Schwarzstrafen

2006: GEN-GERSTEFELD ÖFFENTLICH "BEFREIT"!

Das war die Ankündigung


1. Das war die Ankündigung
2. Innenpolitik versus Forschungspolitik?
3. Dann der Aktionstag: Attacke auf das Versuchsfeld am 2. Juni 2006
4. Hessischer Verfassungsschutzbericht 2006
5. Weitere Aktivitäten
6. Die Folgen und das Ende des Versuchs
7. Links

Etliche Menschen hatten eine Ankündigung zur Feldbefreiung verfasst. Es ging darum, öffentlich deutlich zu machen, dass mensch auch mit eigener Kraft den Versuch beenden will, falls die Uni nicht selber auf die Idee kommt. Zeitpunkt war Pfingsten 2006, wie der Ankündigungsseite zu entnehmen war. Für diesen Zeitraum wollten außerdem andere Gruppen eine Dauer-Demo am Feld anmelden, die auch als Treffpunkt für weitere Aktionen hätte genutzt werden können.

Die Liste der Menschen, die diese Ankündigung trugen, wird auf dieser Seite dokumentiert. Veröffentlicht wurden ausschließlich Vor- und Nachname sowie der Wohnort. Die Liste der UnterstützerInnen ist weiter offen und dient der Ankündigung von Unterstützung z.B. rund um das zu erwartende Gerichtsverfahren gegen die FeldbefreierInnen.
  • Argumente gegen das Versuchsfeld (downloadbar als Ausstellung!)
  • Darf man ein Genversuchsfeld kaputtmachen? Schönes Pro und Contra mit Jutta Sundermann (Gendreck-weg) und einer rechtsstaats-stammelnden und um Einheitlichkeit auf ihrer Linie bemühten Ulrike Höfken (Grüne Bundestagsfraktion)

Hinweis:
Wir sammeln weiter Ankündigungen. Pfingsten ist zwar vorbei, das Versuchsfeld wurde stark geschädigt und am 6.7.2006 von Seiten der Uni beendet. Aber die öffentliche Auseinandersetzung ist damit nicht beendet. Vor allem die juristischen Folgen bieten eine Chance, die Gentechnik und die obrigstaatsstaatlichen Durchsetzungsverfahren zu kritisieren. Wer sich weiter eintragen lässt, kündigt den fortgesetzten Protest und Widerstand gegen den Versuch und die Kriminalisierung von "FeldbefreierInnen" an. Dieses war im ersten Ankündigungstext auch schon enthalten, gilt also weiter ...


Die Ankündigung (2006!)
Wir, die UnterzeichnerInnen, kündigen an, Pfingsten 2006 den Genversuch der Uni Gießen am Alten Steinbacher Weg 44 zu beenden. Veränderte Gene sind aus der Natur nicht mehr rückholbar, die Risiken werden bereits geschaffen, während sie untersucht werden. Konkret betroffen sind alle Menschen, besonders aber LandwirtInnen, GartenbesitzerInnen und alle, die selbst mit dem Boden, Pflanzen und Tieren umgehen. Eine solche Technologie dient nicht den Menschen, sondern vor allem Konzernen, die damit Profite machen wollen. Da auch die Gesetze Eigentum und Profit über die Menschen stellen und gleichberechtigte Beteiligungsmöglichkeiten nicht vorgesehen sind, haben wir uns entschlossen, soziale Notwehr zu leisten und mit einem not-wendigen Akt zivilen Ungehorsams das Feld zu besuchen und den Versuch zu beenden. Sollte unser Handeln von denen kriminalisiert werden, die solche Genversuche schützen und durchsetzen, so werden wir das nutzen, um unsere Motive öffentlich zu benennen.

Ich glaub, es hackt!Bisherige UnterzeichnerInnen:
  • ... (inzwischen gelöscht)

Unterstützung und Solidarität haben angekündigt:
  • ...

