ÜBERSICHT ÜBER DIE RECHTSFORMEN VON HAUS- UND FLÄCHENBESITZ
Auch nicht schlecht: GmbH aus Stiftung und Nutzer*innen erwirbt das Haus
1. Übersicht
2. Die Nutzer*innen/Bewohner*innen kaufen Haus/Fläche selbst und kooperieren mit der Stiftung
3. Unser Vorschlag: Die Stiftung FreiRäume kauft Haus/Fläche und schließt einen Autonomievertrag mit den Nutzer*innen
4. Auch nicht schlecht: GmbH aus Stiftung und Nutzer*innen erwirbt das Haus
5. Geteilte Macht: Neutraler Träger für das Grundstück, Projektgruppe für die Gebäude
6. Variante: Das Projekt wird zur weiteren unselbständigen Stiftung im Treuhänderverein Tragwerk e.V.
7. Vertrag ohne direkte Beteiligung: Die Stiftung legt Geld im Projekt an und wird per Vertrag zum Garanten der Offenheit
8. Was alles schiefgehen kann ... und was dann helfen könnte
Unser zweiter Vorschlag schafft ähnliche Vorteile wie der erstgenannte, d.h. er trennt Nutzung und Eigentum, zudem sichert er die offene Zugänglichkeit rechtlich wirksam ab. Die Idee ist angelehnt an die schon jahrelange Praxis des Mietshäuser-Syndikats in Freiburg (www.syndikat.org). Nutzer*innen (z.B. ein oder mehrere Vereine, Gruppen usw.) gründen zusammen mit der Stiftung eine GmbH. Beide (bzw. alle) werden Gesellschafter der GmbH, die als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen wird. Im notwendigen Gesellschaftsvertrag wird geregelt, dass die Nutzer*innen (also im Regelfall deren Verein u.ä.) alle Geschäftsführungsaufgaben übernehmen – und damit alle Gestaltungsrechte. Die Stiftung erhält die schon aus dem Autonomievertrag bekannten Vetorechte gegen Beschränkungen der offenen Bereiche und jegliche Kommerzialisierung. Die Autonomieregelungen sind bei dieser Variante im Gesellschaftervertrag zu finden, der die Funktion des Autonomievertrages übernimmt. Weitere Festlegungen sind möglich, wenn das vom Projekt gewünscht wird.
Vorteile: Die GmbH ist voll handlungsfähig. Da die Nutzer*innen die Geschäftsführung innehaben, brauchen sie keinerlei Vollmachten der Stiftung. Die verschiedenen Projekte gründen jeweils eine eigene GmbH, d.h. sie sind voneinander getrennt und können sich bei Pleite nicht gegenseitig gefährden. Nutzung und Eigentum sind voll getrennt, d.h. wenn Menschen dazukommen oder ausscheiden, entsteht kein Problem. Der
Gesellschaftervertrag ist als Rechtsinstrument anerkannt, d.h. die Autonomieregelungen sind auch formal ziemlich sicher.
Nachteile: Die Gründung einer GmbH ist etwas aufwendiger und braucht 25.000 Euro Startkapital. Diese können für Erwerb und Ausbau verwendet werden – es ist also kein Nachteil, wenn das Projekt teurer als dieser Betrag ist. Die Buchführung ist ebenfalls etwas aufwendiger. Eine GmbH kann auch gemeinnützig sein. Ob das sinnvoll ist, muss im Einzelnen geprüft werden.
Empfehlung: Dieses Modell verbindet die Vorteile der vollen Handlungsfähigkeit (Autonomie) mit der Sicherung gegen Beschränkungen der Offenheit und Privatisierung (Vetorecht der Stiftung). Zudem ist es bereits ausprobiert im Rahmen des Mietshäuser-Syndikats. Daher ist diese Variante dort, wo es passt, ebenfalls empfehlenswert. Sie reduziert die Bedeutung der Stiftung FreiRäume, was von den weiteren Beteiligten als Garantie für Kooperation auf Augenhöhe bewerten werden könnte. Letztlich ist das Ganze aber recht ähnlich, weil der GmbH-Vertrag an die Stelle des Autonomievertrages tritt und dessen Bedeutung hat.
Vorteile: Die GmbH ist voll handlungsfähig. Da die Nutzer*innen die Geschäftsführung innehaben, brauchen sie keinerlei Vollmachten der Stiftung. Die verschiedenen Projekte gründen jeweils eine eigene GmbH, d.h. sie sind voneinander getrennt und können sich bei Pleite nicht gegenseitig gefährden. Nutzung und Eigentum sind voll getrennt, d.h. wenn Menschen dazukommen oder ausscheiden, entsteht kein Problem. Der
Gesellschaftervertrag ist als Rechtsinstrument anerkannt, d.h. die Autonomieregelungen sind auch formal ziemlich sicher.
Nachteile: Die Gründung einer GmbH ist etwas aufwendiger und braucht 25.000 Euro Startkapital. Diese können für Erwerb und Ausbau verwendet werden – es ist also kein Nachteil, wenn das Projekt teurer als dieser Betrag ist. Die Buchführung ist ebenfalls etwas aufwendiger. Eine GmbH kann auch gemeinnützig sein. Ob das sinnvoll ist, muss im Einzelnen geprüft werden.
Empfehlung: Dieses Modell verbindet die Vorteile der vollen Handlungsfähigkeit (Autonomie) mit der Sicherung gegen Beschränkungen der Offenheit und Privatisierung (Vetorecht der Stiftung). Zudem ist es bereits ausprobiert im Rahmen des Mietshäuser-Syndikats. Daher ist diese Variante dort, wo es passt, ebenfalls empfehlenswert. Sie reduziert die Bedeutung der Stiftung FreiRäume, was von den weiteren Beteiligten als Garantie für Kooperation auf Augenhöhe bewerten werden könnte. Letztlich ist das Ganze aber recht ähnlich, weil der GmbH-Vertrag an die Stelle des Autonomievertrages tritt und dessen Bedeutung hat.