Schwarzstrafen

VERKEHRSWENDE LOKAL DURCHSETZEN ... AKTIONEN, GRUPPEN, NETZWERKE USW.

Aktionen gegen Autos


1. Aktionen für eine Verkehrswende (allgemein)
2. Aktionen gegen Autos
3. Aktionen pro Zu-Fuß-Gehen und für autofreie Zonen
4. Große Aktionen und Aktionstage
5. Umfassende Verkehrskonzepte für eine Stadt bzw. Region entwickeln
6. Materialien (Broschüren, Ausstellungen, Flyer ...)

Protest mit Folgen: Wie die Kampagne "Stop de Kindermoord" in den Niederlanden die Verkehrswende hin zu Verdrängen der Autos und guter Infrastruktur für Fahrräder erreichte ... Berichte auf: Der Standard ++ Der Drahtesel ++ taz ++ Dutchread (englisch) ++ Euronews

Gehzeuge und Radlzeuge
Eine schöne Idee für kleine Aktionen, aber auch als Teil größerer Blockaden: Ein Mensch geht mit einem Holzrahmen in Autogröße auf der Straße oder an anderen Orten und zeigt damit, wie viel Platz autofahrende Menschen einnehmen. Machen das mehrere nebeneinander, entsteht ein deutlicher Effekt. Auch als Radlzeug möglich, also mit einem Fahrrad in der Mitte und dem Holzrahmen auf den Schultern der Radler*in. Was vielleicht überrascht: Das ist völlig legal! Ab zwei Personen handelt ihr nach Versammlungsrecht, allein nach StVO.

Gehzeug allein
Wer allein mit dem Gehzeug unterwegs ist, kann sich auf § 35 StVO berufen - und MUSS sogar auf der Straße gehen. Dabei ist völlig egal, was ihr dabei habt. In Gießen gab es mal eine rollende Straßenbahn, die mit der Hand gezogen werden konnte - als Werbung für den Wiederaufbau der Tram. Auch die war viel zu groß für den Fußweg und musste daher auf der Straße herumfahren, was sie auch tat, bis sie leider eines Tages zerstört wurde. Gegen die Internierungslager für Flüchtende an den EU-Außengrenzen protestierten Aktivistis mit einem nachgebauten Lager auf Rollen - und auch das musste wegen seiner Größe auf die Straße.
In jedem Fall gilt: Rechts gehen, auch im Kreuzungsbereich (was beim Linksabbiegen ziemlich viel Verwirrung stiften kann). Seit vorsichtig! Ziel ist Aufmerksamkeit, nicht die Sachbeschädigung durch Kratzer an der Seite oder ein Unfall.
Die Wirkung vergrößert sich, wenn mehrere Gehzeuge auf verschiedenen Straßen unterwegs sind. Sie können sich auch mal begegnen, aber nicht zusammen gehen, sonst wird es eine Versammlung (siehe unten).
Absatz 2 im § 25 StVO Fußgänger
Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benut-zen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

Aus dem NomosKommentar "Gesamtes Verkehrsrecht" zu § 25 StVO, Rdnr. 20
Mitgeführte Fahrzeuge werden idR Fahrräder, Motorräder oder Ähnliches sein. Die besonderen Fortbewegungsmittel des § 24 StVO sind dagegen keine Fahrzeuge. Ein Fahrzeug das geführt wird, wird nicht mitgeführt - Mitführen bedeutet etwa schieben, ziehen oder tragen. Durch dieses Mitführen werden die Pflichten der Fahrbahnnutzung der des Fußgängers angeglichen, siehe S. 2. Bei Fahrbahnnutzung müssen sie den rechten Fahrbahnrand nutzen. ...
Beim Transport sperriger Gegenstände gilt grds. dasselbe - außerorts ist aber zu beachten, dass links gegangen werden muss, wenn der Fahrbahnrand genutzt wird, Abs. 1 S. 3. Sperrige Gegenstände können jedweder Art sein - sie brauchen nciht weiter mit dem Straßenverkehr in innerem Zusammenhang zu stehen, idR wird es sich um Tonnen, Möbel, Kisten, Bretter, Baumaterialien etc handeln.
Obiger Film auf Youtube ++ Berichte von Gehzeugaktionen: Kiel

