Schwarzstrafen

BERUFUNGSVERHANDLUNG ZWEITER ANLAUF: PLÄDOYERS DER ANGEKLAGTEN

Anklagepunkt "Farbschmierereien an der Gallushalle"


1. Plädoyer allgemein, Anfang
2. Rahmenbedingungen eines jeden Gerichtsverfahrens
3. Spezielle Rahmenbedingungen dieses Verfahrens
4. Plädoyer allgemein, Ende
5. Symbolisch: Polizeigewalt am 2.3. und 11.4. in/vor dem Landgericht
6. Anklagepunkt „Wahlplakate“
7. Anklagepunkt "Farbschmierereien an der Gallushalle"
8. Anklagepunkt "Körperverletzung" (vermeintlicher Fusstritt)
9. Anklagepunkt "Hausfriedensbruch" (Gaile Lügen)
10. Anklagepunkt "Körperverletzung" (Puffs Daumen-Kino)
11. Anklagepunkt "Beleidigung" (Gülle prügelt)

Der 11. Verhandlunstag war geprägt von umfangreichen Plädoyers seitens beider Angeklagten, deren Ausgangstexte hier dokumentiert werden. Das folgende Plädoyer zum Vorwurf der Sachbeschädigung an der Gallushalle liegt als .rtf zum Download vor.

Anders als bei anderen Anklagepunkten, wo es einige, in den meisten Fällen sogar zahlreiche ZeugInnen für die vorgeworfenen Taten gibt, sind bei den Farbschmierereien an der Gallushalle ausschließlich Indizien, die den Tatverdacht gegen mich begründen. Es sind keine ZeugInnen bekannt – zumindest wurden in diesem Prozess keine vernommen –, welche die „Sprüh-Aktion“ beobachtet hätten.

Schuhe und Abdrücke im Schnee
Das einzige Verdachtsmoment gegen mich, das nicht auf wilden Spekulationen basiert, bilden die bei der Festnahme sichergestellten Schuhe. Dazu möchte ich ein paar Erklärungen abgeben, die sich aus dem Verlauf der Hauptverhandlung ergeben haben:
  • Auf der Skala des LKA-Gutachten wurde das vorliegende Schuh- und Spurenmaterial unter 3 einsortiert, d.h. das Schuhpaar kommt als Verursacher der Abdrücke „in Betracht“. Die Untersuchung habe Profil- und Größengleichheit festgestellt.
  • Allerdings fehlten auf den Spuren individualisierbare Erkennungsmerkmale, die sich aus der Abnutzung der Schuhe ergeben. Diese Merkmale würden nach Meinung des LKA-Gutachters Förstel besonders m Bereich der Hacken und im vorderen Segment von Schuhen auftreten.
  • An einem der beiden in Augenschein genommen Schuhe gab es im Bereich der Hacken sehr individuelle Abnutzungserscheinungen durch eine lückenhafte, ausgefranste Schuhsohle. Diese Merkmale sind aber nicht auf den Bildern der Spuren nachvollziehbar. Daher ist es nicht möglich, die Schuhe zweifelsfrei als Verursacher der gefundenen Spuren auszumachen.
  • Die Schuhe sind dem Angeklagten P.N. zu groß. Diese Tatsache wurde vom Gericht als wahr unterstellt.
  • Die Schuhe können nicht einer Person zugeordnet werden. Personen mit passender Schuhgröße gibt es sowohl in der Projektwerkstatt, im Umfeld derselben wie auch im Umfeld des Umsonstladens etliche. Eine Untersuchung dazu hat nie stattgefunden.
  • Die Schuhe sind das einzige Indiz, das überhaupt einen konkreten Tatverdacht auf den Angeklagten P.N. gerichtet hat. Das reicht eindeutig nicht für eine zweifelsfreie Festlegung auf seine Person.

„Diktion“, Ausführung, Handschrift?
Als Begründung für den Tatverdacht gegen mich hat vor allem der ehemalige Leiter des Staaatsschutz, Gerhard Puff, angeführt, dass die „Diktion“ der Tat bzw. die „Handschrift“ auf mich bzw. J.B. verweise. Diese schwammigen Begriffen sind allerdings nie mit Beweisen oder auch nur Indizien gefüllt worden, die sich auf mich als Person beziehen. Statt Beweise vorzulegen reihte Puff ungelegte, falsche Verdächtigungen aneinander.

