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SELBSTVERTEIDIGUNG VOR GERICHT: RECHTE, FORMALE MÖGLICHKEITEN UND AKTIONEN

Berufung, Revision & Co. - nach dem ist vor dem ...


1. Tipps für Angeklagte mit und ohne Rechtsbeistand/AnwältIn
2. Tipps in der Vorphase des Prozesses
3. Tipps für den Prozess selbst (Gerichtsverhandlung)
4. Beweisaufnahme
5. Plädoyers und Letztes Wort
6. Urteil
7. Strafhöhen, Gerichtskosten
8. Aussagen und Sachverständige
9. Berufung, Revision & Co. - nach dem ist vor dem ...
10. Das Publikum
11. Angst vor Gericht(en): Einschüchterungsgründe vor Gericht und Umgang mit denen
12. Berichte und weitere Links
13. Direct-Action-Hefte zum Thema und weitere Materialien

Nach der ersten Instanz sind Berufung (Wiederholung des ganzen Verfahrens) und Revision (Rechtsfehlerüberprüfung) möglich, nach der zweiten Instanz nur noch das letztere. Dann ist Schluß und gegen den Knast hilft nur noch Flucht oder eine erfolgreiche, politische Aktion gegen Knäste insgesamt ... leider z.Zt. wohl unwahrscheinlich. Bei Berufung und Revision sind enge Fristen zu beachten - für RechtsanwältInnen Alltag, für die Angeklagten aber wichtig, das nicht zu übersehen.

StPO § 314
(1) Die Berufung muß bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.


StPO § 337
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe.
(2) Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.


Werden dagegen irgendwo Grundrechte verletzt, kann zudem das Verfassungsgericht angerufen werden. Aber keine falschen Erwartungen - das BVerfG wird zwar gehypt als Kernelement des unabhängigen Rechtsstaates, in der religiösen Logik des Rechtsstaates ist es doch eher so etwas wie die staatliche Variante der Glaubenskongregation des Papstes in der katholischen Kirche. Weniger als 2 Prozent aller Eingaben werden überhaupt beachtet!

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