Schwarzstrafen

DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... REVISION UND VERFASSUNGSBESCHWERDE

Ausblick auf die Prozess-Wiederholung


1. Befangenheitsantrag vor der Revision
2. Die Revisionsschriften
3. Alles unbegründet ... sagt die Staatsanwaltschaft
4. Gegenvorstellung des Angeklagten PN
5. März 2006: OLG Frankfurt verwirft Revision
6. Der OLG-Beschluss vom 29.3.2006 (Az. 2 Ss 314/05)
7. Pressereaktionen
8. Reaktionen nach Revisions-Abweisung
9. Links zur Revision
10. Verfassungsklage des zu 8 Monaten Haft Verurteilten in drei Teilen
11. Einreichung der Verfassungsklage und erste Zwischenerfolge
12. Verfassungsgericht hebt Urteile auf
13. Presse zum Verfassungsgericht
14. Ausblick auf die Prozess-Wiederholung
15. Links zur Verfassungsklage

Zunächst zum Genießen: Aus dem Landgerichts-Urteil vom 3.5.2005:


Das Gericht befand nicht nur, dass die Polizeiattacke rechtmäßig war, sondern stellte auch noch die Behauptung auf, dass die Auffassung des Angeklagten - inzwischen vom Verfassungsgericht bestätig - nur eine Schutzbehauptung sei und dieser in Wirklichkeit sogar selbst die Rechtmäßigkeit einsehen würde! Oben: Seite 27, unten: Seite 19 des Landgerichtsurteils.


Erneute Verurteilung?
Das Landgericht könnte planen (und den Auftrag dazu bekommen), eine erneute Verurteilung auszusprechen. Es müsste dann so tun, als hätte der Tritt plötzlich nichts mehr mit der rechtswidrigen Handlung des Polizeibeamten Walter und seiner Kloppertruppe zu tun. Das wäre zwar offensichtlich herbeiphantasiert und ständig in Widerspruch zum bisherigen Urteil, aber das muss RichterInnen nicht interessieren. Sie müssen sich für die Wahrheit nicht interessieren, weil sie sie definieren. Allerdings gibt selbst das Landgerichtsurteil wichtige Hinweise, warum das nur über eine krasse Rechtsbeugung ginge. Um Urteil vom 2.3.2005 wurde der Angeklagte in einem anderen Punkt freigesprochen. Staatsschutzchef Puff hatte ihn am 9.1.2005 verhaftet, ihm ins Gesicht geschlagen und dabei - Gießener StaatsschützerInnen sind halt Trottel - sich selbst verletzt. Wütend hatte er daraufhin den Geschlagenen angezeigt. Das Landgericht aber sprach den Beschuldigten (der in erster Instanz verurteilt wurde!) frei. Grund: Puffs Verhaftung sei grundlos gewesen. Daher sei auch der Widerstand nicht strafbar und eine etwaige Körperverletzung könnte als Notwehr angesehen werden. Genauso müsste in der gleichen Logik auch im anderen Fall nun ein Freispruch erfolgen. Problem nur, dass Gerichte nicht der Logik, sondern den Interessen herrschender Eliten folgen ...


Seite 25 und 26 des Landgerichtsurteils vom 3.5.2005


Nein - einfach nur Einstellung ...
Im Juli 2007 beantragte die sonst so verfolgungswütige Staatsanwaltschaft selbst, das Verfahren zum vermeintlichen Fußtritt einfach einzustellen ... wenig später beschloss das Landgericht die Einstellung und lud zur Wiederholungsverhandlung. Berufung - die Dritte ...

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