Ende Gelände

DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... ZWEITE INSTANZ

3.5.2005: Zwölfter Tag und das Urteil: Wieder politische Justiz!


1. Startschuss für die Berufung (2. Versuch)
2. Gerichte ...
3. Auf dem Weg zum Prozess
4. 10.3.2005: Rund um den ersten Prozesstag
5. Bericht vom 2. Fair..handlungstag: Mo., 21.03.05
6. 24.3.2005: Der dritte Prozesstag
7. 4.4.2005: Rund um den 4. Prozesstag
8. 7.4.2005: Berichte vom 5. Verha...ha..ndlungstag
9. 11.4.2005: Berichte vom 6. Verhandlungstag
10. 14.4.2005: Berichte vom 7. Verhörungstag
11. 18.4.2005: Rund um den achten Prozesstag
12. Berichte vom 9. Verhandlungstag: Mo., 21.04.05
13. 25.4.2005: Der zehnte Verhandlungstag
14. 29.4.2005: Berichte vom 11. Verhandlungstag
15. 3.5.2005: Zwölfter Tag und das Urteil: Wieder politische Justiz!
16. Spass am Rande: Rechnungen und mehr
17. Rückblick auf den Prozesszeitraum
18. Politische Prozesse der Folgezeit in Mittelhessen
19. Weitere Ermittlungsverfahren und Anklagen
20. Sonderseite zur neuen Polizeidokumentation!!!
21. Links zu verschiedenen Seiten zum Thema

Lang lang hatte es gedauert, bis der zweite Anlauf für den Berufungsprozess gegen zwei Aktive aus dem Umfeld der Projektwerkstatt begann. Im März 2005 ging es das wieder los - 11 Verhandlungstage plus 12. Tag für Urteil, 30 Zeugenvernehmungen, unzählige Anträge, Bullenprügel für einen Angeklagten am 6. Verhandlungstag ... ein denkwürdiger Prozess, um juristisch, politisch und aktionstechnisch alles auszureizen. Staatsanwalt Vaupel ließ alles ungerührt, er wollte genau die gleiche Verurteilung wie in der ersten Instanz ...

Bericht vom 12. Verhandlungstag
12. Tag: 3.05.05 - Das Urteil: 8 Monate ohne Bewährung für B., 50 Tagessätze für N. (Bericht)
Das schriftliche Urteil wird einige Wochen nach dem Prozess übersandt und dann hier dokumentiert. Revision ist eingelegt. Bis dahin kann der Kommentar rechts ein bißchen für sich sprechen. Die Reporterin des Gießener Anzeigers kann als die einzig neutrale bzw. unabhängige Person im Prozess gesehen werden, die auch fast immer da war. Ansonsten befanden sich vor allem Polizei- und Gerichtsbeamte im Saal und Flur sowie Polit-AktivistInnen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt. Viele von denen konnten nicht kommen, weil sie als ZeugInnen aussagen mussten (ohne dass sie vom Gericht auch nur in irgendeiner Situation beachtet wurden, wie jetzt klar ist).



Zusammenfassend am Anfang

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Zu den Personen der Angeklagten
Verschiedene Ausführungen über Lebenswandel, davon zwei Auszüge. Der erste ist lustig, weil die Richterin hier die beiden Angeklagten verwechselt. Sie schreibt zum Falschen, nämlich B., obwohl der schon oft genug im Knast war:


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Die Füsse der Angeklagten wie auch die Kleidung von ZuhörerInnen beschäftige die Richterin Brühl ständig. Offenbar kommt sie in ihrer durchgenormten Welt mit anderem Lebenswandel nicht klar. Das zeigte sich auch an verschiedenen anderen Bemerkungen im Verlauf des Prozesses. Bürgerlichkeit pur! im Kopf

Politische Ziele

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Tatvorwurf 1: Wahlplakate überkleben
Bemerkenswert ist, dass das Gericht gar nicht annahm, dass die Angeklagten selbst handelten. Aber sie hätten davon irgendwie gewusst. Vor Gericht wurde darüber aber gar nicht verhandelt, sondern sogar die Verhandlung dazu verweigert. Die interessanten Auszüge dazu aus dem Urteil - gleich mehrfach werden irgendwelche Unbekannten erwähnt, aber trotzdem die Angeklagten verurteilt. Die Formulierung "unbekannt geblieben" in Bezug auf etwaige anderer TäterInnen suggeriert, dass das Gericht sich um Aufklärung bemüht hätte. Tatsächlich hat es diese aber selbst torpediert, in dem passende Zeugen abgelehnt wurden - offenbar damit keine entlastenden Aussagen entstehen konnten.


