FORMALIA: SATZUNG, GEMEINNÜTZIGKEIT, TRÄGERVEREIN
Gemeinnützigkeit und Spenden
Stiftung FreiRäume: Satzung ● Häuser direkt unterstützen ● Sachspenden für Häuser&Räume ● Häuser&Grundstücke übertragen ● Geschäftsordnung der Stiftung ● Gemeinnützigkeit und Spenden ● Trägerverein der Stiftung
Wer die Stiftung FreiRäume unterstützen will, kann Geldspenden steuerlich absetzen, denn die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt (Steuer-Nr. 14/208/41731). Bis 300 Euro Höhe gilt der Überweisungsbeleg als ausreichend, darüber hinaus können wir eine Spendenbescheinigung ausstellen. Dazu brauchen wird dann Absender mit Namen und Adressen, zum Beispiel auf dem Überweisungsträger notiert.
Spendenkonto "Stiftung FreiRäume/Tragwerk e.V:"
bei der GLS-Bank (IBAN DE73 4306 0967 4013 6818 00, BIC GENODEM1GLS)
Anerkennung der Stiftung FreiRäume von 2026 (5 Jahre gültig) ++ gesamt als PDF
Vorherige Anerkennungen: 2024 ++ 2020 ++ 2015 als Bild ++ (von 2014 als PDF)
Anerkennung des Treuhändervereins ++ Infoseite zum Solar-Spendenprojekt
Mögliche Formen von Spenden: Geldspenden ++ Verzicht auf Honorar, Entschädigung usw. zum Beispiel bei handwerklichen oder reproduktiven Tätigkeiten ++ Sachspenden (Beispiel: Suchliste der Projektwerkstatt)
bei der GLS-Bank (IBAN DE73 4306 0967 4013 6818 00, BIC GENODEM1GLS)
Anerkennung der Stiftung FreiRäume von 2026 (5 Jahre gültig) ++ gesamt als PDF
Vorherige Anerkennungen: 2024 ++ 2020 ++ 2015 als Bild ++ (von 2014 als PDF)
Anerkennung des Treuhändervereins ++ Infoseite zum Solar-Spendenprojekt
Mögliche Formen von Spenden: Geldspenden ++ Verzicht auf Honorar, Entschädigung usw. zum Beispiel bei handwerklichen oder reproduktiven Tätigkeiten ++ Sachspenden (Beispiel: Suchliste der Projektwerkstatt)