Diese Ankündigung mittragen? (galt für 2006)
Wer UnterzeichnerIn werden will oder Solidarität mit den FeldbefreierInnen erklären will hat mehrere Möglichkeiten ...
  • Ankündigung über das unten stehende Formular absenden (wird auf diese Seite eingetragen)
  • Extra-Internetseite für die Ankündigung und eine UnterzeichnerInnenliste (mit der Möglichkeit, sich selbst einzutragen)!
  • Der erste Flyer ... runterladen (als PDF) (470kb), ausdrucken, aushängen, weiterverteilen ... und den Aufruf unterzeichnen!!!
  • Ein schönes Interview zur Idee der Aktion mit Micha Grolm von Gendreck-weg
  • Download einer Liste, wo sich dann gleich mehrere Menschen eintragen können (auch zum Mitschleppen auf Veranstaltungen ...)

Presseinfos von "FeldbefreierInnen" und anderen GenversuchsgegnerInnen im Vorfeld der Aktion
  • Sammlung von Pressetexten auf Seiten des Instituts für Phytopathologie und Angewandte Zoologie

Im Original: Antrag auf Versuchsverbot
Antrag auf Versuchsverbot und Anzeige gegen Versuchsleiter
An das BVL
Dienstsitz Bonn
Telefon: 02 28/61 98-0
Telefax: 02 28/61 98-120

A ntrag auf Entziehung der Genehmigung für sämtliche Feldversuche, Freisetzungen und Anbauten der Universität Gießen
Bescheid des BVL vom 3.4.2006, Az. 6786-01-0168
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Universität Gießen will im laufenden Jahr auf mindestens vier Standorten Sortenprüfungen sowie (in einem Fall) einen Freisetzungsversuch durchführen. Letzterer ist dem Anschein nach bereits erfolgt. Neben grundsätzlichen Bedenken gegen solche Versuchen wegen der bislang nicht bewiesenen Koexistenzmöglichkeit gentechnikfreier Landwirtschaft neben solchen Anlagen (alles spricht bislang dafür, dass das nicht möglich ist), die nach Gentechnikgesetz, § 1, Punkt 2 aber vorgeschrieben ist, erfüllen die verantwortlichen Personen, die mit dem Versuch befasst sind, nach unserer Auffassung nicht die Anforderungen des Gesetzes an fachliche Qualifikation. Vielmehr spricht vieles dafür, dass die Versuche ohne jegliche Sorgfalt und nur noch um des Recht-Habens-Willen oder des unbedingten Durchziehens willen erfolgen.

Begründung:
Das GenTG verlangt im § 6 (Allgemeine Sorgfalts- und Aufzeichnungspflichten, Gefahrenvorsorge):
(1) Wer gentechnische Anlagen errichtet oder betreibt, gentechnische Arbeiten durchführt, gentechnisch veränderte Organismen freisetzt oder Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, als Betreiber in Verkehr bringt, hat die damit verbundenen Risiken für die in § 1 Nr. 1 genannten Rechtsgüter vorher umfassend zu bewerten (Risikobewertung) und diese Risikobewertung und die Sicherheitsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen zu prüfen und, wenn es nach dem Prüfungsergebnis erforderlich ist, zu überarbeiten, jedoch unverzüglich, wenn
1. die angewandten Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr angemessen sind oder die der gentechnischen Arbeit zugewiesene Sicherheitsstufe nicht mehr zutreffend ist oder
2. die begründete Annahme besteht, dass die Risikobewertung nicht mehr dem neuesten wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand entspricht. ...
(2) Der Betreiber hat entsprechend dem Ergebnis der Risikobewertung die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Vorkehrungen zu treffen und unverzüglich anzupassen, um die in § 1 Nr. 1 genannten Rechtsgüter vor möglichen Gefahren zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen. Der Betreiber hat sicherzustellen, daß auch nach einer Betriebseinstellung von der Anlage keine Gefahren für die in § 1 Nr. 1 genannten Rechtsgüter ausgehen können. ...
Die Unterlagen müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:
1. die Lage der gentechnischen Anlage sowie den Namen und die Anschrift des Betreibers,
2. den Namen des Projektleiters und den Nachweis der erforderlichen Sachkunde,
3. den Namen des oder der Beauftragten für die Biologische Sicherheit und den Nachweis der erforderlichen Sachkunde,