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Das das Gericht dennoch sicher war, dass die Angeklagten etwas mit dem Ganzen zu tun hatten (auch wenn im Prozess NIE darüber geredet wurde), schloss das Gericht aus anderen Aspekten:


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Oben: Dass eine solche Analyse ohne Debatte und Beweisführung im Prozess ausreichend sein soll, ist abenteuerlich. Der Punkt mit der Flucht war jedoch deutlich umstritten. Die dramatisierenden 120m war nur die Aussage eines Polizisten. Der betroffene Angeklagte sprach von wenigen Schritten, um sich hinter dem Baucontainer zu verbergen, weil er (wie man sieht, zu Recht!) keine Lust auf Bullen hatte.
Unten: Viel unverschämter ist aber der folgende Auszug. In der Tat hatte die Polizei in der Nacht noch weitere Personen kontrolliert - und zwar im Gegensatz zu den Angeklagten in unmittelbarer Nähe der Plakate sowie zum besser passenden Zeitpunkt. Warum diese "unzweifelhaft" als Täter ausscheiden sollen, konnte nie jemand im Prozess erklären. Aber noch viel skandalöser: Die Angeklagten hatten die Ladung dieser Personen beantragt und das Gericht dieses ABGELEHNT!!! Und zwar mit der Begründung, dass als wahr angenommen werden kann, dass die anderen kontrollierten Personen eher als Täter in Frage kommen (siehe Text des Antrags und Ablehnung des Gerichts dazu im Wortlaut). Nun steht im Urteil, dass sie als Täter zweifelsfrei ausscheiden. Ein klarer Widerspruch!!!!


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Oben: Die Angeklagten schilderten einen anderen Ablauf. Interessante Formulierungen enthält dazu das Urteil. Weil dieser Ablauf nicht ausschließt (allerdings wurde im Prozess darüber nie gesprochen), dass die Angeklagten von den Veränderungen wußten, hätten sie auch davon gewusst. Also nicht mehr, was bewiesen wird, gilt vor Gericht, sondern was theoretisch noch möglich ist, reicht als Urteilsgrund.
Unten: Was hinter allem steckt, machen die abschließenden Bemerkungen deutlich - Gesinnungsjustiz! Schuldig, weil die Angeklagten die Aktion gut fanden!


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Oben: Doch das war es immer noch nicht. Nur 6 der 8 Wahlplakate wurden den Angeklagten untergeschoben (als Mitwissende ohne Beweisführung dazu). Zwei nicht ... das aber bedeutet ja, dass noch mehr Personen in der Nacht unterwegs gewesen sein müssen, wenn jetzt auch noch völlig getrennte Personen die zwei anderen Plakate verändert haben sollen. Was ist denn bitte nach Auffassung des frei die Urteilsgründe zurechtkonstruierenden Gerichts in der Nacht in Reiskirchen abgegangen? Und wieso waren die Angeklagten so genau involviert, wenn auch Dinge passiert sind, die definitiv nicht mit ihnen in Zusammenhang zu bringen sind? Brühl weiß es immer ...
Unten: Neben dem 120m Fluchtweg sind weitere Lügen eingebaut. So soll der Angeklagte "verschiedene Dinge" in einen Container geworfen haben. Komisch, dass die Polizei beim Suchen aber nichts fand. Die chemische Analyse "Kleber" schafften sie dagegen bei einem feuchten Fleck mit Finger-Reinhalten. Einer der beiden Polizeisten bestritt vor Gericht sogar, dass sie überhaupt im Container nachgeguckt hätten - das aber ist im Urteil einfach verschwiegen worden ...
Und (noch weiter unten): Nach dem Urteil hätte die Polizei die Angeklagten später nochmal gesucht, aber nicht gefunden. Tatsächlich gab es aber nochmal eine Begegnung. Da absurde: Auch dazu hatten die Angeklagten einen Antrag gestellt. Auch der wurde als wahr angenommen - also im Prozess wurde festgestellt, dass es noch eine weitere Begegnung gab, aber ohne Festnahme u.ä. Im Urteil steht dazu einfach das Gegenteil - zum zweiten Mal klare Rechtsbeugung schon im ersten Anklagepunkt!


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Schmankell zum Schluss - der sich ständig wiederholt im Urteil: Weil sich vieles widerspricht und die Angeklagten gar nicht belastet, sind diese überführt. Logik der Marke "Brühl".


