Schwarzstrafen

SOZIALRASSISTEN UND HETZER IN DEN MEDIEN

Pressehetze gegen Politgruppen, vor allem die Projektwerkstatt


1. Presse fordert Ausgrenzung von "Randgruppen"
2. Lügen und Hetze vom Stadtredaktionschef der Gießener Allgemeine
3. Fallbeispiele manipulierender Medien
4. Pressehetze gegen Politgruppen, vor allem die Projektwerkstatt
5. Gießener Allgemeine gegen FeldbesetzerInnen (Frühjahr 2008): Tritte, Lügen, Hetze
6. Überall: Presse im Dienst der Herrschenden

Immer wieder schreiben die Gießener Tageszeitungen über die Projektwerkstatt - nicht über Aktivitäten, sondern sie hetzen. Kommentare statt Berichte, Beschränkung der Berichterstattung auf Verhaftungen sowie jede Menge Lügen sind das Standardrepertoire der Presse. Meinungsführer sind die beiden Stadtredaktionen von Gießener Allgemeine (vor allem Guido Tamme, aber auch andere) und Gießener Anzeiger. Bereits die obige Sammlung bringt etliche Beispiele, hier folgen Zitate der gezielten Hetze:
  • Im Bericht über den Schlag der Grünen OB-Kandidatin Angela Gülle gegen einen Projektwerkstättler verbreitete die Presse nicht nur allerhand Unsinn zum Ablauf des Geschehens und feierte Gülle fast als Heldin ab, sondern der Anzeiger nutzte die Gunst der Stunde, zum einen den Grünen-Vorständler Christian Otto zu Spekulationen über Täter von Sachbeschädigungen Raum zu bieten und zum anderen ohne irgendeinen Bezug zum Geschehen anzufügen: "Stark verärgert über ihn sind seine Saasener Nachbarn".
  • Immer wieder werden Aktionen nicht beschrieben, sondern nur beschimpft (wobei - typisch für diese Erwachsenengesellschaft - der Begriff "Kinder" regelmäßig als Schimpfwort eingesetzt wird von denen, die sich so toll wichtig und über den Dingen schwebend sehen). Außerdem fällt das ständige Benennen einer Einzelperson als "Leiter" u.ä. sowie der anderen als "Anhang" auf. Aktionen im Gerichtsverfahren gegen eine Aktivistin beschrieb die Gießener Allgemeine am 3. Juli 2003 so: "'Anarcho' Jörg Bergstedt hattes nach zahlreichen postpubertären Pöbeleien kurz vor Verhandlungsschluss geschafft, sich des Saales verweisen zu lassen, und wurde unter dem Gejohle seines Anhangs hinaus getragen. Bis es schließlich zur Urteilsverkündung kam, wurde eine weitere zur Szene gehörende Zuschauerin aus dem Saal geführt". Der Anzeiger am gleichen Tag: "vermeintlich wohl überlegte Zwischenrufe und aus dem Kindergarten importierten Provokationen" und "Handvoll Protestierer, die sich den Regeln der verachteten Obrigkeit mit überaus lächerlichem Eifer widersetzt haben ... Kindereien".
  • Als in Gießen die unabhängige Simone Ott ihre Unterlagen zur Kandidatur als Bürgermeisterin einreichte, versuchte der Gießener Anzeiger am nächsten Tag, sie als Marionette darzustellen: "Ihr Programm, das wir heute schon einmal vorgestellt haben, bestärkt diejenigen in ihrer Überzeugung, die der Studentin eine gewisse Nähe zu einer bekannten Reiskirchener Gruppe nachsagen. Ihre Forderungen könnten vom Polit- und Ökoaktivisten Jörg Bergstedt zu Papier gebracht worden sein." (5.7.2003, S. 12)
  • Nach dem Prozeß am 15.12.2003 erfand der Redakteur der Gießener Allgemeine, daß im Gerichtssaal "randaliert" worden wäre. Der Redakteur hatte während der Pausen des Verfahrens immer mit den anwesenden Polizisten im Flur rumgestanden - sehr unauffällig, denn Aussehen und Verhalten gleichen sich ... Nach dem Prozeß veröffentlicht Oberhetzer Guido Tamme den folgenden Kommentar: "... immer noch Ursache und Wirkung verwechselt.
    Nicht passieren kann das bei einem Enddreißiger, der irgendwann einmal den Anschluss an das Berufsleben verpasst hat und sich nun als selbsternannter "Berufsrevolutionär" durchs Leben schlägt. In dieser Woche stand er wieder einmal vor Gericht, weil er einen Polizisten ins Gesicht getreten und sich auch sonst mehrfach daneben benommen hat. Da der Saasener bei der hiesigen Justiz keinen Kredit mehr hat, setzte es diesmal eine Freiheitsstrafe "ohne". Mindestens volkswirtschaftlich sinnvoller als die neun Monate Knast wäre allerdings, hätte er zu mehreren Hundert gemeinnützige Arbeitsstunden verurteilt werden können. Beispielsweise zwecks Beseitigung der jüngsten Schmierereien am Amtsgericht. Die Polizei jedenfalls sieht den Unbelehrbaren und einige seiner Getreuen als dringend tatverdächtigt an - auch für die nächtliche Zerstörung von Türschlössern."
    (Giessener Allgemeine, 20.12.2003, S. 26; Autor: Guido Tamme)


