KEIN NEUBAU DER B49 IM KREIS GIESSEN!
Klagen, Anträge (Rechtswege)
Rettet die Jossolleraue! ● Parteien, Behörden, Betonfans ● Die Trasse ● Plan mit manipulierten Zahlen ● Höfe/Natur/Erholung in Gefahr ● Ausbaupläne für Grünberg ● Alternativen: Bahn, Rad ... ● Stand der Bauarbeiten ● Klagen, Anträge (Rechtswege) ● Aktivitäten ● Materialien zur B49
Die Geschichte der Planung zur B49-Umgehungsstraße ist lang. Auch Gegenwehr gibt es schon länger, so 2009 mit einem Bürger*innenentscheid, der aber verloren ging. Später folgte eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Auch die ging verloren. Dann passierte einige Jahre nichts, bis ein Baubeginn für Anfang 2025 festgesetzt wurde und erste Vorbereitungsmaßnahmen im Gelände zu sehen waren. Jetzt starteten Verkehrswende-Aktive eine neue Kampagne gegen den Wahnsinn, trotz Klimakrise, Artenschwund, Verlust an landwirtschaftlichen Flächen und immer mehr bröckelnden Brücken weiter neue Straßen zu bauen. Parallel zu spektakulären Aktionen und viel Informationsarbeit (siehe unten) reichten die betroffenen Landwirt*innen, Anwohner*innen und Einrichtungen einen Nichtigkeitsantrag beim Hessischen Verkehrsministerium (dem Antrag beigefügte Begründung) sowie Petitionen bei Land- und Bundestag ein. Alles wurde abgeschmettert.
Am 26.11.2024 folgte dann eine umfangreiche Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser sollte den Planfeststellungsbeschluss aufheben oder für nichtig erklären - wegen der groben Fehler bei den Verkehrsprognosen und der dadurch vorhandenen Manipulationen bei den Abwägungen und im Bedarfsplan.
Es folgte sofort eine zähes Ringen mit dem Gericht, denn das setzte mit einigen (schmutzigen) Tricks den Streitwert auf die astronomische Höhe von 405000 Euro, was im Falle einer Niederlage Kosten bis zu 50000 Euro bedeuten könnte. Das sollte abschrecken. Eine Kritik daran wurde abgewiesen. Aber auf dem Abweisungsbeschluss stand ein neuer Name. Eine Recherche ergab: Zuständig wurde die ehemals Gießener Verwaltungsrichterin Melina Hofmann - und die hatte eine eher dunkle Vergangenheit in Sachen Verkehrswende. Sie gehörte zu der Kammer, die die Fahrradstraße auf dem Anlagenring absägte. Schon einige Jahre zuvor war sie an Verboten von Demonstrationen gegen die A49 beteiligt. Daraufhin reichten die Kläger*innen einen Befangenheitsantrag ein (Bericht im Gießener Anzeiger am 24.1.2025)
Am Montag danach erschien ein großer Artikel über den Nichtigkeitsantrag. Der wurde mit Schreiben vom 24.10.2024 erwartungsgemäß abgelehnt (Bericht Gießener Allgemeine am 4.11.2024). Nun muss der Klageweg beschritten werden.
Die Linke-Fraktion beantragte im Kreistag, dass dieser sich gegen den Bau der B49 einsetzen solle. Der HR veröffentlichte am 5.9.2024 einen Podcast mit dem Titel "Protest gegen B 49 Ausbau bei Reiskirchen - ist die Datenbasis für den Ausbau unzulässig?", und die Gießener Allgemeine schrieb am 4.9.2024 "Südumgehung: Disput um Deutungshoheit".
Politische Einmischung
Parallel zum Antrag auf Nichtigkeit wurden die Informationen in politischen Kreisen gestreut - auf allen Ebenen (Gemeinde, Kreis, Land und Bund).
Einige Grüne und andere in Reiskirchen schlagen statt der Südumgehung eine Nordumgebung vor. Die würde nicht ganz soviel Natur zerstören, aber die meisten Probleme auch nach sich ziehen. Vor allem würde sie ebenfalls die falsche Verkehrspolitik weiterführen.
Die grundlegende Alternative zum Ausbau der A5 wären neben regionalpolitischen Überlegungen (weniger erzwungene Mobilität zu Arbeits-, Ausbildungsplatz usw.) die Stärkung der Vogelsbergbahn mit mehr Haltepunkten, Überholungsgleisen und dem Übergang in ein neu zu schaffendes Straßenbahnnetz in Gießens Innenstadt - kombiniert mit einem Rückbau der B49 an den Ortseingängen und -durchfahrten, so dass der Verkehr auf Bahn, Fahrrad und die parallel verlaufende A5 verlagert wird.
Bericht kurz vor der Urteilsverkündung zur B49-Klage
Am 26.11.2024 folgte dann eine umfangreiche Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser sollte den Planfeststellungsbeschluss aufheben oder für nichtig erklären - wegen der groben Fehler bei den Verkehrsprognosen und der dadurch vorhandenen Manipulationen bei den Abwägungen und im Bedarfsplan.