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Tatvorwurf Widerstand und Fusstritt gegen Polizisten
Allein 6 Monate kassierte ein Angeklagter für diesen Vorwurf. Er nahm auch den Hauptteil des Prozesses ein. Dabei überschlugen sich die Ereignisse, weil sich die Polizeizeugen dramatisch widersprachen, teilweise in sich. Das Urteil spiegelt das auch wieder - im Dschungel von Unklarheiten bastelte sich Richterin Brühl ihre Argumente für das sicherlich vorher feststehende Urteil zurecht.
Zunächst wird im Urteil der Ablauf der Demonstration am 11.1.2003 völlig falsch dargestellt. Obwohl alle (!) ZeugInnen, die dazu was sagten, von einem Demozug sprachen, der vom Selterstor an verschiedenen Parteiständen vorbeiging (und bei allen Parteien kurz stoppte), erfindet Richterin Brühl nun, dass der CDU-Stand gezielt angesteuert wurde und auch hier die Demonstration begann. Die folgende Passage aus dem Urteil ist frei erfunden und niemals im Prozess erörtert worden.


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Die folgenden Passagen des Urteils beschäftigen sich mit dem Zugriff der Polizei auf den Angeklagten. Für das Gericht in seinem Verurteilungswahn bestand das Problem, dass die Attacke eine auf eine Demonstration war. Interessanterweise geht das Gericht darauf aber nicht ein, sondern behauptet mehrfach, dass der Zugriff rechtmäßig war. Jedoch beschreibt das Gericht im Urteil, dass die Polizei sich als erstes auf das Megaphon und den Redner bei der Demo stürzte. Es behauptet nirgends, dass vorher die Demonstration etwa aufgelöst worden sei u.ä. Vielmehr klingt es so, als sei es verboten, auf einer Demo eine Rede zu halten ... der "genehmigte" CDU-Stand müsse geschützt werden. Das alles sind Rechtsauslegungen, die dem Demonstrationsrecht in keiner Weise standhalten. Doch Richterin Brühl wusste wohl: Wenn sie den Angriff als rechtswidrig begreifen würde, wäre ein Freispruch unumgänglich ... also konstruierte sie wild herum. Nur - was auch immer sie beschreibt - es war sehr offensichtlich eine reguläre Demonstration. Und die wurde von der Polizei angegriffen - zudem auf Befehlt der als Wahlkämpfer anwesenden Innenminister Bouffier und Polizeichef Meise ...


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Krass, krass ... 10 Minuten geredet - da musste die Polizei ja angreifen, und zwar ohne Vorwarnung und Auflösung der Demonstration. Selbst wenn man annimmt, dass Richterin Brühl mit ihrem Urteil irgendwas Wahres beschreibt, ist auch bei ihrer Beschreibung der Angriff rechtswidrig. Denn gegen eine Demonstration kann die Polizei nicht einfach nach Gutdünken und ohne vorherige Androhung vorgehen. Allerdings stimmt die ganze Ablaufbeschreibung im Urteil auch nicht, denn die Polizei hatte sich tatsächlich ohne jeglichen Wortwechsel, sondern nur mit den Worten "Her mit dem Megaphon" ohne jegliches Abwarten einer Reaktion des Angegriffenen auf diesen gestürzt. Übereinstimmend sagten alle ZeugInnen, dass es um das Megaphon ging, also nie um die Auflösung einer Demonstration. Selbst in der verfälschten Urteilsfassung von Richterin Brühl steht das so:


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Natürlich war dem Angeklagten klar, dass die Polizei das Megaphon haben wollte. Schließlich hatten sie sich wie wild auf ihn gestürzt und vor allem am Megaphon herumgerissen. Warum aber ein Angriff auf eine Demonstration dadurch legal wird, wenn die Angegriffenen merken, dass sie angegriffen werden, ist Geheimnis der Angehörigen des Gießener Justiz-Polit-Filzes.
Unten: Brühl legt noch einen drauf - sie konstruiert nicht nur die Rechtmäßigkeit selbst, sondern behauptet auch noch, der Angeklagte selbst hätte die Rechtmäßigkeit erkannt. Demonstrationsrecht wird von ihr gnadenlos als "Schutzbehauptung" abgetan. Und weil ihr das ganze Wohl selbst seltsam vorkam, hat Brühl ganz am Schluss des Urteils nochmal was zur Frage der Rechtmäßigkeit hinzugefügt - so als wolle sie sage: Ich habe recht, ich habe recht, ich habe recht ... auch wenn nichts dafür spricht.


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Bemerkenswert ist auch, dass im Urteil von der Attacke der Polizei auf das Transparent nichts stand. Dieses war nämlich VORHER gewaltsam und ebenfalls ohne Ankündigung, ohne Auflösung der Demonstration u.ä. entrissen worden. Offenbar ist Brühl selbst klar, dass alle ihre konstruierten Begründungen von wegen Lärmschutz usw. hier auch nicht passen - also verschweigt sie es, obwohl im Prozess sehr deutlich darauf hingewiesen wurde.

