Schwarzstrafen

GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ

Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel


1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links

Ein Feuerwerk an Absurdität findet sich im Urteil gegen zwei Projektwerkstättler. Diese waren in 13 Punkten angeklagt - einmal durch das typische Spektrum an Vorwürfen gegen politisch unerwünschte Personen: Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand, Körperverletzung, Hausfriedensbruch. Das gesamte Urteil ist ein bemerkenswertes Beispiel von Gesinnungsjustiz.
  • Kernelement war die vor Gericht ständig vorkommende grundsätzliche Annahme von RichterInnen, dass Aussagen von Polizisten immer wahr sind. So reichte die Aussage eines Beamten immer zur Verurteilung, auch wenn mehrere GegenzeugInnen etwas anderes behaupteten.
  • Fehlt die belastende Aussage, so griff Richter Wendel zu anderen "Tricks". Höhepunkt ist seine Begründung, warum selbst die Aussage einer in der FussgängerInnenzone den Angeklagten schlagende Person glaubwürdig sein sollte - immerhin ist es ja eine groteske Situation, dass ein Verfahren gegen die prügelnde Person abgelehnt und der Geprügelte in diesem Verfahren verurteilt wurde. "Trick" dabei war die Annahme, dass der Prügel etwas anderes vorhergegangen sein muss, sonst hätte es die nicht gegeben. Zitat aus dem Urteil zu den Aussagen der prügelnden Grünenpolitikerin Gülle: "Diese Schilderung ist auch glaubhaft. Die Zeugin räumte selbst ein, den Angeklagten geohrfeigt zu haben. Für eine solch extreme Reaktion muß es Gründe gegeben haben; für Oberbürgermeisterkandidaten macht es sich schließlich schlecht, wenn sie bei Wahlkampfveranstaltungen grundlos Passanten prügeln. Schließlich wollen sie gewählt werden."
  • Das genannte Zitat ist nur der Höhepunkt eines Urteil, in dem sich Mutmaßungen aneinanderreihen. Im Anklagepunkt der Sachbeschädigung wird gemutmaßt, es könne eine gemeinschaftliche Tat gewesen sein, obwohl darüber im Prozess nie gesprochen wurde. Bei einer Körperverletzung wurde festgestellt, dass der Staatsschutzchef Puff bei einer Festnahme eine Zerrung erlitten habe, obwohl das Attest eine Prellung aufführt, was die Schilderung des Angeklagten stützt, er sei von Puff geschlagen worden.

Die Angeklagten legten Berufung ein. In der Berufung behauptete Staatsanwalt Vaupel, das Urteil von Richter Wendel sei eines der besten Urteile, die ihm in Gießen je begegnet sind. Sollte das stimmen, sagt das einiges darüber aus, wie in Gießen geurteilt wird ...

Das gesamte Urteil des Amtsgerichts unter Richter Wendel am 15.12.2003 (Aktenzeichen 501 Js 19696/02) hier ... ++ Infoseiten zum Prozess


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