Schwarzstrafen

DIE FESTNAHME: EIN SKANDAL FÜR SICH

Das weitere Verfahren


1. Beschwerde gegen Festnahme
2. Das weitere Verfahren
3. Erwartetes Urteil: Im Namen des Volkes unzulässig!
4. Strafanzeige gegen Fahrer in James Bond-Manier
5. Mehr Informationen

Akteneinsicht
Die Akteneinsicht fand am 31.8.2006 und war nur kurz. Die Akte enthielt genau KEIN Schriftstück, dass aus der Zeit vor der Festnahme stammte. Folglich gab sie auch keinerlei Auskunft darüber, ob die Festnahme einen Grund hatte bzw. welcher dieses war.

Stellungnahme des Beschwerdeführers
Der von der Festnahme Betroffene sandte darauf ein weiteres Schreiben an das Verwaltungsgericht:

Aktenzeichen 10 E 1698/06
Ergänzende Stellungnahme zum Verfahren


Sehr geehrte Damen und Herren,
am 31.8.2006 konnte ich bei Ihnen Akteneinsicht nehmen – vielen Dank dafür. Wie ich feststellen konnte, enthielt die Akte kein einziges Blatt, das vor der Festnahme entstanden ist. Damit kann ein Grund für die Festnahme weder erkannt noch verifiziert werden, weil die Akte schlicht nichts dazu enthält.
Einzig der Formularbogen zur Festnahme enthält eine Begründung.Diese lautet auf Fluchtgefahr, ohne dass näher begründet ist, woraus diese abgeleitet wird – schließlich war ich auf dem Weg zu meiner Meldeadresse, nicht gerade die typische Form von Flucht. Wenn die Annäherung an sein „Zuhause“ als Fluchtgrund ausreicht, wären ständig alle Menschen als potentiell Flüchtende anzusehen.
Als weitere Anmerkung ist angegeben, dass ich einer vorangegangenen Sachbeschädigung verdächtig sei. Dieses ist in doppelter Weise unwahr. Erstens habe ich sie nachweislich nicht begangen und zweitens ist nachweisbar, dass dieses auch der Polizei bekannt war. Sie hat also nicht irrtümlich einen Tatverdacht angenommen, sondern mich trotz des sicheren Wissens, dass nicht tatverdächtigt bin, festgenommen – und den Tatverdacht wider besseren Wissens nur behauptet.


Da die vorliegende Akte aus meiner Sicht die Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung sein muss, muss meines Erachtens die konsequente Folge sein, die Festnahme als unbegründet für rechtswidrig zu erklären.
Sollte das Gericht jedoch zu der Überzeugung kommen, den Sachverhalt aufzuklären (obwohl dies Aufgabe derer wäre, die Festnahme vorgenommen haben), so empfehle ich, folgende Akten herbeizuziehen:


Ermittlungsakte 501 UJs 46175/06 POL
Diese enthält eine Vielzahl von Vermerken von PolizeibeamtInnen, die in der Nacht auf den 14.5.2006 zu meiner Observation eingesetzt waren. Für die Tatzeit, die von der Polizei angegeben wird (2.37 Uhr Sachbeschädigung an der CDU-Geschäftsstelle; 2.45 Uhr Farbschmierereien im Altenfeldsweg, siehe Angaben im Unterbindungsgewahrsamsbeschluss des Amtsrichters Gotthardt, Bl. 146 der Akte) sind eindeutig Mitteilungen von Objektschutzstreifen protokolliert, die mich auf dem Gelände der Gießener Justizbehörden beim Federballspielen mit mehreren anderen Personen beobachten. Vier verschiedene Vermerke enthalten die Zeiten 2.28 Uhr (1, Bl. 23 = Vermerk PK z.A. Launhardt), 2.30 Uhr (1, Bl. 25 = Vermerk POK Röder), 2.45 Uhr und 2.47 Uhr (1, Bl. 23 = Vermerk PK z.A. Launhardt). In allen Fällen wird die Einsatzzentrale der Polizei von den Objektschutzstreifen über meine Anwesenheit auf dem Gerichtsgelände informiert. Das bedeutet, dass die Einsatzleitung WEISS (!), dass ich nicht als Täter für die Sachbeschädigungen an den deutlich entfernten Punkten Spenerweg und Altenfeldsweg in Frage kommen kann. Es besteht also KEIN Tatverdacht. Dennoch werde ich knapp zwei Stunden später festgenommen und der Tatverdacht behauptet. Es ist eindeutig beweisbar, dass die Polizei wieder besseren Wissens lügt.


