Verkehrswende im Wiesecktal

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2009


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Dezember
Um die erste Instanz betrogen …
Der erste Rechtsticker dieses Jahres soll sich einem Schwerpunktthema widmen. Es geht um eine Serie mieser Tricks von Gerichten, mit denen diese auf offensive Prozessführung reagieren. Der Trick ist einfach: Die Angeklagten werden aus ihrem eigenen Prozess rausgehalten. Das ist illegal - aber wird trotzdem gemacht. Es ist attraktiv, da offensive Angeklagte den Gerichtsalltag erheblich blockieren können - und das voll im Rahmen der geltenden Strafprozessordnung!

Trick 1: Ausschluss von Angeklagten - mit anschließender Sperrberufung durch die Staatsanwalt
Erstmals angewendet wurde dieses Verfahren in der ersten Instanz des Feldbefreiungsprozesses in Gießen. Amtsgerichts-Vizechef Oehm wollte einerseits die Betreiber des skandalösen Versuchsfeldes der Uni Gießen, vor allem Prof. Karl-Heinz Kogel, vor Fragen schützen. Daher lud er den Hauptzeugen gar nicht vor. Zudem verbot er alle Fragen zur Gentechnik und schmiss schließlich den Angeklagten raus. Das ist nach § 231 StPO nicht zulässig. Um nun die logische Folge einer Sprungrevision (Rechtsfehlerüberprüfung nach erster Instanz) zu vermeiden, ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Werden nämlich gleichzeitig Berufung und Revision eingelegt, geht die Berufung vor. So schützte die Staatsanwaltschaft mit ihrem Trick den Richter.
Eine exakte Kopie dieser Vorgehensweise erlebten zwei Angeklagte dieses Jahr bei einem Prozess ebenfalls um eine Genfeldbefreiung in Kitzingen.

Tricks 2: Einlass verwehrt
Im Berlin wurde ein Angeklagter von Gerichtsdienern am Betreten des Gerichtssaals gehindert worden und deshalb wegen Abwesenheit verurteilt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand scheiterte. Begründung: Das Geschehen am Eingang gehöre nicht zum Prozess und sei deshalb kein Grund für eine Beschwerde. Der Betroffene hat vor dem Verwaltungsgericht gegen die Maßnahmen Klage eingereicht - schließlich würde eine Akzeptanz solcher Tricks den Gerichten unhinterfragbare Handlungsmöglichkeiten eröffnen, willkürlich Prozesse zu verhindern, aber dennoch zu verurteilen.

Tricks 3: Anwaltszwang schaffen und Prozesskostenhilfe verweigern
Dieser Trick wirkt bei Zivilprozessen und wurde jetzt bei einem Verfahren in Saarbrücken erprobt. Dort ging es um einen Maulkorb, den zwei zentrale Personen der Gentechnik-Seilschaften ihrem Kritiker verpassen wollten. Vor dem Landgericht herrschte Anwaltszwang, doch das Gericht bearbeitete den Prozesskostenhilfeantrag nicht. Folge: Versäumnisurteil. Im Widerspruchsverfahren wurde der Antrag dann zurückgewiesen, weil der Beklagte arbeiten gehen könne. Schon das war ein rechtlich wie sozialpolitisch unglaubliches Urteil. Nach einem Einspruch und dem Hinweis, dass der Beklagte als Schriftsteller tätig sei, seine Bücher aber keine Mainstreamthemen betreffen und daher nicht gut verkäuflich sei, legte das Gericht noch eine Schippe drauf: Dem Beklagten sei zuzumuten, den Inhalt seiner künstlerischen Tätigkeit der Nachfrage anzupassen. Das Oberlandesgericht widersprach dem Landgericht, aber den Versuch der Prozessaussperrung hatte es gegeben. Mehr unter www.gentechnik-seilschaften.siehe.website.

Sehr ähnlich: Keine Akteneinsicht, kein Antragsrecht, keine Pausen, kein Rechtsbeistand und Einschränkung des Fragerechts
Neben den beschriebenen Tricks der Erstinstanzgerichte, die eine völlige und physische Abwesenheit eines Be- oder Angeklagtem in der Gerichtsverhandlung bewirken, greifen Versuche um sich, durch die Verweigerung der prozessoralen Rechte die angeklagte Person zwar nicht gleich selbst zu entfernen, sie aber weitgehend handlungsunfähig zu machen. Dieses gelingt auf mehrfache Weise - typischerweise treten sie gleichzeitig in einem Verfahren auf:
  • Verweigerung der Akteneinsicht: Nach § 147, Abs. 7 StPO in Verbindung mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes steht einem/r Angeklagten ohne Verteidigung ein eigenständiges Akteneinsichtsrecht zu, dass dem eines verteidigten Angeklagten nicht nachstehen darf.
  • Beschneidung des Antragsrechts: Den Angeklagten wird einfach gesagt, dass jetzt kein Antrag gestellt werden könne. Maximale Gegenwehr ist der Antrag auf Gerichtsbeschluss, damit es zu Protokoll genommen wird, und schließlich ein Befangenheitsantrag aufgrund der Verweigerung des Antragsrechts. Aber selbst bei Befangenheitsanträgen ist es schon zu Versuchen gekommen, das Stellen selbiger zu verhindern.
  • Keine Pausen: Ein einfacher Trick, das Antragsrecht oder auch andere prozessorale Handlungsoptionen zu untergraben, ist das Verweigern von Pausen. Denn ohne diese ist kaum möglich, Anträge zu verfassen oder fragliche Punkte rückzuklären.
  • Verweigerung von Rechtsbeiständen und Pflichtverteidigung: Bei schwieriger Rechtslage oder zu erwartenden hohen Strafen haben angeklagte das Recht auf eine Pflichtverteidigung. Diese wird regelmäßig verwehrt. Wer ohne AnwältIn agiert, kann beantragen, dass eine rechtskundige Person als Rechtsbeistand hinzugezogen wird und dann wie einE VerteidigerIn am Prozessgeschehen teilnimmt. Das aber wurde mehrfach verwehrt - und zwar mit Begründungen, die von der StPO nicht gedeckt sind.

Beispiele, wo solche Gerichtsstrategien auftragen, sind ein Verfahren in Frankfurt im Zusammenhang mit vermeintlichem Widerstand gegen Polizeibeamte und mehrere Verfahren in Kitzingen zu Genfeldbefreiungen.

Buchvorstellung
Winfried Hassemer: Warum Strafe sein muss
(2009, Ullstein in Berlin, 365 S., 22,90 Euro)
Das Buch ist schon deshalb wertvoll, weil es eine Phalanx des Schweigens durchbricht, die auf der Seite der Weiter-so-Handelnden besteht. Trotz immer mehr Studien, aber auch grundsätzlichen Kritiken über die asozialen Wirkungen der Strafe wird in den Gerichtssälen "durchregiert", genormt, sozial gemordet. Das Mittel: Die Strafe. Von den Tausenden, die tagtäglich wie am Fließband die Arbeit des Bestrafens verrichten, ist wenig zu hören über ihre Motive und etwaige Zweifel. Die meisten von ihnen kümmern sich nicht um die Wirkung ihres Tuns. Sie kennen die Orte des Elends nicht, die sie mit ihren Urteilen füllen. Da ist es schon ein Fortschritt, wenn sich einer der Täter, also der Bestrafer, zu Wort meldet und sein eigenes Handeln sowie das seiner KollegInnen zu erklären versucht. Es ist kein Geringerer als der ehemalige Vizepräsident des Verfassungsgerichts, geschmückt mit Professoren- und vielen Doktortiteln.

Oktober
Widerstand: Der Paragraph gegen Opfer von Polizeigewalt
Prozesse wegen Widerstand, Beleidigung oder (versuchter) Körperverletzung gegenüber Beamten haben meist einen klassischen Hintergrund. Die Polizei übt Gewalt aus und zeigt daraufhin das Opfer an. Dieses wird in einem, traditionellen Mustern folgenden Ablauf mit einer Anzeige und dann staatsanwaltschaftlichen sogenannten Ermittlungen überzogen, anschließend per Strafbefehl (vor-)verurteilt. Je mehr die Polizei prügelt, desto mehr taucht in Polizeistatistiken Gewalt gegen Polizei als Straftat auf - und führt zu mehr Prügelbefugnissen für die Polizei.
Fall 1: Am 22. Oktober 2009 wurde im Berliner Amtsgericht die Antimilitaristin Inge Viett wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" zu einer Geldstrafe von 225 Euro abgeurteilt. Hintergrund: Am 20. Juli 2008 demonstrierten etwa 500 Personen gegen ein Bundeswehrgelöbnis, dass erstmals vor dem Reichstag stattfand. Als Sirenen vom Lautsprecherwagen der Demonstration abgespielt werden, stürmen gepanzerte PolizistInnen die Demonstration, erklimmen den Lautsprecherwagen und zerschneiden die Kabel der Lautsprecher.
Fall 2: In die zweite Instanz geht das Verfahren gegen Jörg Bergstedt. Der war von Gerichtsdienern am Betreten des Gerichtssaals gehindert worden und wurde deshalb wegen Abwesenheit verurteilt (Widerspruch gegen Strafbefehl wurde verworfen). Das Amtsgericht dachte sich eine Lüge als Ausrede aus: Die Frist sei verstrichen. Das Landgericht erkannte nach einer Beschwerde zwar an, dass das Amtsgericht glatt gelogen hatte. Am Ergebnis änderte sich aber nichts - Urteil ohne Prozess. Also in die nächste Instanz gerichteter Justiz.
Fall 3 gegen die gleiche Person in Lüneburg: Polizei fährt Person mit Auto an und nimmt Personalien wegen Sachbeschädigung am Auto auf. Die verwunderte Person beschwert sich - eine Beleidigungsanzeige ist die Folge. Dann setzt das Gericht (nach entsprechendem Widerspruch gegen die Strafbefehl) die Hauptverhandlung an und lädt nur den Cop, der sich beleidigt fühlte. Der Fahrer soll sich nicht selbst gefährden.