Nicht weniger abstrus sieht es um die konkreten Abläufe aus, auch wenn diese wegen der Rechtswidrigkeit des Polizeiangriffs für das Urteil eigentlich belanglos gewesen wären. Das Gericht verzichtet darauf, auf die Aussagen der sonstigen Polizeizeugen überhaupt einzugehen. Das tut es mit Hintersinn - die Aussagen waren derart widersprüchlich, dass sie sich als Belastungsmaterial nicht eignen. Also ist verschweigen das Beste, was Brühl tun kann, wenn sie eine Verurteilung will - was ja wohl von Anfang an klar war. Besonders auffällig ist das dort, wo die Polizisten sogar sich selbst widersprachen. Erster Fall ist Polizist Ernst, der im Urteil als Beweis benannt wird, dass Walter eine rote Stelle an der Stirn hatte. Im Prozess war er noch dafür berühmt geworden, dass er die Verletzung sehr unterschiedlich darstellte, z.B. zunächst als "klaffende Wunde". Das bekam sogar Brühl mit - aber im Urteil lässt sie es einfach weg und erwähnt nur noch eine ausgewählte Aussage von Ernst, ohne die Widersprüche zu benennen.


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Wichtiger aber ist POK Walter selbst. Der hatte im Prozess eine Vielzahl von Widersprüchen geliefert. Dazu gehörte zum einen, dass er den Namen der Polizeibeamten austauschte, der damals dabeigewesen sein soll. Das erhöht den Verdacht der Manipulation, denn dieser gab an, ein guter Bekannter von Walter zu sein - und er war nun der einzige, der genau den Tritt gesehen haben will. Eine kleine Gefälligkeitsgeste für einen Freund, der sonst der falschen Verdächtigung und Falschaussage überführt wäre? Zum anderen gehörte die Ablaufbeschreibung des vermeintlichen Trittes dazu. Im Prozess behauptete POK Walter, dass er gleich zu Beginn des Hineinhebens ins Fahrzeug getreten worden sein soll. Das geht aus dem Urteil nicht völlig eindeutig hervor, aber auch in der Tendenz. Walter war dazu mehrfach befragt worden im Prozess. Er war sich noch nicht einmal sicher, ob er den Angeklagten überhaupt schon angehoben habe, auf jeden Fall soll der Tritt noch außerhalb des Fahrzeuges geschehn sein.


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Diesem Ablauf widersprechen nun nicht nur fast alle anderen Zeugen (auißer denen, die es nicht gesehen haben, und dem "plötzlich" neu eingeführten Zeugen Dietermann, der aber auch sehr ungenau blieb), sondern zudem POK Walter selbst - nämlich in seiner Strafanzeige. Dort steht eindeutig: "Schon fast gänzlich ins Fahrzeuginnere verbracht, kam es plötzlich zur aktiven und heftigen Gegenwehr des Beschuldigten". Dieser Punkt ist von besonderer Bedeutung für die Revision. Denn am 3.5.2005, als der Angeklagte zwangsvorgeführt wurde zur Urteilsverkündung und plötzlich aufgefordert wurde, sein Plädoyer zu wiederholen, hatte er nur noch diesen einen Punkt erwähnt, da er schon geahnte hatte, dass Brühl unbedingt hart verurteilen wollte und daher an dieser Stelle schummeln musste. Direkt danach (ohne weitere Beratung) hat die Richterin dann das Urteil verkündet. Der einzige Punkt dieses zweiten Plädoyers kommt im Urteil gar nicht vor. Das zeigt nicht nur, dass Brühl Widersprüche absichtlich überging, sondern auch, dass das Plädoyer gar nicht ins Urteil eingeflossen ist. Das Urteil wurde ja auch ohne Pause danach verlesen ...
Ein zweiter Widerspruch: Im Prozess berichtete Walter von nur einem Tritt (siehe auch Urteilsausschnitt oben: "eine Abwehrbewegung mit dem Bein". In seiner Anzeige steht: "Durch einen seiner plötzlichen gezielten Tritte mit beiden Stiefeln". Interessant: Ansonsten wertete die Richterin diese Strafanzeige als besonders glaubwürdig, weil so schnell geschrieben. Wo sie aber nicht passte in ihr Verurteilungskonstrukt, interessierte sie sich nicht mehr dafür.


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Oben: Noch einmal wird Walter selbst im Urteil widerlegt - er hatte nämlich steif und fest behauptet, nur er und ein weiterer Polizist hätten den Angeklagten ins Polizeiauto verfrachtet. Alle anderen Zeugen, die dazu was sagten, widersprachen ihm. Auch Brühl erkennt das an, einmal auf Seite 18, wo sie selbst von 4 Personen spricht, und auf Seite 10 oben, wo sie auch für die genaue Situation, wo es zu dem Tritt gekommen sein soll, zusätzlich den Beamten Hinkel benennt, der den Angeklagten in das Auto gehoben habe. Zum einen hatte Hinkel aber den Tritt nicht gesehen, obwohl er nach Urteilsinhalt nun sogar direkt dabei war, zum zweiten weicht das Urteil in allen wesentlichen Details der Umstände des vermeintlichen Trittes von der Darstellung des POK Walter ab - ohne jedoch daraus Konsequenzen hinsichtlich des Märchens vom Tritt seitens POK Walter zu ziehen. Alles andere stimmt nicht an den Aussagen von Walter - sagt selbst das Urteil. Aber der Tritt soll mittels derselben Aussage zweifelsfrei bewiesen sein?


