Schwarzstrafen

SO GEHT ES AUCH!

Die Inhalte der Verbotsverfügung


1. Jahresversammlung der Gesellschaft für freie Publizistik in Rotenburg
2. Hintergründe
3. Zur Geschichte der GFP
4. Der Kongreß in Rotenburg an der Fulda
5. Die Planungen des DGB
6. Die Inhalte der Verbotsverfügung
7. Die Bedeutung der Gesellschaft heute

Im Frühjahr des Jahres wurde bei dem Hotel Pergola von Dr. Sudholt, einem Mitglied Ihrer Gesellschaft für freie Publizistik (GFP) e.V., Räumlichkeiten zur Übernachtung und für die Abhaltung einer Fachtagung - eines Apothekerkongresses - bestellt. Die GFP bestätigte dem Hotel Pergola diese Vereinbarung schriftlich, ohne über den eigentlichen Zweck des ,Kongresses' aufzuklären. Wie durch das ,GFP-Kongreß-Programm 1988' nun bekannt wurde, soll anstatt eines Apothekerkongresses eine Versammlung eines rechtsextremistischen Gruppe sowohl im Hotel Pergola als auch im Dr.-Josef-Durstewitz-Haus des Herz- und Kreislaufzentrums (HKZ) stattfinden. (...)

Ebenso wurde die Stadt Rotenburg a.d. Fulda getäuscht, indem unter dem gleichen Vorwand um Zimmer für die Übernachtung der Versammlungsteilnehmer nachgesucht wurde. (...) Auf den Kongressen der GFP sind jedes Jahr bis zu ca. 300 Personen anwesend, wobei auch andere Organisationen vertreten sind, wie z. B. die Wiking Jugend, die NPD, die Deutsche Volksunion, der Stahlhelm usw. Gerade bei der Wiking Jugend ist lt. Verfassungsschutzbericht des Landes Hessen (S. 16) eine verstärkte Hinwendung zum militanten Neonazismus zu beachten. Dementsprechend ist mit Aktivitäten dieser Organisation auch jetzt zu rechnen. (...) Durch Anmeldung des Vertreters des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist mit einer Gegendemonstration mit Mahnwache für die Tage der GFP-Tagung zu rechnen. Nach Erfahrung mit anderen vergleichbaren rechtsorientierten Veranstaltungen in den letzten Jahren im Lande Hessen hat dies zu Auseinandersetzungen und teilweise heftigen Straßenkämpfen geführt. Für die zu erwartenden Auseinandersetzungen ist in erster Linie die GFP mit ihrem nationalistischen Gedankengut verantwortlich."

Deshalb heißt es in dem Brief der Stadt Rotenburg an die GFP abschließend: ?Aus alledem ergibt sich, daß die Veranstaltung der GFP die Verbotsvoraussetzungen des § 5 Versammlungsgesetz erfüllt."[15]

Bevor die Stadt Rotenburg die Verbotsverfügung erließ, kündigte die Geschäftsführung des Hotel Pergola die Räumlichkeiten im Dr.-Josef-Durstewitz-Haus des Herz- und Kreislaufzentrums. In dem Kündigungsschreiben des Hotels heißt es: ?Andererseits sind wir aufgrund unserer Fürsorgepflicht für unsere weit über 600 herzkranken Patienten verpflichtet, jeglichen Schaden, Störungen etc. des Klinikbetriebs durch solche Veranstaltungen absolut zu unterbinden. Die Veranstaltung kann aus diesen Gründen im Klinik- und Hotelbereich deshalb nicht durchgeführt werden. (...) Wir weisen ausdrücklich nochmals darauf hin, daß Sie bei der Anmietung bei uns und auch bei dem städtischen Verkehrsamt Rotenburg a.d. Fulda Ihren Kongreß unter dem Deckmantel ,Apotheker-Kongreß' ausgewiesen haben."[16]

Damit hatte die GFP nicht gerechnet. Zuerst wird der sogenannte ?Apotheker-Kongreß" enttarnt, dann kündigt der Hotelier die Räumlichkeiten und der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde spricht ein Verbot der GFP-Versammlung aus. Für die GFP ein schwerer Schlag. Aus war es mit dem Kongreß in Rotenburg. Das offensive Vorgehen des DGB-Kreises Hersfeld-Rotenburg hatte zum gewünschten Erfolg geführt. Die Durchführung der angemeldeten Demonstrationen und Mahnwachen erübrigte sich.

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