Schwarzstrafen

DIE MACHT DER RICHTER*INNEN

Die Stellung von Richter*innen


1. Die Stellung von Richter*innen
2. RIchterrecht: Richter*innen können sogar selbst Recht schaffen
3. Was soll die Staatsanwaltschaft?
4. Macht-Durchgriffe im Verfahren
5. Freie Beweiswürdigung
6. Unabhängige Justiz? Richter*innen mit Parteibuch ...
7. Das soziale Wesen Richter*in
8. Links

Erich Fromm, "Haben oder Sein" (S. 178)
Hauptmerkmal der Bürokraten: ihrem Mangel an menschlichem Mitgefühl und ihrer Vergötzung von Vorschriften.

Eigentlich ...
Aus BVerfGE 34,269,287
Die Entscheidung des Richters muß auf rationaler Argumentation beruhen.

Tatsächlich aber sind Richter*innen nicht nur Menschen, sondern in der Regel sogar politisch orientierte Personen (Parteimitglieder, Mandatsträger*innen und integriert und Sphären gesellschaftlicher Eliten). Sie entscheiden politisch - und sollen das sogar ... sagt die gleiche Institution, die von "rationaler Argumentation" palavert:

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.2.1973 (Az. 1 BvR 112/65)
Richterliche Tätigkeit besteht nicht nur im Erkennen und Aussprechen von Entscheidungen des Gesetzgebers. Die Aufgabe der Rechtsprechung kann es insbesondere erfordern, Wertvorstellungen, die […] in den Texten der geschriebenen Gesetze nicht oder nur unvollkommen zum Ausdruck gelangt sind, in einem Akt bewertenden Erkennens, dem auch willenhafte Elemente nicht fehlen, ans Licht zu bringen.

Richter*innen - die einzige Berufsgruppe, die Straftaten begehen darf. Bekannt war ja schon der Rechtsbeugungsparagraph. Danach werden Richter*innen nur bestraft, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie es besser wussten. Nichtwissen schützt bei niemensch vor Strafe - außer bei Richter*innen. Die müssen sich von Berufs wegen mit Recht nicht auskennen.
Jetzt kommt neu etwas hinzu: Richter*innen gehen auch straffrei aus, wenn sie Straftaten im Stress begehen (siehe Artikel "Richter dürfen Regeln brechen", in: ND am 21.5.2022).

Rechtsstaat heißt, dass auf den meisten Machtposten JuristInnen sitzen.
Ein Blick auf die Landesregierung Hessen in 2009: Ministerpräsident Koch (Jurist). Vize und Justizminister Hahn (Jurist). Innenminister Bouffier (Jurist). Sozialminister Banzer (Jurist). Finanzminister Weimar (Jurist). Umweltministerin Lautenschläger (Juristin). ++ mehr

Thomas Richter, ehemalige Bundesgerichtshofrichter und Autor des führenden Strafprozesskommentars, in seinem Buch "Richter-Sprüche" (2017):
Wer nicht hören will, muss fühlen! Das ist des Deutschen Segensspruch. Zweimal höflich gemahnt: Dann gibt’s ein Gummigeschoss zwischen die Augen. Die sächsische Polizei ist weltweit gefürchtet für ihr rigoroses Vorgehen gegen rechtsradikale Gewalt und dafür, wie sie für Angst beim örtlichen Abschaum sorgt. (S. 71)
Justiz ist niemals gemütlich und nie neutral. Sie ist die Maschine, in der Legitimation in pure Gewalt umgesetzt wird. (S. 92)
Recht liegt, bildlich gesprochen, eine kleine Sekunde oberhalb der Gewalt und kann sie deshalb verhindern, indem es sie symbolisiert. (Rückseite)

Aus Thomas Fischer, "Der Richter und sein Selbstbild", in: Zeit am 7.7.2015
Richter sein bedeutet: Macht haben. Teilhabe an einer Macht, die der Einzelne im Zweifel gar nicht kennt: Anders als viele Laien glauben, existiert kein monolithischer Block der Herrschaft des Staats. Richter haben durchweg überhaupt keine Ahnung von den Strukturen, Einrichtungen, Denkweisen der Polizei, der Nachrichtendienste, der Bundeswehr. Sie haben auch keinen Zugang dazu – nicht so ohne Weiteres jedenfalls, wie viele Bürger glauben. Richter können nicht einfach mal in einen Computer schauen und sich das Leben der Bürger ausdrucken lassen. Wenn sie düster drohen, "den Saal räumen zu lassen", wissen sie, dass sie im Zweifel erst mal bei der örtlichen Polizeidienststelle anrufen müssten, ob da vielleicht grad mal jemand vorbei kommen könnte …
Trotzdem sind sie ein Teil der Macht des Staats, die sie sogar auf besondere Weise verkörpern. Sie üben dies, wie alle Juristen, von Anfang an ein. Schon der 20-jährige Student übt am "Fall", wie Verbrecher bestraft und Millionensummen beschlagnahmt oder Freiheitsrechte eingeschränkt werden. Jede Falllösung verlangt die Identifikation mit der Staatsgewalt.