Seite 10


Seite 18


Jeder im Gerichtssaal hatte an diesen Verhandlungstagen klar, dass die Poliziisten da Märchen erzählten, sich ständig widersprachen usw. Daher gab sich Richterin Brühl große Mühe, die Widersprüche entweder wegzulassen oder umzudeuten. Hier tritt auch beim nächsten Punkt der Verurteilung das schon bei den Wahlplakaten bemerkte Phänomen auf, dass Zeugen besonders glaubwürdig sind, wenn sie besonders viel Unsinn reden. Der unten im Ausschnitt aus Seite 18 zu lesende Satz, dass die Kammer bei der Schilderung des Zugriffs dem Zeugen Walter folgte, ist auch deshalb interessant, weil Walter als einziger abstritt, dass er vor dem Zugriff auf das Megaphon in ähnlicher Weise gegen ein Transparent agiert hatte. Seine eigenen Kollegen und alle anderen Zeugen sagten etwas anderes aus - u.a. auch, dass Zeuge Walter sehr wohl auch bei diesem Zugriff zugegen war. Damit war Walter als unglaubwürdigste Person überführt - aber gerade seine Version wird von der Kammer dem Urteil zugrundegelegt.


Seite 18


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Seite 20


Seite 20


Ebenso hatte Richterin Brühl (verständlicherweise ...) ein Problem mit den Entlastungszeugen auch beim vermeintlichen Tritt. Die standen nämlich viel besser als die Polizeizeugen. Ähnlich wie der Richter im ersten Verfahren (siehe Urteil dort ...), konstruierte sie nun schön für jeden Einzelnen, warum er doch nichts gesehen hat. Dabei lügt sie mehr. So hat z.B. der zweite unten im Auszug genannte Zeuge sehr wohl deutlich ausgesagt, dass er keinen Tritt und auch keine Reaktion gesehen hätte - und immer hingeguckt hätte. Dem letzten unten im Urteilsauszug aufgeführte Zeuge wird einfach und ohne Begründung unterstellt, dass er das ganze überhaupt nicht wahrgenommen hätte, sondern sich das nur ausgedacht hätte. Das ist insofern bemerkenswert als dieser Zeuge der einzige unbeteiligte Zeuge war, nämlich ein zufälliger Passant. Seine Beobachtungen waren die präzisesten, weshalb Richterin Brühl in ihrem Urteil seine Aussagen besonders pauschal niedermachte und auf gar keine von seinen Aussagen einging.


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Anklagepunkt Stadtverordnetenversammlung
Dieser Punkt war vor allem spannend, weil es hier ausnahmsweise gelang, eine Falschaussage nachzuweisen - und zwar vom CDU-Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail. Natürlich kamen ihm die meisten Parteien von Grünen bis CDU zu Hilfe und wetterten gegen die Projektwerkstättler, die die Falschaussage belegen konnten. Aber so ist es halt, wenn die Eliten attackiert werden. Dann halten sie über alle Grenzen hinweg zusammen. Denn ihre Macht ist ihnen erstmal das Wichtigste.
Im Prozess ging es neben diesen Falschaussagen vor allem um die Frage, ob es überhaupt Hausfriedensbruch war und ob der Stadtverordnetenvorsteher rechtswirksam Anzeige erstattet hattet. Beides versuchten die Angeklagten mit vielen Anträgen und in ihren Plädoyers zu hinterfragen. Unter anderem hatte Gail selbst gesagt, mit der Anzeigenerstellung nichts zu tun gehabt zu haben. Dann aber wäre der Anklagepunkt hinfällig. Das Gericht ließ aber den erzkonservativen Leiter des Rechtsamtes der Stadt, Herrn Metz, vorladen, der interessanterweise eine schriftliche Aufforderung von Gail vorlegte, in dem dieser die Anweisung für die Anzeige erteilte. So stand die Aussage des Rechtsamtsleiters gegen die des Stadtverordnetenvorstehers. Richterin Brühl machte es nicht nach dem Motto "Im Zweifel für den Angeklagten", sondern suchte sich das für ihr Ziel einer Verurteilung bessere heraus - die Aussage von Metz. Dass damit eigentlich Gail zum zweiten Mal der Falschaussage überführt wäre, erwähnt sie lieber gar nicht.


