Schwarzstrafen

DIREKTE INTERVENTION

Pro Definitionsmacht


1. Pro Definitionsmacht
2. Contra Definitionsmacht
3. Alternativen zu Regeln und Definitionsmacht

Siehe auch: Debatten um Dekonstruktion und Sexismus

Fallbeispiele
Im August 2007 wurde eine Person mit Namen und Fotos öffentlich als Vergewaltiger vorgestellt und dafür geworben, ihn überall rauszuwerfen. Wie üblich entstand daraus eine Auseinandersetzung um diese Umgangsform. Sprich: Können (aus der Sicht von LeserInnen dieser Veröffentlichung) unbekannte Opfer an ihnen unbekannten Orten verlangen, dass ein diesen unbekannte Täter in einer fest definierten Form zu behandeln ist? Liegt also die Definitionsmacht des Opfers so hoch, dass jedes selbständige Denken davor zurückzustehen hat? Und: Was ist das Opfer? Wenn es (wie üblich) gar nicht selbst auftritt, vermitteln andere den Willen des Opfers. Wer kann aber wie feststellen, ob das dem ursprünglichen Willen noch entspricht? Definieren sich die ÜberbringerInnen des Willens selbst als vertrauenswürdig? Oder benutzen sie sogar selbst die Propagandaidee der Definitionsmacht, um sich unfehlbar zu stellen - z.B. indem sie behaupten, dass ein Inzweifelstellen ihrer Überbringerqualität den Willen des Opfers gefährdet?

Zitate pro Definitionsmacht im Fallbeispiel:
Hallo liebe Unterstützer_innen, auf eure Öffentlichmachung der Vergewaltigung gab es ja bereits einige unsolidarische Reaktionen. Wir wollten euch unsere Solidarität bekunden. Lasst euch nicht beirren: Die Betroffene definiert das ihr Angetane als Vergewaltigung, es bedarf keiner weiteren Erklärungen, Verläufe, Geschichten, Details für die Öffentlichkeit.

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