Aus einem Interview mit dem Attac-Koordinationsrats-Mitglied Mike Nagler, in: Junge Welt, 26.1.2012 (S. 8)
Das BVerfG zu kritisieren gehört allerdings zu den Tabus in unserem Staat, da es vielfach als oberste Instanz angesehen wird. In einer Demokratie ist jedoch das Volk der Souverän.
Verfassungsrichter werden von den im Bundestag und Bundesrat vertretenen Parteien vorgeschlagen und gewählt, somit ist ihre Unabhängigkeit nicht gegeben. Eine solche Instanz muß aber politisch unabhängig sein. Deshalb fragt man sich, ob diesem Anspruch Rechnung getragen wird, wenn die Besetzung des Gerichts von den großen Parteien ausgeklüngelt wird. Dieses Urteil spiegelt daher nur deren Haltung wider, und nicht die Meinung der Bevölkerung.


Oberflächlich prüfen, am Fließband urteilen
David Jungbluth, Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter, in: "Es geht letztlich nur darum, die Akte so schnell wie möglich vom Tisch zu haben", auf: telepolis am 14.8.2014
... mir ist dann aber schnell klar geworden, dass - vielleicht etwas überspitzt formuliert - das Justizsystem, zumindest so, wie ich es im Saarland kennengelernt habe - in seiner faktischen Struktur nicht darauf ausgelegt ist, Verfahren in einem Sinne zu betreiben, die der umfassenden Wahrheitsfindung dienen, geschweige denn, mehr oder weniger ausschließlich gerechte Entscheidungen zu fällen. ...
Es ist so, dass man als Richter - man kann dann entweder als Richter oder, wie ich zunächst, als Staatsanwalt eingesetzt werden - vom ersten Tag an, ohne jegliche Eingewöhnungszeit, von Aktenbergen mehr oder weniger erschlagen wird. Obwohl das Dezernat, das ich am Anfang zu betreuen hatte, vergleichsweise noch eine leicht unter-durchschnittliche Verfahrenszahl aufwies (meiner Erinnerung nach waren es 138 laufende Verfahren), kommt man kaum dazu, den Inhalt einer Akte einigermaßen ausführlich zu studieren, geschweige denn zu reflektieren. Dazu kommt, dass ja, zumindest in der Zivilgerichtsbarkeit, aber teilweise auch im strafrechtlichen Bereich, in manchen Fällen eigentlich eine tiefergehende rechtliche Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt zu erfolgen hat. Sich mit etwaigen juristischen Problemen zu beschäftigen, dafür bleibt allerdings in aller Regel so gut wie keine Zeit. ... Es ist also so, dass aufgrund der umfassenden Verfahrenszahl, die den einzelnen Dezernenten, also Richter bzw. Staatsanwalt, trifft, mehr oder weniger keine Möglichkeit verbleibt, sich mit den jeweiligen Verfahren angemessen zu befassen. Darauf wird aber, so wurde es mir zumindest bei der Staatsanwaltschaft vom ersten Tag an vermittelt, auch kein besonders großer Wert gelegt. ... Es geht letztendlich nur darum, die Akte - im wahrsten Sinne des Wortes - so schnell wie möglich vom Tisch und das Verfahren schnellstmöglich abgeschlossen zu haben, damit am Ende des Monats die persönliche Statistik stimmt. ... Es ist wie ein Fließband, das stetig und in hohem Tempo weiterläuft. Sollte man zu viel Zeit darauf verwenden, sich mit einem einzelnen Fall zu beschäftigen, rächt sich das bitter, weil das Band halt - ohne Rücksicht auf die etwaige Komplexität eines einzelnen Falles - weiter Fälle liefert. Man wird dadurch quasi dazu gezwungen, Verfahren mehr oder weniger oberflächlich zu bearbeiten, möchte man vermeiden, dass man nicht irgendwann mit seinem ganzen Laden absäuft.

Aus Teil 2: "Justizkritik: Von innen heraus ist kein wesentlicher Widerstand möglich", telepolis am 15.8.2014
Dass hinter jedem Verfahren menschliche Schicksale stecken, geht in der Masse der Verfahren ganz schlicht und einfach unter.

Auszug aus dem Leserbrief des Richters i.R. Frank Fahsel, "Konsequente Manipulation" in der Süddeutschen Zeitung" vom 9.4.2008:
"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht kriminell' nennen kann. Sie waren/sind sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. ... In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst durch konsequente Manipulation."

Aus "Alles auf Anfang", in: Spiegel 27/2014, 30.6.2014
Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so: "Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths." Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: "Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben", sagte Meindl vor dem Ausschuss. "Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."