Auszug aus einem Brief von Guido Tamme im Jahr 1995 an die Projektwerkstatt


Hetzende Presse beim Berufungsprozeß gegen Projektwerkstättler
Der Polizeireporter Bernd Altmeppen erfand während des Prozesses wieder allerhand Dinge, veröffentlichte Vorverurteilungen und eine Beleidung gegen einen der Angeklagten (Berichte und Pressetexte zum Prozess hier ...). Ein Angeklagter schickte eine Gegendarstellung mit folgendem Text an die Giessener Allgemeine:

Betreff: Berichterstattung über den Berufungsprozeß gegen mich
Gegendarstellung

Die Berichterstattung über den Berufungsprozess gegen zwei Aktivisten aus der Projektwerkstatt ist in der Giessener Allgemeinen am 24. und 25. Juni 2004 mit der üblichen Mischung aus Hetze und Erfindungen abgelaufen. Das ist kein Einzelfall, sondern der Giessener Allgemeine bereits mehrfach nachgewiesen worden (siehe www.polizeidoku-giessen.siehe.website). Im Einzelnen hat Polizeireporter Bernd Altmeppen diesmal erfunden: 1. Ein Antrag gegen die Vorsitzende Richterin sei vorbereitet worden. Das stimmt nicht. Richtig ist, dass das Gericht eine befangene Schöffin (CDU-Magistratsmitglied und Schwester des hessischen Innenministers) zurückziehen musste und die formalen Folgen des Richtertausches nicht bewältigte. Das verschweigt die Allgemeine in ihren Texten gänzlich und versucht, der Verteidigung die Schuld am Scheitern des Gerichtsprozesses zu geben. 2. Der eine Angeklagte sei der "Adlatus" des anderen Angeklagten. Das ist eine unverschämte Beleidigung und basiert auf keinerlei Informationen, ist zudem im Text unbegründet. 3. Der Angeklagte Bergstedt hätte einen Polizisten getreten. Das ist eine Tatsachenbehauptung, Vorverurteilung und zudem strafbar (falsche und politische Verdächtigung, § 164 und 241a Strafgesetzbuch). Anzeige gegen den Redakteur wird in dieser Sache und wegen Beleidigung gestellt, um die fortgesetzte Hetze und Erfindungen in der Giessener Allgemeinen fortan auch juristisch anzugreifen. Eine ausgewogenere Berichterstattung über den Berufungsprozess mit Stellungnahmen aus verschiedenen Richtungen findet man unter www.projektwerkstatt.de/prozess.

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