Stopp weiterer Zwangs-Mobilität
Ein konsequenter Stopp aller verkehrserzeugenden Projekte und Planungen der Städte und Gemeinden, vor allem auch in Form von Abstimmungen mit den Nachbargemeinden, ist eine notwendige Weichenstellung in Richtung Verkehrsvermeidung. Also dürfen keine weiteren Büro- oder Geschäftsflächen mehr in die Innenstädte - auch nicht unter dem Vorwand der Arbeitsplatz- und/oder Gewerbesteuersicherung. Gleiches gilt für neue Parkplätze, und auch für die Tiefgarage unter dem Marktplatz, etwa unter dem Vorwand, Raum für Bäume und Fußgänger zu gewinnen.
Die noch vorhandenen Wohnungen in den Innenstädten müssen beispielsweise durch Zweckentfremdungsverbote und Erhaltungssatzungen gesichert werden. Wenn Stadterweiterungen erfolgen, dann nur dort, wo eine optimale Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr gegeben ist bzw. zeitgleich erfolgen wird. Kein Einkaufszentrum darf am Stadtrand entstehen - auch nicht unter dem Vorwand, die Altstadt zu schonen oder Kaufkraftabwanderung zu verhindern. Wo neue Einkaufszentren auf der grünen Wiese nicht mehr zu verhindern sind, oder neue Siedlungen am Stadtrand gebaut werden sollen, muß der Standort an leistungsfähige Nahverkehrs-Knoten gelegt werden.
Mittelfristiges Ziel
Stadt der kurzen Wege
Eine Stadt der kurzen Wege erzeugt minimalen Verkehr und erhöht die Chancen des Umweltverbundes: Kürzere Entfernungen lassen sich eher zufuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, Busse und Bahnen können wirtschaftlicher und damit häufiger eingesetzt werden. Für den Binnenverkehr der Städte - gleich welcher Größenordnung - bedeutet das erstens eine innerstädtische Nutzungsmischung:
Vor allem Wohnungen und Arbeitsplätze, aber auch Einkaufen und öffentliche Einrichtungen müssen (wieder) näher zusammengebracht werden. Dabei dürften Unverträglichkeiten wie Lärm oder Luft-Schadstoffe mittlerweile nur noch marginale Hinderungsgründe sein. Zur Stadt der kurzen Wege gehört auch die Stärkung der Stadtteile, um unnötige Wege in das Zentrum zu vermeiden. Die Ausstattung der einzelnen Teile oder Bezirke einer Stadt sollte - bezogen auf die Bewohnerschaft - ausreichend Arbeitsplätze, Geschäfte, städtische Verwaltungen und Sozialeinrichtungen umfassen.
Langfristiges Ziel
Verminderung der Pendlerströme
Verminderung der immensen Pendlerströme heißt: Abbau der einseitigen Konzentrationen von Arbeitsplätzen und qualifizierten Einkaufs- und Kulturangeboten in den Zentren; Stärkung des Umlandes und des ländlichen Raumes; Dezentralisierung und Auslagerung vor allem von Arbeitsplätzen an Standorte mit guter Nahverkehrs-Versorgung und in die Nähe von Wohnungen. Bestehende Schlafstädte nachträglich durch möglichst vielfältige Arbeitsplatzangebote und Versorgungs-Einrichtungen komplettieren.