Nach dieser Regelung ist klar, dass alle mit einem Versuch verantwortlich betrauten Personen die erforderliche Sachkunde aufweisen müssen und mit entsprechender Sorgfalt vorzugehen haben. Das betrifft, wie eindeutig im Gesetz steht, auch die nachträgliche Beobachtung und wissenschaftliche Begleitung im Versuchsverlauf.
Das ist im GenTG § 11 (Genehmigungsvoraussetzungen) noch deutlicher formuliert:
(1) Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage ist zu erteilen, wenn
1. keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Betreibers und der für die Errichtung sowie für die Leitung und die Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen ergeben,
2. gewährleistet ist, daß der Projektleiter sowie der oder die Beauftragten für die Biologische Sicherheit die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde besitzen und die ihnen obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen können,
3. sichergestellt ist, daß vom Antragsteller die sich aus § 6 Abs. 1 und 2 und den Rechtsverordnungen nach § 30 Abs. 2 Nr. 2, 4, 5, 6 und 9 ergebenden Pflichten für die Durchführung der vorgesehenen gentechnischen Arbeiten erfüllt werden,

Hier ist festgelegt, dass die Sorgfaltspflichten und Sachkunde jederzeit erfüllt sein müssen. Ansonsten kann die Behörde die Genehmigung zurückziehen bzw. die Durchführung untersagen.
GenTG § 12 Anmeldeverfahren
(7) Die zuständige Behörde kann die Durchführung der angemeldeten gentechnischen Arbeiten untersagen, wenn die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 nicht oder nicht mehr gegeben sind.

Dieses ist in Gießen der Fall. Als Begründung werden zwei Vorgänge der jüngsten Zeit angeführt. Beide betreffen in der Hauptsache die Person von Prof. Karl-Heinz Kogel, der bereits 2006 einen Versuch mit transgener Gerste leitete und in der Öffentlichkeit hinsichtlich seiner Haltung zu anderen Versuchspflanzen mehrfach nachweisbar die Unwahrheit sagte. Er konnte bereits damals als eine Person entlarvt werden, die aus politischen Interessen heraus argumentierte und keine wissenschaftliche Sorgfalt an den Tag legt.
Zwei neuere Vorgänge belegen dies nun sehr präzise.
1. Prof. Kogel gibt öffentlich bekannt, dass das Ergebnis seines Versuchs mit transgener Gerste bereits nach einem Jahr feststehe und die weiteren zwei Anbaujahre deshalb keinen wissenschaftlichen Sinn mehr ergäben – also nutzlos durchgeführt würden.
Beleg: Aus dem Gießener Anzeiger vom 27.3.2007 mit Zitaten von Prof. Kogel
"So wissen wir mittlerweile, dass es keine negativen Nebeneffekte für die Umwelt gibt." Jedoch verlange die "gute landwirtschaftliche Praxis" eine Versuchsdauer von drei Jahren, "um die Erkenntnisse auch wissenschaftlich abzusichern".

