Ende Gelände

DIE ZIELE DER STIFTUNG FREIRÄUME

Ziel 2: FreiRäume erhalten - Aktionsplattformen sichern


1. Allgemeine Ziele und Grundgedanken
2. Ziel 1: Viel Wirkung mit wenig Ressourcen - Hilfe zur Selbsthilfe
3. Ziel 2: FreiRäume erhalten - Aktionsplattformen sichern
4. Ziel 3: Wenn doch was schief geht ... Informations- und Verhandlungspflicht
5. Ziel 4: Tu ‚Gutes’ und rede darüber - Werbung für offene Räume und Aktionsplattformen
6. Ziel 5: Handlungsmöglichkeiten der Stiftung erweitern

Sicherung offener Infrastruktur gegen Privatisierung
Alle Häuser, Grundstücke, Räume und Gegenstände unterliegen unter den herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen der ständigen Gefahr der Privatisierung. Diese kann geschehen durch Aneignung und folgende Überführung in Privateigentum, durch Inwertsetzung (z.B. Verkauf), durch die Beschränkung des Zuganges, durch die Verwendung zu ausschließenden Nutzungen (z.B. für nicht nur vorübergehend private Kreise) oder durch eine schleichende Kommerzialisierung (z.B. Vermietung, Erhebung von Eintritt, Einzug von Firmen oder Dienstleister*innen in die Räume). Nur in wenigen Fällen waren es autoritäre Angriffe von Außen, die der offenen Nutzung von alternativen Projekten, besetzten Häusern usw. den Garaus machen. Meist waren es die in einem Projekt wohnenden oder aktiven Menschen selbst, die sich - bedrängt durch die äußeren Verhältnisse - wandelten und schleichend immer weniger Interesse an politischem Engagement mit kreativer Vielfalt, dafür aber mehr Neigung zu kommerziellen oder privat kontrollierten Verhältnissen entwickelten.
Solche Privatisierung "von Innen" prägt auch heute viele Versuche, Alternativen zu schaffen. Hier will die Stiftung absichern. Wo sie beteiligt ist, werden per Vertrag als offen definierten Räume festgeschrieben und eine Kommerzialisierung oder Schließung ebenso ausgeschlossen wie die Übertragung von Besitzrechten an die zentral handelnde (z.B. Wohn-) Gruppe oder irgendwelche Organisationen, Firmen ... Diesen “Autonomievertrag” schließt die Stiftung mit mindestens einem Rechtsträger der örtlichen Aktiven (z.B. einem Nutzer*innen-Verein), möglichst aber noch mehr Personen und Gruppen, ab. Er enthält zumindest folgende Festlegungen:
  • Festschreibung des öffentlichen Charakters des Gesamtprojektes oder eines im Vertrag genau beschriebenen Teils des Ganzen
  • Festschreibung des Werterhaltes und Benennung konkreter Ziele der Weiterentwicklung, z.B. der Renovierung von Räumen, des Ausbaus der Ausstattung usw.
  • Festschreibung nichthierarchischer Entscheidungsstrukturen

Die Stiftung garantiert diese Ziele durch das Festschreiben im Vertrag und der Sicherung eines Vetorechtes gegen die Auflösung der offenen Bereiche - seitens der Stiftung selbst oder eines anderen Trägers, der die gleichen Ziele garantieren kann. Gleichzeitig wird dem Projekt und den dort handelnden Personen eine volle Autonomie in allen anderen Bereiche sowie bei der inhaltlichen Gestaltung der garantiert offenen Bereiche zugesichert.

Neutralisierung von Eigentum
Kein Rechtsträger und keine natürliche Person soll durch das Eigentum an einer zu nutzenden Sache über besondere Einflussmöglichkeiten verfügen. Das Eigentum ist zu neutralisieren. Dieses kann die Stiftung ebenso wenig von sich aus und allein schaffen wie andere Rechts- und natürliche Personen. Solch eine Annahme wäre Augenwischerei, denn auch die Stiftung ist selbst eine hierarchische Struktur mit konkreten Personen an der Spitze.
Die Neutralisierung des Eigentums entsteht entsprechend den Ideen der Stiftung erst durch den Vertragsabschluß zwischen der Stiftung als Eigentümerin bzw. Garantin des offenen Raumes und den Nutzer*innen bzw, Personen/Gruppen im Projekt. Diese entwickeln gleichberechtigt den "Autonomievertrag", in dem das Projekt beschrieben und die konkrete Form selbstorganisierter und autonomiefördernder Entscheidungsfindung festgeschrieben wird. Der Vertrag ist einseitig unkündbar und nicht änderbar, d.h. jede Änderung bedarf der Zustimmung aller. Er ist der eigentliche "Trick" bei der Sache. Durch den vertraglich abgesicherten Verzicht auf das Hausrecht und damit auf die hegemoniale Prägung der für die Öffentlichkeit gesicherten Räume schafft die Stiftung einen Raum, in dem hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten, Kommunikation und Entscheidungswege keine Privilegien bestehen. Das ist der Ausgangspunkt der Entwicklung offener Aktionsplattformen und selbstorganisierter Projekte.

Trennung von Nutzung und Eigentum
Noch eine Sache ist wichtig bei dieser Strategie. Die Stiftung (oder eine andere, externe Struktur) wird Eigentümerin von Grundstücken, Häusern, Räumen oder beweglicher Infrastruktur. Die Nutzer*innen haben alle Freiheiten (außer der Beschränkung des offenen Raumes) und agieren auf "eigene Rechnung", d.h. als Personen, Gruppe, Projekt oder z.B. Verein. Damit wird Nutzung und Eigentum getrennt. Das Haus selbst gerät nicht durch Nutzungen in Gefahr. Der "Autonomievertrag" wirkt diesbezüglich wie ein weitgehender Pacht- oder Mietvertrag. Die Stiftung verwertet formal ihr Kapital, die Häuser und sonstigen Dinge, die ihr gehören, in dem sie diese "verpachtet" - die konkrete Aktivität aber ist nicht ihre Sache. Die Stiftung ist das Bollwerk, die Häuser und Infrastruktur zu erhalten. Sie ist aber nicht selbst politisch tätig, sondern überlässt die Häuser denen, die dort aktiv sind und dafür ihre eigenen Nutzer*innenstrukturen schaffen.

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