Knast von innen befreit?
Auf Indymedia findet sich ein Text, in dem dargestellt wird, wie gefangen gehaltene Flüchtlinge das Gefängnis in Pagini selbst zerstört haben und schließlich freigelassen wurden. Das wäre eine bemerkenswerte Aktion. In einem Kommentar wird aus diesem Anlass Kritik an zögerlichem Aktionen sogenannter „WohlstandrassistInnen“ geäußert.

Immer mehr Haftstrafen für GentechnikgegnerInnen
Der Staat greift durch. Um den 6 Prozent, die die Agro-Gentechnik wollen und die schon alle relevanten Posten in Geldvergabestellen, Genehmigungsbehörden und Ministerien besetzt haben (siehe www.gentechnik-seilschaften.siehe.website), weiter den Durchmarsch ihrer profit- und machtsteigernden Technik zu ermöglichen, sind inzwischen vier Feldbefreier für zwei bis vier Wochen eingesperrt worden (siehe www.gendreck-weg.de). Den Vogel schoß jetzt das Gericht in Gießen ab. Mit einer absurden Urteilsbegründung wurde ein rechtfertigender Notstand verneint und dann eine drakonische Strafe verhängt. Aktionen gegen die Gentechnik könnten nicht mehr geduldet werden, weil die Gentechnik bereits unkontrollierbar ausgekreuzt und damit alles zu spät sei. Da ein Angeklagter die hinter der Durchsetzung der Gentechnik stehende Herrschaftsordnung ablehnen würde, müsste ein hartes Urteil her: Sechs Monate Haft ohne Bewährung für eine Tat, die der Richter trotzdem in der Sache richtig fand.

Urteile im mg-Prozess
Axel, Florian und Oliver, die drei Angeklagten im Berliner mg-Prozess, wurden zu Haftstrafen in Höhe von drei bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt. Jedem Prozessbeobachter ist spätestens mit der Urteilsverkündung klar geworden: Das war ein politischer Prozess.
Die Nervosität war dem Vorsitzenden Richter Josef Hoch anzumerken. Gleich zu Beginn unterlief ihm ein peinlicher Versprecher: H. und R. würden zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, F. zu drei Monaten. Dann korrigierte er sich: zu drei Jahren. Aus Richter Hoch, der schon andere Linke, darunter einen Kurden und Egon Krenz, verurteilt hatte, sprach der blanke Hass. Hass gegen die radikale Linke, gegen die Anwälte und gegen die berichterstattende, liberale Presse. Quelle ...

Hungerstreik im Privatgefängnis Burg
Die Hungerstreikerklärung des Gefangenen Stefan Milde in Burg beginnt mit den Sätzen: „Nun bin ich hier in Burg angekommen. Nach vielen unfruchtbaren Gesprächen und Anträgen bin ich nun im Hungerstreik. Nicht weil ich etwas utopisches fordere, sondern weil ich lediglich einfordere, was mir ohnehin zusteht.“ Mehr ...

Mehr Prozesstrainings
Inzwischen hat sich mehr herumgesprochen: Es ist weder nötig noch erfolgreich, vor Gericht die dort geltenden oder tradierten Regeln zu befolgen, nach denen Angeklagte wenig und das Publikum nichts zu sagen hat. Unentdeckt bleibt dabei auch, dass die Strafprozessordnung dem Angeklagten richtig viele Handlungsmöglichkeiten einräumt - und wann darf mensch schon mal PolizeibeamtInnen, UnternehmerInnen oder PolitikerInnen vernehmen? Um Gefahren durch Aussagen oder Fehler zu vermeiden sowie die vorhandenen Potentiale auszuschöpfen, bieten AktivistInnen, die selbst schon etliche Male vor Gericht standen, Prozesstrainings an. Wer die selbst mal anbieten will, kann unter www.vortragsangebote.siehe.website Kontakt aufnehmen. Auf jeden Fall soll es solche Trainings auch wieder auf dem Jukss (über Silvester) geben, der dieses Mal in Elmshorn stattfindet.

Komitee für Grundrechte und Demokratie
Jahrbuch 2009
(2009, Westfälisches Dampfboot in Münster, 279 S.)
Der jährliche Band zur Lage der Menschenrechte in Deutschland. Schwerpunkt ist diesmal die Lage der MigrantInnen. Politische Rahmenbedingungen, Fluchtursachen, soziale Konflikte und die immer ausgedehnteren Instrumente repressiver Zugangsverwehrung werden in vielen Kapiteln vorgestellt. Einen zweiten Teil machen aktuelle Kommentierungen innenpolitischer Entwicklungen aus. Das Buch gibt viele Anregungen und deckt Hintergründe auf. Ein roter Faden ist aber auch der im Umfeld des Herausgebers vorhandene Glaube an das Gute der Demokratie. Deutlich wird das im Jammern darüber, dass Kriegseinsätze nicht im Parlament diskutiert und entschieden werden - als wenn das die Bomben humaner machen würde.

September
Strafprozess in B: Angeklagter blieb draußen
Am Mittwoch, den 12.8.2009, hätte eigentlich ein Strafprozess wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt am Amtsgericht Tiergarten laufen sollen. Doch es kam anders: Mehrere ZuschauerInnen und auch der Angeklagte wurden von übereifrigen Beamten im Eingang traktiert und z.T. mehrfach kontrolliert. Dabei verloren sie die Übersicht, wollten den Angeklagten ein zweites mal überprüfen, was dieser ablehnte. Das alles dauerte so lange, dass der Richter im Raum 1104 sein Urteil sprach - ohne den Angeklagten. Der ist jetzt verurteilt und wird eine rechtliche Überprüfung der nicht ganz alltäglichen Abläufe versuchen.

Die ewige Leier ... Akteneinsicht verweigert
Einer Umweltaktivistin wird vorgeworfen, während des Jugend-Umwelt-Kongresses im Januar in Frankfurt Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben. Die PolizistInnen welche als ZeugInnen geladen wurden behaupteten, dass die Angeklagte, sic einer „Fesselung“ durch die PolizistInnen widersetzt hatte und, als sie auf ein Polizeiauto gedrückt wurde, nach hinten ausgetreten hatte. Im Verfahren wurde - trotz mehrmaliger Anträge im Vorfeld und während der Verhandlung - die Akteneinsicht verwehrt. Auch ausreichend Pausen um Anträge zu schreiben wurden nicht gewährt. „Offensichtlich konnte das Gericht nicht zwischen der Bestellung eines Pflichtverteidigers und der Zulassung eines persönlichen Beistandes unterscheiden. Abgelehnt wurde aber beides“, beschreibt eine Zuschauerin die Situation.“ Bericht ...

Das könnte wichtig werden: Polizeivideo auf Demo eingeschränkt?
Das Verwaltungsgericht Münster hat die polizeiliche Videobeobachtung einer Demonstration im Juni 2008 gegen Urantransporte für rechtswidrig erklärt. Schon die "bloße Aufnahme" des Demogeschehens sei ein rechtswidriger Grundrechtseingriff. Das gelte auch, wenn die Polizei-Kamera die Bilder - ohne Speicherung - "nur" auf einen Monitor übertrage, erklärte die Richterin in der mündlichen Verhandlung. Die Videoüberwachung während einer Demonstration beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der Einsatz einer Kamera eröffne technisch soviele Möglichkeiten, dass hier ein Grundrechtseingriff vorliege. Eine rechtliche Grundlage sei aber nicht erkennbar. Auch fehlten "tatsächliche Anhaltspunkte" für "erhebliche Gefahren" - Ordnungswidrigkeiten reichten hier z. B. nicht. Auch eine "Lenkungs- und Leitungsfunktion" sei bei der Anzahl der Demoteilnehmer nicht erforderlich. Genauer ...