Aus einem Interview mit dem Rechtsanwalt Sven Thomas, in: Die Zeit, 27.4.2017 (S. 12)
Vor Gericht herrschen aber völlig andere Gesetze. Da oben sitz einer, der verurteilen kann. Und da unten sitzt einer, der verurteilt oder freigesprochen wird. Jedes Wort wird ernst genommen, alles wird protokolliert. Aus allem kann jemandem ein Strick gedreht werden. Für einen herrschaftsfreien Diskurs ist ein Gerichtssaal nicht geeignet. …
Für mich ist es wichtig, einen Gerichtssaal mit dem Gefühl zu betreten, diese Bühne beherrschen zu können. Es muss von Anfang an klar sein, dass da jemand in den Saal kommt, den man nicht einfach wegräumen kann. Das hat auch mit Timing zu tun – und mit Schlagfertigkeit im richtigen Moment. …
In einem Rechtsstaat gibt es keinen Beruf, der eine solche Machtfülle verkörpert wie der des Rich-ters. Man ist ihm ausgeliefert. Früher war das noch schlimmer, besonders an Amtsgerichten. Da saßen Leute, zu denen die Justizverwaltung schon nach wenigen Monaten hätte sagen müssen: Okay, zum Grundbuchrichter mag es reichen, aber bitte nicht auf die Menschheit loslassen. Doch niemand hat es diesen Leuten jemals gesagt, so bleiben sie ihre ganzen Berufsleben lang Richter. Es müsste längst eine Diskussion über die Aus- und Weiterbildung von Richtern geführt werden.
ZEIT: Woran mangelt es Richtern dann?
In allen Bereichen eines Unternehmens bis hinaus in die Führungsetagen gehören Erkenntnisse der Verhaltensforschung zum beruflichen Alltag. Nur an Gerichten geht das alles vorbei! …
Ich würde mir große Untersuchungen über das Wesen richterlicher Entscheidungen wünschen. Ich kenne keine.
ZEIT: Sie wollen intellektuelle Richter?
Ich möchte zumindest eine Debatte über das intellektuelle Rüstzeug von Richtern. Wo bleibt diese Debatte? Aber das gilt auch für andere Bereiche der Justiz, etwa die Beschaffungskriminalität. Jeder Polizeipräsident in Deutschland weiß, dass schätzungsweise ein Drittel aller Straftaten vermieden werden könnten, wenn gewisse Drogen legalisiert würden. Die Erkenntnis ist da, aber es tut sich nichts. Wie machen einfach immer weiter mit unserem Prinzip: Strafen, strafen, strafen. Ewas anderes fällt uns nicht ein.


Aus „Das Mädchen Justitia“, Drei Lilien Verlag, Wiesbaden, 1987
Vor dem Recht sind alle gleich. Aber nicht vor den Rechtsprechern.

Aus dem Beitrag „Von Dreyfus bis Brühne“ von Ulrich Wickert in „Der mißhandelte Rechtsstaat“, Kiepenheuer und Witsch Verlag 1977
Hilflos steht dem der allein von seiner Unschuld überzeugte Verurteilte gegenüber, machtlos, weil er erfährt, dass auch in den weiteren Instanzen Denkverzicht freiwillig, weil bequem, gängige Übung ist. Richter erinnern in der Bundesrepublik an Befehlshaber, die per Dekret Wahrheit verkünden. Die Justiz findet für alles eine ihr genehme Antwort. – Das Unbehagen an unserer Demokratie entwickelt sich zu einer Ablehnung der angeblich ‚freiheitlich demokratischen Ordnung’, denn keine politische Organisation, nicht die drei relevanten Bundestagsparteien, auch nicht deren Nachwuchsorganisationen, nicht die Jungsozialisten, nicht die Jungdemokraten, von denen Engagement zu erwarten wäre, setzen eine Änderung des Zustands der Dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.

Professor Dr. Karl Peters „An einen unschuldig Verurteilten“ im Strafverteidiger 10/1988, Seite 457:
3. Wer hat Dir eingeredet, dass Du gar einen Anspruch auf Gerechtigkeit habest. Dir steht nur ein Urteil zu.

Leipziger Kommentar (zum Strafgesetzbuch), 10. Auflage 1982, § 336 StGB (Rechts-Beugung; jetzt § 339), Rdnr. 3
Dass die Rechtsbeugung ein sehr selten begangenes Delikt sei, wird oft behauptet, ist aber leider eine schon nicht mehr fromme Selbsttäuschung; richtig ist, dass sie nur selten strafrechtlich verfolgt und noch seltener rechtskräftig verurteilt wird. Die Behandlung des § 336 in der Rechtslehre krankt vielfach daran, dass sich die Autoren in allgemeinen Ausführungen zum ‚Wesen’ der Rechtsbeugung und ähnlichem ergehen, ohne von den praktischen Fällen Notiz zu nehmen.