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Mehr gibt das Urteil nicht her. Die Angeklagten hatten etliche Anträge auf Verfahrenshemmnis wegen der nicht korrekten Anzeige sowie etlichen besonderen Umständen gestellt. Besondere Umstände müssen nach der Strafprozessordnung im Urteil abgehandelt werden. Nichts davon ist geschehen. Das Urteil geht einfach auf nichts dessen ein, was im Prozess an entlastendem Material vorgebracht wurde. Entsprechend sind Auszüge auch nicht möglich - das Fehlen ist der Skandal.


Anklagepunkt Beleidigung (Gülle)
Spektakulär waren die Vernehmungen rund um den Faustschlag der CDU-Oberbürgermeisterkandidatin Angela Gülle. Ohnehin ist dieser Anklagepunkt an Absurdität kaum zu übertreffen. Denn offensichtlich hatte Gülle sich strafbar gemacht - nämlich dem Angeklagten B. mitten in der FußgängerInnenzone ins Gesicht geschlagen und dabei dessen Brille zerstört. Ein Verfahren gegen sie gab es aber nie, denn der Staatsanwalt Vaupel, Hetzer und Verfolgungswahnsinniger gegen Oppositionelle, schützte die Politikerin mit der Behauptung, der Vorgang hätte kein öffentliches Interesse (was ist dann bitte öffentliches Interesse? Das Ganze hatte ja einiges an Aufregung gebracht ... aber Rechtsbeugung ist bei Vaupel halt Standard, er weist ständig Anzeigen gegen die Obrigkeit ab).
Im ersten Verfahren hatte dieser Anklagepunkt schon die meisten Lacher und erstaunten Gesichter hervorgerufen. Hatte doch Richter Wendel behauptet, die Beleidigung gegen Gülle sei bewiesen, weil PolitikerInnen nicht ohne Grund andere Menschen verprügeln. Gießener Rechtssprechung halt: Wer richtig daneben ist, ist besonders glaubwürdig. Richterin Brühl nun wiederholte diesen Unsinn nicht, sondern erfand neuen. Der war ähnlich abstrus und machte Angela Gülle wiederum zur glaubwürdigen Person. Diesmal nicht, weil sie andere Menschen prügelt, sondern weil sie voller Hass gegen den Angeklagten war und sich außerdem ständig widersprochen habe. Das macht Obrigkeit ja in Gießen immer glaubwürdig.


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Interessanter gilt diese Logik für EntlastungszeugInnen nicht. Wenn diese Widersprüche haben, sind sie nicht (wie die Belastungszeugen) besonders glaubwürdig, sondern unglaubwürdig. Allerdings geht Richterin Brühl auf die Widersprüche auch nicht genauer ein, was einen Grund hat: Es gab sie nicht in dem Maße wie bei Angela Gülle und dem Gülle zur Anzeige drängelnden Staatsschutzbeamten Schmidt, der gar nicht vernommen werden konnte, weil Rechtsbeugungs-Staatsanwalt Vaupel vortäuschte, gegen diesen wegen Falschaussage in der ersten Instanz zu ermitteln. Das war zwar gelogen, aber nützlich, weil Schmidt in der Tat in der ersten Instanz frei vor sich hin gelogen hatte. Auch seine Aktenvermerke, die Richterin Brühl in ihrem Urteil auch nicht erwähnte, strotzen vor Lügen. Diese Lügen widersprechen allerdings den Schilderungen von Gülle - wie auch Richterin Brühl ja selbst feststellte, dass Gülle sich widersprach (siehe oben). Unter den Entlastungszeugen war auch ein Polizeibeamter, der Gülles (mehrfach wiederholter) Version, sie hätte am Plakateständer von Anfang an gestanden und der Angeklagte sei auf sie zugegangen (statt umgekehrt, wie alle anderen ZeugInnen sagten) deutlich widersprach. Auch das verschweigt Brühl im Urteil ganz.