Vielmehr zeigte sich, dass Puff und weitere Angehörige der Polizei mich und J.B. mit einem Generalverdacht belegen, den zu beweisen sie offensichtlich für unnötig halten. Es ist eine leere, immer wieder beschworene Floskel, die präzise Ermittlungen ersetzt. Nur wird aus „Die müssen das gewesen sein“ oder „Die Aktionen tragen ihre Handschrift“ wird kein Beweis, auch wenn diese Sätze noch so oft wiederholt werden.

Es ist also nicht besonders absurd, wenn ich an dieser Stelle zugespitzt das formuliere, was ich spöttelnd schon häufiger zu anderen gesagt habe: Wer in der Region Mittelhessen Wahlplakate verändert oder politische Graffitis sprüht, muss keine Angst vor Strafverfolgung haben – denn egal wo und wann Aktionen mit linkem bzw. linksradikalen Hintergrund passieren, das Ermittlungsverfahren wird immer auf die Namen P.N. und J.B. laufen. Insofern hat die skurile Personenfixierung der hiesigen Ermittlungsbehörden möglicherweise auch etwas Gutes ...

Auch der in dieser Verhandlung vernommene Polizeibeamte POK Kromm, der bei der Beweissicherung am Tatort beteiligt war, wiederholte dieses Muster – wörtlich heißt es in seinem Text zur Strafanzeige gegen mich und J.B.: „Aufgrund der vorgefundenen Diktion bzw. Ausführung richtete sich der Tatverdacht gegen die beiden Beschuldigten, welche durch die Kräfte der Kriminaldirektion noch am gleichen Tag festgenommen und in das hiesige Gewahrsam eingeliefert wurden.“ (Blatt 5). Nach Vorhalt dieser Passage und mehrmaligem Nachfragen, was konkret auf sie beide als Täter hinweise, sagte POK Kromm am fünften Prozesstag kleinlaut: „Ich kann es mir gerade auch nicht erklären.“ Diese Aussage ist auch glaubwürdig – da bisher niemand erklären konnte, was diese „Diktion“ eigentlich sein soll, die ganz konkret auf mich oder J.B. hinweist.

Wenn die Ermittlungsbehörden schon selber nicht gewillt oder fähig sind, den Begriff „Diktion“ zu füllen, versuche ich das eben selbst:
  • Richtig ist, dass die an der Gallushalle vorgefundenen Parolen darauf hinweisen, dass die TäterInnen kritisch gegenüber Ministerpräsident Koch und Politikansätzen sind, die unter dem Label „law and order“ firmieren. Zudem scheinen sie die Abschaffung von Staaten zu fordern („Staaten abschaffen“), was für einen anarchistischen Hintergrund der AktuerInnen spricht. All das sind politische Positionen, die meinen eigenen nahe kommen.
  • Das würde allerdings maximal begründen, warum ich bei einer groben Eingrenzung zum Kreis möglicher Verdächtiger gehören könnte. Ein gegen mich als Person konkretisierbarer Tatverdacht ergibt sich daraus nicht, da es genügend Leute gibt, welche die Politik von Herrn Koch und Bouffier falsch finden oder den Staat abschaffen wollen.
  • Der Termin der Veranstaltung mit Ministerpräsident Koch und Innenminister Volker Bouffier war auf einschlägigen Internetseiten der linken Szene (u.a. www.wahlquark.siehe.website) gestreut worden. Daher kann davon ausgegangen werden, dass eine unüberschaubare Anzahl von Personen die nötigen Informationen hatte, um für die Farbschmierereien in Frage zu kommen
  • Nach Aussage von Puff seien wir tatverdächtig, weil wir nach unseren Aktionen immer gleich Fotos und Berichte ins Internet einstellen würden. Diese Argumentation hat er mit keinerlei Beleg unterfüttert – unterstellt mensch jedoch, dass das tatsächlich so ist, kann ich nicht der Täter gewesen sein. Denn Bilder der politischen Parolen, die an die Gallushalle angebracht wurden, sind nie im Internet aufgetaucht.

