Ende Gelände

Ö-PUNKTE NULLNUMMER 1997: SCHWERPUNKT WINDENERGIE - VON DER IDEE BIS ZUR ANLAGE

Fazit


1. Neues aus dem Baugesetzbuch: Was bringt die Privilegierung?
2. Welche Wirkung hat der "Planungsvorbehalt"?
3. Welche Folgen hat die 2-Jahresfrist?
4. Was ist zu tun?
5. Fazit
6. § 35 (Bauen im Außenbereich)
7. § 245b (Überleitungsvorschrift für Entscheidungen über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen)

Obwohl der Bundesverband WindEnergie die jetzt vorliegende eingeschränkte Form der Privilegierung nicht als die optimale Lösung ansieht, kann sich die Änderung des BauGB durchaus positiv auf die Nutzung regenerativer Energiequellen auswirken. Wichtig ist, daß in Gebieten, in denen ein Koordinationsbedarf besteht, möglichst schnell eine Planung vorgenommen wird. So ist es z. B. wichtig, daß in den Küstenregionen die Umsetzung der Regionalpläne rasch erfolgt. lm Binnenland, dem bei der weiteren Nutzung der Windkraft eine hohe Bedeutung zukommt, sollte geprüft werden, ob die zweijährige Frist für den Planungsvorbehalt voll ausgeschöpft werden muß. Dies gilt insbesondere für Regionen, in denen ohnehin nur einige exponierte Standorte zur Windkraftnutzung zur Verfügung stehen.

Abschließend noch ein wichtiger Aspekt: Unabhängig davon, ob Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben oder über eine kommunale oder regionale Planung genehmigt werden, ist es wichtig, daß die Bevölkerung an den Projekten beteiligt wird. Regionale Beteiligungsmöglichkeiten und eine fundierte Informationsarbeit sind auch durch Planung nicht zu ersetzen.

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