Seite 23


Der eigentliche Tatablauf geriet angesichts der absurden Aussagen von Gülle in den Hintergrund. Die Richterin musste eine in vielen Details neue Version stricken, die mit keiner der ZeugInnenaussagen mehr übereinstimmte. Was im Urteil steht, hat niemand so berichtet - auch Gülle nicht. Die hatte zwar eine belastende Story erfunden, aber die konnte durch Fotos und ZeugInnen widerlegt werden. Das hätte zwingend den Freispruch bedeutet. Brühl aber handelt anders: Sie erfindet einen Ablauf, der im Prozess so durch keine Aussage und kein Foto belegbar ist. Interessant: Im mündlichen Urteil hatte sie noch auf ein Fotos als Beleg ihrer Story verwiesen. Es zeigte Gülle und den Angeklagten recht dicht beieinander und ist kurz vor dem Faustschlag entstanden. Das wertete Brühl im mündlichen Urteil als Beleg dafür, das dort die Beleidigung gefallen sei. Das ist zwar an sich schon absurd, übersehen hatte die Richterin in ihrem Wahn, irgendeinen Grund für eine Verurteilung zu finden aber zudem, dass das Urteil zwar den Angeklagten und Gülle zusammen zeigt, aber das Wahlplakat bereits einige Meter weg ist. Folglich kann das Foto also nicht als Beweis dienen, dass der Angeklagte im Beisein von Gülle das Plakat benässt hatte. Überhaupt gab es weder ein Foto noch eine ZeugInnenaussage, nach der möglich gewesen wäre, dass der Angeklagte im Beisein von Gülle das Plakat benäßte - ganz im Gegenteil belegten die Fotos, dass Gülle erst auf den Angeklagten stürzte, als dieser schon einige Meter weg war vom Plakat. Offenbar fiel Brühl ihr Fehler aus dem mündlichen Urteil noch auf, so dass im schriftlilchen Urteil jetzt nichts mehr steht - allerdings gibt es damit überhaupt keinen Beweis mehr für die Beleidigung außer der selbst in den Augen von Brühl widerlegten Behauptung von Gülle.

Und: Das Zitat im Urteil "damit pisse ich Dich an" ist ebenfalls frei erfunden, denn selbst Gülle hatte einen anderen Ausspruch benannt, die sie auch frei erfunden hatte.


Seite 12


Seite 13


Einen weiteren sachlichen Fehler enthält das Urteil noch. Brühl behauptet, der Angeklagte hätte bestritten, das Plakat nass gegossen zu haben. Das stimmt nicht, er hat es selbst gesagt und behauptet, dabei "Herrschaft sprengen" (das Motto der Gießkannenaktion) gesagt zu haben. Das bestätigen auch ZeugInnen, im Urteil ist davon gar nichts zu finden.

Seite 22


Auch auf die Nachweise, dass die Akten manipuliert wurden, und die Hinweise, dass ein Verfolgungshemmnis bestehe, weil Fotos von Seiten der Polizei gezielt vernichtet wurden und Staatsanwalt Vaupel hinsichtlich des Schlags von Gülle gegen den Angeklagten ein öffentliches Interesse verneint hatte, ging Brühl im Urteil mit keinem Wort ein. Stattdessen fand sie das Ganze sogar besonders öffentlich interessant (aber nur, wenn es gegen Oppositionelle geht ...):

Seite 29



Freisprüche
n einigen Punkten wurden die Angeklagten freigesprochen. In einem Fall entzauberte ein LKA-Experte das noch in der ersten Instanz für ausreichend gehaltene Beweismittel eines Fussabdrucks. In einem anderen Fall hielt das Gericht einen Polizeizugriff für nicht rechtmäßig. Dieser zweite Punkt bietet noch Platz für einige Spekulationen. Denn diese Denkweise hat sich Richterin Brühl ja in den anderen, viel deutlicher rechtswidrigen Polizeiaktionen, nicht zu eigen gemacht. Diesmal schrieb wie das deutlich ins Urteil. Denkbar ist, dass sie etwas ganz anderes dazu bewog. Die Angeklagten stellten nämlich gegen eine Schöffin einen Befangenheitsantrag, weil sie im Kreisvorstand der SPD Gießen sitzt - und damit genau der Institution dieser Partei, die Strafanzeige gegen die Angeklagten stellte in der Sache, weswegen der damalige Staatsschutzchef Puff die Angeklagten festnehmen wollte. Der Befangenheitsantrag wurde zurückgewiesen - und vielleicht überlegte Brühl, an diesem Punkt eine Revision schwieriger zu machen, in dem sie den Punkt, wo der Befangenheitsantrag auch im Detail zutraf, herausnahm. Genaueres weiß mensch aber nicht ... Infos auf den Seiten zu den Prozesstagen über diesen Anklagepunkt.


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Die Frage der Bewährung
Bewährung gab es nicht. Die Richterin nutzte dabei in ihrem schrifltichen Urteil die Einlassung der Angeklagten, dass sie weiter politische Aktionen machen würden. Allerdings hatten sich sie im Prozess von Aktionen wie dem Fusstritt nicht nur in der Weise distanziert, dass sie widersprachen, es hätte so etwas gegeben, sondern auch klar aussagten, solche Attacken auf Einzelpolizisten nicht für richtig zu halten. Was sie weitermachen wollten, waren kreative Widerstandsaktionen. Richterin Brühl drehte daraus eine Unbelehrbarkeit (sie ja auch besteht) und verhängte "ohne Bewährung" - obwohl sich die Aussagen der Angeklagten ja gar nicht auf Aktionen wie die vorgeworfenen bezogen. Voraus die Kammer die Wahrscheinlichkeit für weitere Straftaten ableitet, ist überhaupt nicht begründet, die eine Ankündigung, weiter aktiv sein zu wollen, ist keine Ankündigung von Straftaten - schon gar nicht "weiterer" Straftaten, weil die Angeklagten nie zugaben, die ihnen vorgeworfenen Taten begangen zu haben.