Politischer Hintergrund - Das Ziel der Polizei: Kriminalisierung statt Ermittlung
Die Polizei, allem voran der Staatsschutz, ging es an dem Wochenende rund um den 9. Januar 2003 darum, die zwei Angeklagten P.N. und J.B. aus dem Verkehr zu ziehen und ein politisches Zentrum technisch zu zerschlagen. Das schlägt sich darin nieder, dass die Ermittlung in Bezug auf die Farbschmierereien an der Gallushalle stümperhaft bzw. in großen Teilen gar nicht geführt wurden. Es war gar nicht gewollt, dass noch gegen andere Personen ermittelt wird, weil das gewollte Ergebnis schon bereits fest stand. Dieser Eindruck kann durch eine Vielzahl von Belegen untermauert werden.

  • Ich führte bereits aus, dass die Verdachtsmomente gegen mich bereits sehr dünn sind. In Bezug auf J.B. sieht es noch dünner aus. Interessant finde ich daher, dass die Strafanzeige gegen mich und J.B. gestellt wurde, obwohl der die Strafanzeige formulierende POK Kromm selbst schreibt, dass die bei diesem sichergestellten Schuhe nicht den anderen Fußabdrücken auf dem Dach der Gallushalle entsprachen. Es gibt kein einziges Indiz oder Beweise (Fingerabdrücke, übereinstimmende Fuß- oder Farbspuren), die konkret auf J.B. hingedeutet hätte. Vielleicht ist die Standard-Vorlage für Strafanzeigen so eingestellt, dass automatisch der Name „J.B.“ eingesetzt wird. Auch hier zeigt sich deutlich, dass das Ergebnis in den Köpfen der ermittelnden Beamten schon vorher fest stand: Zwei Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt sollten auf jeden Fall ordentlich erwischt werden.
  • Selbst in einer erst kürzlich im Zuge der Berufungsverhandlung angeforderten Auskunft der Stadt Grünberg – es ging um den Sachschaden an der Gallushalle – wird der Name P.N. gar nicht erwähnt, obwohl nur ich von diesem Anklagepunkt betroffen bin. Es stand dort etwas wie „Sachbeschädigung durch J.B.“. Ein überdeutlicher Beleg der in den Behörden vorherrschenden Denke ...
  • Am Wochenende der Festnahme, in dessen zeitlichem Kontext die Farbschmierereien statt fanden, befand sich immer eine größere Anzahl von Menschen in der Projektwerkstatt. Obwohl sie alle als möglich TäterInnen in Frage kommen, wurde keine einzige Person überprüft, geschweige denn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
  • Bei der „Hausdurchsuchung“ in Saasen wurden mehrere Personen aus dem „sogenannten Umfeld der Projektwerkstatt“ angetroffen – diese Tatsache wurde auch seitens des Gerichts als wahr unterstellt. Obwohl zu diesem Zeitpunkt schon Fotographien von Schuhabdrücken vorlagen, wurden deren Schuhe nicht überprüft. Auch wurde die Kleidung der angetroffenen Person und der sonstige Bestand in der Projektwerkstatt nicht überprüft. Das alles passiert zu einem Zeitpunkt, wo die Ermittlungen in puncto Gallushalle alles andere als abgeschlossen sein konnten.
  • Die vom Landgericht Giessen für rechtswidrige erklärte Hausdurchsuchung wurde in einer Weise durchgeführt, die nur den Schluss zulässt, dass es gar nicht um die Sicherstellung von Beweismitteln für zurückliegende Straftaten ging. Das geschah in einer Deutlichkeit, die keine Spielräume für Interpretationen lässt: Die eingesetzten Beamten nahmen gezielt nur technische Infrastruktur wie Computer, Tastaturen, Laufwerke oder Bildschirme mit. Dazu gehörende Datenträger, die sich in unmittelbarer Nähe zu den Laufwerken befanden, wurden liegen gelassen.
  • Zudem gab es auch weitere Personen, die am 9. Januar 2003 in der Gallushalle die gleichen Flugblätter gegen Koch, dessen Politik und „law and order“ insgesamt verteilten, welche bei dem Angeklagten beschlagnahmt wurden. Auch diese Tatsache wurde vom Gericht als wahr unterstellt. Auf den von den Aktivisten verteilten Flugblättern waren Bezüge zu www.wahlquark.siehe.website gegeben. Sie wurden nicht festgenommen oder durchsucht, obwohl sie offenkundig dem „Umfeld der Projektwerkstatt“ zuzurechnen waren, wie es im Polizeijargon heißt. Auch die Kleidung dieser Personen wurde nicht auf Farbspuren überprüft oder sichergestellt. Das ist besonders auffällig, da diese Personen in engem zeitlichen Zusammenhang mit den Farbschmierereien vor der Gallushalle erschienen. Dieser eigentlich wenig aussagekräftige Umstand wurde und wird zumindest beim Staatsschutz Giessen als Indiz dafür gewertet, dass solche Personen als TäterInnen in Frage kommen.
  • Die Beweissicherung am Tatort durch Fotographien der Schuhspuren ist der einzige ernsthafte Versuch, Ermittlungen zu führen. Auch dort sind aber grobe Mängel erkennbar – der LKA-Beamte Förstel merkte an, dass die Sicherung der Abdrücke mittels Gips möglich gewesen wäre und damit deutlich höhere Chancen zum Abgleich der Spuren mit den Schuhen gegeben wären.
  • Auch später, als sich abzeichnet, dass nur der Angeklagte P.N. mit einem Tatverdacht belegt werden konnte, obwohl auf dem Dach die Spuren zweier Personen erkennbar sind, ist aus den Akten nicht ersichtlich, dass weitere Ermittlungen getätigt wurden
  • Der Wille beim Staatsschutz, P.N. und J.B. unabhängig davon zu verurteilen, ob sie tatsächlich die Urheber der vorgeworfenen Taten sind, wurde besonders in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung deutlich. Dort erfand der ehemalige Leiter des Staatsschutz, Gerhard Puff, eine krude Story um zu erklären, warum sich auf der Rückseite der bei P.N. sichergestellten Jacke ein roter Farbfleck befand: Aufgrund der windigen Nacht hätte ich mir die Kapuze aufgezogen und dabei unbeabsichtigt mit der Hand einen Farbfleck verursacht. Er erzählte dies in vollem Wissen, dass ein ihm vorliegendes Gutachten des LKA bereits heraus gefunden hatte, dass die Farbanhaftungen an den sichergestellten Jacken nicht mit der auf der Gallushalle aufgetragenen Farbe übereinstimmt.
  • Der LKA-Gutachter Förstel erklärte, dass ihm die Schuhe im Februar 2005 zugesandt wurden und dieser Auftrag sofort bearbeitet wurde. Die Anforderung zu dem Gutachten sei vom Landgericht gekommen. Diese Aussage wirft ein peinliches und zugleich bezeichnendes Licht auf die Ermittlungsbehörden -Staatsanwaltschaft und Polizei -, deren eigentliche Aufgabe ja das Beschaffen von Beweismitteln ist. Das das nicht erfolgt ist dokumentiert unter anderem die Überheblichkeit und „Siegesgewissheit“ der Sicherheitsbehörden, die sich ausrechneten, dass es selbst bei dünnster Beweislage zu einer Verurteilung kommt. Was in erster Instanz ja auch in ganzer Linie gelang.