Aufzeichnungen des Mobilen Einsatzkommandos (MEK)
Diese High-Tech-Überwachungsgruppe der hessischen Landespolizei war neben den genannten Objektschutzstreifen mit meiner Observierung beschäftigt. Aus der bereits genannten Ermittlungsakte 501 UJs 46175/06 POL ist herauszulesen, dass sie zur Tatzeit auf oder direkt am Gelände der Justizbehörden stationiert war, nämlich ab ca. 1:50 Uhr. Davon berichtet nämlich wiederum eine weitere Objektschutzstreife (Bl. 80 = Vermerk VA Hentschel). Diese Streife erhält dann wiederum aus der Einsatzzentrale die Weisung, sich zu entfernen, damit mir die Observation nicht auffällt. Das bedeutet, dass die Einsatzzentrale um die Anwesenheit des MEK wusste. Es ist davon auszugehen, dass es auch deren Beobachtungen mitgeteilt bekam. Diese aber können nur bestätigen, dass ich mich vor und während der Tatzeit der Sachbeschädigungen auf dem Gerichtsgelände aufgehalten haben – beim Federballspiel an den hellsten Punkten der Örtlichkeit.
Die Aufzeichnungen des MEK würden meine Unschuld mit Sicherheit beweisen – und gleichzeitig, dass die Einsatzzentrale das auch wusste. Die Festnahme erfolgte daher mit einer Begründung, von der die Polizei wusste, dass sie falsch war. Jenseits der strafrechtlichen Ebene eines solchen Polizeieinsatzes bleibt auf dem verwaltungsrechtlichen Weg festzustellen, dass die Festnahme rechtswidrig, weil mit einem vorgeschoben Grund erfolgt war, von dem die Polizei wusste, dass er nicht stimmte.


Soweit meine Ergänzungen zu meiner Fortsetzungsfeststellungklage.
Wann kommt das Verfahren?

Auf Nachfrage des Beschwerdeführers teilte das Verwaltungsgericht mit, dass das Verfahren noch im Jahr 2006 stattfinden solle. Dazu kam es nicht, aber im Jahr darauf dann doch - nämlich am Montag, 26.2.2007, 11 Uhr, Raum 015 im Verwaltungsgericht Gießen

Aber: Das Gericht hat schon vorher festgestellt, dass es keine Chance gibt und alles rechtens war!



Aus der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags (Beschluss vom 5.2.2007, Az. 10 E 1698/06, Seite 1 und 2)


Der Betroffene legte Widerspruch gegen diesen Vorbescheid ein und forderte umfangreiche Akten- und Zeugenherbeiziehungen für den Termin am 26.2.2007.

Aus einer Presseinformation am 17.2.2007
Nächster Akt der Vertuschung
Verwaltungsgericht plant verfassungswidrige Verhinderung der Überprüfung illegaler Polizeiaktionen

