Schwarzstrafen

GEFAHR, MACHT UND ANGEMESSENE HANDLUNG
IST DER WIDERSTAND GERECHTFERTIGT?

Einleitung


1. Einleitung
2. Interviews mit Feldbefreier*innen
3. Wann ist eine Feldbefreiung ein angemessenes Mittel?
4. Das Feld in Gießen: Warum ist der konkrete Gengerstenversuch rechtswidrig?
5. Fragen zum Gentechnikrecht
6. Notstandsregelungen und Urteile in anderen Ländern

Wir, die UnterzeichnerInnen, kündigen an, Pfingsten 2006 den Genversuch der Uni Gießen am Alten Steinbacher Weg 44 zu beenden. Veränderte Gene sind aus der Natur nicht mehr rückholbar, die Risiken werden bereits geschaffen, während sie untersucht werden. Konkret betroffen sind alle Menschen, besonders aber LandwirtInnen, GartenbesitzerInnen und alle, die selbst mit dem Boden, Pflanzen und Tieren umgehen. Eine solche Technologie dient nicht den Menschen, sondern vor allem Konzernen, die damit Profite machen wollen. Da auch die Gesetze Eigentum und Profit über die Menschen stellen und gleichberechtigte Beteiligungsmöglichkeiten nicht vorgesehen sind, haben wir uns entschlossen, soziale Notwehr zu leisten und mit einem not-wendigen Akt zivilen Ungehorsams das Feld zu besuchen und den Versuch zu beenden. Sollte unser Handeln von denen kriminalisiert werden, die solche Genversuche schützen und durchsetzen, so werden wir das nutzen, um unsere Motive öffentlich zu benennen. Ankündigung Feldbefreiung in Gießen 2006

Handlungen zu begehen, die kriminelle Akte des Staates verhindern, ist ebenso angemessen wie die Straßenverkehrsordnung zu stören, um einen Mord zu verhindern. Noam Chomsky

Was ist soziale Notwehr? Was ist ein rechtfertigender Notstand?
Aus einer Zusammenfassung des Plädoyers im Prozess gegen FeldbefreierInnen am 30.6.2006 in Rottenburg:
Es liegt ein Notstand nach § 34 vor, ein übergesetzlicher Notstand. Denn: Das Gericht hat ja zugegeben/geht davon aus, dass die in den Beweisanträgen erwähnten Sachverhalte wahr sind. Es geht damit davon aus, dass eine schleichende Verseuchung der Landwirtschaft und der Ökosysteme gegeben ist, also wahr ist. Das Gericht geht davon aus, dass es wahr ist, dass Koexistenz nicht möglich ist. Damit geht das Gericht auch davon aus, dass die Artenvielfalt in Zukunft durch Gentechnik abnehmen wird, dass Ökosysteme instabiler werden, dass Bienen betroffen sind und sterben ...

Aus einem Interview mit einer französischen Aktivistin in der taz, 27.8.2010
In drei Prozessen gab es Freisprüche. Die Richter begründeten das damit, dass wir eine Gefahr für das Allgemeinwohl abwenden wollten und alle anderen Mittel ausgeschöpft hatten. Wir hatten zum Beispiel mit Politikern gesprochen, aber die stehen unter Druck der Lobbyisten der Gentech-Industrie. Vor dem Berufungsgericht haben wir dann verloren. Es gab Bewährungs- und Geldstrafen.


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