Mehrere Gehzeuge
Es geht auch mit mehreren Gehzeugen - dann gilt allerdings immer das Versammlungsrecht, welches das Gehen auf der Straße auch ermöglichen kann. Grundsätzlich gilt dann eine Anmeldepflicht, es sei denn, der Grund der Versammlung ist spontan entstanden. Gehzeuge sind aber genau dafür optimal, spontan zu agieren. Wenn sie in eurer Stadt gut zugänglich irgendwo lagern, könnt ihr sie schnell holen und einsetzen. So seid ihr jederzeit fähig, schnell Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Das folgende Bild stammt von der Infoseite zum Gehzeug aus Darmstadt - mit Bauanleitung

Im Original: Bericht aus Greifswald über einen Gerichtsprozess zum Gehzeug
Aus dem Bericht in der Ostsee-Zeitung am 30.6.2021
Fußgänger im Holzgestell: Skurrile Gerichtsverhandlung in Greifswald
Ist ein Fußgänger im Holzgestell ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Um diese Frage ging es in einer Gerichtsverhandlung in Greifswald. Salome K. wurde beschuldigt, gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen zu haben, weil sie mit einem selbst gebauten Holzkonstruktauf der Straße unterwegs war.

Greifswald. Es war ein eher ungewöhnliches Vergehen, das am Dienstag vor dem Amtsgericht in Greifswald verhandelt wurde. Die Greifswalderin Salome K. war beschuldigt, gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen zu haben, weil sie mit einem selbst gebauten Holzkonstrukt von etwa zwei Metern Breite und vier Metern Länge auf der Straße unterwegs war. Dieses sogenannte Gehzeug ist bereits seit vielen Jahren ein gerne genutztes Protestmittel gegen die Verkehrswende. Es soll symbolisieren, wie viel Platz ein Auto im Vergleich zu einem Fußgänger benötigt.

Polizei untersagte Nutzung des Gehzeuges auf der Straße
In Greifswald war Salome K. im vergangenen Sommer aber offenbar die Erste, die mit einem solchen Gehzeug unterwegs war auf der Fahrbahn. Sie wurde von der Polizei gestoppt, die Nutzung des Gehzeuges untersagt. Die Angeklagte beruft sich auf die Straßenverkehrsordnung, die in Paragraf 25 Absatz 2 regelt: „Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.“

Gehzeug ist Protestmittel gegen zu viele Autos
Erdacht wurde der Absatz vielleicht mal für den Fall, dass zwei Personen eine Couch von A nach B tragen und dabei auf dem Fußweg ein deutliches Hindernis wären. Die Gesetzeshüter hatten garantiert nicht im Sinn, dass sich jemand aus Holzlatten ein Gerüst im Format eines Autos baut, auf Plakaten seine politische Meinung kundtut und damit durch die Stadt geht. Denn genau das machen Salome K. und andere, die mit solchen Aktionen möglichst viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen wollen. Auch an diesem Dienstag zogen mehrere Aktivisten mit solchen „Gehzeugen“, wie sie es nennen, durch Greifswald. Auf den Bannern steht dann „Klimaschutz ist kein Verbrechen“, „Mehr Platz für Fahrradfahrer“ und „autofreie Innenstädte“. Die jungen Erwachsenen wollten sich solidarisch zeigen mit Salome K. und für ihre Rechte kämpfen.

Freispruch für Salome K.
Der Dienstag wurde für Salome K. und ihre Mitstreiter ein voller Erfolg. Die Richterin des Greifswalder Amtsgerichts sprach sie frei. Damit ist es fortan auch in Greifswald rechtssicher festgestellt, dass es erlaubt ist, mit einem Gehzeug die Straße zu benutzen. „Das Holzkonstrukt war circa zwei Meter breit – wie in etwa der Gehweg - und hätte diesen versperrt. Zudem waren viele weitere Fußgänger, u.a. auch solche, die zur Demo wollten, auf dem Fußgängerweg unterwegs. Deshalb war das Benutzen der Fahrbahn im konkreten Fall erlaubt, so dass keine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 25 StVO begangen wurde“, erläutert Anja Hoffmann, Pressesprecherin des Amtsgerichts. Für den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hätte die Staatsanwaltschaft einen Schädigungsvorsatz nachweisen müssen. Dies war nicht der Fall, wie Hoffmann weiter ausführt. Auch der Vorwurf der Nötigung wurde von der Richterin abgewiesen. Salome K. freut sich über das deutliche Urteil. Sie ist überzeugt, dass Gehzeuge in Zukunft häufiger als Protestmittel in der Hansestadt zu sehen sein werden.