Aus „Rechtsstaat im Verzug von Ethel Leonore Behrendt, Selbstverlag 1981:
Diese Vorschrift (§ 336 StGB) entbehrt in der Bundesrepublik Deutschland jeglicher Rechtspraxis. Nicht ein einziger Fall einer Verurteilung eines Juristen wegen Rechtsbeugung erhellt aus den Kommentaren; wo es zur Anklage kam wurde freigesprochen – von Juristen. Da könnte theoretisch im Einzelfall noch so vieles zusammenkommen an Fakten, die den Vorsatz – Wissen und Wollen – der Verhinderung richtigen Rechtsspruchs tragen: Der Vorwurf der Rechtsbeugung muss kein Jurist fürchten. Was in einem Mordprozess die Indizienkette‚lückenlos’ macht, hätte als Argumentation bei § 336 StGB keine Chance.

Aus einem Interview mit dem Strafverteidiger Adam Ahmed, in: FAZ, 26.5.2017
Ist jeder vor dem Recht gleich?
Das glaube ich definitiv nicht. Mann oder Frau auf der Anklagebank, das ist bereits ein Unterschied. Richter oder Richterin auf der anderen Seite. Aussehen spielt definitiv auch eine Rolle. Die Frage, ob ein Mandant reden kann oder eher nicht, entscheidet eine Menge. Kommt er authentisch rüber oder nicht? ...
Für die Richter sollte die Öffentlichkeit keine Rolle spielen, aber das tut es natürlich: Strafen orientieren sich am oberen Rahmen, auch weil die Öffentlichkeit dies quasi fordert. In Fällen, über die Medien intensiv berichten, stellen Richter Fragen oftmals ganz anders. Die lassen sich beeindrucken von der öffentlichen Aufmerksamkeit. Leider bleibt dann die Objektivität etwas auf der Strecke. Es geht in die Richtung, ein Exempel zu statuieren.


Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in ‚Zeitschrift für anwaltliche Praxis‘ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.

Prof. Diether Huhn in: ‚Richter in Deutschland‘, 1982, zitiert nach: ‚Diether Huhn in memoriam‘ von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 5
Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.

Amtsgerichtsdirektor Deichner a.D., Wiesbaden
80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung.

Detlef Winter, 1977-1997 Rechtsanwalt in Lübeck
Die fünf gefährlichsten Bedrohungen der richterlichen Unabhängigkeit sind der Korpsgeist, der parteipolitische Postenschacher, die ‚Mohrrübe‘ der Beförderung, die Rückgrat- und Charakterlosigkeit und der typisch deutsche vorauseilende Gehorsam.

Erschreckende Zustände in der Justiz (Leserbrief in der F.A.Z. vom 31.1.2008)
Zum Leitartikel „Entrückte Richter“ von Reinhard Müller in der F.A.Z. vom 9. Januar: Ich danke der F.A.Z., für diesen mutigen, sehr realistischen Leitartikel. Als langjähriger AnwaIt im Zivil- und im Strafrecht kann ich diese erschreckenden Zustände in der deutschen Justiz mehr als nur bestätigen. Leider ist eine Beschreibung dieser Sachverhalte oder gar Kritik daran geradezu verpönt und wird als „politisch unkorrekte Richter-ScheIte“ abgetan. Dabei habe ich in langen Jahren als Verteidiger hauptsächlich in Verkehrsangelegenheiten haarsträubende Sachen durch unsere Richter erlebt. Während man den Eindruck gewinnt, ein Teil der Klientel, insbesondere Politiker und Beamte, genießen Sonderrechte vor Gericht, wird bei Verkehrsangelegenheiten der „normale Bürger" mit der Härte bestraft und die Gesetze bis an die äußerste Grenze angewendet. Ein Richter meinte zu einem Mandanten, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 50 Kilometer pro Stunde angeklagt war, er wäre eigentlich ein „unakzeptables Mitglied der Gesellschaft“, da er solch einfache Regeln nicht akzeptieren würde.
Hier zeigt sich das Problem der richterIichen Unabhängigkeit: Die meisten unserer Richter - zumindest derjenigen, die ich kenne - bringen die notwendige Verantwortung, die eine solche Freiheit (Unabhängigkeit) mit sich bringt, leider nicht mit. Ich kann nur hoffen, dass endlich eine breite Diskussion über die Missstände in unserer dritten Gewalt einsetzt, die den Gesetzgeber zu Änderungen zum Wohle der Gesellschaft bewegt.
DR. JOACHIM MEHRINGER, HEIDELBERG

