Schwarzstrafen

DIE RECHTLICHEN HINTERGRÜNDE ZUM § 265A
KEINE STRAFE FÜR OFFENES "SCHWARZFAHREN"

Links und Materialien


1. Das Gesetz und seine Auslegung
2. Der Argumentationsstrang zur Straffreiheit beim gekennzeichneten "Schwarzfahren"
3. Wann auch Hausfriedensbruch nicht gilt
4. Fazit: Das formal richtige Verhalten
5. Was bleibt? 60 Euro und eventueller Rauswurf
6. Links und Materialien

Thematische Links

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