Schwarzstrafen

DIREKTE INTERVENTION

Contra Definitionsmacht


1. Pro Definitionsmacht
2. Contra Definitionsmacht
3. Alternativen zu Regeln und Definitionsmacht

Gesammelte Gedankensplitter
  • Wird hier durch die Hintertür eine Kategorie der Objektivität geschaffen? Sprich: Es gibt eine Person, die (kraft ihrem Status als Opfer) definieren kann, was wie gewesen ist?
  • Es gibt Vergewaltigungen und andere Gewaltübergriffe, bei der auch die TäterInnen wissen, dass sie einen Übergriff vornehmen. Ebenso gibt es welche, bei denen dem/r TäterIn das nicht bewusst ist. Und es gibt welche, bei denen allen Beteiligten das zunächst nicht bewusst ist, sondern erst Teilen in der späteren Reflexion deutlich wird, dass es sich um einen Übergriff handelte. Woran aber macht sich dann ein Übergriff fest - definiert er sich ausschließlich durch das Empfinden des Opfers, selbst wenn der Übergriff so verdeckt geschah, dass sogar das Opfer es erst später bemerkte?
  • Aus dieser Überlegung folgt noch etwas Absurderes: Wenn nun das Opfer einen Übergriff als Übergriff darstellt und damit im Sinne der Definitionsmacht eine objektive Wahrheit schafft, die zu gelten hat - was ist, wenn sich das Opfer mit dem/r TäterIn versöhnt und die Aussage zurückzieht? Hat z.B. eine Vergewaltigung nicht mehr stattgefunden, wenn das Opfer (aus welchen Überlegungen auch immer) nach einem Monat den Vorwurf zurücknimmt? Welcher Form von Kommunikation öffnet dann aber die Definitionsmacht gerade Tor und Tür?
  • Wenn allein die Definitionsmacht entscheidet und die Person mit dem Status "Opfer" definiert, wie es war bzw. im Zweifel gar nichts Näheres erzählen muss - fördert das nicht den Missbrauch des Mittels, weil die Person ja weiß, dass allein die Denunziation (die es im Fall des Missbrauchs ja wäre) reicht? Das soll nicht sagen, dass Missbrauch häufig vorkommt. Aber wenn ein Machtmittel Missbrauch fördert (und das tut Herrschaft immer - das ist eine wichtige Grundlage der Herrschaftstheorie, dass die Möglichkeit zur Anwendung selbst die Anwendung fördert), ist es dann sinnvoll, dieses einzuführen?
  • Was passiert eigentlich in Fällen von Missbrauch? Es gibt bereits eine Vielzahl eindeutiger Fälle von Missbrauch. Das darf nicht denen zum Schaden werden, die tatsächlich Opfer von Gewaltübergriffen geworden sind. Wenn aber Definitionsmacht = Definitionsmacht ist, gibt es kein Kriterium der Unterscheidung mehr.
  • Und: Es gibt viele, viele Fälle, in denen Definitionsmacht auch von BefürworterInnen der Definitionsmacht nicht anerkannt wurde - wenn nämlich die "Guten" (also ihre Kumpels, politisch Verbündeten ...) in einem Konflikt mit "Bösen" (andere politische Gruppen, die abgelehnt werden) übergriffig wurden. Dann zählt plötzlich deren Version, dass sie gar nicht gewalttätig waren ... seltsam, seltsam.

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