Brandanschlag auf Abschiebeknast Rotterdam
Eine anarchistische Gruppe hat auf das in Bau befindliche Abschiebegefängnis am Rotterdamer Flughafen offenbar einen gezielten Brandanschlag verübt. Ein großes Gebäude neben dem eigentlichen „Asylbewerberzentrum“ sei am Sonntag bei dem Brand völlig zerstört worden, berichtete die holländische Onlinezeitung „Blik op Nieuws“.
Bei der holländischen Feuerwehr war am Sonntagmorgen um fünf Uhr morgens eine Brandmeldung eingegangen. Zu der Aktion hat sich in einem Bekennerschreiben inzwischen eine Gruppe namens „The Anarchist Fire“ bekannt.

Zentrale EU-Daten für Sicherheit in Estland?
Laut heise.de und ORF bewirbt sich Estland als einziges EU-Land als Standort für die geplante "Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen" im Bereich Innere Sicherheit. Neben dem Schengener Informationssystem (SIS, künftig SIS II) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten über Personen, die zur europaweiten Fahndung ausgeschrieben wurden, aber auch mit Daten über gewaltbereite Hooligans und Demonstranten, sind von Anfang an das "Visa-Informationssystem" (VIS) und das EURODAC-Register dabei. In den beiden Datenbanken werden biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management von weiteren Datenbanken und IT-Großsystemen im Bereich "Freiheit, Sicherheit und Recht" übertragen werden. Mehr ...

Klärung vor Oberlandesgericht: Rechtfertigender Notstand für politische Aktionen?
Jetzt ist auch die Berufung gegen zwei Genfeldbefreier in Gießen abgeschlossen. Beendet ist damit das Ganze aber nicht, denn die erneut zu Haftstrafen von vier bzw. sechs Monaten verurteilten gehen in Revision. Hauptgrund: Der Streit um den § 34 StGB, auf dessen rechtfertigenden Notstand sich die Aktivisten beriefen. Das Urteil bot neben der bekannten Neigung von Richtern, keine Lücken ihrer gesetzlichen Allmacht zuzulassen und folglich die Existenz oder Wirksamkeit des § 34 weitgehend zu leugnen, eine faustdicke Überraschung. Richter Nink urteilte, dass Widerstand gegen die grüne Gentechnik nicht zulässig sei, weil sie nicht erfolgversprechend ist, da die hochgefährliche Gentechnik unbeherrschbar sei und unwiderruflich sich überall ausbreiten werde: "Der Geist ist aus der Flasche" sagte er wörtlich, bescheinigte dem am 2.6.2006 angegriffenen Gengerstefeld der Uni, skandalös schlampig organisiert worden zu sein und warf das auch dem Versuchsleiter Kogel vor. Dann aber verurteilte er die Überbringer der schlechten Nachrichten und Aktivisten, die sich - um Gegensatz zum Richter und den SchöffInnen - gewehrt hatten. Mit diesem Urteil dürfte der Richter der Gentechnik-Industrie einen großen Gefallen getan haben, da deren Strategie, die unerwünschte Technik einfach faktisch durchzusetzen, nun aufgeht. Eher ins Gruselkabinett gehörte die Begründung für die höhere Bestrafung des einen Angeklagten: Der sei grundsätzliche gegen Herrschaft eingestellt, würde damit die bürgerliche Rechtsordnung in Frage stelle - und das müsse bestraft werden. Anarchie als Straftatbestand! Verlauf des bisherigen und des weiteren Verfahrens ...

Justizvollzugsombudsmann gibt Bericht ab
Seit 2007, in Folge eines Mordes an einem Gefangenen in der JVA Siegburg, gibt es in Nordrhein-Westfalen einen Ombudsmann für den Justizvollzug. Seit 2007 wird dieses Amt von dem ehemaligen Direktor am Amtsgericht Rolf Söhnchen bekleidet.
In seinem 74-seitigen Bericht für den Zeitraum März 2008 bis März 2009 widmet Söhnchen sich ausgiebig den Problemen des Vollzugspersonals, angefangen bei hohen Krankenständen, geringer Wertschätzung ihrer Arbeit oder deren Klagen über die lange Dauer von Versetzungsgesuchen, und dann auch den Problemen und Themen, welche Inhaftierte oder deren Angehörige beschäftigen.
In einer Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags in Düsseldorf vom 17. Juni 2009 (Ausschussprotokoll 14/908, Seite 4ff) gab Söhnchen seine Einschätzung über Gefangene wie folgt zu Protokoll: „Gegen ihn selbst laufe ein Prozess, weil er einen Gefangenen genötigt haben solle. Er wisse, wovon er rede. Deshalb wolle er dem ein oder anderen in Erinnerung rufen (...), dass die Gefangenen es mit ihrer Wahrheitsliebe nicht sehr genau nähmen“.
Diese pauschalisierende Diffamierung der Gefangenen ist bezeichnend und sagt viel über die Einstellung des Ombudsmanns aus. Quelle ...

August
BVerfG legalisiert illegale Beweissicherung
Belastendes Beweismaterial kann in der Regel auch dann gegen einen Verdächtigen verwertet werden, wenn es bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung gefunden wurde. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot kommt nur ausnahmsweise bei besonders gravierenden Rechtsverstößen der Ermittler in Betracht. Damit wies das Karlsruher Gericht die Beschwerde eines wegen Drogenbesitzes verurteilen Münchners ab. Bei einer rechtswidrigen Durchsuchung hatte die Polizei bei ihm ein halbes Kilo Haschisch gefunden. Der bemerkenswerteste Satz aus dem Urteil (Az: 2 BvR 2225/08) lautet: „Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden“ - eine selten deutliche Aussage, worum es bei Strafverfahren geht: Die Selbstinszenierung des Rechtsstaates.

Annäherung an den § 34 StGB
Papi Staat zieht sich ab und zu mit dem Paragraphen aus der Affäre, der eigentlich auch zur Abwehr gegen versagende oder missbrauchte Staatsmacht geschaffen wurde: Der rechtfertigende Notstand. Der regelt, dass nicht bestraft wird, "wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden". Dabei gilt aber nur, "wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt". Außerdem muss die konkrete Handlung "ein angemessenes Mittel" sein, um "die Gefahr abzuwenden". Für politisch motivierte Handlungen wurde dieser Paragraph regelmäßig abgelehnt, teilweise pauschal und ohne jegliche Prüfung. Zur Zeit laufen mehrere Verfahren wegen sogenannter Feldbefreiungen, bei denen sich die vermeintlichen TäterInnen offensiv auf den Paragraphen beziehen - so unter anderem bei mehreren Prozessen um die Gendreck-weg-Aktion 2008 in Kitzingen und beim seit Mitte Juli laufenden Prozess wegen der Feldbefreiung 2006 in Gießen.

Schwere Verletzungen durch Gummigeschosse
Berichte aus Frankreich zeigen, dass die Aufstandsbekämpfungswaffen der Polizei erhebliche Verletzungen hervorrufen können. Auf Indymedia findet sich folgender Text. "Gegen 22 Uhr zogen die DemonstrantInnen mit einer Demo zur Clinique, entzündeten Feuerwerk und begannen sich mit den drei Wachschutzleuten vor dem frisch zugemauerten Squat zu unterhalten. In diesem Moment stürmten die Cops überfallartig und ohne jede Warnung auf die Leute los und beschossen sie auf Kopfhöhen mit Flashball-Gummigeschossen. Fünf Leute wurden an Oberkörper und Kopf verletzt, eine Person wurde ins Auge getroffen. Er wurde mit dem Notarzt zur Operation ins Krankenhaus gefahren, aber sein Auge konnte nicht gerettet werden." Mehr ...

Kriminalität geht zurück
Im Vergleich der Jahre 1993 und 2008 weist die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für Deutschland einen Rückgang der erfassten Delikte um etwa 636 000 bei gleichzeitiger Zunahme der Bevölkerungszahl um 1,2 Millionen fest. Der subjektive Eindruck vieler Bürgerinnen und Bürger, es würden immer mehr und immer schwerere Straftaten begangen, lässt sich statistisch also nicht belegen. Vielmehr ist das Gegenteil richtig. Die Kriminalitätszunahme ist also gefühlt und gemacht - Medien und Politik tun das ihre, um bestehende Vorurteile zu verstärken und tendenziell Stimmung gegen Gefangene zu machen. Denn auf Angst lassen sich gut autoritäre Politikkonzepte stützen. Die haben ganz praktische Auswirkungen - auf die betroffenen Menschen: Die Zahl der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten sank von 1965 bis 1995 auf 46.516 (1965: 49.573), um seitdem wieder zu steigen, auf zwischenzeitlich 62.348 (für 2008).
Befanden sich 1995 ungefähr 0,057 % der Bevölkerung in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung, waren es 2008 schon 0,076 %, was immerhin einer Steigerung von 33,38 % entspricht. Seit 1995 stieg zu Zahl der Sicherungsverwahrten um 152 %. Mehr ...