Adbusting an Verkehrsschildern
Da geht vieles, denn Verkehrsschilder gibt es viele und unterschiedliche. Sie lassen sich leicht verändern.
  • Schilder ergänzen, z.B. "Stop Straßenbau" oder "Einbahnstraße E-Autos"
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Überkleben der Zahlen auf Tempolimit-Schildern ++ Bericht einer solchen Aktion an der B30 (wenn die Null besser gepasst hätte, wäre es weniger aufgefallen)
  • Tempolimitbereiche einfach verlängern durch Entfernen der Aufhebungsschilder: Bericht im ZDF ++ Bericht im NDR (geht genauso mit den Endeschilder von Tempo30(-Zonen)
  • Schilder abmontieren, z.B. das "Kfz frei" unter Fahrradstraßen- oder -zonenschildern (oft auch als Zeichnung) oder die Erlaubnisschilder für Parken auf dem Gehweg - ist das auch verboten

Bitte keine Veränderungen, die die Verkehrsgefahren erhöhen - also kein höheres Tempo, die Erkennbarkeit von Achtungs-, Vorfahrts-, Einbahnstraßenschildern usw. nicht beeinträchtigen.

Aktionen gegen Falschparken
Falschparker*innen behindern oder gefährden andere Verkehrsteilnehmer. Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden die Wege durch Lieferwagen in zweiter Reihe, Pkw auf Fuß- und Radwegen oder zugeparkte Straßenkreuzungen zum riskanten Spießrutenlauf. Niedrige Bußgelder fürs Falschparken, immer mehr Pkw und der zunehmende Lieferverkehr verschärfen das Problem. Damit sich endlich etwas ändert, rufen wir zur zweiten bundesweiten Falschparker-Aktionswoche auf. Machen Sie mit! Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind und möglichst viele Menschen und Initiativen mit einer witzigen Aktion für mehr Respekt für unsere Flächen sorgen.
Es gibt unendlich viele Ideen, wie Sie mit kreativen Aktionen Falschparker*innen zeigen können, dass es sich dabei eben nicht um ein “Kavaliersdelikt” handelt:

Hier gibt es noch mehr Aktionsideen: www.clevere-staedte.de/blog/artikel/FreieWege-Aktion. (leicht verändert nach dieser VCD-Internetseite)

Direkt dran ... an, auf und unter Autos

Ja, das geht - und wurde früher sogar oft geübt und gemacht. Es gibt sogar einen Wikipedia-Artikel und ein Buch dazu. Warum nicht mal wieder???

Parkplätze zu Lebensräumen
Per Demorecht lassen sich beliebige Parkplätze temporär verwandeln und dann umgestalten. Um zur Demo zu werden, muss eine politische Botschaft dabei sein – was aber ja auch sinnvoll ist . Auch große Parkplätze können so über eine Demonstrationsanmeldung (oder spontane Eroberung) umgenutzt werden. Das geht so-wohl einmalig als auch als regelmäßiger Event. So können für unsere Nulltarif-Kampagne in jeder Stadt/Region feste Treffpunkte auf Flächen geschaffen werden, die sonst nur von Autos belegt werden. Bei-spiel: In der Stadt X wird ein an die Fußgängizone direkt angrenzender (oder irgendwo sonst gut sicht- und erreichbar liegender) Parkplatz jeden Samstagnachmittag zur Demozone mit Musik, Foodsharing-Verteilung, Umsonstladen, Kunstaktionen, Theater und als Treffpunkt zur weiteren Absprache von Aktionen (statt irgend-wo versteckten Plena/Vereinssitzungen).
Damit der Parkplatz auch frei ist, könnt Ihr Flächen im direkten Anschluss an andere Nutzungen übernehmen, z.B. nach Wochenmärkten oder anderen Events.
Rechtliche Hinweise: Spontandemos sind erlaubt, wenn der Anlass direkt davor lag bzw. bekannt wurde (ir-gendein Anlass findet sich immer … einfach mal „googlen“ oder so). Vorteil: Keine interne Hierarchie/Leitung nötig. Nachteil: Es dürfen keine speziell für den Fall vorbereiteten Materialien von Anfang an da sein – aber schon welche von vorherigen Demos, allgemein verfügbare Sachen, außerdem dann vor Ort Transpis malen, Kreide einsetzen …
„Normale“ Demos können auf allen zugänglichen und öffentlichen Flächen angemeldet werden, also im Ver-kehrsbereich eigentlich alles (siehe auch im Anhang).
Ähnlich wie Parkplätze lassen sich per Demorecht auch beliebige Straßen zu Lebensräumen machen. In etlichen Städten hat es schon „Frühlingsfeste“ (so in Stuttgart), „Umwelttage“ (Berlin) usw. selbst auf den Hauptstraßen gegeben. Dadurch wird der Verkehr in der ganzen Stadt eingeschränkt und Menschen können erleben, wie es sich anfühlt, wenn auf einer bestimmten Straße keine Autos mehr rollen, sondern Platz für Feiern, Spielen, Sonnen usw. ist.
Einmal jährlich im September findet weltweit der (No)ParkingDay statt, wo Menschen (Gruppen, WGs, Freudikreise, Familien ...) einfach einen oder mehrere Parkplätze als Versammlung anmelden und dann dort irgendwas machen - von Frühstück über chillen bis Sport, Infostände, Kunst oder was auch immer.


