Schwarzstrafen

Ö-PUNKTE 1/1998

Diskussion um das Transplantationsgesetz


1. Rubrik Über den Tellerrand
2. Wahlkampfthema Eurofighter
3. Bundesrepublikanischer Waffenexportspitze
4. Diskussion um das Transplantationsgesetz
5. Entdeckungsreise durch afrikanische Wirklichkeiten
6. Offene Konferenz, 19.-24.9.1998 WRI-Geschäftstagung, 25.9.1998
7. Was ist eine WRI-Triennale?
8. Teilnahme
9. Das Konferenzprogramm

Am 1. Dezember 97 trat das erste deutsche Transplantationsgesetz in Kraft. Es billigt nun, was hierzulande seit Jahren in Kliniken herrschende Praxis ist. Allen Protesten zum Trotz wird der 1968 in den USA erfundene Hirntod als Kriterium für die Entnahme von Organen festgelegt. Liegt weder eine schriftliche Einwilligung noch schriftlicher Widerspruch des Betroffenen vor, sollen seine Angehörigen entscheiden, ob ihm Organe entnommen werden dürfen. Sobald einer der Befragten zustimmt, dürfen die Ärzte zur Tat schreiten. Welche negativen Folgen diese Regelung für Angehörige und Pflegekräfte hat, untersuchte jetzt Roberto Rotondo im Rahmen seiner Psychologie-Diplomarbeit. In BioSkop Ausgabe Dezember 97 warnt er außerdem vor einseitigen und falschen Darstellungen in der offiziellen Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Organspende.

Informationen bei: Roberto Rotondo (040)44809922 und BioSkop, Grendplatz 4, 45276 Essen, 0201/512647, Fax 519792.

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