Neuer Großknast nahe Berlin
Am 8. Juli begann der Bau des Gefängnisses, welcher die überfüllten Knäste in Berlin entlasten soll. Justizsenatorin Gisela von der Aue und Stadtentwicklungsenatorin Ingeborg Junge-Reyer setzten den ersten Spatenstich. Gebaut wird im südlich von Berlin gelegenen Großbeeren, der Knast soll den Namen JVA Heidering tragen, mehr als 118,5 Millionen Euro kosten und im Jahr 2012 fertiggestellt sein. Es sollen 648 männliche Gefangene untergebracht werden, wahrscheinlich später mehr, da in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein rapider Anstieg der Anzahl der Gefangenen zu verzeichnen ist. Info ...

Vertreibungspolitik in Kassel spitzt sich zu
Bislang waren die städtischen Ordnungshüter an die Kasseler "Trinkersatzung" gebunden. Diese sah vor, dass Personen des Platzes verwiesen werden können, wenn sie mindestens zu dritt und länger als eine halbe Stunde Alkohol im öffentlichen Raum konsumieren. Dies soll nun verschärft werden. Laut Aussage der Kasseler Hilfspolizei gilt seit dem 1.7.2009 ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Brisant: Mehrere Rechtsgutachten kommen zum Schluss, dass ein generelles Alkoholverbot für den öffentlichen Raum unrechtmäßig ist, weil die Freiheitsrechte der BürgerInnen berührt würden. Neu ist zudem, dass sich die Kasseler Hilfspolizei bei ihrem Vorgehen gegen öffentliche Trinker durch "zivile Käfte" unterstützen lässt. "City-Detektive" aus dem Hause Protex fahren gemeinsam mit uniformierten städtischen Ordnungshütern im Blaulichtwagen Streife und kontrollieren bzw. vertreiben innerstädtische Trinker. Mehr ...

Erfolg durch offensive Prozessführung: Mehrere Prozesse in Bad Oldesloe eingestellt
Rund um die Monatswende Juni/Juli 2009 gab es mehrere Prozesse in Bad Oldesloe. Hintergrund waren jeweils Konflikte zwischen PolizeibeamtInnen und politischen AktivistInnen. In allen Prozessen wurde mit Anträgen und intensiven Fragerunden an die uniformierten Zeugen viel Druck gemacht. Polizeiliches Fehlverhalten und eskalierende Strategien konnten aufgedeckt werden - in allen Fällen mit dem Ergebnis, dass die Prozesse eingestellt wurden. Berichte ...

Juni
Neu: Email eintragen für Empfang aktueller Rechtsinfos!
Wer nicht regelmäßig zu aktuellen Skandalen und fiesen Tricks bei Polizei und Justiz informieren will, wer Termine von Vorträgen, Trainings und Prozessen erfahren oder auch selbst bei passenden Gelegenheiten aktiv mitmischen will, sollte sich für diesen Newsletter eintragen unter www.rechtextremismus.siehe.website oder von der einzutragenden Mailadresse aus mit leerer Mail an rechtextremismus@yahoogroups.de richten.

Bericht über Polizeigewalt gegen ProzessbesucherInnen
Während eines Prozesses im Düsseldorfer Oberlandesgericht gegen den nach § 129b StGB verfolgten Faruk Ereren kam es zu erheblicher Polizeigewalt und willkürlichen Freiheitsberaubungen durch das Gericht. Aus dem Bericht: "Kurz vor dem Verlassen des Prozessgebäudes wurden sie auf richterliche Anordnung von mindestens 10 Justizvollstreckungsbeamten zurück in den Zuschauerraum geführt und bekamen ohne Begründung die Ansage, bis 14:15 Uhr festgesetzt zu werden. Anschließend wurden sie in zwei Gruppen in den Kellerbereich des Prozessgebäudes geführt. Auf die vielfach vonseiten der BesucherInnen getätigte Forderung nach rechtlicher Begleitung, wurde das Licht der Zelle gelöscht und von mindestens 15 Justizbeamten gestürmt. Ein Besucher wurde mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, weitere zu Boden gedrückt, an den Haaren gerissen und brutal durch den Raum geschleudert."

Strafverfahren: Ankläger ist immer der Staat
Da in "linken" Kampagnen zur Zeit aus PR-Gründen mehrfach die Behauptung verbreitet wurde, unbeliebte Konzerne würden ihre KritikerInnen anklagen, sei folgende Klarstellung gemacht: Ankläger in Strafverfahren ist immer die Staatsanwaltschaft. Sie ist Teil der Exekutive, also des aktiven Staates. Ziel einer Anklage ist die Wiederherstellung der Rechtsordnung, die durch das Übertreten von Gesetzen als gestört gilt. Der Staat spricht sich also das Recht zu, den Rechtsrahmen als solches zu schützen. Ob die konkrete Handlung jemanden gestört hat oder nicht, spielt zuerst einmal keine Rolle. Allerdings sieht das Strafrecht vor, dass bei bestimmten Straftatbeständen irgendeinE BetroffeneR einen Antrag auf Strafverfolgung stellt. Zwar kann die Staatsanwaltschaft ersatzweise auch ein besonderes öffentliches Interesse feststellen (außer bei Hausfriedensbruch, wo auch das nicht geht), aber das tut sie regelmäßig „nur“ bei politisch motivierten Straftaten. Bei aller berechtigter Kritik an Konzernstrategien muss klar sein: Beim Anzetteln von Strafverfahren ist der Staat der Täter!

Staatlich organisierte Freiheitsberaubung in Mannheim
In der JVA Mannheim wurde ein Gefangener 20 Tage festgehalten, obwohl seine Haft abgesessen war. Trotz expliziten Hinweisen auf diese Tatsache wurde er fast drei Wochen länger eingesperrt, als es zulässig gewesen wäre. Der Gefangenen Rundbrief „Mauerfall“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über eine Freiheitsberaubung in der JVA Mannheim. Demnach ist am Montag den 30. 03. 2009 ein Gefangener zu einem Termin vor dem Landgericht geführt worden. Wegen angeblicher Fluchtgefahr wurden ihm dabei sogar Handschellen angelegt. Erst während des Anhörungstermins stellte der Richter fest, dass der Gefangene schon am 11. März hätte frei gelassen werden müssen. Er befragt den Gefangenen daraufhin zu dieser Tatsache und der Gefangene bestätigte dies. Er hätte zudem vermehrt auf die Tatsache hingewiesen, sei aber nicht entlassen worden. Der Gefangene wurde daraufhin gegen seinen Willen erst einmal wieder zurück ins Gefängnis verbracht, um dann in einer Blitzaktion entlassen zu werden.Aber nicht nur Freiheitsberaubung ist in der JVA Mannheim an der Tagesordnung - Die Anwaltspost einzelner Gefangener wird systematisch zensiert. So haben diese Gefangenen keine Möglichkeit sich mit Hilfe eines Anwalts zu verteidigen oder gegen Maßnahmen der JVA Mannheim vorzugehen", klagt der Insasse Peter Grunendahl. Seine Anwaltspost mit der Anwältin Julia Heims wurde schon drei Mal von der JVA Mannheim zensiert, insgesamt weiß Grunendahl von 8 Anwaltsbriefen, die die JVA Mannheim zensiert hat. Mehr ...

Prozess wegen Sprengstoffinfos im Internet
Am 31. März 2009 begann am Berliner Amtsgericht ein Prozess gegen den Journalisten und Schriftsteller Burkhard Schröder statt. Schröder wurde vorgeworfen, dass er Anleitungen zum Bombenbau ins Internet gestellt hatte und somit gegen das Waffengesetz verstiess. Am 12. November 2008 war es deswegen bei Schröder zu einer Wohnungsdurchsuchung und Computerbeschlagnahme gekommen, die im Internet zu heftiger Kritik geführt hatte. Der erste Prozesstag gegen Burkhard Schröder ist indes ergebnisarm verlaufen. Es müsste erst einmal ein Gutachten angefordert werden, ob die genannten Sprengstoffe überhaupt gefährliche Waffen seien. Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwältin hätten da nämlich keine Sachkunde. Der Blog des Angeklagten ...