(No-)Parkingday 2020 in Gießen - an mehreren Straßen gab es keine Parkplätze mehr!

Weitere Aktionsideen:
  • Radikal: Aufhacken und bepflanzen.
  • Soft: Hochbeete auf Parkplätze stellen - siehe die Aktion "Platzpark statt Parkplatz"
  • Schilder „Fahrrad frei“ an Parkplatzschilder und/oder Parkautomaten anbringen
  • Parkplätze mit Fahrrädern besetzen (siehe „parking day“)
  • Fahrradsymbole auf Parkplätze aufmalen (z.B. ein Parkplatz in fünf Fahrradstellflächen wandeln) oder gleich Fahrradständer montieren
  • Basketballkörbe, Tischtennisplatten, Kicker, Billard usw. auf die Parkplätze stellen und losspielen …
  • Ein Autoanhänger darf auf jedem normalen Parkplatz mindestens 14 Tage stehen (Angebot für Hängerausleihe).
  • Kleiner Film einer Parkplatzeroberung

Parkhäuser zu Aktionsflächen machen
Parkhäuser sind ein Symbol für die Eroberung der Innenstädte durch Autos. Ihr Verschwinden könnte zum Symbol für das Ziel autofreier (Innen-)Städte werden. Oft liegen sie auch gut sichtbar, so dass Aktionen Wir-kung entfalten können. Aktionsideen für die (temporäre) Schließung:
  • Ankettaktion in Zufahrt (Betonfaß/-pyramide)
  • Nächtliches Zumauern (große Steine und Schnellzement)
  • Sitzblockade, auch gut im Rahmen größerer Aktionstage, als Phase einer (Fahrrad-) Demo/Critical Mass usw.
  • Besetzung und Umgestaltung
  • Sabotage (an Schrankenanlage o.ä.)

Wichtig ist die Vermittlung nach außen:
  • Flyer, Lautsprecher, Pressearbeit usw.
  • Transpis aufhängen an Fassade (eventuell auch verbunden mit Kletteraktion)
  • Kreidemalereien in Zufahrten
  • Scheinbesetzung (vor allem dann, wenn Aktionen an Parkhäusern schon bekannt sind)
  • Einfahrt so ändern, dass es nur die Zufahrt für Fahrräder ist (Autos sollen die für Autos nehmen, die es aber dann gar nicht gibt)
  • Freiparkplätze für Fahrräder einrichten

Der digitale Stau
Staumeldungen über Handy und etliche Navis basieren auf der Auswertung von Bewegungsprofilen der Handys auf der Straße. Wer also eine Menge angeschalteter Handys in einem Karren langsam über eine Straße schiebt oder dort abstellt, kann eine Umleitungsempfehlung hervorrufen und die Straße so von einem Teil des Verkehrs befreien.
Der Handwagen kann entsprechend § 25 StVO (siehe Gehzeuge) auf der Straße geschoben werden.

Und vieles mehr ...

Die Broschüre zu allen Aktionsideen in Sachen Verkehrswende, Nulltarif, Aktionsschwarzfahren, Fahrrad und mehr:
... selbstverständlich Creative Commons - also druckt die gerne nach und bringt sie in Umlauf!!!

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