Gut und Böse
Aus Kropotkin, Peter (1985): "Gesetz und Autorität", Libertad Verlag in Berlin (S. 9)
Und heute? - Immer noch das Henkerbeil, der Galgen, die Hinterlader, die Gefängnisse. Auf der einen Seite: die Vertierung der Gefangenen, herabgewürdigt zum wilden Tier im Käfig, sein moralisches Ich erstickt; auf der anderen Seite: die Richter, aller Gefühle, welche dem Menschen seine humane Würde geben, entblößt, wie ein Geisterseher in einer Welt voll juristischer Hirngespinnste lebend, mit Wohlbehagen die trockene oder blutige Guillotine anwendend. Diese Justiz ahnt in ihrer gefühllosen Schändlichkeit kaum den Abgrund der Entwürdigung, in den sie gegenüber ihren verurteilten Opfern gefallen ist.

Wenn RichterInnen Fehler machen ...
Bossi, Rolf (2006): „Halbgötter in Schwarz“, Goldmann in München
Glauben Sie mir, die Hüter des Gesetzes sind sich dieser Machtfülle sehr wohl bewusst. Dabei sind Richter doch auch nur Menschen, machen wie alle Menschen Fehler und erliegen Irrtümern. Darin unterscheiden sie sich nicht von Verkäufern, Installateuren oder Ärzten. Aber wenn ein Verkäufer Ihnen einen schlecht sitzenden Anzug aufschwatzt, können Sie ihn umtauschen. Wenn der Installateur pfuscht und ihre Wohnung unter Wasser steht, können Sie ihn haftbar machen. Etwas anders sieht es bei den Medizinern aus. Unterläuft einem Arzt ein Kunstfehler, kann die Konsequenz langes, sogar lebenslanges Leid sein. Vielleicht können Fachkollegen den Fehler korrigieren. Und obwohl kein Schmerzensgeld die schwer wiegenden Folgen ärztlichen Versagens zu lindern vermag, kann man den Arzt verklagen. Was aber geschieht, wenn Richter sich irren oder aus ganz anderen Gründen ein krasses Fehlurteil sprechen? ...
Menschliche Fehler in der Justiz haben nicht nur dramatische, sondern sehr oft eben auch unkorrigierbare Konsequenzen. Darin gleichen Justizirrtümer und ihre Folgen dem ärztlichen Pfusch. Sie sind soziale, staatlich sanktionierte Kunstfehler.
(S. 12 f.)
Die Machtfülle der Richterinnen und Richter wird nicht hinreichend begrenzt. Schwere Irrtümer und Fehler bei der Urteilsfindung können nicht in dem Maße korrigiert werden, wie es eigentlich möglich und nötig wäre. Den Gerichten stehen zu viele Möglichkeiten offen, ihre Macht für Zwecke zu missbrauchen, die nicht ausschließlich der Verwirklichung von Recht und Gerechtigkeit dienen. Die Leidtragenden sind stets die Angeklagten, für die es um Kopf und Kragen geht. Vielen meiner Mandanten konnte ich in Fällen skandalösen Justizunrechts allein deshalb nicht helfen, weil unser Rechtssystem es nicht zuließ. (S. 15)

Gerhard Herdegen, Ex-Vorsitzender am BGH (aus seinem Vorwort in: Paul Greinert, 2008: "Erinnerungen eines Strafverteidigers aus der Provinz", S. 14)
Gerichte suchen im Deal die Last bestmöglicher Sachaufklärung, die Bürde der umfassenden, intersubjektiv akzeptablen Urteilsbegründung und die Kontrolle durch die höhere Instanz zu vermeiden.

Wer Recht spricht, darf das Recht missachten
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 737/00 vom 29.7.2004
Die Gerichte ... sind daher befugt und verpflichtet zu prüfen, was unter den veränderten Umständen "Recht" im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG ist (...). Dabei haben sie unter Anwendung der allgemein anerkannten Auslegungsmethoden - zu denen auch die teleologische Reduktion gehört (...) - zu prüfen, ob die geseltzliche Regelung zwischenzeitlich lückenhaft geworden ist. Am Wortlaut einer Norm braucht der Richter dabei nicht Halt zu machen. Seine Bindung an das Gesetz (Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG) bedeutet nicht Bindung an dessen Buchstaben mit dem Zwang zur wörtlichen Auslegung, sondern Gebundensein an Sinn und Zweck des Gesetzes. Sind mehrere Deutungen einer Norm möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (...).


Richter_innen schützen sich gegenseitig: Text "Verfahren gegen Richter eingestellt", in: Siegener Zeitung, 9.12.2014
Einstellung bei Strafanzeigen gegen die Justiz
So klingt es, wenn mensch Strafanzeige gegen Richter_innen oder Staatsanwält_innen stellt: Gar nicht erst angeguckt ...