Knastprivatisierung am Beispiel Berlin
In einer Untersuchung zu verschiedenen Knastformen kommt das Gutachterkonsortium PSPS, Drees & Sommer Berlin GmbH und Hogan & Hartson Raue L.L.P. zu dem Schluss, dass das PPP-Modell um 6,70 % (barwertig: 11,8 Mio Euro über 25 Jahre Laufzeit) wirtschaftlicher wäre als die Eigenrealisierung; das Investorenmodell wäre noch 0,38 % (barwertig: 680.000 Euro über 25 Jahre) wirtschaftlicher als die Eigenrealisierung. Ausgiebig widmen sich die Gutachter der Frage der „Gefangenenbeschäftigung“ (rechtlich handelt es sich dabei um Zwangsarbeit); auf S. 44 des Gutachtens heißt es: „Das Land Berlin beabsichtigt (...) auch die Gefangenenbeschäftigung einem privaten Partner zu übertragen“. Entlohnt sollen die Gefangenen in diesen Unternehmerbetrieben mit Lohnstufe 2 werden; dies bedeutet 88 % des normalen Gefangenensalärs. In Zahlen: circa 1,15 Euro pro Stunde! Vorgabe des Senats sei, dass in der JVA Heidering keinerlei Produkte, die für den Eigenverbrauch der JVA oder des Landes (z.B. Möbel, Bäckerei) bestimmt sind, hergestellt werden sollen, sondern alle hergestellten Produkte „wettbewerbsfähig auf dem privaten Absatzmarkt vertrieben werden“ müssen. Mehr ...

Unser täglich Mannichl ...
Wer die Polizei ärgern will, könnte nachfragen, wie es um den (inzwischen ehemaligen) Passauer Polizeichef steht. Der war niedergestochen worden und hatte dafür Nazis verantwortlich gemacht. Peinlicherweise stammte das Messer aber aus seiner Küche. Seit das klar war, gilt für die große Sonderkommission: Bitte versagen beim Ermitteln! Staatliche Behörden dienen halt vor allem sich selbst: Eliten und willigen VollstreckerInnen. Sie müssen geschützt werden – auch wenn sie lügen, die Messer wetzen oder politische Gegner umlegen. Ach ja, Kurras – jetzt ist er plötzlich auch bei der FAZ ein Mörder. Seine Tat hat sich nicht geändert, aber er ist nun nicht mehr Teil der willigen Vollstrecker, die es zu schützen gilt ...

Mai
Internetzensur
Unter der Flagge des scheinbaren Kampfes gegen Kinderpornographie entwickeln Regierungen und Polizeibehörden immer neue Ideen der Einschränkung der Freiheit im Internet. Deutschland will sich dabei im Kampf gegen kinderpornografische Inhalte im Internet an Skandinavien orientieren. Eine täglich zu aktualisierende Liste kritischer Internet-Adressen ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Dafür ist das BKA zuständig. Fünf der größten deutschen Provider unterzeichnen im April in Berlin eine Vereinbarung mit dem BKA.
Kaum war die Internetzensur zwei Wochen alt, gab es einen ersten Fall von politischer Zensur. Die deutsche Domain wikileaks.de wurde von denic gesperrt. Wikileaks ist ein Nachrichtenprojekt, über welches geheime Informationen und Analysen veröffentlicht werden können und das sich sehr um die Erhaltung der Meinungsfreiheit im Internet bemüht.

Massig Rechtsbrüche wegen Akteneinsicht
Die Zahl der rechtswidrig verweigerten Akteneinsicht bei politisch brisanten Verfahren nimmt zu. Etlichen AktivistInnen wurde in den letzten Wochen der Blick in Vermerke und Unterlagen untersagt. Dabei regeln Strafprozessordnung und das Ordnungswidrigkeitengesetz in Zusammenhang mit europäischer Rechtsprechung eindeutig, dass unverteidigte Angeklagte nicht schlechter gestellt werden dürfen als VerteidigerInnen. Rechtsbrüche dieser Art sind bei RichterInnen beliebt, weil so Verfahren beschleunigt und Angeklagte geschwächt werden können. Nötig werden daher rechtliche Überprüfungen sein, z.B. in anstehenden Revisionen. Die Rechtsgrundlagen für die Akteneinsicht sind auf einer Extra-Seite unter www.prozesstipps.siehe.website zusammengestellt.

Neuauflage des spektakulären Genfeldbefreiungsprozesses in Gießen
Verlauf und Ende ließen aufhorchen: Amtsrichter Oehm warf am 4. September 2008 einen Angeklagten aus dem Prozess, um unangenehme Fragen an die Betreiber eines Genversuchs in Gießen zu verhindern. Für diese Handlung fehlte jede Rechtsgrundlage. Eine Überprüfung per Sprungrevision wurde allerdings durch die Staatsanwaltschaft verhindert, die sich schützend vor den Richter stellte und Berufung beantragte, obwohl sie genau das erwünschte Urteil erhalten hatte. Nun behauptet sie, noch mehr zu wollen, so dass sich das Verfahren immer mehr zu einem Justizkrieg steigert. Inzwischen haben die Angeklagten Pflichtverteidigungen durchgesetzt. Das bedeutet, dass Strafen von über einem Jahr ohne Bewährung möglich sind. Die bisher höchste Verurteilung für eine Feldbefreiung liegt bei 30 Tagessätzen. In Gießen will der autoritäre Staat also neue Waffen schmieden, um der Gentechnikmafia in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Das Verfahren beginnt am Mittwoch, den 15. Juli, um 8.30 Uhr am Landgericht Gießen – Verhandlungstage dann jeden Mittwoch zur gleichen Zeit. Mehr hier.

Solidaritätsaktionen für Häftlinge nach NATO-Protesten
Zu den Bemühungen, die mehrmonatigen Inhaftierungen von AktivistInnen gegen das NATO-Jubiläum im April 2009 in Straßbourg zu verhindern, sind zwei Blogs eingerichtet worden: breakout.blogsport.de und natogipfel2009.blogsport.de.

Repression wegen Aktion gegen Kohlekraftwerk
In Hamburg stehen zur Zeit 30 KlimaschützerInnen vor Gericht: Vattenfall verklagt die Menschen, die am 20. August die Baustelle des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg besetzten. Im Rahmen des Antira- und Klimacamps gelangten sie auf das Baustellengelände und hängten dort ein Transparent: "Stromkonzerne enteignen - Kapitalismus abschaffen". Jetzt prangern sie mit einer Online-Aktion den Energiekonzern an und verschicken massenhaft Emails an Vattenfall.

Erstmals Anklage gegen GenfeldbesetzerInnen
In den 90er Jahren hatten sie erheblichen Anteil am Entstehen einer breiten Kritik an gentechnischen Experimenten in der Landschaft – seit 2007 sind sie Teil des offensiven Protestes gegen die Agro-Gentechnik: Feldbesetzungen. Bislang bissen sich Flächeneigentümer, Polizei und Staatsanwaltschaften jedoch die Zähne an der Frage aus, was das überhaupt für eine Straftat sei. Nun ist erstmals Anklage erhoben worden: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt will vier AktivistInnen der Feldbesetzung 2008 in Groß Gerau vor Gericht zerren – wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Es geht allerdings weniger um das Feld als um den Zaun drumherum bzw. die Kette des Eingangstores. Infos wird es hier geben.

April
Platzverweise angreifen
Überraschend erfolgreich waren AKtivistInnen mit einer Idee, Platzverweise loszuwerden bzw. den nervigen, nämlich wirksamen Teil davon. Dazu stellten sie einen Verwaltungsantrag gemäß § 80 IV VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) bei der Polizeistelle, die den Platzausverweis ausgestellt hatte: "Hiermit beantrage ich den sofortigen Vollzug, den Platzverweis und das Aufenthaltsverbot vom Datum gegen mich auszusetzen. Ich setzte Ihnen eine Frist von 3 Stunden um über diesen Antrag zu entscheiden." Die Polizei kam dem anstandslos nach. Vorteil gegenüber einem Eilantrag ist bei dieser Methode, das es keinerlei Gerichtskosten produziert, weitere Schritte aber nicht ausschließt. Noch besser dürfte sein, die Anträge nach § 80 IV VwGO und § 80 V VwGO zu kombinieren. Aber überbewerten darf mensch die Vorgänge nicht: Der Antrag nach § 80 IV VwGO ist oft ein stumpfes Schwert. Keinesfalls darf auf diesen vertraut werden, was nicht bedeutet, dass die Justiz in solchen Dingen vertrauenswürdiger ist. Anlässlich des NATO-Gipfels reagierten die Polizeibehörden auf den Antrag nach § 80 IV VwGO gegen die Ausreiseverbote nicht. Erfreulicher Weise hatten die Anträge nach § 80 V VwGO beim VG Stuttgart Erfolg. Wären die gerichtlichen Anträge nicht gestellt worden, hätte die Polizeibehörde vollendete Tatsachen geschaffen.

Hohe Verurteilungen nach NATO-Protesten
Im Zuge der Proteste gegen den Natogipfel wurden mehrere hundert Menschen in Gewahrsam genommen und hunderte zum Teil schwer verletzt. Von den in Gewahrsam genommenen Menschen wurden acht Demonstrant_innen, die zwischen Donnerstag und Freitag, also vor den großen Ausschreitungen am Samstag festgenommen wurden, dem Haftrichter vorgeführt und zum Teil durch sogenannte Schnellverfahren verurteilt. Zwei Deutsche wurden, am Montag den 06.04., zu jeweils sechs Monaten ohne Bewährung und fünf Jahren Einreiseverbot, sowie einer zu drei Monaten auf Bewährung und fünf Jahren Einreiseverbot verurteilt. Nach Verkündung der Urteile gab es kurz Tumulte im Gerichtssaal, die Polizei warf die Leute umgehend raus und drängte die UnterstützerInnen anschließend aus dem Gebäude. Bürgerliche Medien hatten ihre Kameras schon eingepackt. Mehr ...