Zum Sachschaden: Schwankungen zwischen 655 und 15000 €?
Ein bemerkenswerter Unterschied: In der Anklageschrift von Staatsanwalt Vaupel heißt es, dass der Sachschaden an der Gallushalle nach Angaben der Stadt Grünberg rund 15.000 € betrage (S. 1 der Anklageschrift). In einer im Zuge der aktuellen Berufungsverhandlung angeforderten Auskunft, die per E-Mail erfolgte, gibt die Stadt Grünberg nun an, der Gesamtschaden betrage 655 Euro. 550 Euro davon bestünden in internen Personalkosten, die also ohnehin angefallen wären. Der Sachschaden an der Halle kann daher auf knapp 100 € geschätzt werden. Das ist eine – gelinde gesagt – erhebliche Abweichung von den 15.000 € aus der Anklageschrift, die für mich Fragen aufwirft. Ist an dieser Stelle gezielt eine extrem hoher Sachschaden angegeben worden, um eine möglichst hohe Verurteilung zu erreichen – zumal mensch sich bei Amtsrichter Wendel sicher sein konnte, dass dieser Angaben von Ermittlungsbehörden unkritisch übernehmen würde. Und: Wer ist für diesen – in Anführungsstrichen – „Fehler“ verantwortlich?

Links
  • Download dieses Plädoyers als .rtf
  • Übersichtsseite zum Plädoyer-Freitag am 11. Verhandlungstag
  • Übersichsseite zur Berufungsverhandlung
  • Übersicht zum Rahmenprogramm des Verfahrens (u.a. Veranstaltungsreihe zu Repression, Knast und Justiz)
  • Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik

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