POLIZEI UND RECHTE - HAND IN HAND ...
Beispiele aus Marburg: Manfred Thierau & durchgestrichene Hakenkreuze
1. Einleitung
2. Weggucken hat Geschichte
3. Beispiele aus Marburg: Manfred Thierau & durchgestrichene Hakenkreuze
4. Wolfsangel-Affäre
5. Rechtsradikaler Übergriff durch Polizistensohn gedeckt
6. Öffentliche Thematisierung
7. Links
Im Marburger Kreistag wurde vor einigen Tagen einem Antifaschisten auf Geheiß des Reps-Fraktionsvorsitzenden Manfred Thierau mit Polizeigewalt ein Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz abgerissen. Das Tragen dieses Ansteckers sei verfassungsfeindlich, behauptete ausgerechnet der Rechtsextreme. Der muss es ja wissen. Oder? Naheliegender ist, dass Thierau einen verhassten Gegner attackieren wollte und sich dabei auf das umstrittene Stuttgarter Urteil gegen einen Händler mit Antifa-Symbolen bezog, das übrigens noch nicht einmal rechtskräftig ist. Legal oder illegal, im Zweifelsfall ist das der Polizei egal. Die kam auch diensteifrig, unterbrach damit die Kreistagssitzung (was wohl formal ohne Zustimmung des Landrats oder Kreistagsvorsitzenden gar nicht korrekt ist) und erledigte den Auftrag des Rechtenführers Thierau. Polizei und Nazis Hand in Hand? - Wen wundert's, Thierau ist ein Kollege...
Seit 13 Jahren sitzt Manfred Thierau für die rechtsextremistische Partei "Die Republikaner" im Stadtverordnetenrat von Stadtallendorf. Dafür hat er sogar eine Ehrenauszeichung des Ministerpräsidenten Roland Koch erhalten. Für seine "Verdienste um die Gemeinschaft". Rechtsextreme Aktivitäten werden also als Verdienste ausgezeichnet. Die Landesregierung redet sich aus ihrer Verantwortung heraus: die Landräte seien für diese Auszeichnungen zuständig, die Regierung werde erst im Nachhinein informiert. Zuständiger Landrat für Marburg-Biedenkopf ist Robert Fischbach (CDU). Die Zusammenarbeit mit dieser Partei in Stadtallendorf lobt Manfred Thierau selbst in einem Artikel, den die rechtsextreme Partei zu seiner Ehrung veröffentlichte.
Am 13. Oktober 2006 griff Thierau in einer Kreistagssitzung den bekennenden Antifaschisten Rolf Hepp verbal an und schrie, fingerzeigend auf dessen Anstecker mit durchgestrichenem Hakenkreuz, das sei verboten! Er als Rechtsextremist hat natürlich völlig klar, was verfassungsfeindlich ist. Seine Partei ist selbst ständig im Visier des Verfassungsschutzes. Trotzdem telefonierte er kurz darauf mit seinem Handy, und wenig später war die Polizei da. Diese entriss Hepp das Anti-Nazi-Symbol und leitete ein Verfahren wegen Zeigens verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a StGB) ein.
Dabei ist das Urteil, auf das sich Thierau vermutlich bezieht, noch nicht einmal rechtskräftig. Es ist außerdem juristisch sehr fragwürdig, da es einer Entscheidung des Bundesgerichtshof von 1973 widerspricht, der zufolge das Zeigen eines Hakenkreuzes nicht strafbar sei, wenn dieses "eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrückt" (Quelle). Außerdem ist wohl völlig offensichtlich, dass ein durchgestrichenes Hakenkreuz eben kein Hakenkreuz ist und vielmehr eine GegnerInnenschaft gegen die mit dem Nazisymbol ausdrückt. Darüber hinaus bezog sich das Stuttgarter Urteil explizit nicht auf das private Tragen solcher Symbole, sondern auf den kommerziellen Vertrieb.