Wer die Politik anzeigt oder kritisiert, kassiert schnell ein Verfahren
Ein dramatisches Ende nahm ein typisches Gerichtsverfahren, bei dem angeklagt wurde, wer eigentlich eine Anklage erreichen wollte. Aber es ist üblich: Strafverfahren werden ganz schematisch eingeleitet gegen alle, die sich über Polizeihandeln beschweren. Nun hat sich ein so Angegriffener umgebracht: "Der Schritt des Suizid ist in meinem Fall eine Erlösung gewesen", begründete er seinen Schritt. Der ganze Fall ...

Strafbefehle und Verfahren nach Jugendumweltkongress
Nach Aktionen gegen den Flughafenausbau, an der Börse, vor dem Knast oder gegen Pelzhandel kam es rund um Silvester 2008/2009 in Frankfurt immer wieder zu Polizeieinsätzen und Gewahrsamnahmen. Bei Aktionen vor dem Polizeipräsidium, in dem zu dem Zeitpunkt mehrere Personen gefangengehalten wurden, wurde die Polizei mehrfach gewaltig. Wie üblich, entwickelten sich daraus Strafverfahren gegen die Opfer der Polizeigewalt. Die hielten still, um erst einmal in den Besitz der Überwachungsfilme zu kommen. Die zeigen deutlich, wie z.B. ein Uniformierten einen bereits verhafteten, am Boden liegenden Aktivisten mehrfach schlägt.

Was ist eigentlich mit Mannichl?
Es war ein riesiges Medienspektakel: Der Polizeichef um schwarzbraunen Passau - sicherlich nicht gerade einen farbigen Kontrast dazu darstellend - wird mit einem Messer schwer verwundet und berichtet, Nazis hätten ihn überfallen. Empörung, Medienhetze gegen Rechte (nicht dass mensch Mitleid haben müsste), Linke demonstrieren für einen Polizeiführer - eine erstaunliche nationale Einheit gegen Nationale bildete sich. Dann erste Zweifel: War die ganze Story wieder mal das, was von der Polizei ständig kommt - Lügen, Fälschungen, gerichtete Ermittlungen? Ausgerechnet linke Medien hielten Mannichl am längsten die Stange. Bis klar war: Mannichl und die Polizei selbst sind der Skandal. Was aber ist nun eigentlich herausgekommen? Wahrscheinlich wird das nie jemand herausfinden. Weil schon lange niemand mehr nach der Antwort sucht. Googeln Sie mal nach "Mannichl" - da tut sich gar nichts mehr. Nachdem die Show missglückte, soll Gras drüber wachsen ...

März
AIDS im Knast
Die Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen in Freiheit findet ihre Fortsetzung hinter den Knastmauern. Das fängt an, indem man diese Gefangenen von bestimmten Arbeitsplätzen (z.B. Küche) fernhält, zwecks "Vermeidung einer Beunruhigung bei den Mitgefangenen" (so die Argumentation in NRW) oder aus "psychologischen Gründen" (so in Baden-Württemberg) und sich faktisch der Status nicht geheim halten lässt. D.h. das Outing erfolgt systemimmanent zwangsläufig, wenn bspw. "Sonderkost" (also Ernährungszulagen und -ergänzungen) die nur die HIV-positiven Gefangenen erhalten vor aller Augen verteilt wird; was sich im Alltag einer Haftanstalt letztlich nicht vermeiden lässt.
Gab es bis Ende 2007 noch regelmäßige finanzielle Unterstützung der Deutsche AIDS-Stiftung für "positive" Gefangene, damit diese sich gerade im Bereich Ernährung mit dem erforderlichen Zusatzbedarf versorgen konnten, strich die Stiftung mit Schreiben vom 19.12.2007 diese "Ernährungsbeihilfen" und unterließ es nicht, in ihrem Informationsbrief "beste Wünsche für ein entspannendes und besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr" zu übermitteln, was betroffene Gefangene nicht wirklich erheiterte. Der gesamte Text von Thomas Meyer-Falk aus der JVA Bruchsal ...

Neuer Reader gegen Knäste
Sollte es eine Renaissance der grundsätzlichen Kritik an Gefängnissen geben? Das wäre schön, nachdem immer mehr linke Gruppen in den vergangenen Jahren nur noch die Freiheit für ihre politischen GesinnungsgenossInnen gefordert haben. Nun ist wieder ein Reader entstanden - aus Anlass der Forderung nach Freilasung für zwei AntifaschistInnen, aber mit deutlichen Aussagen, dass alle Knäste immer und überall falsch sind. "Der Knast hat keine Fehler - er ist der Fehler!" ist der vielsagende Titel. Die Broschüre, welche in Zusammenarbeit der Soligruppen der in Berlin inhaftierten Antifaschisten Christian und Andrea entstanden ist, steht zum Download zur Verfügung.

Augsburg: TierbefreiungsaktivistInnen vor Gericht
Am Dienstag, den 20.01.2009 fand im Augsburger Amtsgericht der Prozess gegen drei TierbefreiungsaktivistInnen statt. Die Anklage lautete Gefährliche Körperverletzung und anderes. Den Vorsitz hatte die Richterin Holzer, begeisterte Jägerin und bekannt unter dem Namen Beton-Gaby. Zwei Angeklagte ließen zur Strafmilderung gemeinschaftlich die Taten durch ihre Verteidigung einräumen, auf Grund der durch die Richterin als belastend bewerteten Aussagen der beiden Polizisten. Der Staatsanwalt forderte bei einem Angeklagten wegen Widerstand und gefährlicher Körperverletzung eine 14monatige Haftstrafe, als Begründung verwies er auf die Vielzahl der BZR Einträge und das Begehen der Straftaten während einer offenen Bewährung. Die Verteidigerin beantragte eine Bewährungsstrafe. Er wurde zu 10 Monaten auf drei Jahre Bewährungsfrist verurteilt. Die Mitangeklagte wurde wegen versuchter Gefangenenbefreiung und gefährlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen à 20 € verurteilt. Man sollte meinen, dass der dritte Angeklagte nun nicht verurteilt werden sollte, nachdem der Staatsanwalt selbst auf Freispruch plädierte. Aber auch er wurde von Richterin Holzer wegen Landfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 € verurteilt, obwohl ihn absolut keine ZeugInnenaussage belastet hatte. Der Bericht zeigt, dass auf eine offensive Prozessführung offenbar verzichtet wurde. So konnte das Gericht viele Verfahrensfehler begehen und trotzdem das Verfahren weitgehend in der vorgedachten Spur halten.

Beweisantragsrecht geschickt ausgenutzt
Einer der absurdesten Prozesse, die zur Zeit in politischen Kreisen diskutiert werden, läuft in Berlin gegen Roland I. Bialke. Der Gegenstand des Verfahrens ist dabei nicht explizit politischer Natur - bemerkenswert ist aber die offensive Verteidigungsstrategie des Angeklagten. Den anonymisiert auftretenden, zum Teil hochkarätigen BeamtInnen verschiedener Abteilungen der Polizei stellt er unangenehme Fragen, streitet sich mit Staatsanwaltschaft und Richterin - und kann sich mit zielgenauen Beweisanträgen immer wieder durchsetzen. Daher ist der Prozess ein Lehrstück für Strategien kreativer Antirepression. Zwei Beispiel aus dem achten Prozesstag. Es ging um die Gefährlichkeit bestimmter Chemikalien. Der Angeklagte stellte Beweisanträge, das Gericht lehnte ab. Der weitere Gang aus dem Bericht des Angeklagten: "Auf diese Ablehnung stellte ich jedenfalls einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Die Richterin versuchte diesen Antrag zu verschieben, ich blieb aber hartnäckig. Ein weiterer Befangenheitsantrag gegen die Richterin folgte. In einer Stellungnahme der Richterin zu einen vorangegangenen Befangenheitsantag, gab diese nämlich als Verweis eine völlig neue Akte an. Ich beantragte deshalb nochmal die komplette Akteneinsicht. Nun beantragte der Staatsanwalt, auf Hinwirken der mich zwangsweise vertretenden Rechtsanwältin, die Einstellung des Anklagepunkts." Und zu einem weiteren Antrag: "Den Antrag Nicolas Sarkozy, Angela Merkel und eine weitere Polizistin als ZeugInnen zu vernehmen, da sie gesehen hatten wie ich mich am 12. November 2007 widerstandslos festnehmen liess, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Beweistatsache für wahr gehalten wird." Der ganze Bericht ...