Das müsste aus zweierlei Gründen zur sofortigen Einstellung des Anbaus transgener Gerste führen. Erstens ist ein nutzloser Versuch eine komplett überflüssige Gefährdung von Mensch und Umwelt. Zweitens stellt sich die Frage, wie ein von einem Wissenschaftler selbst auf drei Jahre angelegter Versuch zur Beurteilung der Auswirkung von Gengerste auf Bodenorganismen überhaupt nach einem Jahr schon alle dafür relevanten Ergebnisse gebracht haben kann. Schließlich treten nicht alle Wirkungen sofort auf. Hinzu kommt, dass der Versuch im Jahr 2006 erheblichen Fremdeinwirkungen unterlag. Zum einen war das der extrem lange kalte Winter, der dazu führte, dass erst Anfang Mai die Gerste ausgesät wurde, was eine sehr ungewöhnlich spätes Datum ist. Zudem wurde bereits am 2.6.2006 der gesamte Bereich durch eine Verteidigungsaktion der Polizei gegen FeldbefreierInnen stark zertrampelt. Zum einen gilt Gerste als sehr trittempfindlich, zum zweiten dürfte ein solches Zertrampeln des Feldes gerade die Auswirkungen auf Bodenorganismen wie Pilzen erheblich erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Trotzdem behauptet Prof. Kogel, das Ergebnis des Versuches sei bereits erreicht.
2. Am 28.3.2007 ging nach Informationen eines Journalisten der Frankfurter Rundschau bei Prof. Kogel ein Schreiben einer anonymen Gruppe ein, in dem mitgeteilt wurde, dass der Standort für das geplante Gengerstenfeld nicht mehr nutzbar sei. Prof. Kogel unterließ eine Untersuchung, ob dieses Schreiben wahr oder falsch sei. Stattdessen brachte er auffällig hektisch bereits am Folgetag das gentechnisch veränderte Saatgut aus. Daraus entsteht sogar der Verdacht, dass die Ausbringung der Saat dem Rechthaben und der Verhinderung von wissenschaftlichen Untersuchungen diente. Prof. Kogel würde sich damit nicht nur als unwissenschaftlich, sondern als anti-wissenschaftlich zeigen. Er verhindert absichtlich seriöse Forschung. Denn ein Versuch, mit dem die Wirkung gentechnisch veränderter Pflanzen auf den Boden untersucht werden soll, ist ohne Kenntnis etwaiger Fremdeinwirkungen auf das Bodenleben sinnlos.
Auf jeden Fall aber ist das Verhalten wissenschaftlich nicht haltbar. Es kann nicht sein, dass es für einen Freisetzungsversuch gleichgültig ist, ob er überhaupt durchführbar ist oder nicht. Wenn die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen für den Versuch nicht vorliegen, muss er entsprechend angepasst oder ausgesetzt werden. Diese Frage aber bewusst gar nicht zu klären, deutet darauf hin, dass es Prof. Kogel gar nicht um eine wissenschaftliche Untersuchung, sondern um ein politisches Fanal für die Gentechnik geht. Mit dieser Grundeinstellung aber erfüllt er nicht die Kriterien des Gentechnikgesetzes.
Aus beiden Gründen – auch jeder für sich allein – folgt: Der Versuch ist illegal, die Genehmigung zu entziehen und der Versuch sofort abzubrechen. Weiterhin ist zu prüfen, wieweit Prof. Kogel und andere Personen bewusst rechtswidrig handelten und damit auch strafrechtlich relevant agierten. Aus unser Sicht wäre sinnlos, die Prüfung dieser letztgenannten Frage der Staatsanwaltschaft Gießen zu überlassen, die in den vergangenen Jahren Ermittlungen gegen Angehörige der Obrigkeit immer verweigert hat.
GenTG § 39 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist. ...
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer durch ine in Absatz 2 oder eine in § 38 Abs. 1 Nr. 2, 8, 9 oder 12 bezeichnete Handlung Leib oder Leben eines anderen, fremde Sachen von bedeutendem Wert oder Bestandteile des Naturhaushalts von erheblicher ökologischer Bedeutung gefährdet.

Wir beantragen daher die sofortige Beendigung des Versuchs mit transgener Gerste in Gießen.
Zum zweiten beantragen wir eine Überprüfung der Versuche mit gentechnisch verändertem Mais der Universität Gießen an den Standorten Gießen und Groß Gerau. Als Grund führen wir das bereits genannte an. Es ist zu prüfen, welchen Einfluss die unseriöse Person Prof. Kogel auf diese Anbauten hatte. Als Uni-Vizepräsident hat er den Maisanbau trotz gegenteiliger Aussagen im Jahr 2006 nun nach außen verteidigt. Hier ist einerseits erneut die politische Motivation bei Prof. Kogel als Lobbyist der Gentechnik zu erkennen, andererseits stellt sich aber die Frage, welchen Einfluss dieses Verhalten des einer bedeutenden Personen der Universität bei der Planung des Maisanbaus hatte. Auch hier besteht zumindest der Verdacht, dass wissenschaftliche Sorgfalt auf der Strecke blieb.
Angesichts dessen, dass die Gerste bereits ausgebracht ist, erwarten wir eine zügige Bearbeitung und Beendigung des Versuchsfeldes. Für weitere Informationen verweisen wir auf die einzige unabhängige und kritische Internetseite zu den Gießener Gentechnikfeldern unter www.gendreck-giessen.siehe.website.
Mit freundlichen Grüßen ..., für einige der FeldfreierInnen von 2006

