Schwarzstrafen

POLIZEIZEUGEN: ZUR UNGLEICHBEHANDLUNG VON POLIZEI UND NICHT-POLIZEI VOR GERICHTEN

Variante 1: PolizistInnen als BelastungszeugInnen (oder sogar "Opfer")


1. Einleitung
2. Variante 1: PolizistInnen als BelastungszeugInnen (oder sogar "Opfer")
3. Variante 2: Polizist als Beschuldigter
4. Variante 3: Vertuschung durch Polizei und Justiz
5. Variante 4: Falsche Beschuldigungen durch Polizei und Justiz
6. Variante 5: Polizeigewalt
7. Variante 6: Polizei ist mehr wert - Strafe höher!
8. Sonderthemen
9. Links
10. Warum entstand diese Aktion?

  • Selbst Beispielfälle eingeben zu dieser Variante im "Polizisten als Zeugen"-Wiki
  • Selbst Beispielfälle eingeben zu dieser Variante im "Gerichtete Ermittlungen"-Wiki

Beispielfälle
  • Antifa in Heidenheim (Jan. 2006)
  • Prozess gegen Projektwerkstättler (ab 2003 mit etlichen Vorverurteilungen usw.) - u.a. Verfassungsklage wegen Bewertung von Polizeizeugen als glaubwürdig, weil sie viele Widersprüche in ihrer Aussage hatten
  • Blick in die Geschichte: Ausnahmen bestätigen die Regel ++ 1997 in Gießen: Polizei attackiert Menschen ++ Presse schreibt, was Polizei sagt ... aber sie haben eine falsche Person erwischt ... mehr auf dieser Seite!
  • Verprügelt im Gefängnis, doch die Staatsanwaltschaft lehnt ein Ermittlungsverfahren ab (Bruchsal)
  • Rechts: Klassiker der gerichten Medienberichterstattung mit Zusatzgimmick. Der Text stammt aus dem Gießener Anzeiger. Polizeiangaben werden ungeprüft als Tatsache vermeldet. Der Autor des Textes ist Jochen Lamberts (jl), der gleichzeitig im Vorstand von Pro Polizei e.V. in Gießen sitzt. Die Polizei hat damit ihre Presseabteilung auf die Redaktion der Zeitung ausgedehnt.
  • Artikel "Die Mär vom geprügelten Polizeibeamten" in: Rote Hilfe 2/2010 (S. 10)
  • Stuttgart 21 im Juni 2011 bei Baubeginn: Perfekt inszenierte Gewalt gegen Polizei - doch am Ende war wenig dahinter ... doch die imagegeilen Bewegungs- und ParteiführerInnen distanzierten sich brav von allem, obwohl es sich schnell als erfunden herausstellte:

Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage in Berlin (27.1.2006, Senator für Inneres): In den meisten Jahren führen über die Hälfte aller Anzeigen von PolizistInnen gegen ihre Opfer wegen vermeintlichem Widerstand zu Anklage oder Strafbefehl. Was mit dem Rest geschieht, ist nur teilweise erkennbar.



Viel krasser sind Fälle, bei denen zusätzlich noch rassistische Motive wirken:

Versuchter Mord vor vielen Jahren ... drei Verdächtige, davon zwei Polizisten - ermittelt wurde nur gegen den Dritten!
Aus "Schuldig?", in: Stern Nr. 18/2009 (S. 39)
Alle Ermittlungen stützen sich danach vor allem auf Zachers* Angaben. Pforzheimer Polizisten, so lesen sich die Akten, ermitteln nach den Verdächtigungen eines Pforzheimer Polizisten vor allem die Unschuld von Pforzheimer Polizisten. Allein das hat ein "Geschmäckle", wie man hier sagt. "Sicher gab es Versäumnisse. Aber schließlich war der Staatsanwalt Herr des Verfahrens", sagt dazu später der Pforzheimer Kripo-Chef Hans Jäger. "Da muss ich mich schon auf die Beamten verlassen können", kontert der Staatsanwalt. Im Nachhinein sind sich alle einig, dass man den Fall sofort an eine andere Polizeidirektion hätte abgeben müssen.
*Zacher war Polizist. Der einzige Nicht-Polizist unter den Verdächtigen saß mehr als vier Jahre im Gefängnis.


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