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IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL DER BERUFUNG GEGEN FELDBEFREIERINNEN (9.10.2009)

Beschreibung des Versuchsfeldes


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Dann folgt eine Beschreibung des Versuchs - und hier geht es los: Das Gericht übernimmt einseitig und ohne Überprüfung die Darstellungsweise von Prof. Kogel und Mitarbeitern, um was es bei dem Feld ging.


Urteil vom 9.10.2009, S. 12


Das ist nicht nur skandalös, weil Kogel eine Menge Falschangaben gemacht hat. Das wird im Urteil sogar eingeräumt, zudem ist ein Beweisantrag hierzu als "ohne Bedeutung" abgelehnt worden, der feststellen sollte: "Der Projektleiter des Gengerstenversuchs hat sich in der Vergangenheit als Wissenschaftler selbst diskreditiert, mehrfach über den Versuch falsche Aussagen verbreitet und mit seinen Entscheidungen zum Versuchsverlauf unnötige Risiken heraufbeschworen sowie Rechtsfehler begangen."
Sondern es ist auch rechtsfehlerhaft, weil genau zu der Frage der Versuchsziele vom Angeklagten Beweisanträge gestellt, diese aber als "ohne Bedeutung" abgelehnt wurden:

An späterer Stelle im Urteil wiederholen sich diese Behauptungen darüber, was auf dem Feld tatsächlich untersucht wurde:


Urteil vom 9.10.2009, S. 19

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