- Die Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof
- Anlagen zur Klage (Auswahl): Rohdaten der Verkehrszählungen in Lindenstruth und Reiskirchen ++ Nichtigkeitsantrag mit Begründung ++ Ablehnung ++ Stellungnahme des Bundesministeriums
- Berichte: Gießener Allgemeine
Es folgte sofort eine zähes Ringen mit dem Gericht, denn das setzte mit einigen (schmutzigen) Tricks den Streitwert auf die astronomische Höhe von 405000 Euro, was im Falle einer Niederlage Kosten bis zu 50000 Euro bedeuten könnte. Das sollte abschrecken. Eine Kritik daran wurde abgewiesen. Aber auf dem Abweisungsbeschluss stand ein neuer Name. Eine Recherche ergab: Zuständig wurde die ehemals Gießener Verwaltungsrichterin Melina Hofmann - und die hatte eine eher dunkle Vergangenheit in Sachen Verkehrswende. Sie gehörte zu der Kammer, die die Fahrradstraße auf dem Anlagenring absägte. Schon einige Jahre zuvor war sie an Verboten von Demonstrationen gegen die A49 beteiligt. Daraufhin reichten die Kläger*innen einen Befangenheitsantrag ein (Bericht im Gießener Anzeiger am 24.1.2025)
Herbst 2024
Am Freitag, den 30.8.2024 reichten betroffene Landwirt*innen, Anwohner*innen und soziale Einrichtungen einen Antrag an die Verkehrsministerien in Hessen und im Bund auf Feststellung der Nichtigkeit der Planungen ein. Ebenso schrieben sie an die Petitionsausschüsse von Landtag und Bundestag. Darin die klare Forderung: Die Planunterlagen sind grob falsch, das war auch bekannt (geschah also absichtlich) - und daher ist das Ganze nichtig. Der Bau müsse gestoppt werden.Am Montag danach erschien ein großer Artikel über den Nichtigkeitsantrag. Der wurde mit Schreiben vom 24.10.2024 erwartungsgemäß abgelehnt (Bericht Gießener Allgemeine am 4.11.2024). Nun muss der Klageweg beschritten werden.
Die Linke-Fraktion beantragte im Kreistag, dass dieser sich gegen den Bau der B49 einsetzen solle. Der HR veröffentlichte am 5.9.2024 einen Podcast mit dem Titel "Protest gegen B 49 Ausbau bei Reiskirchen - ist die Datenbasis für den Ausbau unzulässig?", und die Gießener Allgemeine schrieb am 4.9.2024 "Südumgehung: Disput um Deutungshoheit".
Politische Einmischung
Parallel zum Antrag auf Nichtigkeit wurden die Informationen in politischen Kreisen gestreut - auf allen Ebenen (Gemeinde, Kreis, Land und Bund).
Was vor 2024 geschah ...
Rechtsstreit um die Planfeststellung: Klage und Niederlage
In einer Kooperation von einem landwirtschaftlichen Hof, den Naturfreunden Josseleraue und dem VCD wurde gegen den Bau der umweltzerstörenden und weiter einseitig den Autoverkehr fördernden Umgehungsstraße geklagt. Am 20. und 21. September verhandelte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel über den größten Straßenbau, der im Kreis Gießen noch erfolgen sollBerichte aus der Auseinandersetzung
Es gibt drei Positionen: Einmal die pro Umgehungsstraße - und zwar die Südumgehung, die sowohl Reiskirchen als auch Lindenstruth im Süden umfahren würde. Das ist die einzige Seite von Reiskirchen, die noch nicht durch Autobahn, Mülldeponie oder Gewerbe verhunzt ist. Diese Variante ist die offiziell geplante, planfestgestellte, im Bundesverkehrswegeplan enthaltene. Sie wird von allen Parteien außer den Grünen unterstützt.Einige Grüne und andere in Reiskirchen schlagen statt der Südumgehung eine Nordumgebung vor. Die würde nicht ganz soviel Natur zerstören, aber die meisten Probleme auch nach sich ziehen. Vor allem würde sie ebenfalls die falsche Verkehrspolitik weiterführen.
Die grundlegende Alternative zum Ausbau der A5 wären neben regionalpolitischen Überlegungen (weniger erzwungene Mobilität zu Arbeits-, Ausbildungsplatz usw.) die Stärkung der Vogelsbergbahn mit mehr Haltepunkten, Überholungsgleisen und dem Übergang in ein neu zu schaffendes Straßenbahnnetz in Gießens Innenstadt - kombiniert mit einem Rückbau der B49 an den Ortseingängen und -durchfahrten, so dass der Verkehr auf Bahn, Fahrrad und die parallel verlaufende A5 verlagert wird.
- "Verkehrsclub Deutschland geht gegen Reiskirchener Projekt vor", in: Gießener Anzeiger, 1.4.2017
- Gießener Allgemeine am 8.5.2019 zum Stand des Klageverfahrens gegen die Südumgebung
- Bericht "Der Tag der Entscheidung", in: Gießener Allgemeine am 21.9.2022
- Reiskirchener Führung freut sich über Beton, Zerstörung und Klimawandel (Bericht "Starke Urteile für Reiskirchen" in Gießener Anzeiger am 6.10.2022
- Bericht "Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden", in: Gießener Anzeiger am 24.3.2023

Bericht kurz vor der Urteilsverkündung zur B49-Klage