  • Urteile sind auch dann Urteile, wenn ihr Text gar nicht mehr verständlich ist, Gedächtnislücken des Richters einfach im Urteil als "..." gekennzeichnet werden und alles so wirkt, als hätte jemand im Vollrausch gehandelt (Beispiel am Landgericht Frankfurt)

Paradox: Wenn gleich mehrere oder alle RichterInnen Recht beugen oder befangen sind ... keine Chance!
Rechtsbeugung oder Befangenheit kann nur konkreten RichterInnen vorgeworfen werden. Wenn aber ein RichterInnengremium (z.B. mehrköpfige Kammer bei Landgerichten oder höher) in geheimer Sitzung etwas beschließt oder macht, so kann niemand nachweisen, wie die einzelnen Beteiligten abgestimmt haben - daher kann niemand belangt werden!

Aus "Nicht zu fassen", in: FR, 12.1.2009 (S. 7)
Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.
Begründung: Angesichts des Beratungsgeheimnisses sei nicht feststellbar, welche der drei Richter die willkürliche Entscheidung trafen. Theoretisch könnten nur zwei die Mehrheitsentscheidung getragen haben.



Unantastbar: Schutz für Richter
Verurteilung von Verteidiger, der in einem Brief an Mandanten (!) Richter kritisiert
Aus "Richter schützen Richter", in: FR, 31.3.2009 (S. 8)
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Richterschaft vor unflätigen Bemerkungen von Rechtsanwälten geschützt. Nennt ein Strafverteidiger im Brief an seinen Mandanten den zuständigen Richter "unfähig und faul", kann eine strafbare Beleidigung vorliegen. ...
Wie der zweite Strafsenat des BGH in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, ist die Beleidigung nicht anwesender Dritter nur dann straffrei, wenn die Äußerungen innerhalb der Familie fallen. Diese Nähebeziehung bestehe zwischen Anwalt und Mandant aber nicht.
Aktenzeichen: 2 StR 302/08



Ein nettes Bild dazu ist in einem Buch des Otto-Schmidt-Verlages von 1962 enthalten. Der Verlag hat ausdrücklich verboten, seine Bilder in diesem justizkritischen Kontext zu verwenden. Offensichtlich sind ihm seine früheren Positionen heute peinlich. Als Dokumentation, dass auch der Otto-Schmidt-Verlag mal justizkritische Bilder veröffentlicht und sich erst später angepasst hat, kann die Abbildung dienen.

bRicht er
Der selber täglich Recht nur spricht
am häufigsten es dabei bricht.
Genauso wie wer scheinbar schützt,
die eig'ne Stellung oft ausnützt.
Um ständig und mit voller Kraft
ein ganz normales Land erschafft.

jaybee

Aus Thomas Fischer, "Rechtswelten", in: Zeit am 29.12.2015
Richter "vollziehen" nicht allein Politik, sondern "machen" sie Tag für Tag. Die meisten der handelnden Personen sind übrigens auch superstolz darauf: Ich (wir) habe(n) entschieden, dass der Radfahrer und der Segelbootführer ab 1,7 Promille Blutalkohol regelmäßig fahruntauglich seien.
Nur wenn sie nach ihrer Verantwortung gefragt werden, schnurren die Helden des Richterrechts binnen Sekunden zu verhutzelten Zwergen der "neutralen" Rechtsumsetzung zusammen und haben niemals nicht mit Politik zu tun gehabt und ganz bestimmt niemals etwas anderes als ihre Pflicht getan. Jedenfalls nicht vorsätzlich. So schleppt sich die Justiz durch die Jahrhunderte, und hängt, in aller Unschuld, die Ölgemälde Ihrer verflossenen Chefpräsidenten an die Wände, als hätte uns dies etwas Inhaltliches zu sagen.