Am Montag, den 26.2. ab 11 Uhr soll im Verwaltungsgericht Gießen ein spektakulärer Polizeieinsatz verhandelt werden. Dieser führte am 14. Mai des vergangenen Jahres in einer mehrstündigen Polizeiaktion unter Beteiligung von Einheiten der regionalen und der Landespolizei zur Festnahme von vier AktivistInnen aus dem Umfeld der Saasener Projektwerkstatt. Dabei waren zwei Polizeiautos beschädigt worden, weil der Fahrer eines Streifenwagens auf dem fahrenden Wagen auf einen der später Festgenommenen gesprungen war. Eng verstrickt in die Aktionen war Innenminister Bouffier. Wenige Tage zuvor hatte es zwei Attacken auf die von ihm und dem thüringischen Innenminister Dr. Gasser betriebene Anwaltskanzlei in der Gießener Nordanlage 37 gegeben. Obwohl keine Hinweise auf Täter vorlagen, hatte Bouffier Spezial-Polizeieinheiten in den Gießener Raum geschickt, darunter MitarbeiterInnen des Landeskriminalamtes und die High-Tech-Observationseinheit Mobiles Einsatzkommando ins kleine Dorf Saasen. Ihre Aufgabe war, die Kritiker des Innenministers hinter Schloss und Riegel zu bringen. Dazu entwickelte die Polizei einen ausgeklügelten Plan, der mit Recht und Gesetz nichts mehr zu tun hatte: Die AktivistInnen sollten in eine Falle gelockt und ihnen dann Straftaten untergeschoben werden, die sie nie begangen hatten. Dieser Ablauf ist inzwischen durch umfangreiche Akteneinsicht aufgedeckt. Handwerkliche Fehler bei den umfangreichen Fälschungen der Polizei und die Einmischung des Bundesverfassungsgerichts bewirkten aber, dass der Plan der Polizei nicht aufging. Dennoch blieb die Bilanz bemerkenswert: Vier Personen wurden rechtswidrig eingesperrt, eine davon fünf Tage lang. Ein entlastendes DNA-Gutachten wurde vom Gießener Staatsschutz verschwiegen. Gießener Amtsrichter wurden von der Polizei aufgefordert, zu lügen – und taten das. Einer von ihnen notierte die Aufforderung der Polizei sogar, die Akten liegen inzwischen vor. Das Landgericht verschleppte die Beschwerden zwei Tage lang, um die Inhaftierungen zu verlängern. Mehrere Rechtsinstanzen haben die Aktionen der Polizei gedeckt – genau wissend, dass alles erfunden war. „Wenn der Fall auffliegt, können die Hälfte der Gießener Polizei- und Gerichtsangehörigen ihren Hut nehmen“, sagt einer der Betroffenen. Und fügt hinzu: „Genau deshalb wird das nicht geschehen: Alle Instanzen vertuschen und blockieren, weil sehr viel auf dem Spiel steht – einschließlich dem Amt des Innenministers, der angesichts des Skandals sicher auch seinen Hut nehmen dürfte“. Auf Straftaten wie Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung stehen mehrjährige Haftstrafen – wenn es denn zu Verfahren käme.
Die nächste Episode findet nun vor dem Verwaltungsgericht statt. Gegenstand ist nur die vorläufige Festnahme am 14.5., also ein kleineres Detail des gesamten Ablaufs. Ein solches Überprüfungsverfahren ist verfassungsrechtlich garantiert. Dennoch will die 10. Kammer des Gießener Gerichtes die Klage des Betroffenen für unzulässig erklären, um eine Thematisierung der Vorgänge zu verhindern und die KollegInnen von Amts-, Landgericht und Polizei zu schützen. Dabei hatte die Polizei eine Beschwerde des jetzigen Klägers genau mit dem Verweis auf eine Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen. Nun soll das, was die Polizei selbst vorschlug, nicht mehr möglich sein. „Der Fall ist klar“, erwartet der Kläger ein Gericht, dass nur vertuschen will. „Ich könnte die ganzen beteiligten Polizeibeamten als Zeugen laden. Das will die Gießener Justiz aber auf jeden Fall verhindern. Das Unglaubliche soll weiter vertuscht werden“. In einem Schreiben an den Kläger hat das Gericht seine Auffassung bereits mitgeteilt, die Klage als unzulässig abwehren zu wollen. „In Gießen können Polizeiaktionen nicht mehr gerichtlich überprüft werden – ein Schritt weiter Richtung Polizeistaat. Polizei- und Justizkritiker sind hier vogelfrei“, resümiert der Kläger. Der wird am 26.2. trotzdem zum Gericht ziehen. „So schnell gebe ich nicht auf. Die Richter werden wissen, dass ich die Überprüfung erreichen will.“ Allerdings sieht er das Ende chancenlos und verweist auf die Stellung von Richtern, die vom Staranwalt Bossi kürzlich als „Halbgötter in Schwarz“ bezeichnet wurden: „Die sind unangreifbar. Rechtsbeugung ist im Richterdasein Alltag, weil die Täter wissen, dass es nur Richter, also ihre Kollegen sein können, die das ahnden. In den Eliten der Gesellschaft aber gilt der Spruch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Einen spannenden Prozess erwartet der Kläger trotzdem. Er werde zumindest versuchen, die politischen Interessen des Gerichts, das die Straftäter bei Polizei, Amts- und Landgericht sowie den hessischen Innenminister decken will, kenntlich zu machen.
Die Verhandlung ist öffentlich. Beginn ist am 26.2. um 11 Uhr im Raum 015 des Verwaltungsgerichtes in der Marburger Str. 4, Gießen.

Der gesamte Ablauf des 14.5.2006 und seiner Folgen ist unter www.projektwerkstatt.de/14_5_06 präzise dokumentiert. Eine Pressemitteilung des hessischen HU-Vorsitzenden F.J. Hanke zu einer Präsentation der Abläufe findet sich unter www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=213


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