Zum Versuch

Text aus: Gießener Echo, Mai 2006 (S. 2) von Gernot Linhart

Die Gießener Uni baut auf einem Versuchsfeld am Stadtrand genmanipulierte Gerste an. Ins Genom dieser Gerste wurde ein Gen aus einem Bakterium eingeschleust, das die Eigenschaften dieser Pflanze als Futter- und Brau-Getreide verbessern soll.
Wem nutzt so ein Versuch? Futtergetreide gibt es mehr als genug. Der Preis dafür ist so tief gefallen, daß es für die Landwirte lohnender wäre, Getreide als Brennmaterial für Heizungen und Kraftwerke zu vermarkten. Das ist kein Hirngespinst, sondern wurde in den letzten Monaten mehrmals in den Massenmedien berichtet. Als Begründung für Genmanipulationen an Lebensmitteln wird oft der Hunger in der Welt genannt. Grundfürden Hungeristaber nicht ein Mangel an Nahrungsmitteln, sondern die Armut. Weltweit ist die Landwirtschaft in der Lage, jede kaufkräftige Nachfrage mit herkömmlichen Anbaumethoden zu befriedigen.
Als Braugetreide würde die neu angebauteGerste kaumAbnehmerfinden. Eine Brauerei, die in den Ruf käme, so etwas zur Bierherstellung zu verwenden, könnte ihre Plärre gleich indenAusgußschütten und zumachen, dafür gibt es keinen Markt. Angeblich soll der Anbau der genveränderten Gerste Chemie auf dem Acker einsparen,. Daß Landwirtschaft auch ohne Giftspritze funktioniert, beweisen Bio-Bauern schon lange, dazu braucht man keine Genmanipulationen. Die einzigen Nutznießer von Genmanipulationen an Lebensmittel sind die Agrarkonzerne. Das neuartige Saatgut wird nur von ganz wenigen Herstellern produziert. Die Landwirte, die sich auf den Anbau der manipulierten Pflanzensorten einlassen, begeben sich in eine Abhängigkeit, die von diesen Konzernen gnadenlos ausgenutzt wird. Welche Gefahren birgt der Genversuch? Das kann niemand ernsthaft beantworten. Durch die Gentechnik werden Gene von Bakterien, Pflanzen und Tieren beliebig gemischt und neue Lebensformen erzeugt, die die Evolution nie hervorgebracht hätte. Welche Auswirkungen das langfristig auf des Leben auf der Erde hat ist nicht abzusehen - ein Großversuch mit unbekanntem Ausgang.

Abb. rechts: Kommentar von Guide Tamme (Giessener Allgemeine, 29.04.06, S. 26)

Zur Diskussion am 30.5.2006
  • Gießener Allgemeine, 1.6.2006 (siehe Bild rechts, Anklicken zum Vergrößern)
    53 Zeilen für die Genversuchs befürwortis, 28 für die GegnerInnen.
  • Gießener Anzeiger, 1.6.2006

Presseberichte vor der Feldbefreiung

Ministerium meldet sich

Vor dem Feldbefreiungsversuch
Links: FR, 25.5.2006

Feldbesichtigung am 30.5.2006
  • Bericht zur Veranstaltung, Feldbesichtigung und weiteren Aktionen (31. Mai 2006)

Ausstellung (A3-Blätter) zum Ablauf der ganzen Aktionen



Der Zustand bei Nacht (per Bildbearbeitung stark aufgehellt): Die Umgebung ist sehr dunkel, ein Flutlichtkegel erhellt das Feld (bläuliche Struktur in Bildmitte)


TeilnehmerInnen der Feldbesichtigung - an jeder Kleingruppe klebte ein Polizeiwagen. Insgesamt waren 3 Streifenwagen, 2 zivile Polizeiwagen und 2 Wagen des Sicherheitsdienstes der Uni im Einsatz während der Feldbesichtigung


Polizei sehr relaxt
Aus der FR am 26.5.2006
Das örtliche Polizeipräsidium sieht den Ankündigungen bislang gelassen entgegen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Aus Sicherheitsgründen werde man über eventuelle Einsatzmaßnahmen selbstverständlich nichts sagen.

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