Schwarzstrafen

ANDERE VERFOLGEN - JA!
IM EIGENEN LAGER AUFRÄUMEN - NEIN!

Einleitung


1. Einleitung
2. Rechtliche Bewertung und Straftaten
3. Die TäterInnen und Anzeigen
4. Weitere formale Anträge
5. Der schwere Start: Über ein Jahr blockten alle!
6. Die Retter in Robe: Justiz schützt die Mächtigen
7. Mehr Informationen

Am 14. Mai 2006 kam es zu spektakulären Verhaftungen, anschließend einer Hausdurchsuchung ohne jegliche Orientierung an geltende Gesetze, mehreren erzwungenen DNA-Tests, Observationen durch die Landes-Spezialpolizei (MEK), eintägiger Haft für vier und und fünftätigen Inhaftierung für einen Festgenommenen. Um Gründe für das Ganze benennen zu können, wurden Straftaten erfunden, Graffiti gezielt falsch zugeordnet und Akten manipuliert. Der die Haft anordnende Richter wurde von den Manipulationen in Kenntnis gesetzt und gebeten, nicht nur selbst zu lügen, sondern trotz fehlenden Tatverdachts eine Inhaftierung aus politischen Gründen anzuordnen. Darüber legte er einen Vermerk an. Dieser lag allen weiteren Gerichten vor. Doch alle Gießener weiteren Instanzen bestätigten die Erfindungen und Lügen der Gießener Polizei und des die Inhaftierung beschließenden Richters. Die Freilassung der unrechtmäßig inhaftierten Person erfolgte nur aufgrund einer Intervention des Bundesverfassungsgerichts, das zunächst die Haft aussetzte und schließlich die gesamte Inhaftierungsgrundlage als Verstoß gegen das Grundgesetz wertete.
Nach den Geschehnissen haben verschiedene Betroffene Widersprüche und Anzeigen eingereicht. Alle Gießener Gerichte blockten, verschluderten Akten, erklärten sich für nicht zuständig, schoben die Sachen hin und her - offensichtlich sollte die juristische Aufarbeitung des Skandals verhindert werden. Doch nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt in letzter Instanz entschieden. Es erklärte die gesamte Aktion für rechtswidrig und machte deutlich, dass der Tatverdacht nicht nur frei erfunden war, sondern alle Beteiligten dieses offenbar wussten. Zum Abschluss des bemerkenswerten Urteils legten die Frankfurter RichterInnen eine weitere Aufklärung der Abläufe nahe:


Aus Seite 7



Die erste Zusammenfassung der strafbaren Handlungen war ein Sachbericht der Antirepressionsplattform K.O.B.R.A. zur Strafbarkeit der Handlungen beteiliger Polizei- und Gerichtsbediensteter (Gesamtversion: Sachbericht mit OLG-Urteil als Anlage). Auf diesem Bericht basieren auch die Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften. Der Text ist also der Ausgangspunkt von allem - außer dem schon vorher laufenden Verfahren wegen schweren Eingriff in den Straßenverkehr durch den Fahrer des Polizeiwagens, der aus seinem fahrenden Streifenwagen sprang. Vor dem Sachbericht gab es allgemeiner formulierte Strafanzeigen, die aber noch keine Wirkung zeigten. Eine Ergänzung am 1.9.2006 zeigte den fortschreitenden Erkenntnisstand der Betroffenen, der dann in den genannten Sachbericht mündete. Nicht staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, sondern die Analyse von immer mehr Akten durch die Betroffenen führte zur Aufklärung. Polizei und Justiz betrieben nichts außer Vertuschung.

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