Schwarzstrafen

Ö-PUNKTE 3/1998

Festsetzung eines Naturschutzgebiets


1. Kurzmeldungen zu Umweltrecht
2. Neue Gerichtsentscheidungen und Gesetze
3. Kommunale Abfallvermeidung
4. Landschaftsschutz
5. Festsetzung eines Naturschutzgebiets
6. Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön
7. Umweltinformationen
8. Elektrosmog
9. Emissionen von Kraftfahrzeugen
10. Umweltabgaben
11. Umweltinformationen
12. VOC-Emissionen von Industrieanlagen
13. Abfall
14. Bau- und Planungsvorhaben
15. Bodenschutz
16. Naturschutz
17. Umweltgesetzbuch
18. Straßenbauvorhaben
19. Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen

Mehrere Eigentümer von Seeflächen und angrenzenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in Schleswig-Holstein hatten versucht, eine Verordnung, die die Flächen zum Naturschutzgebiet erklärte, zu Fall zu bringen. Das Bundesverwaltungsgericht erteilte diesem Vorhaben eine Absage. Dabei stellte das Gericht erneut klar, daß ein Naturschutzgebiet nicht erst dann ausgewiesen werden darf, wenn Naturgüter konkret gefährdet oder bereits geschädigt sind. Es reiche aus, daß der Eintritt eines Schadens z.B. an Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten ohne die vorgesehene Maßnahme nicht bloß als entfernte Möglichkeit in Betracht zu ziehen sei. Des weiteren führte das Gericht aus, daß die vertragliche Verpflichtung der Eigentümer zu einem schonenden Umgang mit den Flächen keinen Vorrang vor der Festsetzung eines Naturschutzgebietes hat. Schlußendlich nahm das Gericht noch zum Verhältnis von Naturschutz und Land- bzw. Fischereiwirtschaft Stellung. Im Rahmen einer Naturschutzgebiets-Verordnung könne auch die "ordnungsgemäße" Land- bzw. Fischereiwirtschaft verboten werden. Quelle: BVerwG, Beschluß vom 18.7.1997, Az.: 4 BN 5.97.

 

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