Schwarzstrafen

Nutzer*innen-Gemeinschaften

Die Idee
Nutzungsgemeinschaften sollen die gemeinsame Nutzung selten benötigter Gegenstände, wie zum Beispiel Werkzeuge, große Töpfe oder auch Bücher und Videobeamer ermöglichen. Verschiedene Menschen schließen sich zu einer Nutzungsgemeinschaft (kurz: Nutzigem) zusammen und vereinbaren, welche Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Dinge werden nicht getauscht, sondern einer größeren Anzahl von Menschen zugänglich gemacht. Das hat verschiedene Vorteile:
  • soziale – Nutzigem beruhen vor allem auf Kommunikation. Möchte jemand einen Gegenstand leihen, gilt es eine Vereinbarung über die Nutzung (Dauer u.ä.) mit der ausleihenden Person zu treffen. Über die Gegenstände entstehen so vielleicht auch darüber hinausgehende soziale Beziehungen.
  • ökologische –gemeinsame Nutzung spart Energie und Ressourcen
  • finanzielle –nicht mehr jedeR muss alles neu kaufen, um es zu nutzen

Nutzigems sind eine interessante Möglichkeit zur Selbstorganisation im Alltag und bieten damit ein kleines Stück mehr Freiheit vom kapitalistischen Alltag für die Beteiligten.

Formen von Nutzungsgemeinschaften
Um ein Bild von der Bandbreite der denkbaren Möglichkeiten zu geben, sollen im folgende unterschiedliche Merkmale von Nutzungsgemeinschaften betrachtet werden. Die einzelnen Ebenen können sehr variabel miteinander kombiniert werden. Im Moment fehlt es jenseits von Kommunen oft noch an konkreten Erfahrungen, so dass folgendes vor allem als Ideensammlung zu betrachten ist.

Mitgliederkreis
Der Kreis der Mitglieder kann offen oder geschlossen sein. Eine Hausgemeinschaft, die Werkzeug gemeinsam nutzt, aber nicht außer Haus verleiht, wäre ein Beispiel für eine geschlossene Nutzigem. Ist dagegen der Zugang zu einer Nutzigem nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z.B. Wohnort, Freundeskreis o.ä.), ist sie als offen zu bezeichnen. Jede Person, die mag, kann Zugang zu dieser Nutzigem finden.

Genutzte Güter
Es können ausgewählte Güter einer gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt werden (z.B. Bücher, CDs und Filme). Denkbar sind aber auch Nutzungsgemeinschaften, in denen alle möglichen Gegenstände ohne Einschränkung angeboten werden.

Bekanntmachung
Die Mitglieder einer Nutzigem und ggf. Interessierte müssen von den angebotenen Gegenständen erfahren. In der geschlossenen Nutzigem einer Hausgemeinschaft reicht dazu wahrscheinlich ein Aushang an zentraler Stelle im Haus. Bei nicht örtlich gebundenen Nutzigems ist das Aufstellen eines Ordners an Anlaufstellen für die NutzerInnen möglich. Auch die Zusammenstellung der Angebote in einer regelmäßig erscheinenden Zeitung, die an alle Mitglieder geschickt wird, ist denkbar. Oder die Veröffentlichung im Internet, wobei hier wieder unterschieden werden kann, ob die Seite allen Interessierten (offen) oder nur den Mitgliedern einer Nutzigem (geschlossen) zugänglich ist.

Regelungen
Ebenso verschieden kann die Ausleihe von Gegenständen geregelt werden: Von der mündlichen Vereinbarung und Handschlag bis zum schriftlichen Vertrag ist alles möglich. Wichtig ist in jedem Fall das Vertrauen zwischen entleihender und ausleihender Person.

Lagerung der angebotenen Gegenstände
Am einfachsten erscheint wohl die dezentrale Lagerung der Gegenstände, d.h. wenn sie nicht gerade ausgeliehen sind, verbleiben sie bei der anbietenden Person. Denkbar wäre aber auch, insbesondere bei größeren offenen Nutzungsgemeinschaften, dass es einen zentralen Ort zur Lagerung der angebotenen Gegenstände gibt. Insbesondere in Zusammenarbeit mit einem Umsonstladen könnte diese Möglichkeit reizvoll sein: Gegenstände, die im Umsonstladen abgegeben werden, gut erhalten sind und eher selten benötigt werden (z.B. Saftpresse ), könnten in den Bestand der Nutzigem übergehen und so vor der Wiederaneignung durch Einzelne bewahrt werden, d.h. die bleiben einer großen Anzahl Menschen zugänglich. Allerdings bringt eine zentrale Lagerung sicher auch eine ganze Reihe von Problemen mit sich: das Lager muß in irgendeiner Art und Weise betreut und gepflegt werden, die Zugänglichkeit muß geregelt werden, ein entsprechender Raum muß gefunden und unterhalten werden.

Nutzigems konkret
Initiativen gibt es in verschiedenen Städten

Aus dem Direct-Action-Kalender 2006



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