Im Namen des Volkers

WIDERSTAND GEGEN RASSISMUS+ABSCHIEBUNG

Gießen


1. Rassismus überall
2. Rassismus in Bewegungen
3. Grenzen und Abschottung
4. Rassismus in Mittelhessen
5. Gießen
6. Demo gegen Abschiebung und Rassismus ...
7. Regionale Aktionstage gegen Abschiebung und Festung Europa in Marburg
8. Rassistische Urteile und Repression
9. Links
10. Buchvorstellungen zum Themenbereich






Abschiebestrukturen in Gießen
Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht bestimmen über Bleiberecht oder Abschiebung. Zudem ist Gießen der Ort der zentralen Erstaufnahmestelle für ganz Hessen. Insofern spielt die Stadt eine wichtige Rolle im Tauziehen um Menschenrechte, Bewegungsfreiheit und nationale Abschottung.

Gießener Verwaltungsrichter findet Aussage "Migration tötet" richtig
Aus "Skandalurteil eines Gießener Gerichts", in: taz am 30.11.2019
„Migration tötet!“ – mit diesem Plakatspruch zog die NPD im Frühjahr in den Europawahlkampf. Viele hielten das für Volksverhetzung. Das Verwaltungsgericht Gießen war aber ganz anderer Meinung: Eigentlich beschreibe die NPD nur die Realität. ...
Entschieden hat den Fall, so erfuhr die taz aus Kreisen der Verfahrensbeteiligten, Richter Andreas Höfer. Eigentlich hätte er es sich einfach machen können, denn die Ranstädter Bürgermeisterin hatte die NPD nicht angehört, bevor sie die Plakate abhängte. Schon wegen dieses Verfahrensfehlers war die Aktion rechtswidrig. Doch Höfer wollte die NPD-Parolen auch inhaltlich bewerten.
Der Richter stieg tief in die Weltgeschichte ein, um seine Entscheidung zu begründen. Über Seiten hinweg schildert er hobbyhistorisch den Untergang des „fremdenfreundlichen“ Römischen Reichs als Konsequenz der Völkerwanderung.
Dann thematisiert er die europäische Besiedelung Amerikas mit ihren tödlichen Auswirkungen für Indianer, Azteken und Inkas. „Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen“, schreibt Höfer.
Solche Bedrohung ist für den Richter aber auch hochaktuell: „In der Tat hat die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/15 zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat, als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen“, führt er aus.
Höfers Urteilsbegründung liest sich über weite Strecken wie ein Positionspapier für einen NPD- oder AfD-Parteitag. Alles was rechten Hasspredigern zum Thema Migration einfällt, findet sich feinsäuberlich aneinandergereiht. Der erhöhte Anteil von Zuwanderern unter den Tatverdächtigen bei Sexual- und Tötungsdelikten, die Kölner Silvesternacht 2015, die Wuppertaler „Scharia-Polizei“ und Zustände in deutschen Freibädern. Dazu Ehrenmorde, Blutrache und Salafismus.
„Hier eine reale Gefahr zu negieren hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen“, so der Richter. „Sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in der Lage sein, das Gewaltmonopol innerhalb ihrer Grenzen effektiv und wirksam auszuüben, ist hiermit ein schleichender Untergang verbunden, wie es einst im römischen Weltreich auch der Fall war.“
Invasion „objektiv feststellbar“
Höfers Schlussfolgerung: „Nach vorstehenden Ausführungen ist der Wortlaut des inkriminierten Wahlplakats ‚Migration tötet‘ nicht als volksverhetzend zu qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten“, so sein Gerichtsbeschluss.
Auch den Begriff der „Invasion“ findet Richter Höfer nicht volksverhetzend, sondern völlig in Ordnung. Der Begriff beschreibe „hier im übertragenen Sinne lediglich den Zustand des Eindringens von außen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie es insbesondere im Jahr 2015 objektiv feststellbar war“, schreibt er.


Weitere Berichte zum Verwaltungsgerichts-Urteil (Az. 4 K 2279/19.GI): Gießener Allgemeine am 2.12.2019 ++ Hessenschau am 3.12.2019
Das Urteil auf der Seite des Justizministeriums ++ Rechtliche Bewertung bei LTO am 2.12.2019

Deutschland liefert Waffen und prügelt mit: Verfolgung von Kurd*innen

Soli-Aktion nach Polizei-Razzia gegen kurdisches Kulturzentrum im Juli 2007
„Wir sind dabei!“
AktivistInnen aus der Projektwerkstatt unterstützen „Bibliothek der praktischen Solidarität“

Immer wieder sind Vereine, in denen Menschen ohne deutschen Pass oder mit Interesse an anderen Ländern und Kulturen zusammengeschlossen sind, von bundesdeutschen Repressionsbehörde bedrängt, überfallen, ausgeraubt und unter Generalverdacht gestellt. Ein kleines, aber kreatives Bündnis will dem zumindest in Gießen nun eine Form des Protestes entgegenstellen, der deutliche Symbolik mit einer praktischen Form der Solidarität verbindet. Im mesopotamischen kurdischen Kulturzentrem in Gießen soll am Sonntag, den 30.9., eine Bibliothek eröffnet werden, deren Bücher im Eigentum der bisherigen BesitzerInnen bleiben und die für den Fall weiterer Razzien in dem Gebäude ankündigen, die Ermittlungsbehörden unter Druck zu setzen. „Mit den Larifari-Begründungen und ungeprüften Durchsuchungsanordnungen williger RichterInnen ist es dann vorbei“, kündigte Jörg Bergstedt an, der am Eröffnungstag sein neues Buch „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ passend zum Thema in die Bibliothek stellen will. „Der Polizei werde ich einen freundlichen, aber deutlichen Gruß in das Buch hineinschreiben. Es soll den Menschen als Lesestoff dienen und nicht Asservatenkammern deutscher Menschenjäger füllen!“
Die Antirepressionsplattform K.O.B.R.A., an der AktivistInnen aus der Projektwerkstatt beteiligte sind, ruft alle Menschen auf, sich mit den Opfern staatlicher Gewalt zu solidarisieren und mitzuhelfen, die geplante Bibliothek zu gründen.
  • Presseinfo und Aktion "Bibliothek der praktischen Solidarität als PDF
  • Flyer dazu (PDF)

Ein halbes Jahr später: Nichts gewesen außer ... Angst!
Wie zu erwarten ... das Ganze war eine Mischung aus heißer Luft und Einschüchterung. Ein halbes Jahr später wurden alle Vorwürfe sang- und klanglos fallengelassen.

Rechte Strukturen in Mittelhessen

Antifaschismus

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