Aussageerpressung?
Wie durch prozessorale Nebenabsprache Geständnisse erzwungen werden - die eigentlich unter das Folterverbot fallen würden ... (Aus: "Deal im Strafprozess", in: Joachim Münch, "Der Knastführer")
Verdealt wird vieles: Rauschgift, Waffen, Kamele und so fort. Der erfolgreiche Dealer Ist derjenige, der mit Pokerface seine wenigen Trümpfe zum richtigen Zeitpunkt ausspielt, er zockt den anderen ab.
Seit einiger Zeit wird in deutschen Gefängnissen mit der Ware Recht gedealt. Ein verwegenes Spiel von Profi-Juristen.
Nehmen wir zur Erläuterung einen x-beliebigen Ausgangsfall. X fliegt aus Kolumblen nach Deutschland. In einem seiner beiden Koffer findet der Grenzschutzbeamte drei Kilogramm Heroin.
X wird festgenommen und kommt in Untersuchungshaft. Übliche Straferwartung für die Ein fuhr von drei Kilogramm Heroin: Sechs bis neun Jahre Gefängnis. Der Fall scheint einfach, ist doch bei dem Täter das Rauschgift gefunden worden.
Der Verteidiger besucht seinen neuen Klienten in der Untersuchungshaft. X erklärt ihm, ihm gehöre nur der Koffer, in dem persönliche Sachen wie Wäsche und dergleichen seien, den anderen Koffer habe er von Y in Kolumblen erhalten. Y habe ihn gebeten, diesen verschlossenen Koffer für einen Freund in Deutschland mitzunehmen. Dieser Freund werde sich schon bei ihm melden, wenn er in Deutschland angekommen sei. Wie dieser Freund heiße, wisse er nicht. Was in dem Koffer ge wesen sei, habe er nicht gewußt, er sei unschuldig. X bleibt auch während der acht Monate dauernden Untersuchungshaft bei dieser Darstellung, immer wieder beteuert er, er sei unschuldig.
X Ist entrüstet über seine Inhaftierung.
Die Hauptverhandlung naht. X hat bisher keine Aussage gemacht. Staatsanwalt und Gericht wissen nicht, was der Angeklagte X in der Hauptver handlung vortragen wird.
Der Verteidiger nimmt mit Gericht und Staatsanwaltschaft Kontakt auf, er will herausbekommen, wie hoch der Strafantrag des Staatsanwalts ausfallen wird, und er will auch wissen, was die Strafkammer darüber denkt.
Der Fall ist sonnenklar: wenn der Angeklagte X gesteht, beträgt die Dauer der Hauptverhandlung ei nen Tag, dann gibt es sechs Jahre.
Wenn er allerdings leugnet, Zeugen aus Kolumbien gehört werden müssen, acht bis neun Jahre. (Bei den cool gehandelten Jahreszahlen handelt es sich immerhin um die Anzahl der Jahre des Strafvollzugs für X.)
Der Rechtsanwalt teilt seinem Mandanten das Ergebnis der Recherche mit. Es wird in Monaten gerechnet. Sechs Jahre sind 72 Monate.
Da die Strafe In der Regel nach zwei Dritteln als verbüßt gilt und der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, heißt das 48 Monate; acht Monate sind bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt, also noch vierzig Monate. Wenn X Glück hat und schon nach der Halbstrafe nach Kolumbien abgeschoben wird, sind es noch 28 Monate.
X bleibt jedoch dabei, er sei unschuldig. Er wird kein Geständnis ablegen.
Klar ist, daß im Strafprozeß die Staatsanwaltschaft dem Täter die Schuld durch Beweise nachweisen muß, wenn also X sagt, er habe nicht gewußt, was in dem Koffer sei, muß die Staatsanwaltschaft ihm nachweisen, daß er es doch gewußt hat.
Die Hauptverhandlung beginnt.
X erklärt das, was er auch dem Verteidiger erzählt hat. Der Vorsitzende fragt, ob er denn auch wisse, wo dieser Freund in Kolumbien wohne. X weiß es und gibt auch die Adresse an.
Der Grenzschutzbeamte wird gehört, ob der Koffer mit dem Rauschgift verschlossen gewesen sei? Der Beamte bejaht das.
Ob der andere Koffer auch verschlossen gewesen sei? Der Beamte verneint dies. Ob bei dem Angeklagten Kofferschlüssel gefunden worden seien? Auch dies verneint der Beamte.
Die Strafkammer findet sonst kein Indiz dafür, daß X wußte, was in dem Koffer war. Vorbestraft ist er, soweit es überhaupt überprüfbar ist, nicht.
Bei dieser Sachlage muß die Strafkammer Y als Zeugen hören. In dieser Stunde ist der Zeitpunkt des Deals gekommen. Die Verfahrensbeteiligten stecken in folgender Zwickmühle:
Das Gericht muß den Zeugen Y in einer umständlichen Prozedur über die konsularische Vertretung Deutschlands in Kolumbien aufstöbern, ihn zum Prozeß in Deutschland als Zeugen laden.
Es kann auch passieren, daß ein Richter der Kammer nebst Anwalt nach Kolumbien reisen muß, um den Zeugen dort zu hören. Dies kostet Zeit und Geld.
Richter arbeiten nach einem sogenannten Pensen Schlüssel, das heißt, am Jahresende wird gefragt, wieviele Fälle der Richter in diesem Jahre erledigt hat, ein ganz wesentliches Merkmal wenn es um die Beförderungsmöglichkeiten des Richters geht.
