FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ: DIE GESCHICHTE DER AUSEINANDERSETZUNG
Einleitung
1. Einleitung
2. Justiz gegen Justizkritiker: Chronologie
3. Die Datenbasis: Dokumentationen zu Polizei und Justiz von 2004 bis 2007
4. Links überregional
Der Wind hat sich gedreht: Vier Jahre lang versuchten die Polizei- und Justizbehörden in Gießen mit oft illegalen Mitteln ihre lautstark auftretenden KritikerInnen mundtot zu machen. Hausdurchsuchungen, Festnahmen, die ständige Anwendung der damals noch neuen Regelung zum Unterbindungsgewahrsam (bis 1945: Schutzhaft) und schließlich umfangreiche Anklagen prägten das Geschehen. Parallel dazu forschten die Betroffenen und einige UnterstützerInnen in Polizei- und Gerichtsakten, um die Manipulationen der Uniform- und RobenträgerInnen nachweisen zu können. Seit 2004 gaben sie jährlich eine Dokumentation heraus - doch die Phalanx des Schweigens hielt lange. Zeitungen, Rundfunk und politische Gruppen waren für die Enthüllungen nicht ansprechbar. AnwältInnen hielten Abstand, um ihren guten Ruf bei Gerichten nicht zu gefährden. Dabei war die Sache von Beginn an hochbrisant, denn Gießen war der Wohnort des hessischen Innenministers, der hier seine Law-and-Order-Politik zusammen mit seinen ebenso orientierten Parteikollegen an der Stadtspitze verwirklichen wollte - die Polizei- und JustizkritikerInnen wurden von ihm schnell zu persönlichen Feinden. Am 14. Mai 2006 planten Bouffier und seine Polizeiführung auf Landesebene eine umfangreiche Aktion, um mit einem Schlag ihre KritikerInnen hinter Gitter zu bringen. Der Plan mit der Erfindung von Straftaten und manipulierten Beweisen ging schief. Die Betroffenen konnten die Hintergründe in dreimonatiger Recherche offenlegen. Mehrere Monate später, am 18. Juni 2007 fällte das Oberlandesgericht Frankfurt ein bemerkenswertes Urteil über die von ganz oben angezettelte Aktion: Die Aktion sei nicht nur rechtswidrig und unbegründet geschehen, sondern sie hätte auch Methoden benutzt, die in der Nazizeit Verwendung fanden.
Das OLG-Urteil war bereits die zweite schwere Niederlage vor Gerichten außerhalb Gießens. Wenige Wochen vorher hatte das Bundesverfassungsgericht das harte Urteil im bislang umfangreichsten Strafprozess dieser Auseinandersetzung aufgehoben. Ein vom Innenminister persönlich angeordneter Polizeieinsatz gegen eine unerwünschte Demonstration war von allen Strafgerichten als rechtmäßig, von den JustizkritikerInnen aber von Anfang an als grundrechtswidrig bezeichnet worden. Das Verfassungsgericht gab den Betroffenen am 30. April recht.
Das OLG-Urteil war bereits die zweite schwere Niederlage vor Gerichten außerhalb Gießens. Wenige Wochen vorher hatte das Bundesverfassungsgericht das harte Urteil im bislang umfangreichsten Strafprozess dieser Auseinandersetzung aufgehoben. Ein vom Innenminister persönlich angeordneter Polizeieinsatz gegen eine unerwünschte Demonstration war von allen Strafgerichten als rechtmäßig, von den JustizkritikerInnen aber von Anfang an als grundrechtswidrig bezeichnet worden. Das Verfassungsgericht gab den Betroffenen am 30. April recht.