Seite 13


Seite 30


In ihrer mündlichen Urteilsbegründung am 3.5.2005 hatte Richterin Brühl noch etwas anderes gesagt - nämlich dass die Bewährung nicht gewährt werde, weil der Angeklagte während des Prozesses schon wieder straffällig geworden sei. Brühl wertete nämlich einen Bericht des Angeklagten über die Verurteilung einer Person wegen des Kreidespruches "Fuck the police" als Beleidigung, sprich: Wer über eine Beleidigung berichtet, beleidigt selbst. Der Bericht ist Teil der Polizeidokumentation 2005 (Download des entsprechenden Berichtes). Die Polizei hatte den Angeklagten vor dem sechsten Prozesstag wegen dieses Berichtes angegriffen, deutlich verletzt und mit Handschellen gefesselt (Bericht). Offenbar ist Brühl dieser Schwachsinn selbst aufgefallen und sie ließ sie Passagen in der schriftlichen Fassung weg.

Die Strafhöhe
Hier fällt vor allem auf, dass das Gericht den Angeklagten Neuhaus als gedankenlosen Nacheiferer bezeichnete, obwohl dieser mehrfach im Verlauf des Prozesses und seines Plädoyers das Gericht zu überzeugen versuchte, dass er nicht gewillt sei, eine so begründete Milderung seiner Strafe zu akzeptieren.


Seite 30


Und gleich noch einen drauf ...
Die Angeklagten haben für ihre Revision erneut einen Beiordnungsantrag gestellt. Das bedeutet, dass ihnen RechtsanwältInnen bezahlt werden. Das ist immer nötig bei hoher Straferwartung (über 1 Jahre, deshalb wohl hatte der Staatsanwalt keine Berufung eingelegt) und bei komplizierten Prozessen. Letzteres dürfte für diesen Prozess deutlich gegolten haben. Aber schließlich ging und geht es um Gesinnungsjustiz. Also auch diesmal die Ablehnung durch die Richterin Brühl:


Aus dem Schreiben vom 18.7.2005


Das widerspricht sogar geltendem Recht. Denn in der Revision dürfen Angeklagte gar nicht selbst agieren. Sie müssen einen Rechtsanwalt beauftragen oder die Geschäftsstelle des Gerichtes aufsuchen, um dort die Begründungen zu Protokoll zu geben - ein sicherlich absurder Prozess für ein solch kompliziertes Urteil.

StPO § 345
(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.


Böser Formfehler? Urteil zu spät angefertigt???
Das Urteil muss 9 Wochen nach der Verurteilung geschrieben und in den Akten sein. Der Angeklagte ging ein paar Tage nach Ablauf dieser Frist ins Gericht und wollte das überprüfen. Das wurde ihm nicht gewährt. Die Gerichts-Geschäftsstelle behauptete, die Akte sei von der Richterin in Urlaub mitgenommen worden. Aber es sei alles ordnungsgemäß und rechtzeitig gewesen ... der Bericht vom Besuch im Gericht hier ...
Die Daten auf dem nun zuschickten Urteil machen alles noch verwirrender:

Datum auf der übersandten Kopie des Urteils, Seite 31 (das wäre 17 Tage zu spät)



Ablehnung der Beiordnung schon vier Tage vorher



Begleitbrief zum Urteil

Der Begleitbrief entstand also 11 Tage vor dem, was er begleitete, aber auch sechs Tage nach Fristablauf ...

Das Urteil in 2. Instanz als Ganzes: Politische Justiz im Landgericht Gießen!
Text des Urteils als HTML-Seite oder .rtf-Download

Download aller 31 Seiten plus Begleitbriefe in niedriger Auflösung (GIFs im ZIP)

Download jeder einzelnen Seite als hochauflösendes TIF

Presse nach der Urteilsverkündigung am 3.5.2005

Frankfurter Rundschau, 4.5.2005 (S. 24)



Kommentare am 7.5.2005: Links Gießener Anzeiger ++ Rechts: Gießener Allgemeine (Autor: Guido Tamme)

Links: Leserbrief Gießener Allgemeine, 11.5.2005 (S. 27) ++ Gießener Echo, Mai 2005 (S. 6)


Bericht in "Direkte Aktion" (Zeitung der FAU) im Juli 2005 (S. 7)


Informationen zum Prozess

Kommentare, Texte usw. zum Ganzen

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