Keine Verfahren gegen GenfeldbesetzerInnen
Vor knapp einem Jahr endete eine dreijährige Auseinandersetzung um Versuchsfelder mit gentechnisch veränderter Gerste in Gießen. Den Abschluss bildete eine spektakuläre Feldbesetzung im April 2008, wodurch die Aussaat der Gerste verhindert wurde. Gleichzeitig begann die Staatsanwaltschaft mit etlichen Ermittlungsverfahren gegen die GentechnikkritikerInnen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Diese Verfahren wurden nun wegen Geringfügigkeit eingestellt - selbst ein bereits im vergangenen Jahr bereits angesetztes, aber nach Ankündigung offensiver Prozessführung kurzfristig abgesagtes Verfahren. Mehr ...

Kennzeichnungspflicht für Hamburger Polizei
Lange wird das Thema bereits in der Hansestadt diskutiert, nun hat die Hamburger Bürgerschaft entschieden: Die Hamburger Polizeibeamten sollen in Zukunft allesamt Erkennungsnummern auf ihrer Uniform und ihren Helmen tragen. Und dies gilt ausdrücklich auch für Mitglieder in so genannten "geschlossenen Einheiten", sprich den Hundertschaften und den Sondereinsatzkommandos/Greiftrupps. Problematisch bleibt allerdings die Umsetzung. Denn um die Polizisten auch ernsthaft zu dieser Maßnahme und deren Umsetzung zu verpflichten, wäre ein Gesetz, welches die Nummernpflicht regelt, notwendig. dagegen sträuben sich jedoch nicht nur der Hamburger Innensenator Ahlhaus, sondern auch die Bürgerschaftsabgeordneten sämtlicher Parteien, mit Ausnahme der Linken. Letztere hatte eine Gesetzesinitiative zur entsprechenden Änderung des Hamburger Polizeigesetzes eingebracht, die abgelehnt wurde. Jetzt soll es lediglich eine Richtlinie geben, die bzw. deren Wortlaut allerdings erst mit Polizei und Polizeigewerkschaft ausgehandelt werden soll. Mehr ...

Mittelbaden: Verfahren eingestellt!
Am 16.07. des vergangenen Jahres durchsuchten ca. 60-70 PolizistInnen, BeamtInnen der örtlichen Ordnungsämter sowie KriminalpolizistInnen des Dezernat Staatsschutz in einer großangelegten Aktion 18 Häuser und Wohnungen in Achern, Bühl, Gaggenau und Gernsbach. Hintergrund war eine am 4.07.2008 erfolgreich durchgeführte Partybesetzung in Bühl, welche sich kritisch mit städtischer Jugendpolitik und fehlendem Freiraum in Selbstverwaltung auseinander setzte. Nach dem Ende der Besetzung war es zu Auseinandersetzungen zwischen PolizeibeamtInnen und TeilnehmerInnen der Besetzung gekommen. Mehrere BesetzerInnen wurden durch aggressives Vorgehen der Polizeikräfte teils erheblich verletzt. Etwas mehr als ein halbes Jahr nach dieser Repressionswelle sind fast alle der eingeleiteten Verfahren eingestellt worden. Mehr ...

Februar
Mannichl, die Polizei und die Linke
Es ist bereits einige Wochen her, aber noch immer beschäftigt ein bemerkenswerter Vorfall Medien und Öffentlichkeit. Dabei deutete sich frühzeitig an, dass hier vor allem die Polizei – wie üblich – ein falsches Spiel spielte. Doch Beifall war ihr gewiss, auch und gerade von „links“, denn einiges spricht dafür, dass peinliche Vorgänge innerhalb der Polizei diesmal auf Rechtsradikale abgewälzt wurden. Billiger Beifall war die Folge statt skeptischer Blicke auf die Propaganda der Uniformierten. Was war geschehen? Laut Polizei und bürgerlichen Medien hatten Rechtsradikale den Passauer Polizeichef niedergestochen. Der war plötzlich ein Held in Uniform – wohlgemerkt: Der Polizeichef im schwarzbraunen Passauischen. Dabei war sofort erkennbar, dass die Ermittlungen der Polizei mindestens schlampig liefen ... und die Tatwaffe aus dem Haus des Polizeichefs selbst stammte. Als Rechte eine Demo gegen die Vorverurteilungen durchführen wollten, forderten Linke deren Verbot. Ohne die Rechtsradikalen schützen zu wollen: Das war ebenso eine peinliche Hilfstruppentätigkeit für Staat und Repression wie ähnlich ausgerichtete Berichte in „linken“ Zeitschriften. Am 17.12.2008 stellte die Junge Welt die Messerattacke als rechte Tat dar (S. 15). Zu Wort kamen als Verfechter des Guten der bayrische Innenminister und der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft. Gleichzeitig entblödete die VVN-BdA sich, die Attacke auf einen Polizeichef als schlimmer einzustufen als Attacken auf Obdachlose oder Ausländer: "Richtete sich der Terror von Rechtsextremisten – über 130 Tote in den letzten beiden Jahrzehnten – bisher vor allem gegen Ausländer, gegen Obdachlose oder von den Nazis als "links" Verdächtigte und alle Menschen, die sich ihnen entgegenstellen, so zeigt die Tat vom Wochenende die erschreckende Konsequenz der auch in Bayern immer stärker werdenden Nazipropaganda."
Erst am 8.1.2009 wagte die bürgerliche Süddeutsche Zeitung, Ungereimtheiten zu benennen. Tags darauf räumte die Staatsanwaltschaft Versäumnisse ein. Ausgerechnet die Linken-MdB Jelpke blies am 12.1.2009 in „Junge Welt“ weiter zur Ehrenrettung des Polizeichefs. Am 19.1.2008 (FR, S. 8) wurde dann bekannt, dass die Polizei von Anfang an wusste, dass die rechtsradikalen Verdächtigen nichts mit der Tat zu tun hatten. Der Staatsschutz hatte sie hundert Kilometer entfernt in Erding bei München beobachtet. Verhaftet wurden sie aber trotzdem ... der Nazitäterthese wegen.

Ein Jahr in Haft
Am Samstag, dem 09. Februar 2008 wurde Natalja während der Demonstration gegen die jährliche NATO-Sicherheitskonferenz in München verhaftet. Ihr wird vorgeworfen sich gewalttätig Polizeimaßnahmen widersetzt zu haben. Gegen sie wurde ein Haftbefehl erlassen und sie befindet sich seitdem in München hinter Gittern. Natalja wurde schon während des G8-Gipfels im Sommer 2007 in Deutschland verhaftet und zu zehn Monaten Haft verurteilt. Außerdem hat sie ein drittes Verfahren, da sie bei einer Demonstration am 1. Mai des selben Jahres festgenommen wurde. Kommen keine weiteren rechtskräftigen Verurteilungen, wird Natalja am 6. Juni entlassen. Von ihr stammen die Sätze: „Für mich begann die Gefangenschaft mit einer Art Schock, der langsam verschwindet. Er wird ersetzt durch einen Zustand der dauerhaften Betrübnis, die ist jedoch, eher im Hintergrund und wird mit einer starken Schicht Müdigkeit, Langeweile und Erschöpfung bedeckt.“ Solidaritätsseite ...

Neue Schlagstöcke
Bei immer mehr Polizeieinheiten wird ein Teleskopschlagstock aus Stahl eingeführt. Er wiegt 500g, kann auf 50 Zentimeter ausgefahren werden, schwere Verletzungen hervorrufen und heißt EKA. Das bedeutet "Einsatzstock Kurz Ausziehbar". Er soll ab Sommer unter anderem in Hamburg den alten Gummiknüppel ablösen. Der "EKA" wird von Fa. Bonowi hergestellt und vertrieben. Ein deutscher Vertrieb schrieb: "Dieser Artikel ist ausweispflichtig - Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Ausweises und Dienstausweises (Behörden - B.O.S), WBK, oder Befähigungsnachweis (Multiplikatorenausbildung, Trainerurkunde, Ausbildungsnachweis IHK o.ä.) per Fax oder email. Dieser Artikel wird mit der Seriennummer auf diesen Nachweis registriert und ist somit von der Rückgabe ausgeschlossen!" Mehr und etwas wirre Zusatzinformationen ...

Indymedia-Computer beschlagnahmt (England)
Am 22. Januar 2009 wurde ein Server von Indymedia UK in Manchester von der Polizei beschlagnahmt. Die Anordnung ging von einem Richter an die Polizei in der Grafschaft Kent. Die Beschlagnahme steht womöglich in Zusammenhang mit Artikeln, die über das "SHAC 7-Verfahren" berichteten. In diesem Verfahren wurden am 21. Januar sieben AktivistInnen der Kampagne "Stop Huntingdon Animal Cruelty (SHAC)" zu insgesamt 50 Jahren Haft verurteilt. Quelle: telepolis.