"Dass ausgerechnet ein Rep sich als Schutzpatron vor Nazi-Umtrieben aufspielt, ist ein starkes Stück. Reps sind Apostel des Franz Schönhuber, der 'stolz' war Mitglied der Waffen-SS gewesen zu sein und 'stolz' alte Bilder von sich selbst in Wolfsangel-Uniform herumzeigte." (Quelle)
Offensichtlich definieren hier Nazis selbst, welche Kennzeichen verfassungswidrig (weil NSDAP-Werbung) seien. Dass die Polizei diesen Unsinn mitträgt, ist bezeichnend. Scheinbar ist alles OK, was politisch unliebsame KritikerInnen einschüchtern könnte. Auch bei dem schon genannten Stuttgarter Urteil war bereits offensichtlich, dass es nicht um "Rechtsstaatlichkeit", sondern um einen Schlag gegen linke Symbole und deren TrägerInnen ging.
Auf Antrag der Linkspartei soll dieser Vorfall in der nächsten Kreistagsitzung am 17.11.2006 noch einmal diskutiert werden.
Seit 13 Jahren sitzt Manfred Thierau für die rechtsextremistische Partei "Die Republikaner" im Stadtverordnetenrat von Stadtallendorf. Dafür hat er sogar eine Ehrenauszeichung des Ministerpräsidenten Roland Koch erhalten. Für seine "Verdienste um die Gemeinschaft". Rechtsextreme Aktivitäten werden also als Verdienste ausgezeichnet. Die Landesregierung redet sich aus ihrer Verantwortung heraus: die Landräte seien für diese Auszeichnungen zuständig, die Regierung werde erst im Nachhinein informiert. Zuständiger Landrat für Marburg-Biedenkopf ist Robert Fischbach (CDU). Die Zusammenarbeit mit dieser Partei in Stadtallendorf lobt Manfred Thierau selbst in einem Artikel, den die rechtsextreme Partei zu seiner Ehrung veröffentlichte.
Am 13. Oktober 2006 griff Thierau in einer Kreistagssitzung den bekennenden Antifaschisten Rolf Hepp verbal an und schrie, fingerzeigend auf dessen Anstecker mit durchgestrichenem Hakenkreuz, das sei verboten! Er als Rechtsextremist hat natürlich völlig klar, was verfassungsfeindlich ist. Seine Partei ist selbst ständig im Visier des Verfassungsschutzes. Trotzdem telefonierte er kurz darauf mit seinem Handy, und wenig später war die Polizei da. Diese entriss Hepp das Anti-Nazi-Symbol und leitete ein Verfahren wegen Zeigens verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a StGB) ein.
Dabei ist das Urteil, auf das sich Thierau vermutlich bezieht, noch nicht einmal rechtskräftig. Es ist außerdem juristisch sehr fragwürdig, da es einer Entscheidung des Bundesgerichtshof von 1973 widerspricht, der zufolge das Zeigen eines Hakenkreuzes nicht strafbar sei, wenn dieses "eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrückt" (Quelle). Außerdem ist wohl völlig offensichtlich, dass ein durchgestrichenes Hakenkreuz eben kein Hakenkreuz ist und vielmehr eine GegnerInnenschaft gegen die mit dem Nazisymbol ausdrückt. Darüber hinaus bezog sich das Stuttgarter Urteil explizit nicht auf das private Tragen solcher Symbole, sondern auf den kommerziellen Vertrieb.
"Dass ausgerechnet ein Rep sich als Schutzpatron vor Nazi-Umtrieben aufspielt, ist ein starkes Stück. Reps sind Apostel des Franz Schönhuber, der 'stolz' war Mitglied der Waffen-SS gewesen zu sein und 'stolz' alte Bilder von sich selbst in Wolfsangel-Uniform herumzeigte." (Quelle)
Offensichtlich definieren hier Nazis selbst, welche Kennzeichen verfassungswidrig (weil NSDAP-Werbung) seien. Dass die Polizei diesen Unsinn mitträgt, ist bezeichnend. Scheinbar ist alles OK, was politisch unliebsame KritikerInnen einschüchtern könnte. Auch bei dem schon genannten Stuttgarter Urteil war bereits offensichtlich, dass es nicht um "Rechtsstaatlichkeit", sondern um einen Schlag gegen linke Symbole und deren TrägerInnen ging.
Auf Antrag der Linkspartei soll dieser Vorfall in der nächsten Kreistagsitzung am 17.11.2006 noch einmal diskutiert werden.