Schwarzstrafen

ÖKOKAPITALISMUS

Der Genossenschafts-Mythos


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Teile der "Linken", vor allem Projekte und Organisationen zu alternativem Wirtschaften, jubeln Genossenschaften ab. Das soll per se etwas Gutes sein. Zwar ist der Aufbau sehr ähnlich den Aktiengesellschaften, die z.T. in gleichen Kreisen ebenso platt als Feindbild kreiiert werden, aber die Mischung als Marketing für die eigenen Firmen (die natürlich Genossenschaften sind und oft die Neugründung von Genossenschaften unter eigenem Verdienst beraten) und rosaroter Brille macht die Betriebsform zu einem Fetisch von Gleichberechtigung usw. Dass Genossenschaften auch Aufsichtsräte, Vorstände usw. haben, sich im Markt bewegen, Profitorientierung auch bei ihnen erzwungen wird ... meist gibt es darüber kein Wort. Bücher und Zeitungen feiern die Unternehmensform ab. Weitere Beispiele:

Die Contraste mit ihrer regelmäßigen Genossenschaften-abfeiern-Seite lobte in der Ausgabe Dezember 2005 das neue EU-Gesetz für Genossenschaft, u.a. weil es den Standort Deutschland stärkt und weniger Kontrolle für die Firmen bedeutet. Kurz danach wurde in der Jungen Welt, 12.12.2005 (S. 10) das gleiche Gesetz als neoliberaler Wahn kritisiert.

Zitate aus der Genossenschaftsrubrik der Contraste Sept. 2018 (S. 7)
Genossenschaften stärken die E-Mobilität ...
EMA E-Mobilität für alle eG ... Vision einer genossenschaftlichen Energiewende 2.0 ...
E-Mobilität kann der Treiber der Energiewende 2.0 werden. ... Die E-Mobilität wäre dabei ökologisch, ökonomisch und sozial der zentrale Erfolgsfaktor. Die einen haben den strom, die anderen die Kunden, die dritten das Konzept.

Wenn etwas eine Genossenschaft ist, soll das per se irgendwie gut sein. Die Theorien, die immer wieder vorgebracht werden, sind oft nebulös. Die tatsächlichen Hierarchien in Genossenschaften, die auffällig ähnlich denen einer Aktiengesellschaft sind, werden meist nicht diskutiert. Gut-Böse-Logiken wirken eher. Dass Raiffeisenbanken ebenso Genossenschaften sind wie die taz oder manch Atomkraft-Umfeldbetrieb, scheint nicht zu stören, obwohl das beweisen würde, dass nicht der Name, sondern sie konkrete Form wirtschaftlicher Tätigkeit über den Gehalt an Emanzipation entscheidet.

Aus einem Vorwort von Prof. Hans-H. Münkner in "Gutes Geld" 2/2006 (S. 2)
Genossenschaften. sind vom Typ her eine spezielle Form des Wirtschaftsvereins. Anders als der normale eingetragene Verein (Idealverein) sind sie auf den Betrieb eines gemeinsamen Unternehmens angelegt, dessen Ziel nicht Gewinnmaximierung (für das Genossenschaftsunternehmen), sondern die Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder ist. D.h. die Leitung des Genossenschaftsunternehmens hat die Aufgabe, Interessen und Einkommen der Mitglieder zu fördern, was allerdings voraussetzt, dass das Genossenschaftsunternehmen am Markt erfolgreich arbeitet. Also: Mitgliedererfolg vor Markterfolg, aber ohne Markterfolg kein Potenzial für Mitgliedererfolg. Selbsthilfeorganisationen zur Lösung drängender wirtschaftlicher, sozialer oder ökologischer Probleme entstehen oft als informelle Gruppen, die sich zu eingetragenen Vereinen entwickeln und sich zunehmend mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigen. Für derartige, auf Dauer angelegte Selbsthilfeinitiativen mit gemeinsamem Wirtschaftsbetrieb ist die eingetragene Genossenschaft die maßgeschneiderte Rechtsform. Pflichtmitgliedschaft bei einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sorgt dafür, dass nur Gründungen auf solider Basis als eingetragene Genossenschaften entstehen können. Ein positives Gründungsgutachten ist Voraussetzung für die Eintragung ins Genossenschaftsregister. Die GründerInnen sind aberfrei, den Genossenschaftsverband zu wählen, dem sie sich anschließen wollen.

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