Verfahren gegen Klima-AktivistInnen
Am 20. August 2008 besetzten etwa 40 Personen die Baustelle des Vattenfall-Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg. Von einem Kran ließen sie ein Transparent mit der Aufschrift "Energiekonzerne enteignen". Mehrere hundert KlimacamperInnen und HamburgerInnen machten sich spontan von einer Demonstration in Wilhelmsburg auf den Weg, um die AktivistInnen zu unterstützen. Die Polizei kesselte zunächst die BesetzerInnen am Boden der Baustelle ein und nahm sie in Gewahrsam. Dann löste sie die Kundgebung vor dem Kraftwerk mit der Begründung auf, es sei Musik gespielt worden und daher kein politischer Zweck mehr erkennbar. Die DemonstrantInnen wurden weggetragen und Personalien aufgenommen. Nun erhielten sie Bußgeldbescheide über 100 €, gegen die viele Widerspruch einlegten. Ein Aktivist erhielt einen Strafbefehl wegen Widerstandes - er legte Widerspruch ein. Da Vattenfall Strafanzeige gegen die BesetzerInnen gestellt hat, laufen weitere Verfahren wegen Hausfriedensbruch. Info ...

Wieder Toter in Polizeigewahrsam
In der Nacht zum 17.1. starb in Ilmenau ein 28-jähriger im Polizeigewahrsam. Bei dem Toten handelt es sich um einen Menschen aus der Punk-Szene in Ilmenau. Im Gewahrsam der Polizei kommen immer wieder Menschen zu Schäden oder gar zu Tode. Die Umstände lassen sich fast nie aufklären, weil die BeamtInnen sich gegenseitig decken, gemeinsam das Opfer beschuldigen oder Nichtwissen heucheln. Selbst in den wenigen Fällen, in denen PolizistInnen wegen Gewalttaten angeklagt wurden, kam es meist zu Freisprüchen. Fallsammlung ...

Januar
Harte Strafen für Ungdomshuset -AktivistInnen
Nach 4 monatigen Gerichtsverhandlungen wurde heute mittag 13 Uhr das Urteil für die dänischen AktivistInnen im Ungdomshuset-Prozess gefällt. Insgesamt sind 15 AktivistInnen schuldig gesprochen worden Angriffe gegen die Polizei vorbereitet zu haben und wurden zu 1-1,3 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Nur einer kam mit 9 Monaten Gefängnis davon, da die Person zum Räumungszeitpunkt noch nicht volljährig war. Genauer ...

Totaler Kriegsdienstverweigerer verurteilt
In Gießen wurde am 18.12.2008 ein totaler Kriegsdienstverweigerer zu einer Haftstrafe von 4 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. In einer Prozesserklärung formuliert Solid Gießen: "Jonas stellte klar, dass jegliche, auch indirekte Unterstützung des Militärs zu Wettrüsten, Imperialismus und somit zum Leid vieler Menschen weltweit beitragen. ... Richter Dittrich blieb nichts weiter zu sagen, als dass das Gesetz nunmal so sei. Unrühmlicher Höhepunkt der Verhandlung war der Rauswurf eines Prozessbeobachters. Nach Zwischenrufen wollte der Richter sogar den ganzen Saal ("von der hintersten Reihe her") räumen lassen. Nachdem sich eine Prozessbeobachterin in ihren Rechten verletzt sah und sich raustragen lies, brach Dittrich die Räumung ab. Solid-Eklärung ...

mg-Verfahren in Berlin
Nach dem 16. Prozesstag (Bericht: archive.ph/http://de.indymedia.org/2008/12/236752.shtml) ging des Verfahren in die Weihnachtspause. Wieder dominierten Vernehmungen von Polizeibeamten, insbesondere zu Durchsuchungen, Observationen und der Verwertung längst bekannter Informationen. Für den 13.12.2008 hatten linke Gruppen zu einem dezentralen Aktionstag aufgerufen. Anlass war der Prozess gegen drei Berliner Antimilitaristen, denen neben versuchter Brandstiftung die Mitgliedschaft in der Militanten Gruppe (mg) vorgeworfen wird. Der Aktionstag sollte die Solidarität mit den Angeklagten ausdrücken und ein Zeichen gegen die zunehmende Repression gegen linke AktivistInnen setzen. In einigen Städten in der BRD und international fanden Demonstrationen, Veranstaltungen und Plakat- bzw. Transpiaktionen statt. Kritik am Aktionstag gab es, weil keine klare Position gegen Strafe und Knäste erkennbar wurde. Berichte ...

Karlsruhe: Antifaschist verurteilt
In einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach wurde am 11.12.08 ein 28-jähriger Antifaschist zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen a 10 € verurteilt. Begleitet wurde der Prozess von einem massiven Polizeiaufgebot. Vorgeworfen wurde dem Aktivisten, uniformiert und vermummt an einer unangemeldeten, militanten Demonstration gegen eine Hitlergeburtstagsfeier in der Badenerstraße 34 (Karlsruhe-Durlach) im April teilgenommen zu haben. Bei seiner Festnahme soll er laut Staatsanwaltschaft Widerstand geleistet und nach der Dienstwaffe eines Polizeibeamten gegriffen haben. Die Zeugen mussten auf Nachfragen des Anwaltes eingestehen, den Angeklagten eigentlich nie vermummt gesehen zu haben und äußerten ganz offen, kurz vor dem Prozess ihre Aussagen noch einmal untereinander abgeglichen zu haben. Interessant war die Aussage des 2. Zeugen, er habe den Angeklagten nur kurz gesehen, als dieser von seinem Kollegen schon an die Wand gedrückt wurde und dann „mal eben“ im Vorbeilaufen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Ausführlicher ...

Neuer Reader "Antirepression"
In der Projektwerkstatt ist ein neuer Reader zusammengestellt worden, der einen umfangreichen Überblick gibt über die Möglichkeiten eines kreativen und offensiven Umgang mit Polizei und Gerichten. Dabei werden wertvolle Rechtstipps vermittelt, aber auch Aktionsideen aufgezeigt. Denn: Sich schützen und sich wehren gehören zusammen - so jedenfalls die Idee der kreativen Antirepression. Der Reader hat A4-Format und 68 Seiten. Er kostet 6 Euro bei www.aktionsversand.siehe.website. Dort steht er auch zum Download bereit.

Gesammelte Fälle zur Polizei in Berlin
Auf Indymedia sind viele Beispielfälle für skandalöse Vorfälle in der Berliner Polizei gesammelt worden - von willkürlicher Gewalt bis rechter Gesinnung.

Aktionstage gegen Repression in Lüneburg
Vom 5.-9.12.2008 erlebte Lüneburg eine Vielzahl von Aktivitäten - aus Anlass der Vorbeugehaft gegen eine AtomkraftgegnerIn, eines Gerichtsprozesses, der Abschluss der Aktionstage wurde und der Kriminalisierung rund um den Castor. . Das Ergebnis war bunt, subversiv, direkt und unberechenbar: Einige wirkungsvolle Fakes, viele bekletterte und behängte Bäume, ein eingestelltes Gerichtsverfahren, zwei Verhaftungen, viel Straßentheater und direkte Kommunikation sowie ein bisschen Sabotage. Den so bedrängten Ordnungshütern von Ämtern und Polizeiwachen blieb wenig anderes übrig als auf Abstand zu gehen - so soll es bleiben! Weniger erfreulich war, dass innerhalb von Antifa- und Rechtshilfezusammenhängen gegen die Aktionstage mobilisiert und sogar Plakate mit Aufrufen abgerissen wurden. Bericht ...

Überfall auf Containerer in Bad Oldesloe
In der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember kam es zu massiven Repressionen gegen Menschen die in Oldesloe Supermarktcontainer nach Verwertbarem durchsuchten. In Pressemitteilungen verschwieg die Polizei, dass es sich bei angeblichem “Diebesgut” um Müll handelte, und dass von Seiten der Polizei brutale Gewalt gegen die zur Hilfe geeilten FreundInnen der festgenommenen Personen einsetzte. Im Gegenteil: Der gesamte Sachverhalt wurde so gedreht, als ob das Containern ein “Raubzug” (Zitat “Lübecker Nachrichten”) gewesen wäre und danach ein Angriff auf die Polizei stattgefunden hätte. Wie den Berichten zu entnehmen ist (siehe archive.ph/http://de.indymedia.org/2008/12/235432.shtml), war das von der Polizei attackierte Geschehen mehr als harmlos. Als Reaktion gab es vor der Oldesloer Polizeizentrale Kreidemalereien auf dem Pflaster, die Umdekorierung der “Polizei”-Schilder und das kreative Verrücken schwerer Gegenstände in den Eingangsbereich der Wache. Die Polizei griff noch härter durch, übergab ein Kind dem Jugendamt (obwohl sogar der Vater selbst vor Ort erschien) und setzte Pfefferspray ein (Bericht). Einige Tage später zogen Betroffene und UnterstützerInnen als Demo gegen Polizeigewalt durch die Stadt.

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