strafe. Der Brockhaus definiert Strafe als

ein Übel, das jemand einem anderen mit Absicht zufügt, weil dieser eine missbilligte Handlung begangen hat. Das Ziel der Strafe ist, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der missbilligten Handlung herabzusetzen und das Verhalten eines Menschen zu verändern; auch Vergeltung (Rache, ausgleichende Gerechtigkeit) kann Motiv einer Strafe sein.[2]

„Das grosse Universallexikon in Farbe“ der Edition Thomas – mit seinen 10 Bänden der Jugendstolz meines Vaters –, erschienen vor rund 27 Jahren, bezeichnet Strafe als

die regelmässige und typische Rechtsfolge der durch das materielle Strafrecht bestimmten Straftaten. Was sie eigentlich ist und wozu sie letzten Endes verhängt wird, auch, was den Staat denn dazu berechtigt zu strafen, ist überaus umstritten. [...][3]

Eine weitere Generation zurück treffe ich auf ein Erbstück meines Grossvaters – das „Schweizer Lexikon“ von 1948 – erschienen kurz nach dem zweiten Weltkrieg. Damals definierte sich Strafe als

organisierte Zufügung eines Schmerzes oder Übels für schuldhaft begangenes Unrecht durch Schmälerung von Freiheit, Vermögen, Ehre, durch Beeinträchtigung der körperl. Unversehrtheit oder durch Vernichtung des Lebens. [...][4]

Dazwischen liegen knapp sechzig Jahre. Sechzig Jahre, in denen sich der Umgang mit Strafe und deren Rechtfertigung in der Gesellschaft stets veränderte. Gehen wir noch einen Schritt zurück in eine Zeit, wo ich die Namen meiner damaligen Vorfahren nicht mehr kenne, so finden wir das Wörterbuch der berühmten Gebrüder Grimm aus dem Jahre 1854.[5] Einleitend steht geschrieben: „die begriffliche Ausstrahlung der rein strafrechtlichen Bedeutungen überall in das metaphysisch-jenseitige bedingt eine nothwendige Weite der Auswahl der Belege.“

Diefenbach: strafe ist eine beraubung eines gutes, so von der obrigkeit dem wiederfähret, der andere durch verbrechen beleidigt.

Haym: das, womit er (der übelthäter) den schaden vergütet, ist die busze; alle anderen übel, welche der übelthäter für sein vergehen leiden musz, sind die strafe. Sofern der strafende die absicht hat, den bestraften zu bessern, sofern ist die strafe eine züchtigung.

G. Büchner: es ist das eiserne gesetz der folgerichtigkeit von sünde und strafe

Schleiermacher: die strafe hat die manigfaltigen bestimmungen, dasz sie wiedervergeltung, ferner abschreckendes beispiel ist.

Berhtold von Chiemsee: es darf keine positive strafe geben, nur negative; selbst in der pädagogik. Die unrechte dürfen schlechterdings nie aufgehoben werden.

Sprichwörter: wenn kain straf were, so fresze ain mensch das ander.

das getraid säubert man durch den wind, die laster mit der strafe.

Es fällt nicht schwer, zu erkennen, dass über die verschiedenen Quellen hinweg sich der eigentliche Sinn und Zweck von Strafe immer wieder geändert hat. Bestraft wird im Namen Gottes, im Namen der Gerechtigkeit oder Menschlichkeit, im Namen des Staates, des Volkes, der Ordnung. Eines ist aber gleich geblieben: Strafe muss sein. Strafe ist Gewalt – Gewalt, die sein darf, sein muss, die richtig, gerechtfertigt und legitim ist.

[1] de.wikipedia.org/wiki/Strafe, Oktober 2006

[2] Brockhaus – die Enzyklopädie (24 Bände), Leipzig 1996

[3] Edition Thomas, Das Grosse Universallexikon in Farbe, Band 9, Herrsching, 1979

[4] Encyclos Verlag, Schweizer Lexikon, Band 6, Zürich, 1948

[5] Jacob Grimm & Willhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, Leipzig, 1854. Zehnter Bund, dritte Abteilung, Spalte 630-36

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