Andererseits wird auch gefragt, wieviele Urteile durch die Rechtsmittelinstanz aufgehoben worden sind. Die zwingt den Richter zu genauer Arbeit nach den Regeln der Strafprozeßordnung.
Gewünscht wird beides: Schnelle Entscheidungen und Rechtsmittelsicher heit.
Der Idealfall für den Richter ist der geständige Angeklagte (kurze Prozeßdauer) und Rechtsmittelverzicht des Angeklagten.
In dieser typischen Situation werden Staatsanwalt, Verteidiger und Vorsitzender das sogenannte Rechtsgespräch in der Verhandlungspause führen. Man einigt sich hier rasch: Bei Geständnis vier Jahre, wenn nicht, müsse der Angeklagte mit zehn Jahren rechnen.
Jetzt beginnt das Problem des Verteidigers. Er teilt das Angebot dem Angeklagten mit; natürlich wird alles dem Angeklagten vor Augen geführt:
"Sie haben eine einmalige Chance, durch die guten Kontakte des Verteidigers zu Gericht, für diese Menge Heroin mit vier Jahren davonzukommen", X solle überlegen, wahrscheinlich sei eine Halbstrafe drin mit 24 Monaten, acht davon seien bereits abgesessen, also noch 16 Monate, das sei doch fast geschenkt. Andererseits aber, wenn kein Geständnis erfolge, dann fahre das Gericht schweres Geschütz auf: Zehn Jahre!
Niemand außer dem Angeklagten weiß, ob dieser schuldig ist oder nicht. Es gibt nur Vermutungen.
Wußte der Angeklagte, was er transportierte, wäre er schuldig, und das Urteil wäre für ihn optimal, wäre er aber unschuldig, würde das Urteil für ihn eine Katastrophe bedeuten, denn er hätte Anspruch auf einen Freispruch.
Im geschilderten Fall entscheidet sich X zum Geständnis, nach vier Stunden ist alles klar: X erhält die angekündigten vier Jahre, zwei weniger als ursprünglich angeboten. Der Verteidiger hat erfolgreich gepokert. Offen bleibt, was der Angeklagte wirklich getan hat.
X kann das Geständnis auch abgelegt haben, weil er sich gesagt hat, er habe in einem fremden Land keine Chancen, seine Unschuld zu beweisen, deswegen wähle er lieber vier Jahre als zehn Jahre Ge fängnis. Er hätte dann unschuldig eine Gefängnis strafe erhalten. Dies hätte mit Rechtsstaat nichts zu tun.
Auch verführt diese Struktur in anderen aussichtslosen Fällen dazu, daß völlig unsinnige Beweisanträge gestellt werden, nur um die Strafkam mer zum Deal gefügig zu klopfen. Im Grunde wird bei dieser Art Deal das rechtsstaatlich gebotene Prinzip der Beweislast des Staates als Nötigung auf den Angeklagten überbürdet.
Der Deal geht von folgender These aus: Ein Unschuldiger geht nicht auf das Angebot einer relativ geringen Strafe ein, er wird immer dabei bleiben, er sei unschuldig. Dieses Ausgangsargument ist bereits mehr als fragwürdig.
Wer mehrere Monate In Untersuchungshaft mitgemacht hat, kann im Grunde nicht mehr frei entscheiden, er wird jeden Rettungsanker nutzen.
Der Angeklagte Ist das eigentliche Opfer beim Deal im Strafprozeß. Die Strafkammer kann sagen: Wir haben unseren Pensenschlüssel erreicht. Der Verteidiger kann vorweisen, für die Einfuhr von drei Kilogramm nur vier Jahre erfochten zu haben. Dies garantiert Ihm neue Mandate und damit gesicherten Verdienst.
Prozeßzeitökonomie und Kommerz sind hier ein Bündnis zuungunsten des Angeklagten eingegangen. Beim Deal im Strafprozeß als System wird auch unter der Hand die rechtsstaatliche Garantie des Strafprozesses aufgeweicht.
Richter, die für ein gerechtes Urteil kämpfen, und Anwälte, die für die Rechte des Angeklagten kämp fen, gelten heute nahezu als Vertreter eines überkommenen Zeitalters, die die Zeichen der Zeit nicht verstanden haben.
Wer garantiert nämlich, daß X im geschilderten Fall bei ordnungsgemäßem strafprozessualem Ver handeln nicht freigesprochen worden wäre? Wer garantiert bei dem System des Deals Im Strafprozeß, daß In Zukunft Strafverteidiger, die Beweisan träge für ihre Mandanten stellen und keinen Deal wollen, vor Gericht nicht milde belächelt und gefragt werden, ob man hier nicht doch vernünftig verhandeln wolle?
Das Problem wird auch nicht dadurch entschärft, daß der Bundesgerichtshof entschieden hat, daß Absprachen über Strafhöhen nicht mehr geheim auf dem Gerichtsflur getroffen werden dürfen, sondern in mündlicher Verhandlung öffentlich erörtert werden müssen.
Diese Entscheidung erging, um das Gericht zu zwingen, sich an das zu halten, was es vorher versprochen hatte. An den Strukturproblemen des Rechtsdeals wird dadurch nichts geändert. Der Deal im Strafprozeß - wie er bis heute praktiziert wird - könnte durchaus das Ende eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens sein.

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