Schwarzstrafen

FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ ÜBERALL

Beispiele aus Hessen


1. Beispiele aus Hessen
2. Fälle aus Gießen
3. Marburg-Biedenkopf: Fallbeispiele aus Kirchhain
4. Rhein-Main
5. Überall


Im Original: Fallbeispiel Hirzenhain
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3, Grundgesetz)

Roland Schmidt aus Hirzenhain hat schon einige Auseinandersetzungen mit der Justiz hinter sich, denn er ist nicht unterwürfig gegenüber den als höhere moralische Instanz auftretenden Richterinnen und Richtern. Für die RechtsbeugerInnen der Gießener Justiz bedeutet das die verschärfte Form gerichteter Rechtssprechung. Der folgende Fall ist nicht besonders bedeutsam, aber exemplarisch.
In einer Auseinandersetzung zwischen Roland Schmidt und dem SPD-Anwalt Rudolf Hartmann überschütten sich beide mit Beschimpfungen. Der SPD-Anwalt bezeichnet Roland Schmidt als „Faulenzer, der sich auf Kosten anderer voll fressen würde“. Juristisches Niveau hat das wohl nicht. Roland Schmidt ist aber auch nicht zimperlich und schimpft über den Anwalt: „Rufmörder“. Beide erstatten Anzeige wegen Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt und kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis. Zwar ist der Fall eigentlich ein klassisches Aufschaukeln, bei dem beide Seiten ordentlich hinlangen in verbaler Form, aber die Staatsanwaltschaft scheint wichtiger zu finden, dass hier ein Eliteangehöriger und ein eher am sozialen Rand der Gesellschaft stehender Mensch streiten. Und so fällt sie bemerkenswerte Beschlüsse:
Die Beleidigungsanzeige gegen Roland Schmidt wird zu einer Anklage gemacht und sogar ein Strafbefehl erlassen, d.h. Roland Schmidt wird (vor)verurteilt ohne Verfahren: 60 (!) Tagessätze soll er zahlen oder wahlweise zwei Monate ins Gefängnis. Eine bemerkenswert hohe Strafe. Mit Anklageerhebung bejaht die Staatsanwaltschaft auch das öffentliche Interesse an dem Fall. Schließlich hat hier ein Mensch aus der Masse der Unterprivilegierten einen Eliteangehörigen beleidigt.

Aus dem Strafbefehl:

Ganz anders bewertet die Staatsanwaltschaft Gießen dagegen die umgekehrte Klage. Sie stellt fest, dass ein öffentliches Interesse nicht gegeben ist. Es ist zwar derselbe Vorgang, der bei der andersherum gerichteten Beleidigung zu Anklage und Strafbefehl führte, doch gerichtete Justiz funktioniert halt so, dass das rauskommt, was rauskommen soll – und das ist der Schutz der Eliten und die Durchsetzung derer Interessen. Die Beleidigungsanzeige von Roland Schmidt gegen den SPD-Anwalt wird abgewiesen.

Aus dem Bescheid der Staatsanwaltschaft:

Der weitere Gang vollzieht sich vor dem Amtsgericht Büdingen. Das ist nicht Gießen, wie mensch dann immerhin merkt. Denn das Offensichtliche wird dort wenigstens erkannt. Das Verfahren wird eingestellt, weil sonst beide verurteilt werden müssten. Immerhin – aber in Gießen in den Justizstuben wird eben so nicht gedacht. Gleichheit vor dem Recht ist in Gießen ein Fremdwort.

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